Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschriften des Gesetzes für den JA von Kapitalgesellschaften, insbes. § 266 für die Gliederung der Bilanz und § 275 für die Gliederung der GuV, sind vom Grundsatz her auf Gegebenheiten abgestellt, wie sie bei Industrie- und Handelsunternehmen anzutreffen sind (Müller in Haufe BilKomm. (online), § 330 Rz. 1 [10/2023]; Fehrenbacher in Mün...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Beachtung des Einblicksgebots nach § 264 Abs. 2 (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 48 [Autor/Zitation] Nach § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ist auch die Vorschrift des § 264 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. Danach hat der JA der eG unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ("true and fair view") der Genossenschaft zu vermitteln. Wenn besondere Umstände dazu führen, dass der JA ein de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Leitbild des DRSC

Rz. 8 [Autor/Zitation] Im Oktober 2021 hat der Verwaltungsrat des DRSC ein neues Leitbild für die Arbeit des privaten Rechnungslegungsgremiums beschlossen, dessen Anlass die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung war (DRSC-Leitbild, Oktober 2021). Wie bislang sieht sich das DRSC "besonders den deutschen gesamtwirtschaftlichen und -gesellsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Behandlung von Zwischenergebnissen (Abs. 2)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Bei der Vorschrift des § 304 Abs. 1 geht es um die Behandlung von Zwischenergebnissen. Demnach sind in den Konzernabschluss zu übernehmende VG, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, in der Konzernbilanz mit einem Betrag anzusetzen, zu dem sie in der auf den Stichtag des ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zuwiderhandlungen gegen Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Tathandlungen nach Abs. 1 knüpfen an Verstöße der Organe gegen die jeweils genannten bilanzrechtlichen Vorschriften an. Die Auflistung der in Bezug genommenen Rechnungslegungsvorschriften ist abschließend. Der Gesetzgeber hat bewusst zahlreiche Vorschriften nicht in den Katalog aufgenommen. Der Katalog der erfassten Rechnungslegungsvorschriften kan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) True and fair view

Rn. 404 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Dem in § 264 Abs 2 S 1 HGB, dh in den ergänzenden Vorschriften für KapGes formulierten True and fair view-Gebot wonach der JA einer KapGes ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln hat, hat keine GoB-Qualität und verdrängt insbesondere andere GoB nicht (Kru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 29 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich die Tätigkeit des DRSC bislang auf Aktivitäten, die überwiegend in Zusammenhang mit der RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, die in Deutschland bis Juli 2024 umzusetzen ist, stehen. Beispielsweise ist das DRSC Mitglied der EFRAG, die von der Europäischen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bewertungsgrundlagen, Ausübung und Ausnutzung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten, Ermessensspielräumen und Sachverhaltsgestaltungen (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 154 [Autor/Zitation] Durch den mit dem TransPuG eingeführten Satz 4 erhofft sich der Gesetzgeber "eine wesentliche Steigerung der Aussagekraft und Problemorientierung des Prüfungsberichts" (Begr.RegE, BT-Drucks. 14/8769, 28). An die Stelle von Postenaufgliederungen sollen Ausführungen zu Bewertungsgrundlagen und Bilanzpolitik treten. Rz. 155 [Autor/Zitation] In der Tat sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtsprechungs-Entwicklung

Rn. 182p Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Grundproblematik: Die steuerliche Ausgangsproblematik der zutreffenden bilanziellen Behandlung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verdeutlicht ein (höchst seltenes) BGH-Urteil zum Bilanzrecht (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458), in dem die Frage zu klären war, wie die Aufwendungen, die eine KG zur Errichtung eines Gebäude...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Unterstützung durch die externe Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung

Rz. 240 [Autor/Zitation] Umfang und Intensität der erforderlichen Aktivitäten des Prüfungsausschusses zur Überwachung der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung hängen wesentlich davon ab, inwieweit die einzelnen Komponenten der Rechnungslegung der gesetzlichen Abschlussprüfung bzw. der Nachhaltigkeitsprüfung unterliegen (Rz. 241 ff.). Dabei gilt grds., dass sich di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Wesentlichkeit

