Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Problematik des "offensichtlichen unzutreffenden Ergebnisses"

Rz. 145 [Autor/Stand] Die vom Gesetzgeber vorgesehene Einschränkung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auf Fälle, in denen das vereinfachte Ertragswertverfahren nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt, ist verständlicherweise Gegenstand erheblicher Kritik. "Offensichtlich" dürfte lediglich sein, dass sich das recht unbestimmte Tatbestandsmerkmal eines "...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abkehr von der Vorgabe einer Methode

Rz. 240 [Autor/Stand] Mit dem ErbStRG [2] hat sich der Gesetzgeber von der bisherigen Konzeption eines grundsätzlich vorgesehenen Bewertungsverfahrens gelöst. Somit ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht mehr die bisher gesetzlich angeordnete Übernahme der Steuerbilanzwerte als Bemessungsgrundlage und bei Anteile...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Anhang 2: Leitfaden der Oberfinanzdirektionen zur Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke

Rz. 751 [Autor/Stand] Vorbemerkung: Der von der Praxis entwickelte Leitfaden zur Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke[2] bildete bei der Diskussion über das seit dem 1.1.2009 für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer geltende vereinfachte Ertragswertverfahren eine konzeptionelle Grundlage. Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ansatz der Höhe nach

Rz. 370 [Autor/Stand] Nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG sind die zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Somit ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 der ertragsteuerliche Wertansatz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Paketzuschlag für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008

Rz. 457 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 kommt sowohl beim Ansatz von Kurswerten als auch bei der Ermittlung des gemeinen Werts durch Ableitung aus Verkäufen ein Paketzuschlag in Betracht. Insoweit ergibt sich gegenüber dem bisherigen Recht keine Änderung. Ein Paketzuschlag ist vorzunehmen, wenn der gemeine Wert der zu bewertenden Anteile höher ist a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Keine Maßgeblichkeit bei der Ertragsteuer

Rz. 526 [Autor/Stand] Für ertragsteuerliche Zwecke hatte sich die Finanzverwaltung bereits seit 1995 faktisch von der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Stuttgarter Verfahrens nach den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG und der Vermögensteuer- bzw. der nachfolgenden Erbschaftsteuer-Richtlinien gelöst. Grund dafür war insbesondere, dass die Übernahme der Steuerbilanzwerte zu geri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Problematik der rückwirkenden Anwendung

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Kapitalisierungsfaktor ist mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016[2] rückwirkend für alle Erwerbe nach dem 31.12.2015 eingeführt worden. Damit reduziert sich das bisher maßgebende Wertniveau um ca. 25 %. Mit der Einführung des für Erwerbe nach dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Regelungen zu § 200 BewG zunächst mit Abschn. 20 BV-Erlass vom 25.6.2009[2] erläutert. Die gleich lautenden Erlasse wurden 2011 überarbeitet, um die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auch für Zwecke der Ertragsteuer zu ermöglichen. Seitdem enthält Abschn. 20 BV-Erlass vom 17.5.2011[3] die Erläuterungen der Fin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung

Rz. 264 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat mit der durch das ErbStRG [2] geänderten Fassung des § 11 Abs. 2 BewG sowie der eingeführten Neufassung der §§ 199 ff. BewG den mit Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3] geforderten Ansatz des gemeinen Werts für alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs auch bei den betrieblichen Vermögen realisiert. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gesetzgeber sollte Klarheit schaffen

Rz. 512 [Autor/Stand] Der Ansatz mit dem Kurswert im Falle eines rückabgewickelten Immobilienfonds, dessen Anteile nicht mehr an die Fondgesellschaft zurückgegeben werden können, entspricht nach hiesiger Auffassung dem gesetzgeberischen Anliegen beim Zustandekommen des Bewertungsgesetzes. Rz. 513 [Autor/Stand] Die Regelung zur Bewertung von Anteilscheinen an Investmentfonds w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Feststellungslast – Auslegung für Bewertungszeitpunkte vor dem 1.7.2011

Rz. 46 [Autor/Stand] Bisher hat die Finanzverwaltung die Feststellungslast und die Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens insbesondere nach folgenden Regelungen ausgelegt. a) Angebot eines vereinfachten Ertragswertverfahrens Rz. 47 [Autor/Stand] Nach Abschn. 3 Abs. 2 Satz 2 BV-Erlass vom 25.6.2009[2]"kann" der Steuerpflichtige den gemeinen Wert durch Vorlage ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung des Kapitalisierungsfaktors

