Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.2 Verständigungsverfahren nach Art. 25 OECD-MA (reaktiv)

Diese Verfahren nennt man auch "Mutual Agreement Procedures" (MAP). Dieses Kapitel geht nicht nur auf das Verständigungsverfahren selbst, sondern auch auf das Vor- und Nachverfahren ein. Wenn in der Praxis häufig von (untechnisch) "Verständigungsverfahren" gesprochen wird, ist meistens der ganze nachfolgend beschriebene Prozess mit seinen Instanzen gemeint. Die typische Abfol...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freistellung im Abzugsverfahren (§ 50d Abs 2 u 4 EStG)

a) Sachlicher Anwendungsbereich Rn. 68 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemäß § 50d Abs 2 S 1 Hs 1 EStG ist die Freistellung im Abzugsverfahren für folgende Fälle möglich:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Unilaterale Einschränkungen der abkommensrechtlichen Freistellung (§ 50d Abs 9 EStG)

Schrifttum: Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfahren der Freistellung

Rn. 69 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemäß § 50d Abs 2 S 1 EStG wird die Freistellung im Abzugsverfahren nur auf Antrag vom BZSt gewährt; antragsberechtigt aus eigenem Recht ist nur der Vergütungsgläubiger. Dieser kann jedoch dem inländischen Vergütungsschuldner Vollmacht erteilen (FG Köln v 24.02.2000, EFG 2000, 1189). Zuständig ist ausschließlich das BZSt. Das FA kann eine Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Ausnahmen: Freistellung im Abzugsfahren, Kontrollmeldeverfahren

1. Grundsätzliches Rn. 66 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Hauptanwendungsfall ist die in § 50d Abs 2 EStG geregelte Freistellung im Abzugsverfahren. Daneben s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen bei Freistellung sowie bei Verstoß gegen die Abzugsverpflichtung

Rn. 86 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt und liegt dem Vergütungsschuldner eine Freistellungsbescheinigung bzw Ermächtigung zum Kontrollmeldeverfahren vor, kann der Steuerabzug unterbleiben bzw zu einem niedrigeren Steuersatz vorgenommen werden. Wichtigste Folge für den Schuldner ist die damit einhergehende zuk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anwendung abkommensrechtlicher Rückfallklauseln auf Teile von Einkünften (§ 50d Abs 9 S 4 EStG)

Rn. 178 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mit Wirkung ab VZ 2017 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS-UmsG – Base Erosion and Profit Shifting) v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 die Regelung des § 50d Abs 9 S 4 EStG eingeführt, die die Anwendung abkommensrechtlicher Rück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 160 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In § 50d Abs 9 EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035, eine Nr 3 angefügt anzuwenden ab 01.07.2021. § 50d Abs 9 EStG idF ATADUmsG lautet wie folgt: Zitat „(9) 1Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 68 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemäß § 50d Abs 2 S 1 Hs 1 EStG ist die Freistellung im Abzugsverfahren für folgende Fälle möglich:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verhältnis zu anderen Vorschriften (§ 50d Abs 9 S 3 EStG)

Rn. 172 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50d Abs 9 S 3 EStG regelt das Verhältnis zu weiteren Vorschriften, die einen Übergang von der Freistellung zur Anrechnung vorsehen; dies sind zum einen auf DBA-Ebene vereinbarte Switch-over-, Subject-to-tax- oder Remittance-base-Klauseln (vgl die Zusammenstellung in BMF v 20.06.2013, BStBl I 2013, 980) sowie zum anderen die innerstaatlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen

Rn. 202 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Tatbestandlich knüpft § 50d Abs 11 EStG zunächst an die abkommensrechtliche Schachtelfreistellung an: S 1 der Regelung erfasst Dividenden, die nach einem DBA beim Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden. Die Freistellung muss abkommensrechtlich nach Maßgabe des Methodenartikels bei tatsächlicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645, ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 des §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § 50d Abs 9 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck der Vorschrift

Rn. 140 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) geschaffene und erstmals für den VZ 2004 anwendbare Regelung knüpft die nach einem DBA vorgesehene Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit an den zusätzlichen Nachweis, dass entweder der andere Vertragsstaat auf die Ausübung seines Besteuerungsrechtes verzichtet hat oder die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Treaty override