Rz. 730 [Autor/Zitation] Falsche Darstellungen im Lagebericht, einschließlich fehlender Darstellungen, hat der Abschlussprüfer als wesentlich anzusehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt auf der Grundlage des Lageberichts als Ganzes getroffene wirtschaftliche Entscheidungen von Adressaten beeinflussen können (IDW PS 350 nF (10.2021) ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 91 [Autor/Zitation] Institute haben grds. die für große KapGes. geltenden Vorschriften der §§ 284, 285 zu Anhangangaben zu berücksichtigen. Auf Grund von Branchenspezifika werden jedoch einige Detailvorschriften durch §§ 34–36 RechKredV spezifiziert bzw. ersetzt. Einen Überblick hierzu gibt nachfolgende Tabelle sowie im Einzelnen IDW, WPH Edition, Kreditinstitute, Finanzd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 205 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung

Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach st Finanz-Rspr, der das Gutachten des BFH BStBl III 1959, 263 zugrunde liegt, hat die Vereinbarung eines Güterstandes keine unmittelbaren Auswirkungen auf das ESt-Recht. Die Wirkung güterrechtlicher Regelungen beschränkt sich vielmehr zunächst auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander und zu Dritten. Der gesetzlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Falschdarstellungen nach HGB

Rz. 31 [Autor/Zitation] Anders als die IFRS enthält das HGB keinen explizit definierten Begriff eines Fehlers in der Rechnungslegung. Allerdings ist im Zusammenhang mit der Bestimmung des Ziels der Jahres- und Konzernabschlussprüfung gem. § 317 Abs. 1 Satz 3 die Rede von Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vereinfachte Gliederung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 PublG dürfen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute in ihrem JA die GuV nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen (s. ausführlich hierzu § 5 Rz. 253). Die Erleichterung darf über die Verweisung in § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG entsprechend in deren KA angewendet werden. Das Wahlrecht beschränkt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umfang der Prüfung

Rz. 121 [Autor/Zitation] Liegt eine Änderung des JA/Konzernabschlusses/IFRS-Einzelabschlusses oder des Lageberichts/Konzernlageberichts vor, so sind diese Unterlagen erneut zu prüfen, "soweit es die Änderung erfordert". Das bedeutet zunächst, dass der Abschlussprüfer die Änderung selbst auf ihre Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Beginn

Rz. 5 [Autor/Zitation] Während § 11 Abs. 1 PublG bestimmt, ob ein Unternehmen nach den Vorschriften des PublG grundsätzlich zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist (s. § 11 Rz. 6 ff.), konkretisiert § 12 Abs. 1, ab wann der KA aufzustellen ist. Das Gesetz verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 PublG (s. § 2 Rz. 5 ff.). Die Pflicht zur K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk gem. § 322 ist bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. bereits Rz. 46 sowie Rz. 621). Der Bestätigungsvermerk nach § 322 dokumentiert – wie auch der Prüfungsbericht nach § 321 bzw. bei PIE nach Art. 11 Abs. 2 APrVO iVm. § 321 HGB (vgl. § 316a Satz 1 iVm. § 321 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2) – Ergebni...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wesentlichkeit

Rz. 335 [Autor/Zitation] Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden (vgl. Rz. 240 ff.)....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten in der Formulierung des Bestätigungsvermerks

Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfung nach § 324a sind ua. auch die vorgenannten besonderen Anforderungen für den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a sowie die Bezugnahme darauf im Lagebericht auf Einhaltung zu prüfen. Das ist auch im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk nach § 322, sofern einschlägig auch iVm. Art. 10 APrVO, bei der darin aufzunehmenden Beschreibung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Bilanzidentität/Stetigkeit

Rn. 399 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Grundsatz der Bilanzidentität verlangt den lückenlosen Vortrag der Schlussbilanzwerte in die Eröffnungsbilanz des Folgejahres (§ 252 Abs 1 Nr 1 HGB); in der logischen Sekunde zwischen dem Ende des vorangegangenen und dem Beginn des neuen Geschäftsjahres sind Änderungen der "Wertansätze" ausgeschlossen (vgl zB Baetge/Ziesemer/Schmidt in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Darstellungen zu den weiteren geprüften Unterlagen

