Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Verwaltung regelt Einzelheiten zur neuen Mitarbeiterbeteiligung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 Stellung bezogen. Mit dem Fondsstandortgesetz vom 3.6.2021 (vgl. News) hat der Gesetzgeber zwei Steueränderungen vorgenommen um die Beteiligung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Unternehmen zu fördern: e...mehr

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Aufbewahrung von Rechnungen bei Kassensystemen (zu § 14b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 14b.1 Abs. 1 UStAE . In der Praxis werden zunehmend elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen eingesetzt; teilweise ist – nicht aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen – die Verwendung solcher Kassensysteme vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit der Aufbewahrungspflicht des leistenden Unternehmers für v...mehr

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Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

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Bemessungsgrundlage bei Geldspielgeräten (zu § 10 Abs. 1 UStG)

Kommentar Bei den Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sind nach der Rechtsprechung des EuGH [1] nicht die eingeworfenen Beträge als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, sondern nur der Kasseninhalt; die an die Spieler ausgezahlten Gewinne dürfen damit nicht mit in der Bemessungsgrundlage erfasst werden. Bei den Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird ein Ausl...mehr

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Neue Verwaltungsanweisungen und bevorstehende Gesetzesänderungen zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen

Kommentar Das BMF hat sich zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen geäußert. Welche neuen Verwaltungsanweisungen und bevorstehenden Gesetzesänderungen sind zu beachten? Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Fahrzeugen mit Elektrofahrzeugen hat es in den letzten Jahren zahlreiche steuerliche Änderungen gegeben. Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / p) Keine Rückmeldung der Finanzverwaltung notwendig

Rz. 117 Art. 8ab Abs. 15 AHiRL legt fest, dass eine ausbleibende Reaktion der Steuerverwaltung auf eine Meldung in keiner Weise die Anerkennung der Gültigkeit oder der steuerlichen Behandlung der Gestaltung impliziert. Der aus Wissenschaft und Wirtschaft häufig vorgetragenen Forderung, im Gegenzug für die Meldung in unkritischen Fällen mehr Rechtssicherheit zu gewähren, wird...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / v) Abweichungen des Umsetzungsgesetzes im Vergleich zur Richtlinie

Rz. 124 Im Vergleich zur Richtlinie fallen im DAC6-Umsetzungsgesetz zwei Besonderheiten auf. Zum einen führt Deutschland ein spezielles Mitteilungsverfahren ein, das darauf abzielt, den Intermediär auch bei Vorliegen einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht in die Verantwortung zu nehmen. Die Pflicht zur partiellen, anonymisierten Meldung fällt nun auch im Fall des Be...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Missbrauchsregelung, § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 36 Im Dezember 2017 entschied der EuGH über die Vorlagefragen des FG Köln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von § 50d Abs. 3 EStG in seiner alten Fassung (bis 2011), welcher den Erstattungsanspruch aus Abs. 1 und 3 einschränkt. Konkret ging es in den Vorlagefällen um die Freistellung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag hinsichtlich Gewinnausschüttungen an eine...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 191 Charakteristisch für die Behandlung der Personengesellschaften nach dem deutschen Steuerrecht als steuerliche Mitunternehmerschaften ist, dass sie nicht selbst Steuersubjekt der Körperschaft- oder Einkommensteuer sind. Sie werden vielmehr als bloßes Einkunftsermittlungssubjekt angesehen. Das bedeutet, dass die Mitunternehmerschaft selbst nicht körperschaft- oder eink...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Verrechnungspreise

Rz. 258 Für Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen einer grenzüberschreitenden Gruppe gilt der Grundsatz, dass hierfür Preise wie zwischen fremden Dritten vereinbart werden müssen, um die Nachteile einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, einer verdeckten Einlage oder des § 1 AStG zu vermeiden. Von diesem Prinzip des dealing at ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Negative Einkünfte der ausländischen Personengesellschaft

Rz. 205 Die Finanzverwaltung wendet regelmäßig auch auf negative Einkünfte aus ausländischen Personengesellschaften die in Rdn 191–195 dargestellten Grundsätze an. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Verlusten der ausländischen Personengesellschaft sind jedoch auch die in Rdn 176–184 für Betriebsstättenverluste erläuterten Prinzipien maßgeblich.mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / II. Nationale steuerrechtliche Ausgangslage

Rz. 48 Im Rahmen des Steuerrechts spielen Unternehmensverträge eine Rolle, sofern hierdurch eine Organschaft begründet wird, §§ 14 ff. KStG. Zur Verwirklichung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Folgen der Organschaft bedarf es neben der finanziellen Eingliederung des Abschlusses eines Ergebnis- bzw. Gewinnabführungsvertrags, §§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 17 KStG. Darin ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Funktionsverlagerung

