Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.2.2 Verpflegungsmehraufwendungen

Tatsächliche Verpflegungskosten, nachgewiesen durch Quittungen von gastronomischen Betrieben, dürfen nicht steuerfrei erstattet werden. Vielmehr dürfen nur die nachstehend beschriebenen pauschalen Beträge gezahlt werden. Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Leistungen innerhalb des DRK/Blutspendedienste

Rz. 90 Leistungen zwischen einem DRK-Landesverband und seinen regionalen Untergliederungen: Die Unterstützungsleistungen von regionalen Untergliederungen des DRK gegenüber Blutspendediensten sind nicht nach § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei. Die Unterstützungsleistungen der DRK-Untergliederungen werden unmittelbar gegenüber den Blutspendediensten, nicht aber gegenüber den Blutspend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. In Bezug auf Pflegeleistungen durch andere Unternehmer als Einrichtungen des öffentlichen Rechts knüpft diese Bestimmung an leistungs- wie auch an personenbezogene Voraussetzungen an: Es muss sich um eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen handeln, der leistende...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.5.2 Leistungsentgelt

Zur Berechnung des Leistungsbetrags wird dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ein pauschaliertes Nettoentgelt (Leistungsentgelt) zugeordnet.[1] Dieses ergibt sich, indem das ungerundete kalendertägliche Bemessungsentgelt rein rechnerisch um pauschalierte Entgeltabzüge vermindert wird. Dies sind nach gesetzlicher Vorgabe: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % des Be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über d... /   Eingangsformel

Auf Grund des § 330 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, der zuletzt durch Artikel 190 Nummer 5 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, auch in Verbindung mit § 264a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, der durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 24. Februar 2000 (BGBl. I S. 154) eingefügt worden ist, und § 336 Absatz 3 des Handelsgesetzbuc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchhaltung als Basis für d... / Rating-Check

Bei einem Rating wird auch berücksichtigt, wie gut ein Unternehmer seinen Betrieb "im Griff" hat. Zwar werden die einzelnen Rating-Kriterien von den Banken unterschiedlich stark bewertet, aber erfahrungsgemäß werden die finanzwirtschaftlichen Verhältnisse (Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage) und die Auswertung des Jahresabschlusses zu ca. 60 % gewichtet! Der Rest fällt auf ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine / 2.5 Ohne Finanzen geht es nicht

Natürlich müssen diese Kampagnen auch finanziert werden. Den Finanzrahmen müssen Sie im Vorfeld genau bestimmen. Wenn Sie beispielsweise einen Prospekt einer Zeitung beilegen wollen, nutzt der schönste Prospekt gar nichts, wenn dann kein Geld mehr da ist, um das Beilegen in der Zeitung zu bezahlen. Oft werden die Kosten für eine Kampagne unterschätzt. Soll beispielsweise ein ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht / 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bei der Darstellung der Lage des Unternehmens ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Abschlussstichtag darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen. Dabei sind auch Faktoren zu berücksichtigen, die einen Zeitvergleich beeinträchtigen oder bewirken, dass von der berichteten Lage möglicherweise nicht auf die zukünftige Lage des Unternehmens geschlossen werden kann. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie für die soziale Pflegeversicherung. Eine Anwendung auf die Bundesagentur für Arbeit schließt Abs. 4 ausdrücklich aus; zu beachten ist jedoch § 370 SGB III, der die Gründung von Gesellschaften oder die Beteiligung an ihnen zur zweckmäßigen Aufgabenerfüllung an die Zustimmung des BMAS ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Altmann, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, B+P 2022, 344. ders., Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte ist unzureichend, B+P 2017, 276. Baunack, Nachversicherung nach Entlassung aus dem Beamtenverhältnis keine unzulässige Inländerdiskriminierung – Anmerkung zu: OVG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2024 – 5 Bf 169/23.Z, jurisPR-ArbR 4/2025 Anm. 6....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht / 3.2 Risikobericht

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht /   Gliederung

Nachfolgend ist ein Vorschlag zur Gliederung des Lageberichts dargestellt:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Anspruchsdauer drückt den Versicherungsschutz in einer zeitlichen Perspektive aus, der mit der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) verbunden ist. Sie bleibt bestehen, bis sie sukzessive durch Verbrauch oder durch einen besonderen Tatbestand erlischt. Damit steht bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Alg im Grundsatz fest, wie lange...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht /   Vorbemerkungen

Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften der Wohnungswirtschaft haben nach § 264 Abs. 1 HGB bzw. § 336 Abs. 1 HGB die Verpflichtung, neben dem Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen. Kleine Unternehmen im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 4, § 336 Abs. 2 HGB). Die Inhalte und die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / a) Das Jahressteuergesetz 2024: Die umstrittene Priorisierung von ELSTER

Einseitige Fokussierung auf ELSTER: Die Einfügung des neuen Satzes 2 in § 87a Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 v. 5.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) markiert einen einschneidenden Schritt in der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Gesetzgeber signalisiert damit eine klare Bevorzugung des ELSTER-Verfahrens als nahezu exklusiven...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt[*] Die mit dem durch das Jahressteuergesetz 2024 neu gefassten § 87a Abs. 1 S. 2 AO einhergehende Priorisierung von ELSTER ist angesichts technischer Limitierungen und etablierter Kommunikationsalternativen kritisch zu bewerten. Der Beitrag analysiert die Genese und Konsequenzen dieser Neuregelung für die Effizienz und Praktikabilität des digi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / III. Generalnorm

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er muss klar und übersichtlich sein (§ 243 Abs. 1 und 2 HGB). Rz. 2 Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Führen besondere Umstän...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 1

Rz. 1 Finanzanlagen Vorbemerkungen zu Aktiva A III 1–6 "Finanzanlagen" In Abgrenzung zur Position B III "Wertpapiere" (des Umlaufvermögens) liegen Finanzanlagen nur dann vor, wenn eine dauernde Mittelbindung beabsichtigt ist. Anteile an verbundenen Unternehmen Der Begriff der "verbundenen Unternehmen" im Sinne der Gliederungsvorschriften des HGB knüpft an die Konzernrechnungsleg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.1 Die allgemeinen Bestimmungen zur Konsolidierung

Rz. 12 Ein Konzernabschluss "hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln".[1] Die Aufgabe des Konzernabschlusses besteht darin, gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB ein Bild dieser wirtschaftlichen Einheit zu vermitteln und die wirtschaftliche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 9

Rz. 1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen Zum Begriff der "Beteiligung" wird auf die Erläuterungen zu Aktiva A III 3 verwiesen. Der Beteiligungsertrag ist brutto auszuweisen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer (auch Zinsabschlag) und Solidaritätszuschlag dürfen nicht abgesetzt werden. Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus Zuschreibu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / a) Aufgabe

Rz. 11 Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang) und Lagebericht dienen vorrangig der Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten zur Rechenschaftslegung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Jahresabschluss und Lagebericht stellen somit die Instrumente der externen Rechenschaftslegung dar und informieren Mitglieder, Gesellschafter,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Anforderungen

Rz. 13 Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung zu entsprechen. Er muss klar und übersichtlich sein und hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 243 Abs. 1 und 2, § 264 Abs. 2 HGB). Rz. 14 Bilanz sow...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die nachfolgenden Erläuterungen zum Jahresabschluss gelten für Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eingetragener Genossenschaft (eG). Rz. 2 Die JAbschlWUV schreibt für Wohnungsunternehmen von den allgemeinen Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB abweichende Positionsbezeichnungen und G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 4 Die Empfehlungen des DRSC

Rz. 32 Zu den Aufgaben des "Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V." [sic!][1] (DRSC) gehört gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung", die sich in der Veröffentlichung der sog. "Deutschen Rechnungslegungsstandards" [sic!] (DRS) manifestieren. Diese sind formal eine Regelun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.1 Das allgemeine Konzept der Beherrschung

Rz. 18 Die bisherigen Regelungen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses erforderten nur in seltenen Fällen ausdrücklich eine Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis.[1] Die dadurch mögliche Auslagerung von Risiken aus dem handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss führte nicht erst durch die Finanzkrise zu heftiger Kritik. Praxis-Beispiel Als p...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / 3. EuGH-Vorlage des VwGH und Anmerkungen aus deutscher Sicht

Einbringung bebauter Grundstücke: Der VwGH richtet insgesamt vier Fragen an den EuGH. Der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft die Einbringung bebauter Grundstücke ("Liegenschaften") durch einen umsatzsteuerlichen Unternehmer (Steuerpflichtigen) in eine Gesellschaft, an der er bereits als einziger Gesellschafter beteiligt ist. Es werden keine (zusätzlichen) Anteile ausgege...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsbüromanagement in di... / Zusammenfassung

