Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

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Finanzvermögen / 1.2 Ausweis

Das Finanzvermögen bereitet auf der Ebene der Bilanz selbst keine besonderen Ausweisprobleme. Finanzanlagen: Die Position Finanzanlagen wird in der IFRS-Praxis entweder gar nicht oder, wie von IFRS 18.103 verlangt, lediglich in equity-Beteiligungen einerseits und übrige Finanzanlagen andererseits unterteilt. Kurzfristige Forderungen: Im Umlaufvermögen ist die Bildung von separ...mehr

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Konzernabschluss / 5 Weitere Vorschriften

Aufgabe des Konzernabschlusses ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (Einheitstheorie). Diesem Einheitsgedanken folgend sind konzerninterne Umsätze, Erträge und Forderungen gegen die entsprechenden Aufwendungen und Schulden zu konsolidieren, da die wirtschaf...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.2 Gliederung der Bilanz

IFRS 18 schreibt anders als §§ 266 und 275 HGB kein bestimmtes Format für die Bilanz und nur zum Teil ein solches für die GuV vor. Festgelegt werden lediglich Mindestangaben und Gliederungsmöglichkeiten. Aus der Sicht des Anwenders ist diese Flexibilität nicht nur von Vorteil. Sie hat etwas Unübersichtliches und Undurchsichtiges, weil die allgemeinen Gliederungsregeln sowie ...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 7 True and fair presentation

In der Diskussion um die Vorteile der internationalen Rechnungslegung spielt das Prinzip der (true and) fair presentation (IAS 8.6A) bzw. faithful representation (Conceptual Framework) eine wichtige Rolle. Das Conceptual Framework enthält hierzu eher abstrakte Aussagen. Konkrete Vorgaben enthalten IAS 8.6A ff. unter der Überschrift "Fair Presentation" ("Vermittlung eines den ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2 Bilanzkorrekturen sowie Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

IAS 8.15 bekräftigt, dass die Bilanzadressaten in der Lage sein müssen, "die Abschlüsse eines Unternehmens im Zeitablauf vergleichen zu können, um Tendenzen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des Cashflows zu erkennen." Aus dieser Forderung ergeben sich zwei konkrete Konsequenzen: Die Berichtigung von Fehlern der Vorperioden erfolgt anders als handelsrechtlich n...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.3 Gliederung der GuV bzw. des GuV-Teils der Gesamtergebnisrechnung

Die Pflicht zur Aufstellung einer Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) kann nach IFRS 18.12 auf zwei Arten erfüllt werden: Nach dem two statement approach bleibt die GuV ein selbstständiges Rechenwerk, dessen Saldo (Gewinn oder Verlust) in die Gesamtergebnisrechnung übertragen wird. Nach dem one statement approach ist die GuV ein unselbstständiger Teil de...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 1 Gesetzlicher Rahmen

Wenn man sich die Geschwindigkeit anschaut, mit der neue Marketing- oder Managementphilosophien im Allgemeinen in die Unternehmenspraxis eindringen, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die diesbezüglichen Unternehmensstrategien zuweilen eher von einem olympischen als von einem ökonomischen Geist beseelt sind: dabei sein ist alles und die Teilnahme wichtiger a...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 4.2 Segmentberichterstattung

Nach dem Conceptual Framework soll der Abschluss die Beurteilung der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Bei Unternehmen, die unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen anbieten und/oder in ganz unterschiedlichen Ländern tätig sind, ist eine solche Beurteilung schwierig, wenn nur hoch aggregierte, das Gesamtunternehmen betreffende Daten vorli...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Schlussfolgerungen zur Vereinfachung der Steuervorschriften

Der Rat hat auf seiner Tagung am 11.3.2025 die folgenden Schlussfolgerungen zu einer Agenda zur Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der EU gebilligt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6748-2025-INIT/de/pdf). Der Rat betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch Verringerung des Verwaltungsaufwands und ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.1 Finanzielle Wesentlichkeit und Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 3 Die Inhalte der Finanzberichterstattung, typischerweise durch die Bestandteile des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht definiert, beruhen u. a. auf der Definition ihrer jeweiligen Adressaten und werden in praxi unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips erstellt. Auf europarechtlicher Ebene ist der Grundsatz der Wesentlic...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.2 Abgrenzung des Konsolidierungskreises für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europarechtlichen Vorgaben

