Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung durch Beschluss und Freistellung von der mündlichen Verhandlung (S 1).

Rn 2 Das Gericht hat nach S 1 durch (begründeten) Beschl zu entscheiden, auch wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Förmliche Zustellung erfolgt nach § 329 III. Die mündliche Verhandlung ist fakultativ (§ 891 S 1 iVm § 128 IV); wird sie angeordnet, sind die Beteiligten vAw zu laden (§ 214). § 269 III findet Anwendung, wenn der Zwangsvollstreckungsantrag zurückge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freistellung im Abzugsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung (§ 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gemäß der §§ 43b, 50g EStG sowie gemäß der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrech...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten sich über die Freistellung des Antragstellers von der Barunterhaltsverpflichtung gegenüber dem im Wege einer Samenspende gezeugten gemeinsamen Sohn. [2] Der Antragsteller hat im Februar 2012 auf der Internet-Seite "Spermaspender.de" seine Bereitschaft zu einer Spermaspende mit u.a. folgenden Angaben angeboten: "Ich habe keine finanziell...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / Leitsatz

1. Die Übernahme der Barunterhaltspflicht für ein im Rahmen einer Spermaspende gezeugtes Kind durch die Mutter stellt eine Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB dar und begründet einen Rückgriffanspruch des durch die Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch genommenen Samenspenders gegenüber der Mutter aus § 670 BGB. 2. Erfolgt die Freistellung von der Unterhaltspflicht gegenüber de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsfolgen bei Freistellung sowie bei Verstoß gegen die Abzugsverpflichtung

Rn. 46 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt und wurde diese durch das BZSt erteilt, kann der Steuerabzug unterbleiben bzw zu einem niedrigeren Steuersatz vorgenommen werden. Wichtigste Folge für den Schuldner ist die damit einhergehende zukunftsbezogene Entbindung von der Haftung für die Steuerabzugsbeträge (s § 5...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Man mag sich ein Leben ohne Vertrauen nicht vorstellen. Andererseits gibt es viele Lebensbereiche, in denen es höchst riskant ist, sich allein auf persönliche Versprechen zu verlassen. Hierzu gehört sicherlich die gezielt herbeigeführte Elternschaft durch zwei Personen, deren persönliche Beziehung nicht über eine kurze Zufallsbekanntschaft hinausreicht und woran sich auch na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Allgemeine Verfahrensbedingungen für Freistellungs- und Erstattungsanträge (§ 50c Abs 5 EStG)

A. Antragstellung (§ 50c Abs 5 S 1 und 3 EStG) und Bereitstellung der Entscheidung (§ 50c Abs 5 S 4 EStG) Rn. 68 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 50c Abs 5 S 1 EStG sind Freistellungsanträge und Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2022 gestellt werden, verpflichtend nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch zu übermitteln; für bis zum 31.12.2022 gestellte Anträ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beschäftigungspflicht.

Rn 94 Der ArbN hat aus dem allg Persönlichkeitsrecht (Art 2 I iVm Art 1 GG) gegen den ArbG einen Anspruch auf Beschäftigung (§§ 611, 613 iVm § 242; BAG GS NJW 85, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84]), wenn das Interesse des ArbN an seiner Beschäftigung das des ArbG an seiner Nichtbeschäftigung überwiegt; der Anspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine Beschäftigung des ArbN, zB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anhörungen.

Rn 64 Die Pflicht zur Anhörung durch das Präsidium besteht nach Abs 2 ggü allen Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, und zwar vor der Geschäftsverteilung nach Abs 1 für das Geschäftsjahr. Rn 65 Nach Abs 3 S 2 ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von einer im laufenden Geschäftsjahr beabsichtigten Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, vorher ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 629 BGB – Freizeit zur Stellungssuche.

Gesetzestext Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. Rn 1 Die Norm ist anwendbar auf Dienst- Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse (§ 10 II BBiG; Staud/Preis § 629 Rz 7 mwN), nicht auf Aushilfs- und Probearbeitsverhältnisse (E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 27 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ganz überwiegend unpfändbare Beträge.

