Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdkapital

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Generell

Rz. 92 [Autor/Zitation] Aus dem Steuerrecht allein ist keine Legaldefinition ersichtlich, aus der sich eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital ergeben könnte. Das Steuerrecht verwendet den Begriff des Betriebsvermögens (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Gewinn ist dabei der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsverm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Debt to Equity Swap

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (bspw. im Rahmen eines Forderungsverzichts, auch "Debt to Equity Swap" genannt) führt zu einem Passivtausch. Ein Forderungsverzicht bedeutet einen finalen Erlass (§ 397 BGB) der Schuld. Ein solcher Forderungsverzicht kann auch mit einer bedingten Neuverpflichtung (Besserungsschein) im Falle späterer Erzie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stille Beteiligung

Rz. 357 [Autor/Zitation] Nicht gesetzlich geregelt ist der Ausweis einer stillen Beteiligung an der Gesellschaft. Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten einer stillen Beteiligung kommen verschiedene Bilanzausweise in Betracht. Dabei gelten hinsichtlich der Qualifikation als Eigen- oder Fremdkapital die Überlegungen zu den Genussrechten sinngemä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 99 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, ist "das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist" (Maßgeblichkeitsgrundsatz). Rz. 100 [Autor/Zitation] Aus den Unterschieden der Kriterien des IDW HFA 1/1994 und auf der anderen Seite der gesetzlichen Vorschrift des § 8 Abs. 3 Sat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung der Finanzierungsquellen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Herkunft der Finanzierungsmittel zeigt sich an der Unterteilung der Passivseite in die Bereiche des Eigen- und des Fremdkapitals. Dabei sind innerhalb des Eigenkapitals das gezeichnete Kapital – mit Ausnahme von Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln – und die Kapitalrücklagen sowie ggf. das Genussrechtskapital der Außenfinanzierung zuzurechnen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Eigenkapital

a) Eigenkapitalsurrogate Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden die Kriterien für die Klassifikation als Eigen- bzw. Fremdkapital untersucht und dargestellt. Rz. 37 [Autor/Zitation] Einordnung in Bilanzpositionen: Ebenso wie eine Legaldefinition der Eigen- und Fremdkapitalbestandteile fehlt, ist eine gesetzliche Definition, nach der Finanzierungsinstrumente dem Eigen- oder ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Eigenkapitalersetzendes Darlehen

aa) Generell Rz. 65 [Autor/Zitation] Ein (Gesellschafter-)Darlehen, das als sog. eigenkapitalersetzendes Darlehen (regulär vom Gesellschafter gewährt) qualifiziert, ist selbst bei einem offensichtlichen Missverhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital handelsrechtlich weiterhin als Fremdkapital zu passivieren. Rz. 66 [Autor/Zitation] Diese Aussage wird dadurch gestützt, dass durc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Steuerliche Sichtweise

1. Generell Rz. 92 [Autor/Zitation] Aus dem Steuerrecht allein ist keine Legaldefinition ersichtlich, aus der sich eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital ergeben könnte. Das Steuerrecht verwendet den Begriff des Betriebsvermögens (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Gewinn ist dabei der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem B...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Eigenkapitalveränderungsrechnung

Tz. 167 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Veränderungen des Eigenkapitals eines Unternehmens zwischen zwei Bilanzstichtagen spiegeln die Zu- und Abnahme seines Reinvermögens während der Periode wider (IAS 1.109). Mit Ausnahme der Veränderungen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern resultieren, wie etwa Kapitaleinlagen, Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten und Dividendenauss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanz

Rz. 396 [Autor/Zitation] Das Gesetz räumt ein Wahlrecht zur Hinzufügung neuer Posten ein, wenn deren Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs. 5 Satz 2). Dieses Wahlrecht verdichtet sich zur Pflicht, soweit dies durch das Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1) oder das Gebot eines sachgerechten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Handelsrechtliche Sichtweise