Rz. 50 Die Regelungen der Bilanz-RL enthalten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weder Vorgaben für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises noch Hinweise für die Festlegung eines evtl. faktischen Konsolidierungskreises. Dies legt zunächst die Vermutung nahe, dass die entsprechenden Regelungen für Konzernabschluss und Konzernlagebericht – welchen die Konzernnachhaltig...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.3 Relevanz der Unterscheidung der Berichtssphären für die Berichterstattung

Rz. 15 Die Unterscheidung der in die Nachhaltigkeitserklärung aufzunehmenden auswirkungsbezogenen Informationen für die Berichtssphären "eigene Geschäftstätigkeit" und "Wertschöpfungskette" ist von Relevanz, da die ESRS unterschiedliche Berichtsanforderungen an diese Sphären knüpfen. Die ESRS enthalten bzgl. der Angaben über Auswirkungen, Risiken und Chancen, die aus der Wer...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 3.5 Ausnahmen von der Einbeziehung in den Konzernabschluss nach IFRS

Rz. 38 Im Gegensatz zu den handelsrechtlichen Vorgaben legen die IFRS keine ausdrücklichen Konsolidierungswahlrechte fest. Das in § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB festgelegte Wahlrecht zum Einbezug von Tochterunternehmen bei Vorliegen erheblicher und dauerhafter Beschränkungen der Beherrschungsrechte dürfte nach der Logik des IFRS 10 wohl gar nicht erst zu einem Beherrschungstatbestan...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / Literaturtipps

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.3 Weiterveräußerungsabsicht

Rz. 69 Das IDW diskutiert bislang nicht den Fall des § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB, wonach ein Wahlrecht zur Einbeziehung von Tochterunternehmen besteht, deren Anteile ausschl. zum Zweck ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Unter ausschl. Betonung der Relevanz der Auswirkungswesentlichkeit müsste diese Konstellation allerdings konsistent zum Fall von Tochterunternehmen beurteil...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.2 Finanzielle Unwesentlichkeit

Rz. 65 Auch im Zusammenhang mit dem Wahlrecht zur tatsächlichen Konsolidierung unwesentlicher Tochterunternehmen im Konzernabschluss (§ 296 Abs. 2 HGB) argumentiert das IDW, dass "alle Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil der eigenen Geschäftstätigkeit der Gruppe zu betrachten [sind]"[1]. Zur Begründung wird auf ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 5 Auswirkungen auf die Berichtspraxis und Fazit

Rz. 70 Wenige Wahlrechte und Vorgaben der Finanzberichterstattung führen dazu, dass bestimmte Tochterunternehmen vom faktischen Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausgenommen sind bzw. werden können. Dies führt jedoch nicht automatisch dazu, dass diese Tochterunternehmen in die Konzernnachhaltigkeitserklärung ebenso nicht einbezogen werden müssen. Der Einbezug von U...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.3 Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD

Rz. 7 Die verpflichtende externe materielle Prüfpflicht wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive[1] (CSRD) normiert (siehe zum Zeitplan der Umsetzung § 1 Rz 11). Die in einem ersten Schritt extern materiell mit begrenzter Sicherheit zu prüfenden Inhalte umfassen demnach:[2] die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den gesetzlichen Anford...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.5 Kreditkarten, Telekarten

Rz. 29 Bei Kundenkreditkarten, die Unternehmer an ihre Kunden ausgeben, die zum bargeldlosen Einkaufen berechtigen, liegt hinsichtlich der Gebühren für diese Karten eine steuerfreie Kreditgewährung dieser Unternehmer vor.[1] In seinem Urteil Auto Lease[2] hatte der EuGH in einem Fall der Nutzung von Tankkreditkarten festgestellt, dass im dortigen Ausgangsverfahren die Minera...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 3 Empfehlungen für einen effektiven Strategieprozess