Rz. 278 Seit dem Veranlagungszeitraum 2008[288] wird die sog. grenzüberschreitende Funktionsverlagerung als ein besonderer Fall der Verrechnungspreiskorrektur in § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG behandelt.[289] Mit der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) [290] hat der Verordnungsgeber sein Recht aus § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG ausgeübt und eine Rechtsverordnung erlassen, mit der e...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 4. Meistbegünstigung

Rz. 88 Das Handelsabkommen enthält einen allgemeinen Grundsatz der Meistbegünstigung. Danach dürfen Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich in der Europäischen Union nicht schlechter behandelt werden als Unternehmen aus Drittstaaten. Rz. 89 Der Grundsatz der Meistbegünstigung könnte auch für die Anerkennung von Kapitalgesellschaften aus dem Vereinigten Königreich von Bedeu...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 7. Dauer des Gründungsverfahrens

Rz. 13 Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen samt Nachweis über die entrichteten Gebühren erfolgt die Eintragung der d.o.o. im Handelsregister innerhalb von zwei bis vier Wochen. Die Anmeldung beim Amt für Statistik und der Finanzverwaltung sowie die Eröffnung eines Bankkontos und Ausarbeitung eines Firmenstempels (obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, dass ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 3. Rs. X Holding BV

Rz. 97 In der Rs. "X Holding BV"[234] begehrte eine niederländische Muttergesellschaft eine steuerliche Zusammenfassung ihrer Gewinne mit den Geschäftsergebnissen einer Tochtergesellschaft mit Sitz in Belgien. Eine derartige Ergebniskonsolidierung erlaubt das niederländische Steuerrecht auf der Grundlage der sog. steuerlichen Einheit (fiscale eenheid), die – weiter als die d...mehr

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Argentinien / I. Geschäftsführer

Rz. 70 Die Verwaltung und Vertretung der SRL. obliegt der sog. Gerencia der Gesellschaft (Geschäftsführung). Gemäß Art. 157 LSC können für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ein oder mehrere Geschäftsführer (Gerentes), die Gesellschafter oder Dritte sein können, bestellt werden. Die Geschäftsführer müssen somit nicht aus dem Kreis der Gesellschafter stammen...mehr

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Slowenien / 4. Schritte nach der Eintragung im Handelsregister

Rz. 8 Die d.o.o. wird nach Eintragung im Gerichtsregister automatisch im slowenischen Handelsregister registriert, ihr wird eine Identifikationsnummer (matična številka) zugeteilt und sie wird der nationalen Klassifikation entsprechend nach dem Unternehmensgegenstand eingeordnet. Rz. 9 Anschließend ist jede Handelsgesellschaft bei der Finanzverwaltung, der Zollbehörde (falls ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 4. Schritte nach der Eintragung im Handelsregister

Rz. 8 Die d.o.o. muss beim Staatlichen Amt für Statistik registriert werden. Nach entsprechender gesonderter Antragstellung erfolgt dort eine Einordnung nach dem Unternehmensgegenstand entsprechend der Nationalen Klassifikation bzw. die Zuteilung einer Matrikelnummer innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Eintragungsbeschlusses. Dem Antrag sind der Beschluss des Handelsgeric...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Organgesellschaft

Rz. 231 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG kommen als Organgesellschaften nur Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens in Betracht. Die GmbH kann unter den Voraussetzungen des § 17 KStG Organgesellschaft...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Sitz im Inland

Rz. 110 Jede englische Gesellschaft muss einen Satzungssitz in England haben (registered office), der ihre Domizilierung als englische Gesellschaft begründet. Mit der Verlegung des Satzungssitzes ist die Auflösung verbunden. Diese Problematik spielte in der Vergangenheit eine Rolle, wenn etwa der Satzungssitz einer Ltd. aus England nach Schottland oder Nordirland beschlossen...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Veräußerung des Gesellschaftsanteils

Rz. 206 Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils wird von der deutschen Finanzverwaltung abkommensrechtlich regelmäßig als Veräußerung einer Betriebsstätte i.S.d. Art. 13 Abs. 2 OECD-MA behandelt (vgl. hierzu Rdn 265). Diese Behandlung erfolgt unabhängig davon, ob die Personengesellschaft von ihrem Sitzstaat abkommensrechtlich als transparent beurteilt wird oder nicht.[167]mehr

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Serbien / III. Antragsberechtigung

