Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVI. Muster: Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO nach dem 31.12.2011

Rz. 439 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.55: Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO nach dem 31.12.2011 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. ______...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 6. Nachfolgeplanung

Rz. 166 Bei der Nachfolgeplanung sollten – falls dies mit den Plänen des Erblassers (und der Bedachten) vereinbar ist – die unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung berücksichtigt werden. So mag es im Einzelfall beispielsweise sinnvoll sein, rechtzeitig den oder einen deutschen Wohnsitz aufzugeben und in ein Land zu ziehen, wo es keine Erbschaftsteuer gibt. In d...mehr

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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V / 48 Verzögerungsrüge/Verfahrensverzögerung [Rdn 5346]

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Z / 5 Zuziehung eines Dolmetschers im Ermittlungsverfahren [Rdn 5750]

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 78 Das Berufungsgericht war der Auffassung, ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte infolge gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X i.V.m. den §§ 823 BGB, 7 ff., 18 StVG, 3 Nr. 1 PflichtVersG bestehe nicht. Die Schädigerin Sara H. sei nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII von der Haftung befreit, da sich der Unfall als Arbeitsunfall auf einem Betriebs...mehr

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Steuerfortentwicklungsgesetz / 1 Anpassungen der Einkommensteuertarife 2025 und 2026

Die Anpassungen der Einkommensteuertarife (§§ 32 Abs. 6 Satz 1, 32a Abs. 1, 39b Abs. 2 Satz 7 EStG) sollen zum einen die verfassungsrechtlich zwingend erforderliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen. Sie sollen außerdem insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung verhindern. Daher ergibt sich i...mehr

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Steuerfortentwicklungsgesetz / Zusammenfassung

Das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde am 30.12.2024 verkündet. Es enthält Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und Kindergelderhöhungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) sollte die steuerliche Freistellung des Existenzminimums de...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.2.3 Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Konsequenzen

Rz. 252 Bei einem Verstoß gegen den absoluten oder relativen Gleichbehandlungsgrundsatz haben die Mitglieder grundsätzlich einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem bevorzugten Mitglied.[1] Je nach dem, um was es sich handelt, kann die Gleichstellung durch einen Anspruch auf Erfüllung, einen Anspruch auf Unterlassen, Freistellung von Pflichten oder Schadensersatz verwirklicht wer...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / B) Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

Durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 ändern sich für den VZ 2024 rückwirkend sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag: Erhöhung... des Grundfreibetrags v. 11.604 EUR auf 11.784 EUR. des Kinderfreibetrags v. 3.192 EUR auf 3.306 EUR (bei Zusammenveranlagung von 6.384 EUR auf 6.612 EUR). Hinweis: Ob es vor den am 23.2.2025 stattf...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (estb 2024, Heft 12, S. 440)

Überblick über wesentliche einkommen- und gewerbesteuerliche Änderungen Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) sowie dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen einkommensteuerlichen und gewer...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) sowie dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen einkommensteuerlichen und gewerbesteuerlichen Änderungen, die in einigen Teilbereichen vom Regierungsen...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / I. Einkommensteuerliche Änderungen

1. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) Die Anwendung der Steuerbefreiung wird für eine maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Die bisherige Begrenzung der Bruttoleistung auf insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft bleibt b...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / A) JStG 2024

I. Einkommensteuerliche Änderungen 1. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) Die Anwendung der Steuerbefreiung wird für eine maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Die bisherige Begrenzung der Bruttoleistung auf insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 14. Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (§ 22 Nr. 5 S. 2 EStG)

Mit § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wird gesetzlich klargestellt, dass nicht nur eine Steuerbefreiung von Beiträgen bei der deutschen Besteuerung, sondern auch eine vergleichbare steuerliche Freistellung oder Begünstigung von Beiträgen bei einer ausländischen Besteuerung zu Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG führt. Inkrafttreten: Gilt ab VZ 2025.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 26. Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 50d Abs. 15 EStG)

Bisherige DBA-Regelung: Wenn die in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) enthaltene Regelung für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit dem Art. des OECD-Musterabkommens folgt, sieht Textziffer 2.6 des OECD-Kommentars zu Art. 15 vor, dass der Arbeitslohn, den ein von seiner Tätigkeit freigestellter Arbeitnehmer für die Zeit vor Beendigung seines Arbeitsver...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 25. Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (§ 49 EStG)

Als inländische Einkünfte i.S.d. beschränkten Einkommensteuerpflicht gelten nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f EStG auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die für Zeiten der widerruflichen oder unwiderruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, soweit ohne die Freistellung die Arbeit während dieser Zeiten im ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 2. Anpassung der einfachen gewerbesteuerlichen Grundbesitzkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG)