Rn. 164 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50d Abs 9 EStG ist "ungeachtet des Abkommens" anzuwenden und bringt somit bereits nach seinem Wortlaut ein Treaty override zum Ausdruck. Hinsichtlich § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG hielt es der BFH v 19.05.2010, BStBl II 2011, 156 für ernstlich zweifelhaft, ob dies verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Entgegen der Gesetzesbegründun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 66 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Hauptanwendungsfall ist die in § 50d Abs 2 EStG geregelte Freistellung im Abzugsverfahren. Daneben sieht § 50d Abs 5 E...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / Leitsatz

1. Auch unter der Geltung des neuen Haftpflichtversicherungsrechts nach dem VVG 2008 ist der Haftpflichtversicherer an die Regulierungsentscheidung des VN durch Befriedigung der Haftpflichtforderung gebunden, wenn er seine Deckungsentscheidung – Gewährung von Abwehrdeckung oder Freistellung gemäß § 100 VVG – treuwidrig verweigert oder verzögert. Die Bindungswirkung folgt aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Besteuerungsinkongruenzen bei Betriebsstätteneinkünften

Rn. 170a Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50d Abs 9 S 1 Nr 3 EStG versagt die Anwendung der abkommensrechtlichen Freistellung für Betriebsstätteneinkünfte in 2 Fallkonstellationen: Zur Besteuerung im Inland mit Anrechnung der ausländischen Steuer ist überzugehen, soweit die Einkünfte nur deshalb im anderen Staat nicht stpfl sind,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 161 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50d Abs 9 EStG betrifft nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen unbeschränkt StPfl, deren Einkünfte aufgrund eines DBA von der Bemessungsgrundlage auszunehmen sind. Eine Anwendung auf beschränkt StPfl ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich. Aufgrund der erkennbaren Ausrichtung auf die abkommensrechtliche Freistellung nach Art 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 165 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach dem Tatbestand des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG erfolgt eine Umschaltung von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode, soweit der andere Vertragsstaat abkommensrechtliche Regelungen so anwendet, dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Nichtbesteuerung im Quellenstaat wegen nur beschränkter StPfl (§ 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 168 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG für den Rückfall der abkommensrechtlich freigestellten Einkünfte unter das deutsche Besteuerungsregime voraus, dass der andere Vertragsstaat die Einkünfte nur deshalb nicht besteuert, weil der StPfl dort nicht ansässig und deshalb beschränkt stpfl ist. Das Besteuerungsrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rn. 142 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 8 EStG voraus, dass Einkünfte eines unbeschränkt StPfl aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) nach einem DBA von der inländischen Besteuerung auszunehmen sind. Nach dem Gesetzeswortlaut ist das Vorliegen einer unbeschränkten StPfl (§ 1 Abs 1 u 2 EStG; keine Anwendung für fiktive unbeschränkte StPfl nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Qualifikationskonflikte (§ 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 165 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach dem Tatbestand des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG erfolgt eine Umschaltung von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode, soweit der andere Vertragsstaat abkommensrechtliche Regelungen so anwendet, dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind oder nur zu einem durch das Abkommen begrenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Nachweispflichten

Rn. 179 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Ermittlung der von § 50d Abs 9 EStG betroffenen Einkünfte bzw Einkunftsteile erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der deutschen Vorschriften. Im Gegensatz zu § 50d Abs 8 EStG enthält § 50d Abs 9 EStG keine Verpflichtung für den StPfl, den Nachweis über die Besteuerung der Einkünfte im Ausland zu führen. Die Darlegungs- und Feststellungsla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung

Rn. 200 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Mit Einfügung des § 50d Abs 11 EStG durch das GemeindefinanzreformG (BGBl I 2012, 1030) hat der Gesetzgeber auf das Urteil des BFH v 19.05.2010, BFH/NV 2010, 1919 (bestätigt durch BFH v 01.06.2022, I R 44/18, DStR 2022, 2047) reagiert, welches eine Besteuerungslücke im Falle der Vereinnahmung von ausländischen Schachteldividenden über eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Einkünfte

Rn. 143 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die freigestellten Einkünfte sind nach inländischen Grundsätzen zu ermitteln. Ergeben sich Abweichungen zwischen den im Inland und im Tätigkeitsstaat ermittelten Einkünften (zB bei im Ausland abweichenden Steuerjahr, zeitlich unterschiedlicher Erfassung von Gehaltsbestandteilen oder unterschiedlicher Bewertung von Sachbezügen) hat der StPfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Festsetzungsverfahren, Änderungsmöglichkeit

