Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Kapitalgesellschaften

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 331 Abs. 1, die in Abschnitt B. (Rz. 98 ff.) im Einzelnen erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft, die durch § 331 vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Generalnorm und Einheitsgrundsatz

Rz. 37 [Autor/Zitation] Der KA muss nach § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln. Diese sog. Generalnorm gilt über die Verweisung des § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG sinngemäß für einen nach PublG aufzustellenden KA. Die A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Konzernabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 255 [Autor/Zitation] Nach dem FG 2/1988 (Abschn. D II, WPg 1989, 20, 25) waren Erläuterungen sowie die Darstellung der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur dann erforderlich, wenn hierdurch zusätzliche Erkenntnisse gegenüber der Erläuterung des JA des MU gewonnen wurden. Die gesetzlichen Vorschriften zum KA, insbes. die Regelung der Bilanzierung, Konsol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.3 Das Einkommen Selbständiger

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Einn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zweigniederlassungen aus Drittstaaten (Abs. 1 Alt. 2)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Auf Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, finden die §§ 340 ff. ebenfalls Anwendung, wenn die Zweigniederlassung nach § 53 Abs. 1 KWG als Kreditinstitut gilt. Rz. 32 [Autor/Zitation] Mit Blick auf die Abgrenzung des Europäischen Wirtschaftsraums iSd. § 1 Abs. 5a KWG, der die Mitgliedstaa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von VO erfüllt die verfassungsrechtlichen Anforderungen gem. Art. 80 Abs. 1 GG (Kliem/Lawall in Beck BilKomm.14, § 330 HGB Rz. 16; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 6). Insbesondere wird den Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung hinreichend Rechnung getragen (Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Berndt, Umsatzsteuerliche Fragen zur Schulspeisung, UR 1997, 449. Bock, Umsatzsteuerliche Behandlung von Catering-Leistungen im Kr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klotz, Ziele der ESt-Reform, BB 1973, 1569; Felix, Altersentlastungsbetrag zu Gunsten von ArbN, BB 1974, 1473; Richter, Zur Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrags, FR 1975, 189; Kübler, Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG – ein Steuersparmodell für ältere (Nebenerwerbs-) Landwirte?, DStZ 1988, 278; Zeitler, Neuregelung der Zinsbesteuerung ab 1993, DStZ 1992, 513; Se...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Abgrenzung zur Einschränkung (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 302 [Autor/Zitation] § 322 unterscheidet zwei Fälle der Versagung eines Prüfungsurteils. Der erste Fall ist in Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 iVm. Abs. 4 der Vorschrift geregelt und betrifft die Versagung aufgrund von Einwendungen. Dieser Fall der Versagung setzt voraus, dass der geprüfte Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) auch trotz der vom Abschlussprüfer in ih...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Unternehmen des PublG

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 17 Abs. 1 PublG, die in Rz. 37 ff. erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse des Unternehmens, die durch § 17 PublG HGB vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Akute Ausfallrisiken – Einzelwertberichtigungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 4 haben Institute ihre Forderungen, die regelmäßig aus dem Kredit- und Darlehensgeschäft bzw. dem Ankauf bereits bestehender Forderungen resultieren und insgesamt dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert anzus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Finanzberichterstattung

Rz. 28 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Finanzberichterstattung beschließt das DRSC Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die (handelsrechtliche) Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sowie Interpretationen und Anwendungshinweis zu IFRS, soweit nationale Besonderheiten dies erforderlich machen (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). Darüber hinaus nimmt es Beratu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Das KonTraG hat die Pflicht zur Aufgliederung und ausreichenden Erläuterung der Posten des JA gegenüber dem bisherigen Recht eingeschränkt (krit. zur Gesetzesänderung Ludewig, WPg 1998, 595, 598 f.; aA Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 668, der in der gesetzlichen Neuregelung lediglich die Umsetzung bereits existierender Berichtsgrundsätze sieht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Durchführung der Jahresabschlussprüfung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer bzw. die für WPG tätigen WP müssen eigenverantwortlich und nach berufsrechtlichen Vorgaben handelnd Jahresabschlussprüfungen durchführen (vgl. insbes. diverse Prüfungsstandards des IDW e.V., Düsseldorf). Der Abschlussprüfer kann somit zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten von den gesetzlichen Vertretern des zu prüfenden Versicheru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einklang mit dem Jahresabschluss