Rz. 46 Abb. 13 zeigt abschließend einen Masterplan zur Strategieanbindung der ESRS, in dem die erläuterten Schritte und Elemente zusammengefasst und drei Führungsebenen zugeordnet sind.[1] Er startet bei der Entwicklung eines Leitbilds. In diesem Prozess der normativen Führung kommen die übergeordneten Ambitionen und das Selbstverständnis des Unternehmens zum Ausdruck. I. R....mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 3.1 Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses/Konzernlageberichts in Deutschland

Rz. 23 Die Frage der Abgrenzung des berichterstattenden Unternehmens – und in der Folge faktisch auch des Konsolidierungskreises – fußt auf der übergeordneten Fragestellung, ob überhaupt ein Konzernabschluss/-lagebericht aufzustellen ist. Dies geht einher mit der zweiten Frage, ob bei grds. Konzernrechnungslegungspflicht Befreiungstatbestände bestehen, die ein Mutterunterneh...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1B Konsolidierungskreis f... / 3.3 Ausnahmen von der Einbeziehung in den Konzernabschluss nach HGB

Rz. 32 Die europarechtlichen Vorgaben über die Ausnahmen von der Einbeziehung in den Konsolidierungskreis sind in Art. 23 Bilanz-RL niedergelegt. Dabei sind insbes. Abs. 9 und 10 hervorzuheben. Art. 23 Abs. 9 Bilanz-RL kodifiziert ein Wahlrecht zur Einbeziehung bestimmter Tochterunternehmen und knüpft dieses an Verhältnismäßigkeitsüberlegungen, Rechtebeschränkungen sowie die...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 6 Konnektivität und Kohärenz zur Finanzberichterstattung

Rz. 70 Das Unternehmen muss den Berichtsnutzern ermöglichen, Zusammenhänge zwischen der innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung offengelegten Information und jener in anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung angegebenen Information zu verstehen (ESRS 1.118). Hiermit einhergehend ist die Möglichkeit der Aufnahme von Information mittels Verweis auf bspw. andere Abschnit...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.13 Verbindliche Auskunft

Für den Steuerberater galt für die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Antrag auf verbindliche Auskunft (§ 89 AO) § 23 Satz 1 Nr. 10 StBVV. Ab dem 1.7.2025 gilt gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 StBVV, dass für einen Antrag auf verbindliche Auskunft eine Gebühr von 10/10 bis 30/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A verlangt werden kann. § 22 Abs. 2 StBVV regelt, dass für denselben Gegenst...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren

Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung eines Mandats noch geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag bestanden hat und ob der Steuerberater oder der Mandant das Mandat beendet bzw. gekündigt hat. Von einem Dienstvertrag kann man ausgehen, wenn dem Steuerberater die Wahrnehmung aller steuerlichen Angelegenheiten seitens d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing im HR-Bereich / 3.1.1 Personalbeschaffung und -auswahl

Die Personalbeschaffung kann auf externe Personalvermittler, Personalberater oder externe Personalbüros ausgelagert werden, teilweise auch auf Zeitarbeitsunternehmen. Das Outsourcing der Rekrutierung und Talentakquise bringt vor allem dann Vorteile, wenn ein Unternehmen für aufwändige Bewerbungsprozesse zu wenig Kapazitäten hat, in einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt agi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Treiber für Agilität: Gründ... / 1.1 Technologischer Wandel und Digitalisierung

Der Begriff, der es hinsichtlich seiner Popularität wohl mit "Agilität" am ehesten aufnehmen kann, dürfte jener der "Digitalisierung" sein. Unter diesem Begriff werden allgemein "die Veränderungen von Prozessen, Objekten und Ereignissen, die bei einer zunehmenden Nutzung digitaler Geräte" erfolgen, verstanden[1]. Mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnik vollzieht...mehr

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Interim-Management in der b... / 3 Wie finde ich geeignete Interim-Manager und welche Qualifikationen sollten diese mitbringen?