Rn 8 Die Freistellung des Kontos von der Pfändung steht unter einer doppelten Voraussetzung. Die Anordnung darf nur erfolgen, wenn dem Konto in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung nachweislich ganz überwiegend allein unpfändbare Beträge gutgeschrieben wurden. Außerdem dürfen in den nächsten zwölf Monaten nur ganz überwiegend nicht pfändbare Beträge zu erwarten s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nr 4.

Rn 16 Die Regelung ergänzt die Auskunftspflicht des Drittschuldners im Hinblick auf die Festsetzung nach § 907. Drittschuldner iSd Vorschrift ist jedes Kreditinstitut, bei dem ein als Pfändungsschutzkonto taugliches Girokonto geführt wird. Unerheblich ist, ob es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Sonst müsste der Gläubiger zunächst die Antwort auf die Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Freistellungsanspruch.

Rn 5 Ausgangspunkt ist § 1568a Abs 3 BGB. Hiernach besteht ein Anspruch des Ehegatten, dem die Ehewohnung zugewiesen wird, darauf, in das Mietverhältnis des anderen einzutreten oder dieses alleine fortzusetzen. Es geht hierbei im Kern nicht um das Entstehen oder die Beendigung eines Mietverhältnisses, sondern um den Inhalt der vertraglichen Regelungen – also: Vertragspartner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen (BGH MDR 11, 1075 [BGH 14.07.2011 - III ZR 23/11]: Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen); auch bei Befreiung von Bürgen- oder Pfand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung.

a) Interessenabwägung. Rn 20 Die Entscheidung ist in das pflichtgemäße Ermessen des Vollstreckungsgerichts gestellt. Dabei hat es eine zweistufige Prüfung durchzuführen. Zunächst muss das Vollstreckungsgericht feststellen, ob hinreichende Gründe existieren, um den Schuldner vor einer Pfändung zu schützen. Anschließend ist abzuwägen, ob überwiegende Belange des Gläubigers eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beitragshöhe.

Rn 2 Die Regelung des § 706 I zur Höhe der Beiträge ist gem ihrem Wortlaut subsidiär. Die Gesellschafter sind frei, die Beiträge der einzelnen Mitglieder unterschiedlich auszugestalten, was zumeist mit unterschiedlich hohen Beteiligungen am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft einhergeht. Die völlige Freistellung eines Gesellschafters von Beiträgen hat keinen Einfluss auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang der Zahlungseingänge.

1. Ganz überwiegend unpfändbare Beträge. Rn 8 Die Freistellung des Kontos von der Pfändung steht unter einer doppelten Voraussetzung. Die Anordnung darf nur erfolgen, wenn dem Konto in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung nachweislich ganz überwiegend allein unpfändbare Beträge gutgeschrieben wurden. Außerdem dürfen in den nächsten zwölf Monaten nur ganz überwiege...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 2. Kritische Reaktionen auf die Regelungen des ErbStRG 2009 v. 24.12.2008

a) Vorbemerkungen Rz. 146 [Autor/Stand] Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen im Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] waren in der Literatur bereits frühzeitig Bedenken erhoben worden.[3] Bisweilen wurde sogar die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Frage gestellt.[4] b) BFH-Beschluss v. 5.10.2011 – II R 9/11 Rz. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 4 Hat der Gläubiger mit keiner nennenswerten Befriedigung zu rechnen, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners das Pfändungsschutzkonto befristet von Pfändungen freistellen, sofern dem nicht überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen. Zusammen mit der Sperrfrist aus § 835 III 2, IV und dem Pfändungsschutzkonto aus § 850k sichert diese Regelung den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 36 Gegen die Pfändung bestehen die allg Rechtsbehelfe (§ 829 Rn 99 ff). Ist der Antrag des Schuldners auf Freistellung abgelehnt, steht dem Schuldner hiergegen die sofortige Beschwerde zu, §§ 793, 567 ff. Wird dem Antrag stattgegeben, kann ein Gläubiger, der angehört wurde, hiergegen sofortige Beschwerde, §§ 793, 567 ff, sonst die Erinnerung nach § 766 einlegen. Weist das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkungen.