Die gewerbesteuerliche Kürzung wird künftig an die tatsächlich im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer geknüpft (neu gegenüber dem Regierungsentwurf). Inkrafttreten: Gilt ab Erhebungszeitraum 2025.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 2. Steuerbefreiung für Sanierungserträge (§ 3a EStG)

Nach § 3a Abs. 4 EStG sind bei Mitunternehmerschaften auch die Höhe des Sanierungsertrages und die Höhe der nach § 3a Abs. 3 S. 2 Nr. 1-6 und 13 EStG mindernden Beträge gesondert festzustellen. In § 3a Abs. 4 S. 1 EStG wird nun klargestellt, dass dies auch in den Fällen der Restschuldbefreiung gilt (§ 3a Abs. 4 S. 1 EStG). Inkrafttreten: Ab dem Tag nach der Verkündung des Ges...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 8. Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen

a) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 EStG) Das Verbot des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei einem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen gilt nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG nicht, soweit die Vorsorgeaufwendungen mit in der EU, im EWR oder in der Schweiz erzielten Einnahmen "aus nichtselbstständiger Tätigkeit" im Zusammenhang stehen, ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 12. Entgelte von dritter Seite (§ 20 Abs. 3 S. 2 EStG)

Im Gegensatz zum Regierungsentwurf enthält § 20 Abs. 3 S. 2 EStG die Regelung, dass besondere Entgelte oder Vorteile auch dann vorliegen, wenn Bestandsprovisionen, Verwaltungsentgelte oder sonstige Aufwendungen durch den Schuldner der Kapitalerträge nach Abs. 1 oder 2 oder durch einen Dritten erstattet werden. Inkrafttreten: Ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 20. Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 Abs. 2 Nr. 8 EStG)

Es kommt nicht zur Einführung eines Mobilitätsbudgets. Vielmehr wird die Bundesregierung gebeten, Vorschläge über ganzheitliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vereinfachungen bei Sachbezügen sowie weitere Typisierungen und Pauschalierungen bei Arbeitnehmereinkünften zu erarbeiten.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 24. Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48c EStG)

In § 48c EStG wird die verbindliche elektronische Antragstellung auf Erstattung des Bausteuerabzugsbetrages – mit entsprechender Härteregelung aus Billigkeitsgründen – eingeführt. Inkrafttreten: Ab 1.1.2026.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 3. Ausgleichsposten bei Entstrickung (§ 4g EStG)

§ 4g Abs. 1 S. 4 EStG wurde dahingehend neu gefasst, dass nun die Regelungen zur Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens entsprechend anzuwenden sind, wenn es aufgrund einer Umwandlung zu einer Aufdeckung stiller Reserven infolge der Beschränkung oder des Ausschlusses des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland kommt. Inkrafttreten: Gilt in allen offenen Fällen.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 7. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)

Die in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG enthaltene Begrenzung von zwei Drittel der Aufwendungen wird auf 80 % der Aufwendungen und der Höchstbetrag von 4.000 EUR auf 4.800 EUR erhöht. Diese Regelung war im Regierungsentwurf noch nicht enthalten. Inkrafttreten: Ab Veranlagungszeitraum (VZ) 2025.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 15. Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer (§ 22a Abs. 2 S. 10 und 12 EStG)

Abweichend vom Regierungsentwurf wurde eine "vorzeitige" Befugnis für die Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer durch mitteilungspflichtige Stellen nach § 139b AO geschaffen, sofern die Erhebung der Identifikationsnummer zur Durchführung des Rentenübersichtsgesetzes erforderlich ist. Inkrafttreten: Ab 1.1.2027.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 17. Abzug von Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 S. 12 EStG)

Nach der im Regierungsentwurf noch nicht enthaltenen Neuregelung wird ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen jetzt nur durch Banküberweisung anerkannt. Allerdings können Nachweiserleichterungen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse – etwa im Falle eines Krieges – im Wohnsitzstaat der unterhaltenen Person aufgrund einer darauf beruhenden Verwaltu...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / b) Antragsfrist (§ 39a Abs. 2 EStG)

Die Frist für die Antragstellung des Lohnsteuerfreibetrags wird vom 1.Oktober auf den 1. November des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll, verschoben. Inkrafttreten: Gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 19. Lohnsteuerfreibetrag

a) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 39a Abs. 1 EStG) Nach § 39a Abs. 1 Nr. 9 EStG Nr. 9 kann der anteilige Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b Abs. 4 EStG) nun bei dauerndem Getrenntleben der Ehegatten/Lebenspartner ab dem Monat der Trennung als Freibetrag für das Lohnsteuerabzugsverfahren gebildet werden, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erf...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 23. Dividendenerträge (§ 45b Abs. 2-7 EStG)

