Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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Urlaub: Erholungszweck und Abgrenzung zu anderen Freistellungen

Zusammenfassung Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Dieses Gesetz fußt allerdings auf einer Europäischen Richtlinie, die gerade in jüngerer Zeit über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes erheblichen Einfluss auf das Verständnis des geset...mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.2 Bezahlter Sonderurlaub

Im Fall einer persönlichen Arbeitsverhinderung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Freistellung wird häufig als Sonderurlaub bezeichnet. Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber in diesen Fällen das Entgelt fortz...mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Dieses Gesetz fußt allerdings auf einer Europäischen Richtlinie, die gerade in jüngerer Zeit über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes erheblichen Einfluss auf das Verständnis des gesetzlichen Mindest...mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.3 Unbezahlter Urlaub

Eine besondere Fallgruppe der Befreiung von der Arbeitsverpflichtung stellt der sog. unbezahlte Urlaub dar. Mit Abschluss des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer die Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung in dem jeweils vereinbarten Umfang eingegangen. Demgemäß hat er im Regelfall keinen Anspruch darauf, von eben dieser Verpflichtung – sei es auch unter Fortfall de...mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.3.2 § 50d Abs. 9 EStG

Rz. 13 Allen drei Tatbestandsalternativen ist die Anwendung des Methodenwechsels auch auf Teilmengen gemeinsam, d. h. aus deutscher Sicht ist eine Ermittlung der freizustellenden Einkünfte erforderlich und sodann die Prüfung, ob Teile hiervon der Nicht- oder Minderbesteuerung (§ 50d Abs. 9 Nr. 1 EStG) oder der Nichtbesteuerung (§ 50d Abs. 9 Nr. 2 und 3 EStG) unterliegen. Für...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.3.3 Abkommensrechtliche Besonderheiten

Rz. 14 In der Praxis erweist sich insbesondere der Zurechnungskonflikt als Problem: Es entspricht der deutschen Verhandlungspraxis seit dem DBA USA 1989[1] einen Methodenwechsel auch bei einem Zurechnungskonflikt (z. T. auch als subjektiver Qualifikationskonflikt bezeichnet) vorzunehmen. Diese auch in der Verhandlungsgrundlage (Art. 22 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a DBA-VG) enthalte...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 6. Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und bei bestimmten Gesellschaften (§ 43b EStG)

Nach § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag (Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer) grundsätzlich ungeachtet anderweitiger Regelungen in § 43b EStG oder in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), vorzunehmen. Das heißt, dass auch dann, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen vollständigen oder teilweisen Anspruch auf Erstattung der erhobenen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.2.2 Wegzugsbesteuerung

Rz. 8 Bereits das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 kannte Steuern auf den Wegzug (sog. Abfahrtsgeld, 2. Teil, 17. Titel, §§ 141ff.) und das Erbe bei einem Ausländer (sog. Abschossgeld, 2. Teil, 17. Titel, §§ 161ff.). Das Gesetz gegen die Steuerflucht v. 26.7.1918 (StFluchtG)[1] stellte die erste Maßnahme bei Aufgabe des "dauernden Aufenthaltes" dar und sah das Weiter...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Pflichten des Versicherers – Prüfung und Freistellung oder Rechtschutz?

a) Leistungen Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen de...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Freistellung

Rz. 281 In der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen Zahlungsanspruch gegen den Versicherer, der Regelfall ist der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer, der ihn von begründeten Schadensersatzansprüchen freistellen muss.[425] Auch in der Rechtsschutzversicherung besteht das Leistungsversprechen des Versicherer...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Klagearten

Rz. 112 Solange der Haftpflichtanspruch noch nicht als berechtigt feststeht (vgl. Rdn 52), kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherer lediglich im Wege der Feststellungsklage auf Deckung in Anspruch nehmen und zwar mit dem Klageantrag: Zitat "festzustellen, dass die Beklagte (Versicherungsgesellschaft) dem Kläger (Versicherungsnehmer) aus der Haftpflichtversicherung mit d...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 2. Leistungen des Versicherers