In der Regel verfügen Unternehmen nicht über eine eigene Datenbank, die umfangreiche Informationen über Qualifikationen und Erfahrungen von Interim-Managern festhält. Darum geht die Suche nach einem geeigneten Kandidaten oft bei null los. Geeignete Interim-Manager zu finden, ist leicht und schwierig zugleich. Leicht, da nicht zuletzt aufgrund des Internets eine Vielzahl von M...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 1.1.7 Formen und Unterformen

In der betrieblichen Praxis werden zahlreiche Formen bzw. Unterformen des Outsourcings und Kombinationen davon unterschieden. Die Wichtigsten sind: Application Service Providing (ASP): Hierbei handelt es sich um Anwendungsdienstleister, die dem Unternehmen Softwaredienste in Verbindung mit einem externen Datencenter zur Verfügung stellen. Das Unternehmen kann auf diese Weise ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

4.2.1 Vermögenslage Rz. 65 Das von den gesetzlichen Vertretern einer KapG im Jahresabschluss unter Beachtung der GoB zu vermittelnde Bild hat sich auf die tatsachengemäße Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu konzentrieren. Dies bedeutet eine Einschränkung der mit dem Jahresabschluss erreichten Abbildung, die vom Lagebericht daher zu ergänzen ist. So ist die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 31 Sofern kein Zwischenabschluss aufgestellt wird, sind Vorgänge von besonderer Bedeutung für das einbezogene TU zwischen dessen Abschlussstichtag und dem Stichtag des Konzernabschlusses gem. § 299 Abs. 3 HGB in der Konzernbilanz und der Konzern-GuV zu berücksichtigen oder im Konzernanhang anzugeben. Die besondere Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Integration der Teillagen zum Gesamtbild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 77 Alle drei Teillagen sind eng miteinander verknüpft und keine Lage genießt Vorrang vor den anderen.[1] Gleichwohl werden die Adressaten des Jahresabschlusses für ihre Zwecke i. d. R. eine konkrete Reihenfolge für die sie interessierenden Lageinformationen haben. Den gesetzlichen Vertretern obliegt es daher, einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessenten zu f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 84 Identisch mit dem Wortlaut der Vorschrift zum Jahresabschluss (§ 264 Abs. 2 HGB) besteht für den Konzernabschluss eine eigenständige Generalnorm: Nach § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB hat der Konzernabschluss unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Durch die Generalnorm ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Erläuterung der Auswirkungen

Rz. 61 Durch die Abweichung von Bilanzierungs-, Bewertungs- oder Konsolidierungsmethoden können sich anders bewertete Posten im Konzernabschluss ergeben, sodass u. U. eine Vergleichbarkeit mit dem letzten Konzernabschluss nicht mehr gegeben ist. Folglich wird auch kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Beachtung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 45 Neben den Angaben der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden kommt der Angabe von Abweichungen im Anhang eine wesentliche Erläuterungsfunktion zu. Neben der Nennung und Begründung der Abweichungen ist ihr Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Die Vorschrift ergänzt andere Angabepflichten, z. B. aus § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB, wobei eine zusamm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Inhalt und Verhältnis zu den Einzelvorschriften

Rz. 50 Die in § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB explizierte Generalnorm für die Rechnungslegung von KapG und KapCoGes verlangt vom Jahresabschluss unter Beachtung der GoB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt. Für den Lagebericht sind die Einschränkungen "unter Beachtung der GoB" und "Bild der Vermöge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stetigkeitsprinzip

Rz. 150 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar (Rz 155 ff.; s. zur Norm-Rangfolge auch Rz 18).[1] Im Kontext der Bewertungsmethoden stehen bspw. folgende Spezialvorschriften der Stetigkeit entgegen bzw. verhindern eine Anwendung des der Spezialvorschrift nachgelagerten Grundsatzes: Außerplanmäßige Abschreibungen bei VG des AV b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 171 Der Grundsatz der Wesentlichkeit sieht die Berücksichtigung und Offenlegung aller Sachverhalte vor, die für die Jahresabschlussadressaten von Relevanz, d. h. für diese zwecks der Beurteilung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich, sind. Im Umkehrschluss ergibt sich die Möglichkeit zur Außerachtlassung der nicht wesentlichen Tatbestände.[1] R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Pflichtangaben