Rz. 690 [Autor/Zitation] Der Lagebericht ist daraufhin zu prüfen, ob er mit dem JA in Einklang steht. Diese Prüfung kann sich nur auf Aussagen des Lageberichts beziehen, die sich auch im JA widerspiegeln. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Aussagen über den Geschäftsverlauf und die Lage nach § 289 Abs. 1, aber auch einzelne Angaben nach § 289 Abs. 2 können hierunter fal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfüllung der Generalnorm (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 263 [Autor/Zitation] Die im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 Abs. 3 Satz 1 geforderte Erklärung, dass "der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahres- oder Konzernabschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einklang mit dem geprüften Abschluss und Aufstellung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 381 [Autor/Zitation] Durch die Erklärung, dass der geprüfte Lage- bzw. Konzernlagebericht mit dem geprüften Abschluss in Einklang steht, bestätigen Abschlussprüfer, dass beide Teile der geprüften Rechnungslegung in Bezug auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Weise übereinstimmen, dass sie kein zueinander widersprüchliches Bild vermitteln. Erfo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusätzliche Ermächtigung für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 2)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 erweitert die Verordnungsermächtigung nach Abs. 1 Satz 1 ungeachtet der Rechtsform auf (Graber in BeckOGK HGB, § 330 Rz. 13 [09/2023]): Kreditinstitute iSd. § 1 Abs, 1 KWG, soweit sie von dessen Anwendung nicht nach § 2 Abs. 1, 4 oder 5 KWG ausgenommen sind (§ 330 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 11f); Finanzd...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht bezweckt in erster Linie eine von den gesetzlichen Vertretern unabhängige und sachverständige Unterrichtung des AR und – bei der GmbH der Gesellschafter – über die Rechnungslegung der gesetzlichen Vertreter (Informationsfunktion; vgl. auch Dusemond/Hell/Breker in HdR-E, § 321 HGB Rz. 6 [6/2023]; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erweiterung auf alle Rechtsformen (Abs. 3)

Rz. 27 [Autor/Zitation] Durch die in Abs. 3 Satz 1 enthaltene Bestimmung wird die Verordnungsermächtigung nach Abs. 1 Satz 1 auf Versicherungsunternehmen unbeschadet ihrer Rechtsform erweitert (Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 13). Nach Satz 2 erstreckt sich die Verordnungsermächtigung darüber hinaus auf Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Erlass von Rechtsvorordnungen (Abs. 3)

Rz. 203 [Autor/Zitation] Durch § 5 Abs. 3 wird die Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Rechtsverordnungen gem. § 330 HGB zu erlassen, auf Unternehmen ausgedehnt, auf die der erste Abschnitt des PublG anzuwenden ist. Die Regelung ist nicht entsprechend, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG v 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem JS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Generelle Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Ermächtigung, im Rahmen des § 330 Abs. 1 eine RVO zu erlassen, ist an das Bundesministerium der Justiz gerichtet. Es kann davon allerdings nur im Einvernehmen, dh. nach Abstimmung und mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Gebrauch machen. Eine Zustimmung des Bundesrats, die von ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 288 [Autor/Zitation] Nach § 340k Abs. 1 Satz 1 haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute unabhängig von ihrer Größe ihren JA und Lagebericht sowie ihren KA und Konzernlagebericht nach §§ 316–324 prüfen zu lassen, wobei § 319 Abs. 1 Satz 2 nicht anzuwenden ist. Für den Inhalt des Prüfungsberichts sind neben § 321 ergänzend: die Bestimmungen des KWG, die Verord...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB)

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der auf den ersten Blick wesentlichste Unterschied zu den handelsrechtlichen Vorschriften für große KapGes. besteht in der fehlenden Bezugnahme auf die Generalnorm in § 264 Abs. 2 HGB . Während der JA einer KapGes. unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss der Kleinstkapitalgesellschaft

Rz. 706 [Autor/Zitation] Für den Fall der Prüfung des JA zum 31.12.01 einer Kleinstkapitalgesellschaft durch eine freiwillig beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung gem. §§ 316 ff. gelten die vorgenannten Ausführungen grds. entsprechend; Unterschiede ergeben sich in Bezug auf die Nennung der angewendeten Rechnungslegun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Ertragslage