Rn. 145 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Kann der StPfl den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, ist die Steuer unter Einbeziehung der betroffenen Einkünfte festzusetzen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der tatsächlichen Zahlung der Steuer bzw des Besteuerungsverzichts ist ein Auskunftsersuchen an den ausländischen Staat zu richten (BMF v 03.05.2018, BStBl I 2018, 643 Rz 66). Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 170 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG ist im Gegensatz zur Nr 1 erst ab VZ 2007 anzuwenden und birgt somit keine Rückwirkungsproblematik.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Ausschlusstatbestand für Dividenden (§ 50d Abs 9 S 2 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Handelt es sich bei den Einkünften, für die § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG den Rückfall des Besteuerungsrechts bewirkt, um Dividenden, die nach einem DBA in Deutschland freizustellen sind, setzt § 50d Abs 1 S 2 Hs 1 EStG die Anwendung der Nr 2 aus, dh, die doppelte Nichtbesteuerung bleibt in diesem Fall grundsätzlich aufrechterhalten. Dem liegt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zum DBA-Recht

Rn. 201 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 50d Abs 11 EStG regelt die Freistellung ausländischer Schachteldividenden ausdrücklich "ungeachtet des Abkommens" und bringt damit bereits aus seinem Wortlaut heraus die beabsichtigte Abweichung von der abkommensrechtlich vereinbarten Einkunftszurechnung zum Ausdruck (s auch Lehner, IStR 2012, 386 f; Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 51, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 167 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 52 Abs 59a S 6 EStG idF JStG 2007 (in Kraft getreten 14.12.2006) ist § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG für alle VZ anzuwenden, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Die dadurch mögliche Anwendung auf bereits abgeschlossene VZ vor 2007 hielt der Gesetzgeber für unproblematisch, da die Regelung negativer Qualifikationskonflik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zum Freistellungsverfahren nach § 50d Abs 2 EStG

Rn. 47 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausweislich der Gesetzesbegründung soll die Neuregelung nicht das Recht zur Teilnahme am Freistellungsverfahren berühren. Ist eine Person erstattungsberechtigt, soll sie unter den Voraussetzungen des § 50d Abs 2 EStG auch am Freistellungsverfahren teilnehmen dürfen (BT-Drucks 17/13 033, 72). § 50d Abs 2 EStG blieb allerdings im Wortlaut unve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Reichweite

Rn. 91 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aufgrund des Verweises in § 50d Abs 3 EStG auf die "völlige oder teilweise Entlastung nach Abs 1 oder Abs 2" bezieht sich der sachliche Geltungsbereich der Regelung ausschließlich auf Fälle des Steuerabzugs bei KapErtr und bei inländischen Einkünften nach § 50a EStG . Andere Einkünfte, die nicht einem Steuerabzug unterliegen, wie zB Veräußeru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Outbound-Fälle (§ 50d Abs 10 S 8 EStG)

Rn. 197 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 50d Abs 10 S 8 EStG entspricht wortgleich dem früheren § 50d Abs 10 S 2 EStG idF JStG 2009 und regelt, dass die Anwendung des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG durch § 50d Abs 10 EStG nicht berührt wird. Dadurch soll in Outbound-Fällen, in denen der ausländische Betriebsstättenstaat der PersGes die Sondervergütungen aufgrund seines abweichenden R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut betrifft die Vorschrift nur steuerabzugspflichtige Einkünfte, für die sich eine Beschränkung der Besteuerung entweder aus den §§ 43b u 50g EStG oder aus einem DBA ergibt. Sie greift nicht ein, wenn dem Steuerabzug unterworfene Zahlungen aus anderen Gründen richtigerweise keine deutsche Steuer auslösen (z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich, Verhältnis zu anderen Normen