1. Generell Rz. 32 [Autor/Zitation] Dem materiellen Kapitalbegriff (s. Rz. 30) folgend sind die Funktionen des Eigenkapitals zu bestimmen. Das Eigenkapital hat dabei für eine Gesellschaft verschiedene Funktionen (BKT, Bilanzen[17], 480), die wichtigsten sind die Arbeits- bzw. Kontinuitätsfunktion (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), Haftungsfunktion (Haftung mit dem Vermögen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) GuV-Ausweis

Rz. 67 [Autor/Zitation] Umstritten ist die Fragestellung, wie Vergütungen auf Eigenkapitalsurrogate in der GuV abzubilden sind. Rz. 68 [Autor/Zitation] Nach Ansicht des IDW (HFA 1/1994) sind Vergütungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte durch die Klassifikation dieser als Teilgewinnabführungsvertrag grds. unter "Aufwendungen aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages" als...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Debt to Mezzanine Swap

Rz. 88 [Autor/Zitation] Von der Bilanzierung eines Debt to Equity Swap ist die Bilanzierung eines sog. Debt to Mezzanine Swap abzugrenzen. Dabei wird eine Verbindlichkeit der Gesellschaft durch den Gläubiger in ein Eigenkapitalsurrogat (bspw. Genussrecht/stille Gesellschaft) umgewandelt. Eine Gesellschafterstellung des Gläubigers ist nicht erforderlich (s. bspw. BMF v. 11.4.2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verdecktes Stammkapital

Rz. 108 [Autor/Zitation] Der BFH (BFH v. 20.3.1956 – I 178/55, BStBl. III 1956, 179) hat entschieden, dass eine Umklassifizierung von Gesellschafterdarlehen in verdecktes Stammkapital angezeigt sein kann, wenn rechtlich und wirtschaftlich die Form der Zuführung von Gesellschaftskapital zwingend war. In diesen Fällen sind die Darlehenszinsen in Gewinnausschüttungen umzuklassif...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anleihen (C.1.)

Rz. 383 [Autor/Zitation] Anleihen sind durch Inanspruchnahme organisierter inländischer oder internationaler Kapitalmärkte aufgebrachte Fremdkapitalien. Grundsätzlich fallen hierunter jedoch alle Schuldverpflichtungen, sofern sie am öffentlichen Kapitalmarkt aufgenommen wurden. Hierzu zählen im Einzelnen: Schuldverschreibungen; Wandel- und Optionsanleihen; Gewinnschuldverschreib...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Erneute Prüfung der Klassifizierung von kündbaren Instrumenten und Instrumenten, die nur bei Liquidation eine Auskehrung des anteiligen Reinvermögens vorsehen, nach dem Emissionszeitpunkt

Tz. 83 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Einstufung eines Instruments als Eigenkapitalinstrument oder finanzielle Verbindlichkeit erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Emission. Wenn Instrumente jedoch nach ihrer Emission die in den genannten Paragrafen aufgeführten Bedingungen erstmals vollständig oder nicht mehr vollständig erfüllen, ist deren Ausweis zu diesem Zeitpunkt zu ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 335 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sieht keinen bestimmten Posten zum Ausweis von Genussrechtskapital vor. Dabei handelt es sich um Geldmittel, die einem Unternehmen gegen Gewährung von Genussrechten überlassen worden sind. Genussrechte sollen in vielen Fällen der Beschaffung von Eigenmitteln dienen. Denkbar ist die Ausgabe von Genussrechten (oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beteiligung am Gewinn

Rz. 95 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob das (handelsrechtliche) Kriterium der Erfolgsabhängigkeit (s. Rz. 48) mit dem steuerlichen Kriterium der Gewinnbeteiligung übereinstimmt. Steuerlich ist unter einer Beteiligung am Gewinn jede erfolgsabhängige Vergütung für die Überlassung des Genussrechtskapitals zu verstehen. Die Gewinnbeteiligung kann, muss sich aber nicht an der H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einleitung

Rz. 389 [Autor/Zitation] Das Wort "hybrid" ist gesetzlich nicht definiert und es gibt verschiedene Deutungsmöglichkeiten. Im Folgenden wird daher auf die unterschiedliche Einordnung betreffend die Klassifikation als Eigen- oder Fremdkapital nach (deutschem) Handels- und Steuerrecht abgestellt. Rz. 390 [Autor/Zitation] Zu den nicht am Kapitalmarkt platzierten sog. mezzaninen ode...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzausweis

Rz. 74 [Autor/Zitation] Im Gewinnfall entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Inhaber des Eigenkapitalsurrogates. Im Verlustfall werden die entsprechenden Verlustanteile gegen das Einlagenkonto verrechnet und mit zukünftigen Gewinnanteilen ausgeglichen (Kauffeld in Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft[9], Rz. 13.53 mwN; Schubert in Beck BilKomm.[14], § 247 HGB Rz. 197).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 311 [Autor/Zitation] Die Passivseite der Bilanz gibt insbes. Auskunft über die Mittelherkunft. Grundlegend ist dabei die Unterscheidung zwischen Eigenkapital (A.) und Verbindlichkeiten (= Fremdkapital, C.). Auszuweisen sind zudem Rückstellungen (B.), RAP (D.) und aktive latente Steuern (E.), letztere aber nicht zwingend bei kleinen und Kleinstkapitalgesellschaften (Rz. 61...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einordnung als handelsrechtliche GoB

Rz. 61 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob die Stellungnahme des IDW HFA 1/1994 als handelsrechtliche GoB anzusehen ist. Das IDW fokussiert sich in IDW HFA 1/1994 mit dem Leitkriterium der Haftungsfunktion in diesem Zusammenhang auf die Auslegung des § 265 Abs. 3 Satz 2. Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 Satz 2 regelt jedoch nur den Ausweis von Zwischenposten, die mit jeder Qua...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / d) Korrespondierende Bilanzierung

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für den Ansatz und die Bewertung der Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens gilt der Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung. Dieses mitunternehmerspezifische Korrespondenzprinzip hat folgenden Hintergrund: Nach der additiven Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung verläuft das Verhältnis von Forderungen im Sonderbereich des Mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 76 [Autor/Zitation] Zugänge, die von Dritten im GJ erworben wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Der Umfang der Anschaffungskosten ist durch § 255 Abs. 1 umrissen (vgl. § 255 Rz. 61 ff.); eine besondere Darstellung wird sich bei ihnen idR erübrigen. Erläuterungen sind jedoch bei Sonderfällen der Ermittlung von Anschaffungskosten zu machen, wie zB bei Tausc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beteiligung am Liquidationserlös

Rz. 96 [Autor/Zitation] Nach Auffassung des BFH ist für eine Beteiligung am Liquidationserlös die Beteiligung an den stillen Reserven Voraussetzung (BFH v. 14.6.2004 – VIII R 73/03, BStBl. II 2005, 761; v. 14.8.2019 – I R 44/17, BFH/NV 2020, 807). Diese Auffassung wurde nach aufgegebener Auffassung auch schon von der Finanzverwaltung geteilt, diese nahm jedoch eine Beteiligun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 32

Tz. 1 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die IFRS-Rechnungslegung für Finanzinstrumente ist gegenwärtig in vier Standards und drei Interpretationen kodifiziert. Dabei handelt es sich um IAS 32 Financial Instruments: Presentation, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures und IFRS 9 Financial Instruments sowie die Interpretationen I...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 272 greift die Begriffe des für die jeweilige KapGes. anwendbaren Gesellschaftsrechts auf und beschreibt deren bilanzielle Darstellung. Es bestehen rechtsformabhängige Besonderheiten neben §§ 264a ff. und Sondervorschriften, etwa für Genossenschaften (§ 337 HGB), für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (§§ 340 ff. bzw. §§ 341 ff. bzw. der fü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ablaufgliederungsprinzip

Rz. 45 [Autor/Zitation] Nach dem Prinzip der Ablaufgliederung kann der betriebliche Organisations- und Produktionsprozess in zeitlicher und sachlogischer Hinsicht abgebildet werden. Dementsprechend ist auf der Aktivseite zunächst das Anlagevermögen als der Vermögenskomplex, der die Grundlage für die Aufnahme und Unterhaltung des Produktionsprozesses darstellt, und danach das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Sonstige Verbindlichkeiten (C.8.)