Rz. 149 [Autor/Zitation] Die Darstellung der Ertragslage soll die Quellen und das Zustandekommen des Erfolgs im abgelaufenen GJ, die Aufwands- und Ertragsstruktur, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außerordentliche Ergebnis sowie den Einfluss periodenfremder Aufwendungen und Erträge und besonderer steuerlicher Gestaltungen aufzeigen (zum Begriff der Ert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) § 322 in der Fassung des BiRiLiG

Rz. 78 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG wurden die Regelungen der damaligen 4. EG-RL (78/660/EWG) und 7. EG-RL (83/349/EWG) in deutsches Recht transformiert (vgl. Bilanzrichtlinie, RL 78/660/EWG v. 25.7.1978, ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11; Konzernbilanzrichtlinie, RL 83/349/EWG v. 13.6.1983, ABl. EG 1983 Nr. L 193, 1). In beiden Richtlinien waren zu diesem Zeitpunkt noch keine e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auswirkungen auf das Gesamtbild (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 285 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk darf mit Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) nur erteilt werden, wenn der geprüfte Abschluss auch trotz der vom Abschlussprüfer in ihrer Tragweite erkennbar gemachten Einwendungen oder Prüfungshemmnisse unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher Rechnu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentlichkeit

Rz. 240 [Autor/Zitation] Nach Satz 3 hat der Abschlussprüfer die Prüfung so anzulegen, dass er Unrichtigkeiten und Verstöße erkennt, die sich auf den Abschluss, dh. auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken. Hierdurch wird die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers in zweifacher H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 5 stellen zwingendes Recht dar, welches durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden kann (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 3 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 8 [7/2022]). Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Norm regelt Form und Inhalt des JA und Lageberichts für Unternehmen, die gem. § 3 zur öffentlichen Re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Wesentliche Änderungen

Rz. 309 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 verlangt darüber hinaus, dass wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben sind. Inhaltlich geht die Anforderung weniger weit als § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB, wonach zusätzlich die Änderungen zu begründen sind und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesondert darzustellen ist (s. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erklärungen und Beurteilungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 251 [Autor/Zitation] Sind nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben, müssen Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilen; darauf hat das geprüfte Unternehmen einen ggf. einklagbaren Rechtsanspruch (vgl. Rz. 615 ff.). In Bezug auf den geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) erklären Abschlus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unverbundene und verbundene Unternehmen (Nr. 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Unverbundene Unternehmen werden in Nr. 1 legaldefiniert. Dies geschieht über eine Negativabgrenzung zu den verbundenen Unternehmen iSd. § 271 Abs. 2 , der durch Art. 1 Nr. 2 des RegE zum EStOffRLUG neu gefasst wurde (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342a HGB Rz. 2 [7/2023]; Kitzig in BeckOGK HGB, § 342a Rz. 5 [11/2023]; Kirsch in BilR eKomm., § 342a ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Vermögens- und Finanzlage

Rz. 142 [Autor/Zitation] Die Vermögens- und Finanzlage sollte in einem gemeinsamen Abschnitt unter der Überschrift "Vermögens- und Finanzlage" erörtert werden (aA WP Handbuch18, Kap. M Rz. 434 ff.). Bei entsprechender Bedeutung der Ausführungen kann sich jedoch auch ein eigener Abschnitt "Finanzlage" empfehlen. Rz. 143 [Autor/Zitation] Die Vermögenslage umfasst nicht nur das au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang (Abs. 1)

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der gesetzliche Abschlussprüfer hat die Finanzberichterstattung prüfpflichtiger Gesellschaften daraufhin zu überprüfen, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt (§ 322; ergänzend s. BGH v. 12.3.2020 – VII ZR 236/19, NZG 2020, 1030 Rz. 27 f.). Im Detail ergeben sic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nicht nach § 1 PublG zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB sind für den JA des MU zum einen dann nicht bindend, wenn das MU nur nach allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen (§§ 238–263 HGB) Rechnung zu legen hat, mithin also ein Unternehmen vorliegt, das nicht nach § 1 PublG zur Rechnungslegung verpflichtet ist (bspw. nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 331 im zweiten Abschnitt, sechster Unterabschnitt des dritten Buches über Handelsbücher des HGB ist die zentrale Strafrechtsnorm im Recht der Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]). Straftatbestände des Rechnungslegungsrechts werden umgangssprachlich und verkürzend auch als "Bilanzstrafrecht" bezeichnet, obwohl sie neben der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusammengefasster Bestätigungsvermerk gem. § 325 Abs. 3a