Rz. 27 [Autor/Stand] Soweit der Kapitalisierungsfaktor im Einzelfall hoch erscheint, ergeben sich für den Steuerzahler Chancen einer niedrigeren Steuerlast, weil das Bewertungsergebnis des vereinfachten Ertragswertverfahrens nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Auch die Frage, ob der Steuerzahler von der Regelverschonung (§ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Andere übliche Bewertungsmethoden

Rz. 254 [Autor/Stand] Neben der ertragsabhängigen Bewertung finden sich in der Praxis zahlreiche branchenübliche Methoden, mit denen der gemeine Wert ermittelt werden kann. Hierbei handelt es sich häufig um Multiplikatorenverfahren. Je nach Branche kann die Bandbreite der Multiplikatoren eng bei einander liegen oder breit gefächert sein. Derartige branchenübliche Verfahren w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Keine enge Bindung an die Steuerbilanz

Rz. 313 [Autor/Stand] Der Umfang der zum Substanzwert gehörenden Wirtschaftsgüter wird von der Finanzverwaltung weit ausgelegt. Diese Auslegung ist angesichts des mit dem Ansatz eines Mindestwerts angestrebten Regelungszwecks nachvollziehbar, m.E. allerdings nicht zwingend.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Geschäfts-, Firmenwert oder Praxiswert

Rz. 335 [Autor/Stand] Nach Abschn. 4 Abs. 3 Satz 4 BV-Erlass vom 25.6.2009[2] gehören auch selbst geschaffene oder entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Patente, Lizenzen, Warenzeichen, Markenrechte, Konzessionen, Bierlieferrechte) ausdrücklich zum Betriebsvermögen. Nach Satz 5 war allerdings der Geschäfts- oder Firmenwert oder der Praxiswert bei der Ermi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung von anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methoden

Rz. 35 [Autor/Stand] Aus dem Wortlaut des § 199 BewG kann abgeleitet werden, dass das vereinfachte Ertragswertverfahren nur anwendbar ist, wenn sich die Wertermittlung grundsätzlich nach einem Ertragswertverfahren richtet. Denn die Möglichkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens kann nach § 199 Abs. 1 BewG (nur) angewandt werden, wenn der gemeine Wert von Anteilen unter ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überhöhte Werte

Rz. 16 [Autor/Stand] In der Praxis wird die Höhe des Kapitalisierungsfaktors kritisiert. Die Kritik hat sich verstärkt, nachdem der Basiszins im Jahr 2015 auf 0,99 % gesunken ist und sich dementsprechend ein Kapitalisierungsfaktor von über 18 ergibt. Überwiegend wurde vorgetragen und vermutet, dass eine Kapitalisierung mit den vorgesehenen Kapitalisierungsfaktoren des § 203 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gleich lautende Ländererlasse vom 25.6.2009

Rz. 290 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat zur Bewertung des betrieblichen Vermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 25.6.2009 zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG i.d.F. durch das ErbStRG (BV-Erlass vom 25.6.2009) Stellung genommen.[2] Rz. 291 [Autor/Stand] Nach Abschn. 1 BV-Erlass gelten diese Erlassregelungen nur bei der Bewertung für Zwecke ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bewertungszeitpunkte nach dem 30.6.2011

Rz. 157 [Autor/Stand] Die Problematik der Maßgeblichkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens für Zwecke der Ertragsteuer sollte im Jahressteuergesetz 2010[2] durch eine Ergänzung des § 11 Abs. 2 BewG geregelt werden. Danach sollte die Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer von den Bewertungen für Zwecke der Ertragsteuer endgültig abgeko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei ausländischen Unternehmen

Rz. 183 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts von ausländischen Unternehmen ist in der Praxis schon immer besonders problematisch gewesen. Dies liegt zweifellos in erster Linie an der Tatsache, dass die Sachverhaltsermittlung im Ausland schwieriger ist. Auch wenn der Steuerzahler erhöhten Mitwirkungspflichten unterliegt, ändert sich daran wenig. Rz. 184 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßgeblichkeit bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer (vor dem 1.1.2009)

