Wesentliches Merkmal der Hybridanleihe im Vergleich zur klassischen Anleihe ist die unbegrenzte Laufzeit. Allerdings besitzt der Emittent der Anleihe ein (einseitiges) Kündigungsrecht. Bis zur erstmaligen Kündigungsmöglichkeit, was üblicherweise nach etwa 10 Jahren der Fall ist, leistet der Emittent konstante jährliche Zinszahlungen (fixer Kupon). Findet keine Kündigung der Anleihe durch den Emittenten statt, wird die fixe in eine variable Zinszahlung (variabler Kupon) umgewandelt.

Für den Emittenten liegt der zentrale Vorteil einer Hybridanleihe in der Möglichkeit zur Aufnahme von Kapital mit Eigenkapitalcharakter, ohne dass sich hierdurch die relativen Eigentumsverhältnisse verändern werden. Auf der Seite der Investoren sind die attraktiven Renditen dieses Finanzproduktes als wesentlicher Vorteil herauszustellen.

Die Entwicklung von Anleihen mit unbegrenzter Laufzeit reicht bis zum Jahr 1749 zurück, als die britische Regierung einen perpetual bond mit 3-prozentiger Verzinsung emittierte. In Europa konzentrierte sich die Ausgabe von Hybridanleihen lange überwiegend auf Unternehmen der Finanzdienstleistungsindustrie. Erst in der jüngeren Vergangenheit können in Deutschland einige Emissionen von Hybridanleihen von Unternehmen außerhalb der Finanzdienstleistungsbranche beobachtet werden (z. B. Südzucker, Vattenfall, Otto, Henkel, TUI, VW, Bayer).

Bei einer Charakterisierung von Hybridanleihen müssen die nachfolgenden Elemente berücksichtigt werden:

Laufzeit

  1. Laufzeit

    Zentrales Merkmal der Hybridanleihe ist, dass es sich hierbei um eine Schuldverschreibung ohne Endfälligkeit handelt. Damit besitzt diese Anleiheform eine theoretisch unendliche Laufzeit.

    Während die Laufzeit undefiniert bleibt, liegen hingegen genau fixierte Zinszahlungstermine vor. Zu einer Beendigung der Laufzeit kommt es nur dann, wenn der Schuldner die Anleihe vorzeitig kündigt.

  2. Kündigungsmöglichkeit

    Die Hybridanleihen werden üblicherweise mit einer einseitigen Kündigungsmöglichkeit des Emittenten versehen. So hat dieser die Möglichkeit, nach Ablauf einer gewissen Zeitdauer (i. d. R. 10 Jahre) die Anleihe zurückzuzahlen. Sollte er diesen Zeitpunkt verstreichen lassen, so wiederholt sich die Wahlmöglichkeit zur Rückzahlung anschließend in regelmäßigen Abständen (z. B. zu jedem Zinstermin).

    Der Emittent wird von seinem Wahlrecht grundsätzlich immer dann Gebrauch machen, wenn er im Kündigungszeitpunkt günstigere, alternative Finanzierungsmöglichkeiten besitzt. Gleichzeitig kann eine Hybridanleihe außerordentlich vorzeitig gekündigt werden, wenn besondere Ereignisse (gross-up-Ereignisse) eintreten, die einen aus Emittentensicht nicht vorhersehbaren Nachteil bewirken (z. B. Steuerereignis, aufsichtsrechtliches Ereignis). Die einseitige Möglichkeit des Emittenten zur Kündigung der Anleihe ist als Optionsrecht zu interpretieren und muss entsprechend bei der Kuponfestlegung berücksichtigt werden.

  3. Nachrangigkeit

    Die Hybridanleihen stellen nachrangige Anleihen (zum Vergleich s. a. Nachrangdarlehen) dar, d. h., im Fall einer Insolvenz des Unternehmens werden die Inhaber der Hybridanleihe nicht an erster Stelle aus der Liquidationsmasse bedient. Hybridanleihen sind dem Inhaber von erstrangigen Anleihen (Senior Debt) nachgelagert. Diese Nachrangigkeit hat einen höheren Anleihe-Kupon zur Folge. Allerdings werden die Inhaber der Hybrid-Anleihe im Insolvenzfall vor den Eigenkapitalgebern bedient. Hinsichtlich der Behandlung im Insolvenzfall liegen die Hybridanleihen damit zwischen dem Eigen- und dem Fremdkapital und weisen folglich eine charakteristische Eigenschaft von Mezzanine-Kapital auf.

  4. Kuponzahlung

    Für die Kuponzahlung der Hybridanleihe ist charakteristisch, dass diese bis zum erstmaligen Rückzahlungszeitpunkt, also etwa nach 10 Jahren, auf eine bestimmte Höhe fixiert ist. Danach schließt sich üblicherweise eine variable Kuponzahlung, beispielsweise in Höhe des Euribor, zuzüglich eines Zinsaufschlages (Spread) an. Der Zinsaufschlag hängt entscheidend von der Bonität des Unternehmens ab. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass die Anleihen so ausgestaltet werden, dass in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Situation Kuponzahlungen aufgeschoben werden oder sogar ausfallen können. In diesem Fall wird die Kuponzahlung mit bestimmten wirtschaftlichen Faktoren (z. B. Dividendenzahlungen) verknüpft.

Hybridanleihe aus Emittenten- und Investorensicht

Für den Emittenten stellt der mit einer Hybridanleihe verbundene Eigenkapitalcharakter einen zentralen Vorteil dar. Die Ratingagenturen zählen das Kapital aus den Hybridanleihen überwiegend zum ökonomischen Eigenkapital. Damit kann eine Hybridanleihe zur Optimierung der Kapitalstruktur eingesetzt werden.

Das einseitige Kündigungswahlrecht ermöglicht es dem Emittenten, die Anleihe bei niedrigem Zinsniveau zu kündigen und auf alternative Finanzierungskonzepte zurückzugreifen. Dieses Wahlrecht schlägt sich auf der anderen Seite jedoch auch in höheren Kuponzahlungen nieder.

Ein weiterer Vorteil aus Emittentensicht liegt in der ste...

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