Rz. 566 [Autor/Zitation] § 325 Abs. 3a gestattet die Zusammenfassung der Bestätigungs- oder Versagungsvermerke, wenn der geprüfte Konzernabschluss zusammen mit dem geprüften JA des MU oder mit einem von diesem aufgestellten Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a offengelegt wird; in diesem Fall dürfen auch die jeweiligen Prüfungsberichte zusammengefasst werden. Nach dem RefE CSRD...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen

Rz. 692 [Autor/Zitation] Alle Aussagen im Lagebericht sind vom Abschlussprüfer darüber hinaus darauf zu prüfen, ob sie mit seinen bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang stehen. Dies gilt auch für Aussagen im Lagebericht, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betreffen. Allerdings hat der Abschlussprüfer in den Fällen, in denen er diesbezüglich zwar einen E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Angabepflichten (Abs. 4)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Der Zielsetzung einer unauffälligen Bildung und Auflösung stiller Reserven folgend sieht § 340f Abs. 4 keinerlei Angabepflichten hinsichtlich der Bildung oder Auflösung sowie der im Rahmen einer wahlweise durchgeführten Überkreuzkompensation der entsprechenden Aufwendungen oder Erträge weder im JA, noch im Lagebericht, im Konzernabschluß oder im Konzer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. "Wirtschaftsgut"

Rn. 65 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ausweislich höchstrichterlicher Finanz-Rspr (BFH v 07.08.2000, GrS 2/99, BStBl II 2000, 635) umfasst der WG-Begriff Sachen u Rechte in zivilrechtlichem Sinne (§§ 90, 90a BGB), sofern sie am Bilanzstichtag bereits realisierbare Vermögenswerte verkörpern (zB BFH v 09.07.1986, I R 218/82, BStBl II 1987, 14), ebenso wie tatsächliche Zustände u kon...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende Entwicklungen und frühes Erkennen

Rz. 916 [Autor/Zitation] Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Gemäß Gesetzesbegründung zum KonTraG gehören zu den Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, insbes. risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 322 verlangt von Abschlussprüfern, über das Ergebnis ihrer Prüfung des JA und des Lageberichts bzw. des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in einem Bestätigungsvermerk schriftlich zu berichten (§ 322 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 1). In der Prüfungspraxis wird der Bestätigungsvermerk auch als "Testat" bezeichnet. Rz. 2 [Autor/Zitation] Über das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pflichtenverstoß

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflichten in § 323 Abs. 1 Satz 3 umfassen alle Anforderungen, die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung an den gesetzlichen Abschlussprüfer und die übrigen in Abs. 1 Satz 1 genannten Personen zu stellen sind (so auch Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 102 [1/2025]). Hierzu zählt bspw. die Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken (Abs. 2 Satz 3 und 4)

Rz. 200 [Autor/Zitation] Als weiteres Element im Rahmen der Beurteilung des Prüfungsergebnisses und der dabei geforderten problemorientierten Darstellung müssen Abschlussprüfer nach § 322 Abs. 2 Satz 3 auch auf Risiken, die den Fortbestand des geprüften Unternehmens oder Konzerns gefährden, in ihrem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk gesondert eingehen. Im Bestätigungs- ode...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzliche Regelungen zur Prüfungsdurchführung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Neben Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang enthält § 317 auch Regelungen zur Prüfungsdurchführung. Nach Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermöge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Hinweis zur Nachtragsprüfung gem. § 316 Abs. 3 Satz 2

Rz. 684 [Autor/Zitation] Ein Hinweis zur Nachtragsprüfung ist in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, wenn der geprüfte Abschluss nach Vorlage des Prüfungsberichts (nach dem RefE CSRD-UmsG: Abschlussprüfungsbericht; vgl. Rz. 104) geändert wurde (§ 316 Abs. 3). Das kommt zB in Betracht, um in einer Angabe nach § 285 Nr. 33 auf die Auswirkungen eines sehr unsicheren wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 330 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 müssen Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk auf Risiken, die den Fortbestand des geprüften Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, gesondert eingehen. § 321 Abs. 1 Satz 3 enthält mit der Berichtspflicht im Prüfungsbericht "über bei Durchführung der Prüfung festgestellte … Tatsachen …, die den Bestand des geprü...mehr