Rz. 524 [Autor/Stand] Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer bestand für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 eine Bindung an das Stuttgarter Verfahren. Sie ergab sich aus § 1 Abs. 1 BewG, weil danach die allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 2 bis 16 BewG) für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben gelten, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 11 Wertpapiere und Anteile

Schrifttum: Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (IDW Praxishinweis 1/2014), Wpg. 2014, 463; Balz/Bordemann/Rullkötter, Kapitalisierungszins und Unternehmenswerte – ein Vergleich des vereinfachten Ertragswertverfahrens mit dem Ertragswertverfa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gleich lautende Ländererlasse vom 17.5.2017

Rz. 294 [Autor/Stand] Mit gleich lautenden Erlassen vom 17.5.2011 hat die Finanzverwaltung die Regelungen zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG i.d.F. durch das ErbStRG für Bewertungsstichtage nach dem 30.6.2011 (BV-Erlass vom 17.5.2011) aktualisiert.[2] Hervorzuheben ist hierbei, dass die Regelungen des BV-Erlasses vom 17.5.2011 auch bei der Ermittlung des ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Ertragsaussichten

Rz. 561 [Autor/Stand] Die Ertragsaussichten einer Kapitalgesellschaft bestimmen sich nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d.h. nach dem Teil künftiger Gewinne, der voraussichtlich für eine Ausschüttung an die Gesellschafter zur Verfügung stehen wird.[2] Thesaurierte Erlöse können nicht anders behandelt werden als tatsächlich verteilte Gewinne.[3] Maßgebend für die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Absetzungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 39 [Autor/Stand] Eine Hinzurechnung der Absetzungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert oder auf firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter ist nach § 202 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BewG vorgesehen. Nach den ErbStR 2011 sind bei der Ermittlung des Substanzwerts nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG Geschäftswert, Firmenwert oder Praxiswert bildende Faktoren nur anzusetzen, denen ein eigenstä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. BV-Erlass vom 25.6.2009

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat zur Bewertung des betrieblichen Vermögens erstmals mit gleich lautenden Erlassen vom 25.6.2009 zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG in der Fassung durch das ErbStRG (BV-Erlass vom 25.6.2009) ausführlich Stellung genommen.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Absatz 1 Satz 3

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG [2] kann die gestundete Steuer jederzeit auf Antrag des Erwerbers mit ihrem Barwert nach § 12 Abs. 3 BewG abgelöst werden. Aus Sicht des Gesetzgebers handelt es sich bei der Stundung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG um eine Steuervergünstigung. Theoretisch könnte der Erwerber natürlich auch einfach auf die Stundung verzichten....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungszeitpunkte nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.7.2011

Rz. 155 [Autor/Stand] Der für Bewertungszeitpunkte nach dem 31.12.2008 geltende Wortlaut des § 11 Abs. 2 BewG hat die bisherige Ausnahmeregelung für die Ertragsteuer nicht übernommen. Damit stellte sich die Frage der Maßgeblichkeit des § 11 Abs. 2 BewG für die Ertragsteuer erneut. Mit dem BV-Erlass vom 25.6.2009[2] hatte die Finanzverwaltung ihre bisherige Haltung zunächst f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Reichweite des Zuschlags

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat den in § 203 Abs. 1 BewG – für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2016 – vorgesehenen Zuschlag von 4,5 % nicht als "Risiko"-Zuschlag bezeichnet, sondern lediglich als Zuschlag. Damit entzieht sich der Zuschlag dem unmittelbaren Vorwurf, die Risikoeinschätzung sei unzutreffend. Mit der Bezeichnung "Zuschlag" bringt der Gesetzgeber zum Aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. BV-Erlass vom 17.5.2011

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Erlasse vom 25.6.2009 mit gleich lautenden Erlassen vom 17.5.2011 zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG in der Fassung durch das ErbStRG (BV-Erlass vom 17.5.2011)[2] überarbeitet und als vollständige Neufassung herausgegeben. Die Überarbeitung war insbesondere deshalb erforderlich, weil der Geltungsbereich der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Gesetzesbegründung

