Die Überwindung der Unternehmenskrise kann neben dem dringenden Erfordernis der Beseitigung der Krisenursachen die finanzielle Sanierung des Unternehmens erfordern. Als ein in der Bilanz ersichtlicher Indikator für die Notwendigkeit der finanziellen Sanierung eines Unternehmens ist die Überschuldung anzusehen.
In der Bilanz werden die Vermögenswerte auf der Aktivseite erfasst. Das Kapital, bestehend aus Eigenkapital (EK) und Fremdkapital (FK), steht auf der Passivseite (siehe Abbildung 3, links). Eine aktivseitige Erhöhung der Vermögenswerte, die auf einen positiven Erfolgssaldo zwischen Aufwendungen und Erträgen zurückzuführen ist, spiegelt sich passivseitig in einer Erhöhung des Eigenkapitals i. H. d. Gewinns wider (siehe Abbildung 3, Mitte). Sofern der Saldo aus Aufwendungen und Erträgen negativ ist (= Verlust), vermindert sich das Vermögen um diesen Betrag. Dies kommt einer Vernichtung von Eigenkapital gleich. Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn der in einer Rechnungsperiode erwirtschaftete (Vermögens-)Verlust das gesamte Eigenkapital übersteigt (siehe Abbildung 3, rechts).
Abb. 3: Einfache Bilanz, positiver Erfolgssaldo und Überschuldung
Abweichend von der zum leichteren Verständnis gewählten Darstellung in Abbildung 3 schreibt der Gesetzgeber den Kapitalgesellschaften aus Gründen des klaren Eigenkapitalausweises in § 266 Abs. 3 HGB vor, den Verlust (Jahresfehlbetrag) ebenfalls – als Negativbetrag – als Passivposition in die Bilanz aufzunehmen.
Bei Erörterung der Überschuldung als Indikator für die (finanzielle) Sanierungsbedürftigkeit eines Unternehmens ist zudem zwischen bilanzieller und wirtschaftlicher Überschuldung zu unterscheiden.
Bilanzielle Überschuldung
Die bilanzielle Überschuldung bezeichnet den Fall, dass die Verbindlichkeiten größer sind als das bilanzi...