Rz. 27 Die im Folgenden dargestellten Informationen sind pflichtgemäß im Konzernabschluss anzugeben.[1] Der Konzernanhang muss die nachfolgenden, nach dem Vorschlag zur Anhangstrukturierung gegliederten Pflichtangaben enthalten. Außerdem können die unter Rz 32 ff. aufgeführten Wahlpflichtangaben notwendig sein.[2] Die Aufstellung ist ergänzt um die für kapitalmarktorientiert...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Der demographische Wandel und weitere gesellschaftliche Aspekte bringen gemeinschaftliche, bisweilen städtebaulich geförderte Wohnprojekte verstärkt in den Fokus. Diese sind vielfach genossenschaftlich organisiert. Die wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Genossenschaften haben auch die Vereinten Nationen erkannt und das Jahr 2025 als Internatio...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden (Abs. 3 Satz 2–5)

Rz. 93 Grds. sind gesetzliche Wahlrechte bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses wie im Vj auszuüben, um eine Vergleichbarkeit der Konzernabschlüsse im Zeitablauf zu haben. Hinsichtlich der notwendigen Stetigkeit der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der Form der Darstellung verweist § 298 Abs. 1 HGB auf die entsprechenden Vorschriften für den Einzelabschluss (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anforderung, Form und Umfang

Rz. 9 Der Anhang hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Der Anhang muss vollständig und die Angaben müssen wahr sein, jedoch sind für Ersteres Ausnahmen zu beachten bzgl. Wesentlichkeit, Schutzklauseln (§ 286 Abs. 1 HGB) und größenabhängiger Erleichterungen (z. B. § 288 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Einschränkung aufgrund von Einwendungen

Rz. 61 Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 1 HGB geboten, wenn Einwendungen gegen die Rechnungslegung zu erheben sind und eine Versagung nicht in Betracht kommt. Rz. 62 Ob ein festgestellter Verstoß die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bewirken kann, hat grds. keine Auswirkung darauf, ob eine Einschränkung oder eine Versagung vorzunehmen ist. Die notwendigen Schlus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Begriff des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 6 Verallgemeinert handelt es sich bei GemeinschaftsUnt um rechtlich selbstständige Unt mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und somit die Verfolgung gemeinsamer Interessen im Vordergrund steht. Es...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Angaben zum Anteilsbesitz (Abs. 3)

Rz. 12 Die Angaben nach § 285 Nrn. 11 und 11b HGB über andere Unt, an denen die Ges. oder eine für Rechnung der Ges. handelnde Person mit mind. 20 % beteiligt ist (§ 285 Rz 79 ff.), müssen nicht berichtet werden, wenn die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapG nach § 264 Abs. 2 HGB von untergeordneter Bedeutung für die Ges. ist (Satz 1 Nr. 1) oder die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 296 HGB gewährt Wahlrechte für die Einbeziehung von TU in Bezug auf das in § 294 HGB kodifizierte Vollständigkeitsgebot für den Konsolidierungskreis. Dort ist die Pflicht zur Einbeziehung aller TU in den Konsolidierungskreis i. e. S. postuliert (§ 294 Rz 8 ff.). Generell ist es bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte gem. § 296 HGB erlaubt, Anteile an TU wahlweise nich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 142 Praktische Vereinfachungen sind für die Barwertermittlung von Altersversorgungsverpflichtungen vorgesehen. Diese betreffen zunächst den Zeitpunkt der Rückstellungsberechnung. Die in der Praxis etablierte Verfahrensweise, Pensionsgutachten zwei bis drei Monate vor dem Abschlussstichtag nach Maßgabe der geschätzten Verhältnisse am Abschlussstichtag einzuholen, ist im R...mehr