Rz. 16 Die vom Versicherer gewährten Leistungen ähneln im Grundsatz denjenigen, die durch eine typische und bekannte Haftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt werden. Da allerdings die USV nicht originär eine Haftpflichtversicherung ist, weil vor allem keine Haftung im eigentlichen Sinne gegeben sein kann, sondern lediglich die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme bzw....mehr

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§ 8 Sachschaden / a) Gravierende Mängel

Rz. 249 Gravierende Mängel in dem Gutachten werden in der Praxis eher selten von den Gerichten angenommen und dem Geschädigten regelmäßig kein Auswahlverschulden angelastet (siehe Rdn 246). Argumentiert werden kann, dass der Geschädigte keine Nachteile hat, wenn die Übernahme der Gutachterkosten bei gravierenden Mängeln abgelehnt wird. Denn der Geschädigte hat ggf. die Möglic...mehr

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§ 17 Gebühren des Anwalts / 3. Verfolgung der Geschäftsgebühr im Gerichtsverfahren

Rz. 48 Der Anwalt wird i.d.R. gehalten sein, die entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten als materiell-rechtliche Schadensposition einzuklagen. Dabei sind die nachfolgenden Grundsätze zu beachten: Rz. 49 Wird der beim Verkehrsunfall entstandene Schaden mit der Klage geltend gemacht, sind die als Geschäftsgebühr erfassten Rechtsanwaltskosten eng mit der Hauptsache verbun...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Leistungen

Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen den Versicherun...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Abwehr und Schadenausgleich

Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche. Die D&O-Versicherung übernahm damit nach dem Modell in sachlicher Übereinstimmung mit den §§ 149, 150 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. eine Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. Die...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Abtretung

Rz. 122 Gem. der Gemeinsamen Bestimmungen – A(GB) – zu Teil A Ziff. 1 S. 2 AVB/Ziff. 28 S. 2 AHB ist auch bei noch nicht festgestellten Ansprüchen die Abtretung des Freistellungsanspruches an den Geschädigten zulässig.[108] Nach § 108 Abs. 2 VVG ist dies nur individualvertraglich abänderbar. Rz. 123 Tritt der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Freistellung von der Haftpf...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Rechtsschutz- und Abwehranspruch

Rz. 282 Im Bereich der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch darauf, dass der Versicherer unbegründete Ansprüche abwehrt und auch das Kostenrisiko in einem Haftpflichtprozess gegen den Versicherungsnehmer trägt.[427] Der Anspruch auf Freistellung oder Abwehr oder Rechtsschutz ergibt sich aus jeder ernsthaften Erklärung eines Dritten, dass Schaden...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Deckungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger – Versicherer

Rz. 62 Der Arzt oder Krankenhausträger oder MVZ erwirbt gegen den Haftpflichtversicherer einen Anspruch auf Freistellung von Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit sowie auf Rechtsschutz im Haftungsprozess. Der Anspruch muss bei Leistungsverweigerung des Versicherers vom Versicherungsnehmer im Deckungsprozess geltend gemacht werden. D...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Fälligkeit

Rz. 58 Während sich die Fälligkeit des Befreiungsanspruches aus § 106 S. 1 VVG ergibt, findet sich für den Anspruch auf Rechtschutz keine ausdrückliche Regelung. Seine Fälligkeit ist aber etwa aus A 1 Ziff. 4.1 AVB/Ziff. 5.1 AHB bzw. § 104 VVG herleitbar: Der Rechtsschutzanspruch wird fällig mit der Anspruchserhebung durch den Dritten, also wenn der Geschädigte gegenüber dem...mehr

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§ 18 Korrespondenz mit dem ... / B. Differenz zwischen Kostenanspruch des Anwalts und Kostenerstattungsanspruch des Mandanten