Gegenüber dem Regierungsentwurf neu eingefügt wurde die Anpassung der Meldestandards zu Dividendenerträgen nach Maßgabe des AbzStEntModG an die Vorgaben der FASTER-Richtlinie. Damit werden Meldeinhalte und -verfahren langfristig vereinheitlicht und Zwischenverwahrstellen von den Haftungsregeln erfasst. Inkrafttreten: Gilt für Dividendenzahlungen, die nach dem 31.12.2026 zufli...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / II. Gewerbesteuerliche Änderungen

1. Gewerbeertrag (§ 7 S. 8 und 9 GewStG) Die Neufassung von § 7 S. 8 GewStG stellt klar, dass sämtliche passiven ausländischen Betriebstätteneinkünfte als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt gelten – und somit auch solche, für die Deutschland im Fall eines DBA bereits nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht. Erfasst sind nun auch beschränkt Steuerpflichtige. D...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 27. Elektronische Beantragung von Kindergeld (§ 67 S. 1 EStG)

Mit der Neufassung von § 67 S. 1 EStG wird die (freiwillige) elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle eingeführt. Eine Antragstellung durch Übersendung eines Antrags in Papierform bleibt weiterhin zulässig. Inkrafttreten: Gilt für Anträge, die nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes eingehen.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 4. Erweiterter Datensatz der E-Bilanz (§ 5b Abs. 1 EStG)

Mit einer (gegenüber dem Regierungsentwurf neuen) Ergänzung von § 5b Abs. 1 EStG wird eine Lücke bei der bislang unvollständigen elektronischen Übermittlungspflicht geschlossen. Die elektronische Übermittlungspflicht betrifft nun auch die Kontennachweise und das Anlagenverzeichnis. Sie gilt auch für Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht und die Verzeichnisse nach § 5 Abs. 1 S...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 6. Gebäudeabschreibung (§ 7a Abs. 9 EStG)

§ 7a Abs. 9 EStG wird an § 7 Abs. 5a EStG angepasst und stellt klar, dass sich nach Ablauf des maßgebenden Begünstigungszeitraums einer Sonderabschreibung die weitere AfA auch nach § 7 Abs. 5a EStG – also nach dem Restwert und dem nach § 7 Abs. 5a EStG maßgebenden Prozentsatz – bemessen kann. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut auch vor Ablauf des...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 10. Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern (§ 19a EStG)

Mit der ergänzenden Regelung in § 19a EStG wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitert. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Schwellenwerte des § 19a Abs. 3 EStG in Bezug auf die Gesamtheit aller Konzernunternehmen nicht überschritten werden und die Gründung keines Konzernunternehmen me...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / b) Bonusleistungen (§ 10 Abs. 2b S. 2 und 3 EStG)

Auf der Grundlage von § 65a SGB V erbrachte Bonusleistungen gelten nunmehr bis zu einer Höhe von 150 EUR pro versicherte Person und Beitragsjahr nicht als Beitragserstattung. Den Betrag von 150 EUR übersteigende Bonusleistungen gelten zwar als Beitragserstattung, der Steuerpflichtige kann jedoch nachweisen, dass Bonuszahlungen in Höhe des übersteigenden Betrags nicht als Bei...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 16. Gesamthandsgemeinschaften bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 S. 4 EStG)

Mit der im Regierungsentwurf noch nicht enthaltenen Änderung in § 23 EStG wird klargestellt, dass die Anschaffung und Veräußerung von Anteilen an Gesamthandsgemeinschaften – und damit insbesondere von Anteilen an Erbengemeinschaften – der Anschaffung und Veräußerung der zur Gesamthand gehörenden Wirtschaftsgüter gleichgestellt sind. Inkrafttreten: Gilt in allen offenen Fällen.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / a) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 39a Abs. 1 EStG)

Nach § 39a Abs. 1 Nr. 9 EStG Nr. 9 kann der anteilige Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b Abs. 4 EStG) nun bei dauerndem Getrenntleben der Ehegatten/Lebenspartner ab dem Monat der Trennung als Freibetrag für das Lohnsteuerabzugsverfahren gebildet werden, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllt sind. In Folgejahren kommt eine Berücksichtigung des Ent...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 18. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 5 S. 3 EStG)

Voraussetzung für alle Steuerermäßigungen nach § 35a EStG sind der Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers (§ 35a Abs. 5 S. 3 EStG). Dies wurde nun in § 35a Abs. 5 S. 3 EStG auch im Hinblick auf Pflege- und Betreuungsleistungen eindeutig klargestellt (neu gegenüber dem Regierungsentwurf). Inkrafttreten: Gilt ab VZ 2025.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 22. Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 42b EStG)