Rz. 108 Die Eröffnung des Konkursverfahrens kann neben der Geschäftsführung durch Gläubiger der Gesellschaft, die Staatsanwaltschaft sowie die Finanzverwaltung beantragt werden. Zusätzlich ist der Liquidator im Zuge der Auflösung einer Gesellschaft verpflichtet, einen Konkursantrag zu stellen, falls sich herausstellt, dass das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um alle V...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Rechtslage vor Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 7 Das Gründungsverfahren[5] wird dadurch in Gang gesetzt, dass die potentiellen Gesellschafter Verhandlungen über die Gründung der Gesellschaft aufnehmen, deren Abbruch ohne Auswirkungen ist. Sie können – sofern über die wesentlichen Punkte des Gesellschaftsvertrags Einigung besteht – in einen Vorvertrag (promesse de société) münden, dessen Verletzung zu Schadensersatzan...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / II. Anwendungsvorrang

Rz. 2 Das Europarecht gewinnt für die deutsche Unternehmensbesteuerung in zunehmendem Maße an Bedeutung. Neben dem sekundären Unionsrecht, zu dem insbesondere die von der EU erlassenen Richtlinien zählen, gerät im Bereich des primären Unionsrechts die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung und Anwendung des Steuerrechts unter Beachtung der EU-Grundfreiheiten mehr und mehr in ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (1) Ausgangssituation

Rz. 111 Bei einer Mehrpersonen-Limited besteht die englische Kapitalgesellschaft fort. Die deutsche Personengesellschaft ist nicht Rechtsnachfolgerin der englischen Kapitalgesellschaft. Rz. 112 Für eine Gesamtrechtsnachfolge gibt es keine Rechtsgrundlage (siehe demgegenüber etwa § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Eine Einzelrechtsnachfolge liegt nicht vor. Bei der englischen Kapitalges...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / II. Grundsätze zur Qualifikation einer ausländischen Gesellschaft als Personen- oder Kapitalgesellschaft

Rz. 188 Da die Besteuerung der Gesellschaft selbst, aber auch ihrer Gesellschafter davon abhängig ist, ob die Gesellschaft nach deutschem Steuerrecht eine Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft darstellt, ist diese Qualifikation von erheblicher Bedeutung. Sie entscheidet sowohl über das anwendbare nationale Steuerrecht als auch über das Bes...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Grenzüberschreitende Einbringung

Rz. 352 Die Verknüpfung zwischen Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz gilt nicht für die Einbringung, so dass diese Fälle auch ohne eine zivilrechtliche Regelung grenzüberschreitend steuerneutral möglich sind. Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine EU-/EWR-Kapitalgesellschaft ist durch § 20 UmwStG geregelt. Danach ist g...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Zusammenfassung

Rz. 255 (1) Das Vereinigte Königreich ist nach mehr als 40 Jahren (1973 bis 2020) aus der Europäischen Union ausgetreten. Es ist der erste Austritt eines Mitgliedstaats in der Geschichte der Europäischen Union. Für den Austritt gibt es keinerlei historische Vorbilder. Die Rechtsunsicherheit ist in allen Bereichen groß. (2) Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1.1.2021 ein D...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Rz. 312 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG werden die stillen Reserven in Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person (Gesellschafter), die seit mindestens zehn Jahren der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag, im Zeitpunkt des Wegzugs des Gesellschafters in das Ausland (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitze...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Grenzüberschreitender Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen zwei verbundenen Kapitalgesellschaften

Rz. 268 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen stellt regelmäßig einen Gewinnrealisierungstatbestand dar. Rz. 269 Wird das Wirtschaftsgut zu einem fremdüblichen Preis von einer inländischen GmbH (aus ihrer inländischen Betriebsstätte) an eine ausländische Gruppengesellschaft veräußert, unterliegt der entsprechende Gewinn der inländischen Besteu...mehr

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England und Wales1 England ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerlicher Wert i.S.d. § 16 BewG

Rz. 35 [Autor/Stand] Steuerlicher Wert i.S. des § 16 BewG ist der für das betreffende Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des BewG zu ermittelnde Wert; das ist beim Grundbesitz (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsgrundstück) der Grundbesitzwert (§§ 138 ff. BewG) und bei sonstigen Wirtschaftsgütern i.d.R. der gemeine Wert. Rz. 36 [Autor/Stand] Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 260 [Autor/Stand] Die Regelung richtet sich in erster Linie gegen Trusts des angloamerikanischen Rechtskreises. Sie sollte die Rechtsprechung des BFH korrigieren, der die Errichtung eines Trusts in bestimmten Zusammenhängen als aufschiebend bedingte Zuwendung an die Begünstigten (beneficiaries) behandelt hat mit der Folge, dass der steuerbare Erwerb nicht bereits im Zeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Bewertungsfragen