Rz. 5 Zahlt der Unfallverursacher die entstandenen Anwaltskosten nicht oder nur zum Teil, sind die verbleibenden Anwaltskosten vom Mandanten zu zahlen. Zu unterscheiden ist also zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Mandanten gegenüber einem Dritten einerseits und dem Gebührenanspruch des Anwalts gegenüber dem Mandanten andererseits. Der Mandant kann aus dem Vertrag vom...mehr

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§ 18 Transportversicherung / (2) Both-To-Blame-Collision-Clause

Rz. 44 Die sogenannte Both-to-Blame-Collision-Clause findet sich in Charterverträgen und Konnossementen und geht auf amerikanisches Recht zurück, wonach beide Reeder der an einer Kollision beteiligten Schiffe den Ladungsinteressenten gegenüber als Gesamtschuldner haften. Wird das andere Schiff zu 100 % in Regress genommen, kann es 50 % des Schadens von dem die Ladung beförde...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Kündigung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 170 Hat der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls den Anspruch der versicherten Person auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Dies gilt auch, wenn der Versicherer der versicherten Person die Weisung erteilt, es zum Rechtsstreit über den Anspruch kommen zu lassen (Ziff. B2–2.1 S. ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

Rz. 69 Versichert ist bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der AHB und der BBR zunächst die eigene gesetzliche Haftpflicht des Krankenhausträgers. Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 102 VVG zudem auf die Vertreter des Betriebes sowie die Betriebsleiter und -aufseher.[109] Nach den BBR für Krankenhäuser ist aber regelmäßig auch ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Beratungspflichten des Versicherers bzw. des Versicherungsmaklers

Rz. 134 Der Versicherungsmakler wird vom Versicherungsnehmer üblicherweise beauftragt, diesem einen individuellen Versicherungsschutz zu beschaffen. Der Versicherungsmakler ist Interessen- und meist Abschlussvertreter des Versicherungsnehmers und diesem gegenüber zu Beratung und Betreuung verpflichtet. Rz. 135 Es gilt Folgendes: Für die Erfüllung der Aufklärungs- und Beratung...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Bedeutung der Abwehrkomponente

Rz. 144 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadensersatzforderungen freizustellen, d.h. begründete Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus, sondern wehrt – § 100 VVG folge...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Versicherungsanspruch

Rz. 46 Der Rechtsschutzversicherer sorgt gem. § 1 ARB dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz). Hieraus wird deutlich, dass der Rechtsschutzversicherer zwei Leistungen zu erbringen hat: Er ist zu einer Sorgeleistung verpflichtet (Auswahl des Rechtsanwalte...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Chefarzt

Rz. 71 Ein im medizinischen Bereich völlig weisungsfrei arbeitender Chefarzt ist haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Trägers zu behandeln. Das gilt – bei Erfüllung dieser Kriterien – nicht nur für den ärztlichen Direktor, sondern auch für den Leiter einer nichtselbstständigen Klinik.[112] Der Chefarzt wäre ohne abweichende Vereinbarung für seine di...mehr

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B / 28 Beurlaubung des Angeklagten von der Hauptverhandlung [Rdn 1008]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Stichentscheid

Rz. 504 Das Verfahren ist in § 17 Abs. 2 ARB 75 geregelt und noch in den ARB 94 einiger Rechtsschutzversicherer vorgesehen. § 18 ARB 2000/2008 stellt ebenso wie § 3 a ARB 2010 und Nr. 3.4 ARB 2012 den Rechtsschutzversicherern ausdrücklich frei, ob sie ihren Versicherungsnehmern das Stichentscheids- oder das Schiedsgutachterverfahren anbieten wollen. Rz. 505 Stimmt der Versich...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Anerkenntnis und Abtretung

Rz. 152 Nicht zu unterschätzen ist das nun gem. § 105 VVG – scheinbar ohne nachteilige Folgen – mögliche Anerkenntnis des Haftpflichtanspruchs sowie die ggf. auch gleichzeitige Abtretung des Deckungsanspruchs (auf Freistellung) gem. § 108 Abs. 2 VVG. Das nach altem Recht zulässige und üblicherweise vereinbarte Anerkenntnisverbot ist heute gem. § 108 VVG insoweit obsolet, als ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Rückzahlungsansprüche im Dreiecksverhältnis