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Bezug von ausländischen Einkünften, von denen keine inländische Lohnsteuer einbehalten wurde (§ 42b Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG), wird ausgeschlossen. Außerdem soll § 42b Abs. 1 S. 4 EStG verhindern, dass Tatbestände, die außerhalb des konkreten Dienstverhältnisses verwirklicht werden, zum Ausschluss des Lohnsteuer-Jahresausgleichs führen. In Er...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 28. Behinderten-Pauschbetrag (§ 64 Abs. 3, 3a EStDV)

Mit § 64 Abs. 3a EStDV setzt die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 3 EStG bei Neufeststellungen künftig zwingend eine elektronische Datenübermittlung der für die Feststellung einer Behinderung zuständigen Stelle (Versorgungsverwaltung) an die zuständige Finanzbehörde voraus. Dies gilt auch, wenn die Feststellung einer Behinderung geändert wird. Inkrafttr...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 1. Gewerbeertrag (§ 7 S. 8 und 9 GewStG)

Die Neufassung von § 7 S. 8 GewStG stellt klar, dass sämtliche passiven ausländischen Betriebstätteneinkünfte als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt gelten – und somit auch solche, für die Deutschland im Fall eines DBA bereits nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht. Erfasst sind nun auch beschränkt Steuerpflichtige. Die bisher in § 7 S. 9 GewStG normierte A...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 1. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

Die Anwendung der Steuerbefreiung wird für eine maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Die bisherige Begrenzung der Bruttoleistung auf insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft bleibt bestehen. Das Gesetz wurde zudem um die Klarstellung erweitert, dass...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 5. Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 EStG)

Mit § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG wird die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ermöglicht. Hintergrund hierfür sind die Vorgaben des BVerfG (BVerfG v. 28.11.2023 – BvL 8/13, EStB 2024, 60 [Bleschick]). Abweichend vom Regierungsentwurf liegt eine unmittelbare oder mittelbare Begründung oder Erhöhung eines Anteils...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / a) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 EStG)

Das Verbot des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei einem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen gilt nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG nicht, soweit die Vorsorgeaufwendungen mit in der EU, im EWR oder in der Schweiz erzielten Einnahmen "aus nichtselbstständiger Tätigkeit" im Zusammenhang stehen, diese Einnahmen nach einem DBA im Inland steuerfrei sind und ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 11. Glattstellungsgeschäft bei Stillhalterprämien (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG)

Im Glattstellungsgeschäft gezahlte Prämien werden nun aufgrund der Neuregelung in § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen berücksichtigt. Damit wird – entgegen der BFH-Rechtsprechung (s. BFH v. 2.8.2022 – VIII R 27/21, EStB 2022, 453 [Brill]) – die bisherige Verwaltungsregelung gesetzlich festgeschrieben, wonach die gezahlten Prämien und die ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 9. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 6 EStG)

Da § 21 UmwStG a.F. künftig nicht mehr anwendbar ist, war es notwendig geworden, auch die durch eine Sacheinlage entstandenen alt-einbringungsgeborenen Anteile in die Verstrickungsregelung des § 17 Abs. 6 EStG aufzunehmen. Damit werden künftig – unabhängig vom Zeitpunkt der Einbringung – grundsätzlich alle Beteiligungen unter 1 %, die im Zuge eines (steuerbegünstigten) Antei...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 13. Verlustverrechnungskreis bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG)

Abweichend vom Regierungsentwurf werden der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte und die betragsmäßige Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG) gestrichen und damit den verfassungsrechtlichen Bedenken des BFH (BFH v. 7.6.2024 – VIII B 113/23) Rechnung getragen. Inkrafttreten: Gilt in allen offenen...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 21. Ausübung aller lohnsteuerlichen Pauschalierungswahlrechte (§ 40 Abs. 4 EStG)

Nach dem neu eingefügten Abs. 4 in § 40 EStG muss die Ausübung aller lohnsteuerlichen Pauschalierungswahlrechte nunmehr grundsätzlich durch Übermittlung bzw. Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung erfolgen. Von der Ausübung des Wahlrechts zu trennen ist der ggf. vorher notwendige Antrag (§ 40 Abs. 1 und § 37a Abs. 1 EStG). Der Arbeitgeber kann jedoch für den Prüfung...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.6 Nationales Besteuerungsrecht bei freigestellten Arbeitnehmern

Hat ein Arbeitnehmer, der trotz Freistellung von der Arbeit weiterhin Arbeitslohn bezieht, während der Arbeitsfreistellung weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, unterliegen die Einnahmen regelmäßig nicht der inländischen Besteuerung. Um eine Nichtbesteuerung des Arbeitslohns zu vermeiden, wird rückwirkend ab dem 1.1.2024 die beschränkte St...mehr