Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
Wesentliches Merkmal der Hybridanleihe im Vergleich zur klassischen Anleihe ist die unbegrenzte Laufzeit. Allerdings besitzt der Emittent der Anleihe ein (einseitiges) Kündigungsrecht. Bis zur erstmaligen Kündigungsmöglichkeit, was üblicherweise nach etwa 10 Jahren der Fall ist, leistet der Emittent konstante jährliche Zinszahlungen (fixer Kupon). Findet keine Kündigung der Anleihe durch den Emittenten statt, wird die fixe in eine variable Zinszahlung (variabler Kupon) umgewandelt.
Für den Emittenten liegt der zentrale Vorteil einer Hybridanleihe in der Möglichkeit zur Aufnahme von Kapital mit Eigenkapitalcharakter, ohne dass sich hierdurch die relativen Eigentumsverhältnisse verändern werden. Auf der Seite der Investoren sind die attraktiven Renditen dieses Finanzproduktes als wesentlicher Vorteil herauszustellen.
Die Entwicklung von Anleihen mit unbegrenzter Laufzeit reicht bis zum Jahr 1749 zurück, als die britische Regierung einen perpetual bond mit 3-prozentiger Verzinsung emittierte. In Europa konzentrierte sich die Ausgabe von Hybridanleihen lange überwiegend auf Unternehmen der Finanzdienstleistungsindustrie. Erst in der jüngeren Vergangenheit können in Deutschland einige Emissionen von Hybridanleihen von Unternehmen außerhalb der Finanzdienstleistungsbranche beobachtet werden (z. B. Südzucker, Vattenfall, Otto, Henkel, TUI, VW, Bayer).
Bei einer Charakterisierung von Hybridanleihen müssen die nachfolgenden Elemente berücksichtigt werden:
Laufzeit
Laufzeit
Zentrales Merkmal der Hybridanleihe ist, dass es sich hierbei um eine Schuldverschreibung ohne Endfälligkeit handelt. Damit besitzt diese Anleiheform eine theoretisch unendliche Laufzeit.
Während die Laufzeit undefiniert bleibt, liegen hingegen genau fixierte Zinszahlungstermine vor. Zu einer Beendigung der Laufzeit ...