Rz. 238 [Autor/Zitation] Die weiteren geprüften Unterlagen (vgl. auch Rz. 115) umfassen insbes. die im Konzernabschluss zusammengefassten und grds. nach § 317 Abs. 3 zu prüfenden Jahresabschlüsse (vgl. IDW PS 450 Rz. 123). Rz. 239 [Autor/Zitation] Soweit in den KA einbezogene JA nach den Grundsätzen der §§ 316 ff. oder nach den Anforderungen der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die Pflicht zur Prüfung bei Änderung ua. eines zu prüfenden Konzernabschlusses, Konzernlageberichts (nach Vorlage des Prüfungsberichts) oder des Prüfungsgegenstands nach § 317 Abs. 3a HGB. Für diese sog. (Konzern-)Nachtragsprüfung existieren im Gegensatz zur Nachtragsprüfung eines geänderten JA (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 Publ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe im Konzernabschluss

Rz. 162 [Autor/Zitation] Der Tatbestand der unrichtigen Wiedergabe im Konzernabschluss ist bei evidenten Verstößen gegen die Konzernrechnungslegungsvorschriften gegeben, die nicht mehr zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen und das Potenzial haben, sich wesentlich auf die Entscheidungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Berichterstattung über bedeutsamste Risiken im Regelfall

Rz. 520 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. c Ziffer i APrVO normiert die Berichterstattung über "bedeutsamste beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich … Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von Betrug". Für Abschlussprüfer ist ohne Belang, aus welchen Gründen maßgebliche Rechnungslegungsgrundsätze fehlerhaft angewendet werden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. § 826 BGB (Expertenhaftung wegen Sittenverstoßes)

Rz. 195 [Autor/Zitation] Eine Haftung des Abschlussprüfers aufgrund von § 826 BGB setzt voraus, dass er mit dem Vorsatz, Dritte zu schädigen, sittenwidrig seine Prüfungs-, Berichts- oder Bestätigungspflichten verletzt (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 150; Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 154; Wagner in MünchKomm. BGB9, § 826 Rz. 28 f.). Die Rspr. le...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien ist nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ebenfalls Aufgabe eines vom BMJ anerkannten privaten Rechnungslegungsgremiums. Im Wesentlichen geht es darum, über das Gremium die Interessen betroffener deutscher Stakeholder (Unternehmen, Nutzer, WP, gemeinnützige Organisation...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Änderungen durch das BilReG

Rz. 88 [Autor/Zitation] Durch das BilReG wurden verschiedene EU-Rechtsakte mit dem Ziel der Internationalisierung und weiteren Vereinheitlichung des damaligen europäischen Bilanz- und Konzernbilanzrechts sowie der Abschlussprüfung in deutsches Recht transformiert. Zur Rechnungslegung wurden damit ua. der IFRS-Konzernabschluss (§ 315e) und der freiwillige IFRS-Einzelabschluss ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anteilige Zinsen gem. § 11 RechKredV

Rz. 77 [Autor/Zitation] § 11 Satz 1 und Satz 3 RechKredV enthalten Sonderregelungen für Kreditinstitute, die sich auf antizipative Zinsen und ähnliche Beträge beziehen und den Charakter von typischen Dienstleistungen haben (anteilige Zinsen). Unter ähnlichen Beträgen werden zB Gebühren, Provisionen oder nachschüssige Ausgleichszahlungen bei Zinsswapgeschäften subsumiert (vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vermögensverwaltung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute, deren Geschäftsbetriebe auf die Vermögensverwaltung beschränkt sind und die nicht die Aufgaben der Konzernleitung übernehmen, sind nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. PublG verpflichtet. Nach hM besitzt die Regelung klarstellenden Charakter, da bei einer nur vermögensverwaltenden Tätigk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Beschlussfassung