Rn. 141 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei DBA ohne eine abkommensrechtlich vereinbarte Rückfallklausel ist § 50d Abs 8 EStG vorrangig anzuwenden, in diesen Fällen liegt ein Treaty override vor. Enthält das anwendbare DBA eine abkommensrechtlich vereinbarte Rückfallklausel, geht diese § 50d Abs 8 EStG vor (s BMF v 03.05.2018, BStBl I 2018, 643 Rz 45; BMF v 20.06.2013, BStBl I 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kontrollmeldeverfahren (§ 50d Abs 5, 6 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Kontrollmeldeverfahren stellt ein Freistellungsverfahren unter vereinfachten Bedingungen dar, welches nach den Regelungen des § 50d Abs 5 u 6 EStG in Fällen geringfügiger Bedeutung bzw einfacher Sachverhaltsermittlung nach Ermächtigung durch das BZSt zur Anwendung kommt. Der Vergütungsschuldner kann bei vorliegender Ermächtigung von sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Erbschaftsteuerrecht unterliegt gem. Art. 105 Abs. 2 Alt. 2 GG der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Der Bund hat davon durch das Erbschaftsteuergesetz Gebrauch gemacht. Rz. 2 [Autor/Stand] Gem. Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG steht das Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer den Ländern zu. Die Steuerertragshoheit liegt also ausschließlich bei den Län...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überführung zwischen zwei BV eines StPfl (§ 6 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 1561 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 6 Abs 5 S 1 EStG regelt die Überführung (s Rn 1515) eines Einzel-WG aus einem BV in ein anderes BV desselben StPfl. Diese Überführung hat zwingend zu Buchwerten zu erfolgen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (s Rn 1565ff). Eine Änderung der Rechtslage hat sich durch die Gesetzesentwicklung seit 01.01.1999 (s ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 168 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG für den Rückfall der abkommensrechtlich freigestellten Einkünfte unter das deutsche Besteuerungsregime voraus, dass der andere Vertragsstaat die Einkünfte nur deshalb nicht besteuert, weil der StPfl dort nicht ansässig und deshalb beschränkt stpfl ist. Das Besteuerungsrecht fällt an Deutschland...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 21 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 50d Abs 1 S 1 EStG enthält den Grundsatz, dass der KapSt-Abzug und der Steuerabzug nach § 50a EStG durch den Schuldner der KapErtr oder Vergütungen auch dann durchzuführen ist, wenn ein DBA, § 43b oder § 50g EStG eine Entlastung von der deutschen Steuer ganz oder teilweise anordnen. Die Steuerfreiheit der Einkünfte wird dabei nicht in Frag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verstrickungseinlage iSd § 4 Abs 1 S 8 u 9 EStG

Rn. 1191 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Bewertung in sog Verstrickungsfällen wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035 neu geregelt. Die Regelungen zur Bewertung dieser Einlagen enthalten § 6 Abs 1 Nr 5a u 5b EStG, für den Anwendungsbereich knüpfen diese an § 4 Abs 1 S 3, 8 u 9 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 2 Fortzahlung während der Freistellung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG)

Rz. 3 Korrespondierend zur Freistellungspflicht gem. § 15 BBiG verpflichtet § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG den Ausbildenden zur Fortzahlung der Vergütung für diesen Zeitraum. Dies umfasst Zeiten für Wege zwischen Betrieb und Berufsschule, Unterricht und den notwendigen Verbleib des Auszubildenden an der Berufsschule.[1] Die Vorschriften der §§ 15, 19 BBiG führen hingegen nicht zu ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zu den... / 5. Sind Arbeitslohnspenden beitragsfrei in der Sozialversicherung?

Nein, das Sozialversicherungsrecht sieht nach der geltenden Rechtslage für Arbeitslohnspenden, die nicht in einem Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe im Inland stehen, keine Freistellung von der Beitragspflicht vor.mehr

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Datenbasierte Entscheidungs... / 4.5 Execution – Umsetzung der Entscheidung

Gemäß Engelhardt[1] können für die erfolgreiche Umsetzung einer M&A-Transaktion sowohl kurzfristige als auch langfristige Ziele gesetzt werden. Während kurzfristig im Vordergrund steht, dass die M&A-Transaktion überhaupt erfolgreich durchgeführt werden kann, gilt die erfolgreiche (Post Merger-)Integration des erworbenen Unternehmens in die eigene Organisation als wichtigstes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: So... / 5.2 Beiträge aus Abgeltungen von Zeitguthaben

Zum 1.1.2023 wird durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz eine rechtliche Grundlage zur beitragsrechtlichen Behandlung und Zuordnung von Zeitguthaben geschaffen, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder bei Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden.[1] In diesen Fällen ist das a...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Freistellung im Steuerabzugsverfahren nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG

Einer Freistellungsbescheinigung mangelt es nicht am Rechtsschutzbedürfnis, wenn während des Freistellungszeitraums infolge einer fehlenden Ausschüttung zwar noch keine Kapitalertragsteuer entstanden ist, aber ein bedingter Gewinnverwendungsbeschluss mit Zuflusszeitpunkt im Freistellungszeitraum gefasst wurde. Beachten Sie: Die Freistellungsbescheinigung wird wegen Ablaufs des ...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Der BFH hat mit Urteil v. 16.3.2022 entschieden, dass grundsätzlich Aufwendungen für (bürgerliche) Kleidung nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig sind (BFH v. 16.3.2022 – VIII R 33/18, BStBl. II 2022, 614 = EStB 2022, 285 [Gehm]). Vielmehr sind diese als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG durch die...mehr