1. Freistellung von Pfändungen. Rn 26 Die Rechtsfolgenanordnung ist der gesetzlichen Regelung nicht eindeutig zu entnehmen. Es ist zwischen bewirkten und künftigen Pfändungen zu unterscheiden. Eine bewirkte Pfändung entfaltet vorübergehend keine weiteren Wirkungen, doch bleibt das Pfändungspfandrecht rangwirksam bestehen (St/J/Würdinger § 850l Rz 11). Das gesamte Kontoguthabe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

1. Antrag. Rn 16 Die Unpfändbarkeit nach § 850l setzt einen Schuldnerantrag voraus. Der Vollstreckungsschutzantrag ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen. Der Antrag ist ab Pfändung zulässig. Das Kreditinstitut ist nicht antragsberechtigt (Weber/Wellmann/Zimmermann ZVI 11, 241, 242). Eine bankrechtliche Verpflichtung des Schuldners, einen Antrag nach § 850l zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gemäß der §§ 43b, 50g EStG sowie gemäß der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zuständigkeit, Zustellung.

Rn 25 Das Vollstreckungsgericht entscheidet durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger, § 20 Nr 17 RPflG. Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der den Beteiligten bekanntzugeben, im Fall des Abs 2 S 1 Nr 2 allen Gläubigern, und dem Drittschuldner zuzustellen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO F

falsche Schreibweise 750 ZPO 9 FamFG Allgemeiner Teil 750 ZPO 7 Anwendbarkeit 1 FamFG 1 Entwicklung Einleitung FamFG 1 Evaluation Einleitung FamFG 9 Familiensachen Einleitung FamFG 5 geregelte Angelegenheiten 1 FamFG 7 Gerichtsverfassungsgesetz 1 FamFG 9 Regelungskonzept Einleitung FamFG 6 Unanwendbarkeit 1 FamFG 8 Unzulänglichkeiten Einleitung FamFG 2 Verfahrensvorschriften 25 EGGVG 4 F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Frachtführerpfandrecht.

Rn 146 s § 6 Rn 15, 17. Franchising s Feststellungsklage b; § 9 Rn 4. Freigabe s Gesellschaftsrecht Rn 154, s Hinterlegung. Freistellung s Befreiung von einer Verbindlichkeit. Fremdwährung s ausländische Währung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufhebung eines Vertrags.

Rn 53 Nach § 3 ist eine umfassende Würdigung des Klägerinteresses geboten (RGZ 52, 427; 66, 330; Hamm NJW-RR 99, 1403 [OLG Hamm 02.06.1999 - 20 U 233/98]), zB bei einer Feststellung der Nichtigkeit anhand des Wertes der Freistellung von Verbindlichkeiten (Celle AnwBl 84, 448).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Interessenabwägung.

Rn 20 Die Entscheidung ist in das pflichtgemäße Ermessen des Vollstreckungsgerichts gestellt. Dabei hat es eine zweistufige Prüfung durchzuführen. Zunächst muss das Vollstreckungsgericht feststellen, ob hinreichende Gründe existieren, um den Schuldner vor einer Pfändung zu schützen. Anschließend ist abzuwägen, ob überwiegende Belange des Gläubigers einer solchen Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Summe.

Rn 5 Der Anspruch muss auf eine Geldsumme gerichtet sein. Deshalb ist das Mahnverfahren nicht verfügbar für Ansprüche auf Duldung, auf Freistellung/Befreiung von einer Verbindlichkeit (Ddorf NJW-RR 98, 503) oder auf Feststellung der Forderung zur (Insolvenz-)Tabelle (§§ 179, 180 InsO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erwerb in der Ehezeit (Abs 2).

Rn 2 Bereits aus § 1 I ergibt sich, dass Versorgungsanrechte dem Versorgungsausgleich nur insoweit unterliegen, als sie in der Ehezeit erworben worden sind. Der Erwerbsvorgang muss in der Ehezeit stattgefunden haben, dh, dass das Anrecht – zumindest tw – durch Arbeit oder Vermögen in der Ehezeit begründet oder aufrechterhalten worden sein muss (vgl § 2 II Nr 1). Ist ein rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstiges.

