Die bilanzielle und in verschärfter Ausprägungsform wirtschaftliche Überschuldung des Unternehmens ist dabei regelmäßig als Resultat von einzelnen oder wiederholten Fehlentscheidungen und -einschätzungen der finanziellen Unternehmensführung anzusehen.

Überschuldungsgründe

Die Gründe der Überschuldung und damit die originären finanzwirtschaftlichen Krisenursachen können insb. in den folgenden Sachverhalten begründet liegen:

  • ein nicht ausreichender Bestand an Eigenkapital, d. h. eine schon anfängliche oder mit einer Unternehmenserweiterung eingetretene Unterkapitalisierung,
  • eine vorzeitige Kapitalrückforderung durch Fremd- oder Eigenkapitalgeber,
  • eine Fehldisposition in der zeitlichen Kapitalbindung, die zu einem Verlust der Kapitaldienstfähigkeit führen kann, wenn die Zins- und Tilgungsverpflichtungen den erweiterten Cashflow übersteigen,
  • eine Fehldisposition in der sachlichen Kapitalbindung, d. h. eine unzweckmäßige Verwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Investitionstätigkeit,
  • Verzögerungen oder Ausfälle im Rückfluss liquider Mittel, z. B. Forderungsverzug oder -ausfall,
  • ein damit möglicherweise verbundener erhöhter Abschreibungsbedarf, der nicht über Umsatzerlöse abgedeckt ist, sowie
  • hohe an ehemalige Arbeitnehmer zu leistende Pensionszahlungen, die zwar passivseitig in den Pensionsrückstellungen bilanziert, aktivseitig jedoch möglicherweise gebunden und nicht in liquider Form verfügbar sind.

Finanzierungsstruktur von Krisenunternehmen

Bei der Analyse der typischen Finanzierungsstruktur von Krisenunternehmen ist auffällig, dass die zur Finanzierung des Working Capital (= Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital) gedachten tendenziell eher kurzfristigen Betriebsmittelkredite faktisch auch zur längerfristigen Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Zur Erhaltung der Liquidität werden in Krisenunternehmen daneben häufig die negativen Cashflows durch Überbrückungskredite gedeckt, die durch ständige Prolongation einen langfristigen Finanzierungscharakter bekommen.[1]

[1] Vgl. Brühl/Lerche, 2004, S. 190.

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