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 199 BewG hat folgenden Wortlaut: [2] Rz. 17 [Autor/Stand] Zu Unterabschnitt D – neu – Im neuen Unterabschnitt D wird das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen geregelt. Rz. 18 [Autor/Stand] Zu § 199 – neu – Die Vorschrift bestimmt den Anwendungsbere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertungszeitpunkte vor dem 1.1.2009

Rz. 153 [Autor/Stand] Die Frage, ob das vereinfachte Ertragswertverfahren auch bei der Ertragsteuer anzuwenden ist, wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert. Keine Maßgeblichkeit des § 11 Abs. 2 BewG für die Ertragsteuer bestand nach der ausdrücklichen Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 4 BewG für Bewertungszeitpunkte vor dem 1.1.2009. Diese Regelung war durch das SEStEG[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtslage ab 1996/1999/2003/2006

Rz. 548 [Autor/Stand] Wegen des Wegfalls der Vermögensteuer werden Einheitswerte für das Betriebsvermögen nicht mehr festgestellt. Die Ermittlung des Vermögenswerts kann deshalb nicht mehr, wie vordem, an einen festgestellten Einheitswert anknüpfen. Der Vermögenswert muss vielmehr selbständig ermittelt werden.[2] Das Jahressteuergesetz 1997 hat die Vorschrift des § 12 Abs. 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Stuttgarter Verfahren

a) Entwicklung Rz. 212 [Autor/Stand] Erstmals für die Hauptveranlagung der Vermögensteuer und Hauptfeststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe 1953 ist das Stuttgarter Verfahren erarbeitet und angewendet worden (Anteilsbewertungs-Richtlinien 1953 vom 14.2.1955 – AntBewR 1953[2]). In Abkehr vom zuvor angewendeten Berliner Verfahren wird als gemeiner Wert nicht meh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Genauigkeit der Bewertungsergebnisse

Rz. 177 [Autor/Stand] Die neuen Bewertungsvorschriften des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §§ 199 ff. BewG enthalten unverändert Pauschalierungen, die dazu führen, dass der gemeine Wert allenfalls in einer Bandbreite abgebildet wird. Der Umfang der Abweichung der Bewertungsergebnisse des vereinfachten Ertragswertverfahrens vom angestrebten gemeinen Wert kann der Höh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Grundbesitz

Rz. 345 [Autor/Stand] Grundbesitz, für den ein Grundbesitzwert nach § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG festzustellen ist, ist mit dem zum Bewertungsstichtag festgestellten Wert anzusetzen. Dem Grunde nach richtet sich die Frage der Zugehörigkeit von Grundbesitz zum Betriebsvermögen nach der ertragsteuerlichen Behandlung. Die vor dem 1.1.2009 hinsichtlich der Betriebsgrundstücke geltend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 204 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften war für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen. Hieraus folgte, dass der Wert des Unternehmens zu ermitteln und auf die Anteile umzulegen ist. Dieser gesetzliche Auftrag bedurfte normkonkretisierender Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Unklare Bewertungshierarchie

Rz. 296 [Autor/Stand] Hinsichtlich der für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 zulässigen Bewertungsmethoden existiert dagegen keine derart klare Bewertungshierarchie. Vielmehr ergeben sich Unsicherheiten, wie die nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG zur Ermittlung des gemeinen Werts vorgesehenen nachstehenden Bewertungsmethoden voneinander abzugrenzen sind: Berücksichtigung der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Differenzierung zwischen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Rz. 389 [Autor/Stand] Bei der Bewertung der betrieblichen Vermögen sind zwar grundsätzlich rechtsformneutrale Regelungen eingeführt worden. Dennoch muss weiterhin bei der Bewertung zwischen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen unterschieden werden, weil die erbschaftsteuerlich letztlich maßgebende Bereicherung der Beteiligten je nach Rechtsform...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Zuschläge und Abschläge

aa) Abschlag bei unverhältnismäßig geringen Erträgen (kapitalintensive Unternehmen) Rz. 612 [Autor/Stand] Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die in dem ermittelten Anteilswert nicht hinreichend zum Ausdruck gekommen sind, so können diese durch Abschläge und Zuschläge berücksichtigt werden (R 100 Abs. 3 ErbStR 2003). Im Allgemeinen kommen Abschläge in Betracht. Als e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Höhe des Paketzuschlags