Rz. 72 Hat der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt einen Vorschuss bezahlt oder eine Gebührenrechnung ausgeglichen und stellt sich dann heraus, dass die Zahlung zu hoch gewesen ist (etwa bei späterer Streitwertreduzierung), so geht es häufig um die Frage, ob die Pflicht zur Rückzahlung des überzahlten Betrages den Rechtsanwalt oder den Versicherungsnehmer trifft. Die Za...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 136 Im Falle einer freiwilligen Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte nach § 110 VVG im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht.[113] Bei dessen Geltendmachung ist jedoch zu beachten, ob der Haftpflichtanspruch bereits i.S.d. § 106 VVG festgestellt ist. War dies vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht z.B. durch rechts...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Anwalt in eigener Sache

Rz. 330 Vertritt der rechtsschutzversicherte Rechtsanwalt sich selbst, stellt sich die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt Gebühren zu erstatten hat. Die überwiegende Rechtsprechung lehnt einen solchen Gebührenanspruch ab, wenn es um die eigene Verteidigung im Strafverfahren oder in Bußgeldverfahren geht.[326] Diese Ansicht erscheint vor dem Hintergrund al...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vertreten durch d...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Quotenvorrecht

Rz. 89 Gemäß § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang von Ersatzansprüchen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser vor allem in der Kaskoversicherung gängigen Regelung des sog. Quotenvorrechts ist für den Bereich der Rechtsschutzversicherung lange Zeit verkannt worden, ergibt sich jedoch aus deren Qualifizi...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Haftpflichtversicherung (Ziff. 4.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 183 Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verkehrsverträgen. Die Beschreibung des Versicherungsumfangs in Ziff. 4.1 enthält dazu die typischen Merkmale einer Haftpflichtversicherung: den Freistellungs- oder Befriedigungsanspruch sowie den Rechtsschutzanspruch zur Abwehr unbegründeter Ansprüche.mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Das Problem der "ernsthaften Inanspruchnahme"

Rz. 72 Im Hinweis unmittelbar vor Beginn der Bedingungen wird explizit erläutert, dass der Versicherungsfall die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages bedeutet. Entsprechendes ist wortgleich in Ziff. A-2 S. 1 AVB-D&O unter der Überschrift (claims-made-Prinzip) geregelt. Ferner heißt es ...mehr

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§ 8 Sachschaden / 3. Ersatzpflicht des Schädigers unter Übernahme des "Werkstattrisikos"

Rz. 14 Erweisen sich Reparaturarbeiten einer Werkstatt als mangelhaft, stellt sich die Frage, wer die daraus resultierenden Folgeschäden (z.B. Kosten einer Nachbesserung, verlängerter Ausfallschaden) zu tragen hat. Dieses Risiko hat i.d.R. die Schädigerseite zu tragen, die ja ebenfalls für die Mehraufwendungen aufkommen müsste, wenn sie (theoretisch) selber die Reparaturwerk...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / II. Unfall auf dem Betriebsweg

Rz. 16 Zur Abgrenzung der Unfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 ff. SGB VII fallen, von sonstigen Wegeunfällen i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII, bei denen die durch das Privileg gesperrte Haftung wiederum "entsperrt" wird, ist zu prüfen, ob nach dem Sinn und Zweck der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungsbeschränkung geboten ist, weil sich aufgrund der bestehend...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.5 Heilung

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 256 Abs. 6 AktG ist die Heilung von Bilanzierungsfehlern möglich. Sie soll Rechtssicherheit für die Gesellschaft und für die Organe bringen.[1] Nach ganz h. M. bewirkt die Heilung den Wegfall der Nichtigkeit des Jahresabschlusses.[2] Im Falle von fehlerhaften Bilanzansätzen aufgrund von Ansatz- und Bewertungsfehlern beträgt die Heilung...mehr