Rn 30 Leistet der gutgläubige Drittschuldner an den durch einen Überweisungsbeschluss ausgewiesenen Gläubiger, erlischt die Forderung des Schuldners, selbst wenn das Konto von Pfändungen freigestellt wurde.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Konkretisierung.

Rn 10 Der Schuldner kann das übernommene Risiko durch eine Konkretisierung nach § 243 II beschränken. Sie führt zum Übergang der Leistungsgefahr auf den Gläubiger, der im Falle von § 275 seinen Erfüllungsanspruch verliert. Zugleich erlischt bei der Marktbezogenen Gattungsschuld die Beschaffungspflicht des Schuldners (Ausnahme: § 439 I bei nach Konkretisierung eingetretener M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Private Selbsthilfemöglichkeiten.

Rn 15 Persönliche Immunität beinhaltet materiell keine Freistellung von der Verpflichtung zur Beachtung der Gesetze und Rechtsvorschriften des Empfangsstaats (Art 41 I 1 WÜD). Sie steht daher der Ausübung von Notwehr und Selbsthilfe in den in §§ 227 ff BGB geregelten Fällen nicht entgegen (Zö/Lückemann Vor § 18 Rz 4), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen, etwa für die Sel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstöße.

Rn 5 Unterbleibt die Streitverkündung und verliert der Gläubiger den Prozess, können Schadensersatzansprüche des Schuldners bestehen (RGZ 83, 116, 121). Der Ersatzanspruch ist auf Freistellung von der titulierten Verbindlichkeit in der Höhe gerichtet, in der die gepfändete Forderung durchsetzbar war (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 841 Rz 3). Dazu muss dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erb- und Familienrecht.

Rn 14 Die Freistellung erb- und familienrechtlicher Verträge von der Geltung des 2. Abschn beruht auf dem durch eine Vielzahl zwingender Vorschriften gewährleisteten gesetzlichen Schutz der Parteien sowie darauf, dass die auf den einfachen Austauschvertrag abzielenden AGB-Vorschriften für derartige Verträge nicht passen (BTDrs 7/3919, 41). Rn 15 Hieraus folgt zugleich die Gre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 256 setzt auch § 257 einen aufgrund eines Vertrags oder Gesetzes bestehenden fälligen Aufwendungsersatzanspruch voraus (BGH NZI 06, 582 [BGH 20.07.2006 - IX ZR 44/05]; MüKoBGB/Krüger § 257 Rz 2). § 257 konkretisiert nur den Inhalt des Aufwendungsersatzanspruchs, stellt für diesen aber keine eigene Anspruchsgrundlage dar (Rohlfing MDR 12, 258). Soweit sich der Ansp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altersversorgung (§ 49 Abs 1 Nr 10 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung bewirkt eine nachgelagerte Besteuerung von Einkünften iSv § 22 Nr 5 S 1 EStG und dürfte insbesondere ArbN treffen, die nach ihrer Erwerbstätigkeit ins Ausland ziehen ("Auslandsrentner"). Erfasst werden sämtliche Einkünfte iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarung.

Rn 2 Vereinbarungen iSd § 656d I können iR eines Vertrags zugunsten Dritter oder einer Erfüllungsübernahme sowie einer Freistellung getroffen werden. Zum anderen sind auch Vereinbarungen des Maklers mit der Partei, die nicht sein Vertragspartner ist, zulässig, wie etwa im Wege der Schuldübernahme. Ein Schuldbeitritt der nicht am Maklervertrag beteiligten Partei kommt dagegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Berücksichtigung der Einmalbeträge bei der Vergleichsberechnung nach § 31 S 4 EStG (§ 66 Abs 1 S 4 EStG aF)

Rn. 117 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 66 Abs 1 S 4 EStG aF bestimmt, dass die Einmalbeträge nach § 66 Abs 1 S 2 und 3 EStG bei der Vergleichsberechnung nach § 31 S 4 EStG berücksichtigt werden. Diese Regelung findet sich jeweils gleichlautend in § 66 Abs 1 S 4 EStG idF des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes und idF des Steuerentlastungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rn. 37 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Freistellungsbescheinigung ist im Gegensatz zum Freistellungsbescheid im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs 1 S 2 EStG kein Steuerbescheid iSd § 155 AO, sondern ein VA iSd § 118 AO, da sie nur für die Abzugspflicht des Vergütungsschuldners von Bedeutung ist und keine abschließende Entscheidung über die sachliche StPfl des Vergütungsgläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aufhebung der Anordnung, Abs 2 S 1.