Rz. 168 [Autor/Zitation] § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, in welchem Verfahren der AR den Prüfungsauftrag erteilt. Wie bei der Übertragung der Vertretungskompetenz gegenüber dem Vorstand in § 112 AktG (vgl. dazu Koch 18, § 112 AktG Rz. 15 f.) ist jedoch davon auszugehen, dass der AR im Rahmen der Aktivvertretung zunächst über die Vornahme ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzeptionelle Einordnung des Sonderpostens

Rz. 143 [Autor/Zitation] In § 340e Abs. 4 kodifiziert der Gesetzgeber – zusätzlich zum Risikoabschlag nach § 340e Abs. 3 – ein weiteres Element des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips. Die Zuführung zum Sonderposten wirkt dabei wie eine Ausschüttungssperre für einen Teil der Nettoerträge des Handelsbestands. Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit der Zuführung zum Sonder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Erleichterungen für Kleinstgenossenschaften (Abs. 4)

Rz. 30 [Autor/Zitation] Kleinstgenossenschaften brauchen den JA nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie unter der Bilanz bestimmte Angaben machen. Rz. 31 [Autor/Zitation] Es handelt sich zum Ersten um die in §§ 251 und 268 Abs. 7 genannten Angaben. § 251 betrifft den Vermerk von Haftungsverhältnissen, im Einzelnen um – sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Versicherungspflichten

Rz. 18 [Autor/Zitation] Tatobjekt ist die abzugebende Versicherung. Die Versicherung iSd. § 264 Abs. 3, § 89 Abs. 1 Satz 5 ist obligatorischer Teil des Jahres- und Halbjahresfinanzberichts (§ 114 Abs. 2 Nr. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG). Entgegen der literarischen Bezeichnung handelt es sich bei § 331a nicht um ein Eidesdelikt. Vielmehr ist die Norm parallel zu § 153 StGB einzuo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Kreditinstitutseigenschaft der Tochterunternehmen

Rz. 44 [Autor/Zitation] Die Rechtsfolgen nach § 340 Abs. 3 treten nur ein, wenn die TU ausschließlich oder überwiegend Kreditinstitute sind. Nach diesem Wortlaut der Vorschrift ist grds. fraglich, ob für die TU der Begriff des Kreditinstituts eng nach § 340 Abs. 1 HGB iVm. § 1 Abs. 1 KWG oder weit nach § 340 einschließlich dessen Abs. 4 bis 5 auszulegen ist. § 340 regelt nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestätigungsvermerk und die Generalnorm des § 264 Abs. 2 bzw. des § 297 Abs. 2

Rz. 18 [Autor/Zitation] Der Bestätigungsvermerk geht auch darauf ein, ob der JA bzw. Konzernabschluss im Rahmen der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 322 Abs. 3 Satz 1), dh., ob er der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 bzw. des § 297 Abs. 2 Satz 2 entspricht. Rz. 19 [Autor/Zitation] Schon im Geset...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Beurteilung der während der Abschlussprüfung identifizierten falschen Darstellungen

Rz. 600 [Autor/Zitation] Basierend auf den Prüfungshandlungen, die als Reaktion des Abschlussprüfers auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen erlangt wurden, regelt der internationale Prüfungsstandards ISA 450 "Evaluation of Misstatements identified during the Audit" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 450: "Beurteilung der während der Abschlussprüfung ident...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzliche Einschränkungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter setzt grds. einen Lagebericht voraus, in dem die gesetzlichen Vertreter eine solche Beurteilung abgegeben haben. Darüber hinaus ist die Stellungnahme nach dem Gesetzeswortlaut nur erforderlich, soweit die geprüften Unterlagen und der Lagebe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Voraussetzungen für die Berichtspflicht