Rz. 196 [Autor/Stand] Die Vorschrift richtet sich vornehmlich gegen die Buchwertklauseln. Solange für die Mitunternehmerschaften die Werte der Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz auch erbschaftsteuerlich weitgehend maßgebend waren (§ 12 Abs. 5 ErbStG a.F.), wurde sie nur selten praktisch. Dies hat sich seit 1.1.2009 geändert (s. oben Rz. 186). Seitdem ergibt sich in der Prax...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung des Beschenkten

Rz. 167 [Autor/Stand] Eine Schenkung auf den Todesfall setzt voraus, dass der Empfänger durch diese objektiv auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.[2] Das ist nach bürgerlich-rechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Ob die Beteiligten sich auch über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sein müssen, war lange Zeit umstritten. Der BFH hat das bejaht.[3] Er geht von einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Kaufrechtsvermächtnis

Rz. 127 [Autor/Stand] Dem Bedachten wird das Recht eingeräumt, einen Nachlassgegenstand zu einem Preis zu kaufen, der i.d.R. unter dem Marktpreis liegt.[2] Vermächtnisgegenstand und damit auch Bewertungsgegenstand ist nicht der Kaufgegenstand, sondern das Kaufrecht (die Forderung i.S.d. § 2174 BGB). Diese Forderung ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen, der sich aus der Diffe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 % anzunehmen.[2] Unter einer Geldsumme ist verzinslich angelegtes Geld zu verstehen. Zuletzt hatten sich FG für die Verfassungskonformität des § 15 Abs. 1 BewG ausgesprochen.[3] Dies trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Kapitalwert des Erbbauzinses

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach der früheren Rechtslage – Rspr. – war das Recht auf den Erbbauzins beim Eigentümer des Grund und Bodens voll mit seinem nach § 13 BewG zu ermittelnden Kapitalwert angesetzt worden.[2] Dementsprechend wurde auch die Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Zahlung des Erbbauzinses mit dem vollen Kapitalwert zum Abzug zugelassen. Der Ansatz des Anspru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 BGB), und der Fall,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 15 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Dies erfordert mithin eine Schätzung.[2] Rz. 42 [Autor/Stand] Das Gesetz verlangt eine Prognose über die Höhe der in Zukunft im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Alleinerbe

Rz. 90 [Autor/Stand] Der Erbe ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit allem steuerpflichtig, was er nach § 1922 BGB erworben hat. Die Frage, was dem Erblasser gehört hat, stellt sich regelmäßig bei den Gemeinschaftskonten von Eheleuten. Nach der Rechtsprechung des BGH[2] ist Inhaber eines Bankkontos, wer nach dem für die Bank erkennbaren Willen der Gläubiger ist. Die Bezeichnung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Lebensversicherungen

Rz. 236 [Autor/Stand] Die Steuerpflicht eines Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung lässt sich dadurch vermeiden, dass der "Bezugsberechtigte" als Versicherungsnehmer die Prämien aus eigenen Mitteln an die Versicherung leistet. Dann zahlt die Versicherung im Versicherungsfall (Ableben des Erblassers) an den Versicherungsnehmer, so dass bei ihm kein erbschaftsteuerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Verzinsungsregelungen der AO verfassungswidrig

Frage: Das BVerfG hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat (6 % p. a.) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Bedeutet dies, dass damit alle in der AO normierten Verzinsungsregelungen vom BVerfG "gekippt" wurden und welche Folgerungen ergeben sich für den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit – mithi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. Kleine Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerke Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Begründungspflicht (§ 121 Abs. 1 AO)

Rz. 6 Wegen der aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Rechtsschutzfunktion soll die Begründungspflicht dem Stpfl. die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob und mit welcher Begründung er gegen den Verwaltungsakt Rechtsmittel einlegt. Vor diesem Hintergrund muss dem Stpfl. mit der Begründung deutlich gemacht werden, auf welche Aspekte die Finanzverwaltung ihre Entscheidung stützt. Der Um...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen i. Z. m. der Flutkatastrophe

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Billigkeitsmaßnahmen für die Umsatzsteuer geregelt. Teile dieser Billigkeitsmaßnahmen waren damals bis zum 31.10.2021 befristet gewesen. Die Finanzverwaltung hat diese Frist jetzt bis zum 31.12.2021 verlängert. Von der Verlängerung bis 31.12.2021 sind erfasst: Unentgeltliche Verwendung von Inve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.2 § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 19 In den Fällen der Nr. 2 ist dem Betroffenen die Begründung bereits bekannt, sodass sie nicht wiederholt zu werden braucht. Das Bekanntsein kann aus vorherigem Schriftverkehr, einem Prüfungsbericht oder aus einem früheren Verwaltungsverfahren resultieren. Die Begründung kann auch durch bereits erfolgte mündliche Erläuterungen bekannt sein.[1] Ohne weiteres erkennbar is...mehr