Rz. 462 [Autor/Stand] Die Höhe des Paketzuschlags soll sich nach R 95 Abs. 6 ErbStR, wenn sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen ableiten lässt, nach dem Umfang der zu bewertenden Beteiligung richten. Im Allgemeinen soll dieser Zuschlag bis zu 25 % betragen. Auch für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 kann ein Paketzuschlag, je nach Umfang der zu bewertenden Beteiligu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007(BT-Drucks. 16/6290)

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen war ursprünglich in § 141 AO vom 13.12.1919 [2] geregelt. Diese Vorschriften sind durch VO vom 1.12.1930[3] unverändert in das BewG (§ 15) und anschließend unter unwesentlicher Änderung in das BewG 1934 (§ 13) übernommen worden. Durch das ÄndG-BewG vom 10.8.1963[4] wurde mit Abs. 1 die Bewertung der notierten Wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bedeutung in der Praxis

Rz. 521 [Autor/Stand] Die Maßgeblichkeit des Stuttgarter Verfahrens für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist bei Bewertungszeitpunkten vor dem 1.1.2009 anerkannt. Die Frage, wie Anteile an Kapitalgesellschaften für andere steuerliche Zwecke vor dem 1.1.2009 zu bewerten waren, war dagegen durchaus unterschiedlich diskutiert worden. Rz. 522 [Autor/Stand] Allerdings führte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. FG Hessen vom 16.2.2016

Rz. 494 [Autor/Stand] Das FG Hessen hat sich dagegen mit Urteil vom 16.2.2016[2] für den Ansatz des Kurswerts entschieden. Danach sind Anteilsscheine eines offenen Immobilienfonds, deren Rücknahme gemäß § 81 InvG ausgesetzt ist, nicht gemäß § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis, sondern mit dem zum Bewertungsstichtag im Rahmen des Freiverkehrs festgestellten niedrigeren Bö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Umfang des Betriebsvermögens nach ertragsteuerlichen Grundsätzen

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit der Wirtschaftsgüter und Schulden zum Betriebsvermögen richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen (§ 95 Abs. 1, §§ 96, 97, 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG). Nach Wegfall des § 99 Abs. 2 BewG gilt dies auch hinsichtlich des Umfangs der Zugehörigkeit von Grundstücken zum Betriebsvermögen. Demnach kann auch ein Grundstücksteil zum Betriebsverm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ansatz eines Surrogats

Rz. 92 [Autor/Stand] Der gesonderte Ansatz der Wirtschaftsgüter und Schulden des jungen Betriebsvermögens erfolgt nur, wenn die eingelegten Wirtschaftsgüter und Schulden am Bewertungsstichtag ihrem Wert nach noch im Betriebsvermögen vorhanden und nicht wieder entnommen oder ausgeschüttet worden sind.[2] Rz. 93 [Autor/Stand] Die verwaltungsseitig geforderte Voraussetzung, dass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Angemessener Unternehmerlohn

Rz. 55 [Autor/Stand] Die nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. d BewG erforderliche Korrektur des Ausgangswerts um einen angemessenen Unternehmerlohn, soweit in der zu Grunde liegenden Ergebnisrechnung kein solcher berücksichtigt wurde, dürfte in der Praxis bezüglich der Ermittlung der betragsmäßigen Angemessenheit zu Schwierigkeiten führen. Gerade über die Höhe des angemes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorzugsaktien

Rz. 88 [Autor/Stand] Aktien mit gleichen Rechten bilden eine Gattung (§ 11 Satz 2 AktG). Aktiengattungen werden durch die Satzung begründet (§ 23 Abs. 3 Nr. 4 AktG). Aktien verschiedener Gattungen entstehen durch unterschiedliche Ausgestaltung der Mitgliedschaftsrechte. Vorzugsaktien sind im Verhältnis zu Stammaktien eine besondere Gattung. Die Vorrechte der Vorzugsaktien kö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bewertungsstichtag und Zeitpunkt der Verkäufe

Rz. 163 [Autor/Stand] Grundsätzlich können nur Verkäufe berücksichtigt werden, die weniger als ein Jahr vor dem Bewertungsstichtag erzielt worden sind. Rz. 164 [Autor/Stand] Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Vermögensteuer bis zum Veranlagungszeitpunkt 1.1.1995 und der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, sola...mehr