Rz. 412 [Autor/Zitation] Die "sonstigen Verbindlichkeiten" (C.8.) erfassen als Sammel- und Auffangposten alle Schulden der Gesellschaft, die keinem anderen Posten der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 122; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 246). Rz. 413 [Autor/Zitation] Im Einzelnen gehören hierzu: Steuersch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 27 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In Anlehnung an die Eigenkapitaldefinition im Rahmenkonzept (vgl. CF.4.63) wird ein Eigenkapitalinstrument (equity instrument) als vertragliche Vereinbarung definiert, die einen Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden begründet (IAS 32.11). Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die vorstehende Definition ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Finanzierungsaufwendungen

Tz. 148 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Inhalt des Postens Finanzierungsaufwendungen (finance costs) ist nicht definiert. Eine Saldierung der Finanzaufwendungen mit -erträgen ist im Übrigen ausgeschlossen (sa. IFRIC Update Oktober 2004 und November 2006). Das IFRS IC vertritt die Auffassung, dass die nach IAS 1.82 auszuweisenden finance costs iVm. dem in IAS 1.32 verankerten S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Saldierung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen

Rz. 159 [Autor/Zitation] Saldierungen zwischen Zinserträgen und Zinsaufwendungen sind nicht zulässig (§ 246 Abs. 2). Einige Fälle, in denen zweifelhaft sein kann, ob und inwieweit eine Saldierung vorliegt, werden nachfolgend erörtert. Zur Saldierung von Differenzbeträgen aus Zinsswaps vgl. außerdem Rz. 176. Rz. 160 [Autor/Zitation] Zinsen für durchlaufende Kredite: Nimmt zB ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Instrumente, die nur bei Liquidation eine Auskehrung des anteiligen Reinvermögens vorsehen

Tz. 80 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Neben den kündbaren Instrumenten sieht der IASB – abweichend von der allgemeinen Norm – auch für Instrumente (oder Teilkomponenten davon) eine Klassifizierung als Eigenkapitalinstrument vor, die den Emittenten lediglich im Falle der Liquidation zu einer Auskehrung des anteiligen Reinvermögens verpflichten (IAS 32.16C und D). Das die Liquidati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 13)

Rz. 172 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 13 sind alle Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, gleichgültig, ob sie auf lang-, mittel- oder kurzfristige Verbindlichkeiten entfallen. Saldierungen mit Zinserträgen sind nicht zulässig (vgl. im Einzelnen hierzu Rz. 159 ff.). Zinszuschüsse der öffentlichen Hand können bei periodengerechter Vereinnahmung direkt ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ausweis von Hybridkapital auf Seiten des Emittenten

Tz. 85 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als Hybridkapital werden Kombinationen aus Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten bezeichnet; andere gebräuchliche Ausdrücke sind zusammengesetzte, mezzanine oder hybride Finanzinstrumente (compound financial instruments; s. a. Dürr 2007, S. 21ff.). Der Ausdruck ist nicht zu verwechseln mit dem angels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vermögenslage

Rz. 182 [Autor/Zitation] Die Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens ergibt sich in erster Linie aus der Bilanz. § 242 Abs. 1 definiert die Bilanz als einen Abschluss, in dem der Kaufmann das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellt. Die Vermögensdarstellung ist damit Definitionselement der Bilanz im Rechtssinne. In § 242 ist als Vermögen zwar nur di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zweck und Struktur des Anhangs

Tz. 174 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält spezifische Vorschriften zur Struktur des Anhangs, zu den im Anhang aufzuführenden Angaben und zur Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nach IAS 1.112 hat der Anhang folgende Informationen zu enthalten: Informationen zu den Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses und die spezifischen Rechnungslegungsmethoden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Gliederung nach Rechtsverhältnissen

Rz. 56 [Autor/Zitation] Der Darstellung der Rechtsverhältnisse dient vor allem die Gliederung der Passivseite in die durch unterschiedliche Verfügungsrechte gekennzeichneten Gruppen des Eigen- und Fremdkapitals. Darüber hinaus werden auch besonders gestaltete Rechtsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen und zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sichtba...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Darstellung der Rechnungslegungsmethoden