Rn 8 Auf Antrag jedes Gläubigers ist die Festsetzung der Unpfändbarkeit aufzuheben, wenn deren Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder die Festsetzung den überwiegenden Belangen des den Antrag stellenden Gläubigers entgegensteht, § 907 II 1. Antragsberechtigt ist jeder von der Freistellung betroffene Gläubiger, also auch ein nachrangiger Vollstreckungsgläubiger. Eine Aufhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Prognose/Schätzung.

Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›ungefähr‹ gedeckt werden. Die Angemessenheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass gewisse Überzahlungen eintreten können, weil künftige Kosten nie genau kalkuliert werden können (BayObLG ZMR 96, 20). Dabei ist es auch zu berücksichtigen, wenn bestimmte Kosten gar nicht anfallen können, zB Heizkosten, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungen gem §§ 439 II, III, VI 2, 475 IV.

Rn 8 Erfasst sind nur dem Verkäufer effektiv entstehende Kosten, einschl der Freistellung gem § 257 für geltend gemachte noch nicht erstattete Kosten (zu § 478 aF: BRHP/Faust Rz 27; aA MüKo/Lorenz Rz 27; Oetker/Maultzsch 218). Die Kosten müssen nach § 439 II, III, VI 2 bzw § 475 IV als Nacherfüllung geschuldet sein (s Wortlaut: ›zu tragen hatte‹; BTDrs 18/8486, 41); dazu geh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ähnliche Verträge (Abs 1).

Rn 1 Unter ›ähnliche Verträge‹ (vgl auch § 1000 II ZPO und § 330 III InsO [Köln ZIP 00, 627]) fallen Rückkauf, Weiterverkauf, Tausch zweier Erbschaften, Schenkung (s II), Hingabe einer Erbschaft an Zahlungs statt (§ 364), die Verpflichtung, auf ein Nacherbenanwartschaftsrecht zu verzichten, der Vergleich zwischen Erbprätendenten, unabhängig vom gesetzlichen Erbrecht eine Erb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Rückzahlung von Ausschüttungen aus der Liquidität an KG

Rn. 571 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Muss ein ausgeschiedener Gesellschafter Liquiditätsentnahmen, zB im Rahmen einer Insolvenz der Gesellschaft, zurückzahlen, beeinflusst dies nachträglich sein Abfindungsentgelt bzw seinen Veräußerungspreis, soweit er nicht mit einem Erwerber eine Freistellung hiervon vereinbart hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorrang der Elternvereinbarung.

Rn 29 Die Eltern können die Ausgestaltung des persönlichen Umgangs grds selbst bestimmen. Das FamG darf den Umfang und die Ausübung des Umgangsrechts nur dann regeln, wenn die Eltern nicht in der Lage sind eine wirksame und erforderliche Vereinbarung darüber zu treffen (BVerfG FamRZ 95, 86, 87). Die vorrangige Zuständigkeit der Eltern für die Ausgestaltung des Umgangsrechts ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskosten.

Rn 13 Festgesetzt werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits, dh Gerichts- und außergerichtliche Kosten aller Rechtszüge (zur Notwendigkeit s § 104 Rn 13). Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren und Auslagen, § 1 I GKG. Außergerichtliche Kosten sind va die Rechtsanwaltskosten, daneben etwa auch Reisekosten, Kosten für die Terminswahrnehmung auf Seiten der Partei oder im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mitwirkungsanspruch.

Rn 17 Mit der Fälligkeit der Gesamtschuld können die Gesamtschuldner wechselseitig voneinander verlangen, bei der Befriedigung des Gläubigers mitzuwirken (BGH NJW 86, 978). Der Anspruch richtet sich auf Befreiung von dem Teil der Schuld, den der andere Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu tragen hat (BGHZ 47, 157, 165; NJW 86, 3131, 3132). Er kann klageweise durchgesetzt u ...mehr