Rz. 83 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht nach Abs. 1 Satz 3 ist zunächst an die Voraussetzung geknüpft, dass der Abschlussprüfer die möglicherweise berichtspflichtigen Tatsachen "bei Durchführung der Prüfung" festgestellt hat. Hierbei ist zu bedenken, dass die Jahresabschlussprüfung problemorientiert anzulegen ist. Mithin sind alle Feststellungen im Prüfungsbericht zu verw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Verhältnis zwischen Bestätigungsvermerk und Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rz. 671 [Autor/Zitation] Eine unmittelbare Verknüpfung zwischen einer Einschränkung oder einer Versagung des Bestätigungsvermerks einerseits und der Nichtigkeit des mangelhaften JA als gesellschaftsrechtliche Folge von Unrichtigkeiten und Verstößen andererseits ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Regelungszusammenhang der Vorschriften. Ein Grundsatz, dass der Best...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit einer Falschdarstellung nach HGB und IFRS

Rz. 36 [Autor/Zitation] Am sorgfältigsten ausgearbeitet wurde der Begriff der Wesentlichkeit für die Zwecke der Prüfung des JA und Lageberichts. Nach § 317 Abs. 1 Satz 3 ist eine Prüfung des JA und Konzernabschlusses so anzulegen, dass (unbewusste) Unrichtigkeiten und (bewusste) Verstöße gegen die einschlägigen Rechnungslegungsnormen (HGB, IFRS), die sich auf die Darstellung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Begründung (Abs. 5 Satz 2) und Anwendungsfälle

Rz. 311 [Autor/Zitation] Auch diese Form des Prüfungsergebnisses ist in einem Versagungsvermerk zu formulieren und zu begründen (§ 322 Abs. 5 Satz 2). Zu Darstellungs- und Formulierungsbeispielen vgl. Rz. 319, zu Einzelheiten zur Begründung vgl. Rz. 305 und Rz. 312. Wegen Prüfungshemmnissen mit umfassender Auswirkung sind Versagungsgründe iSd. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verfahren für Empfehlungen und Interpretation zur Einbeziehung der interessierten Fachöffentlichkeit beim DRSC

Rz. 68 [Autor/Zitation] Vom BMJ anerkannt werden darf nur eine Einrichtung, die in ihrer Satzung sicherstellt, dass die Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung und die IFRS-Interpretationen in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, welches die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht (§ 342q Abs. 1 Satz 2). Zur fachlich in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 50 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 PublG sind der Konzernabschluss, der Teilkonzernabschluss, der Konzernlagebericht oder der Teilkonzernlagebericht nach HGB , für den nach § 11 Abs. 6 Nr. 1 PublG § 290 Abs. 2 bis 5 HGB über die Pflicht zur Aufstellung sowie §§ 291 und 292 HGB über befreiende Konzernabschlüsse sinngemäß gelten. Nach § 13 Abs. 2 S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entsprechende Anwendung des Abs. 1

Rz. 255 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 fordert, dass die im Konzernabschluss zusammengefassten JA in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen sind. Nach Abs. 1 Satz 1 ist in die Prüfung die Buchführung, somit auch die Buchführungen der Konzernunternehmen, einzubeziehen. Da kein gesondertes Prüfungsurteil zu den Buchführungen der Konzernunternehmen zu treffen ist, wird si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Falschdarstellungen nach IFRS

Rz. 33 [Autor/Zitation] In IAS 8.41 iVm. 8.5 wird ein expliziter Fehlerbegriff für die IFRS-Rechnungslegung definiert. Nach IAS 8.41 können Fehler "im Hinblick auf die Erfassung, Bewertung, Darstellung oder Offenlegung von Bestandteilen eines Abschlusses entstehen". Ein Abschluss steht nicht im Einklang mit den IFRS, wenn er entweder (absichtliche oder unabsichtliche) wesentl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Wirtschaftliches Eigentum" – Schlüsselbegriff wirtschaftlicher Betrachtungsweise

Rn. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die von der Regelzurechnung zum zivilrechtlichen Eigentümer abweichende Ausnahmezurechnung nach § 246 Abs 1 S 2 HGB, § 39 Abs 2 Nr 1 AO hat sich der Begriff "wirtschaftliches Eigentum" durchgesetzt. Mit dem vielfach als terminologisch verfehlt gewerteten Begriff des "wirtschaftlichen Eigentums" bzw des "wirtschaftlichen Eigentümers" (kri...mehr