Tz. 187 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Vorschriften zur Angabe der Rechnungslegungsmethode waren mehrmals Gegenstand von Anpassungen des IAS 1 (zu einer weiteren Änderung vgl. Tz. 188). Da die Vorschriften des IAS 1 nur wenig konkrete Hilfestellung bei der Beurteilung anzugebenden Rechnungslegungsmethoden gaben, hatte der IASB schon in der Vergangenheit Verbesserungsbedarf er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der gesetzgeberisch intendierte Zweck der Norm stellt sich in zweierlei Dimensionen dar: Zum einen dient § 272 als "Gliederungsvorschrift", die systematisch einzelne Gliederungspunkte des § 266 Abs. 3 A. konkretisiert (Kropff in MünchKomm. BilR, § 272 Rz. 5). Zum anderen kommt der Norm in Bezug auf die Kapitalbindung/Kapitalschutz materiell-rechtlich re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.7 Beteiligungskapital (gefördert)

Wenn Mandanten auf der Suche nach Eigenkapital sind, sind MBGs wichtig. MBGs sind klassische Eigenkapitalgeber. Das kann in Form von stillen Beteiligungen sein, das kann Nachrangkapital sein, also Mezzaninekapital und Hybridfinanzierung. Die Abkürzung MBG steht in der deutschen Fördermittellandschaft für "Mittelständische Beteiligungsgesellschaft". Es sind – im Gegensatz zu d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 6.2 Die Vorgehensweise zur Revidierung der Klimaambition

Hinweis Arbeitshilfe "Checkliste Revidierte Klimaambition" Diese Checkliste hilft, die wesentlichen Aspekte der revidierten Klimaambition aus einer strategischen Führungsperspektive zu hinterfragen und sicherzustellen, dass sie wirksam und zukunftsfähig ist. Zur Arbeitshilfe Es ist empfehlenswert, eine technisch versierte Taskforce von Ingenieuren, Haustechnikern und Entwickler...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 5.3.3 Die 15 Kategorien des Scope 3 im Detail: Die sieben Downstream-Kategorien

Nach den acht Upstream-Kategorien wenden wir uns allem zu, was nach der Fertigung im Unternehmen passiert, den nachgelagerten Emissionen (Downstream-Emissionen): Hier gilt der Bilanzansatz ab Werktor, durch das das Produkt das Werk des Herstellers verlässt, bis zum Moment der endgültigen Verwertung oder Beseitigung des Produktes, englisch Gate-to-Grave. 9. Nachgelagerter Tran...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 63 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Eine Abzinsung der Verbindlichkeiten oder die Bildung eines aktiven RAP ist in der HB grds. nicht zulässig (Ausnahme: Rentenverpflichtungen). Der mit dem Zinsvorteil verbundene Erfolgsbeitrag darf nicht vorzeitig vereinnahmt werden (gemä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)

Leitsatz 1. Rückversicherungsunternehmen unterliegen nicht der für bestimmte Erstversicherungsunternehmen geltenden Verpflichtung, ein dem Zugriff Dritter entzogenes Sondervermögen zu bilden, und können sich schon deshalb nicht auf die darauf gestützte Ausnahme von der Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.07.1966 – I 293/61, BStBl. III 1967, 631 zu § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG – a.F.) berufen. 2. Eine allgemeine, dem sogenannten...§ 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG§ 19 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStGmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nichtfinanzielle Erklärung / 3.4 Ausstrahlungswirkung auf andere Unternehmen

Rz. 25 Angesichts des hohen bürokratischen Aufwands, welcher mit der Offenlegung der nichtfinanziellen Erklärung verbunden ist,[1] hat die Gesetzgebung im Rahmen der in § 289c Abs. 3 Nr. 4 HGB geforderten Angaben zu Risiken aus den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen einen doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt eingebaut. So müssen die Risiken wesentlich sein un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 6 Kapitalbezogene Kennzahlen

Rz. 49 Die auf das Eigen- und Fremdkapital bezogenen Kennzahlen sind Standards für die Beurteilung der Kapitalstruktur und der Rentabilität eines Unternehmens. Aus der Vielzahl der möglichen Verhältniswerte werden im Folgenden die wichtigsten aufgeführt:mehr