Insbesondere in kleineren Vereinen, die keine Angestellten für Büroarbeiten haben, bleiben alle Arbeiten rund um die Organisation der Verwaltungsarbeiten häufig an ein bis zwei Vorstandsmitgliedern hängen. Können diese sich dann aus beruflichen oder privaten Gründen mal nicht um die Büroarbeiten kümmern, ist das Chaos vorprogrammiert. Wer Pech hat, dem springen sogar Sponsor...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende drei Teilstandards, die sich auf die Festlegung, Steuerung und Überprüfung von Zielen, Indikatoren und Leistungskennzahlen im Bereich verantwortungsvoller Unternehmensführung beziehen: ESRS G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle Der Teilstandard ESRS G1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.8 Anhangangaben

Rz. 92 Gem. IAS 20.39(a) sind die für Zwecke der bilanziellen Erfassung und Abbildung von Zuwendungen herangezogenen Ansatz- und Bewertungsmethoden im Anhang (notes) anzugeben. Dementsprechend sind die Adressaten des IFRS-Abschlusses darüber zu informieren, über welchen Zeitraum erfasste Zuwendungen erfolgswirksam zu verteilen sind. Ferner ist anzugeben, welche der in IAS 20...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.9 Vorschriften des IAS 20 zur Behandlung sonstiger Beihilfen der öffentlichen Hand

Rz. 95 IAS 20 befasst sich nicht nur mit der Behandlung bilanziell erfassbarer Zuwendungen, sondern auch mit der Darstellung "sonstiger Beihilfen" der öffentlichen Hand, die unmittelbar zu einem wirtschaftlichen Vorteil eines Unternehmens führen, aber nicht im (IFRS-)Abschluss erfasst werden dürfen. Dabei handelt es sich einerseits um Zuwendungen, die einer angemessenen Bewe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.2 Vermögenswertbezogene Zuwendungen

Rz. 75 IAS 20.24 erlaubt für den bilanziellen Ausweis von öffentlichen Zuwendungen für Vermögenswerte im Zugangszeitpunkt zwei formal gleichwertige Darstellungsalternativen.[1] Zum einen besteht die Möglichkeit, den Zuwendungsbetrag in voller Höhe vom Buchwert des bezuschussten Vermögenswerts abzusetzen (Nettomethode). Zum anderen darf die Zuwendung in einem passivischen Abg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Wesentlichkeitsanalyse "lig... / 4.2 Bewertung (für beide Varianten)

Die Bewertung der Themen/IROs betrachtet jeweils sowohl die Bewertung der Auswirkung als auch die Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit. Sie eignet sich somit insbesondere für Auswirkungen kombiniert mit Risiken/Chancen. Sollte es sich lediglich um eine Auswirkung handeln, kann die finanzielle Wesentlichkeit auf "niedrig" gesetzt werden, handelt es sich um ein Risiko ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Kontoform werden unter Verwendung der Grundstruktur eines T-Kontos auf der Sollseite die Aufwendungen, auf der Habenseite die Erträge zusammengefasst; Gewinn oder Verlust ergibt sich dann als Saldo beider horizontal gegenüberstehenden Kontoseiten, ein Gewinn auf der Soll-/Aufwandsseite bzw. ein Verlust auf der Haben-/Ertragsseite. Zwischenergeb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Wesentlichkeitsanalyse "lig... / 4 Anleitung zur Nutzung des Tools

Hinweis Ansicht der Screenshots Dieses Kapitel enthält zur Veranschaulichung viele Screenshots. Diese sind in dieser Ansicht leider nicht hoch aufgelöst. Über einen Rechtsklick mit der Maus auf den jeweiligen Screenshot können Sie diesen in einem neuen Tab in hoher Qualität anzeigen lassen. Das eigentliche Tool besteht aus 3 Reitern, dem Reiter "Finanz. Wesentlichkeit" und den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.4 Gliederungserweiterung

Rz. 39 Eine tiefer gehende Untergliederung im Rahmen des vorgeschriebenen Standardschemas ist zulässig (§ 265 Abs. 5 HGB). Dazu zählen zum einen zusätzliche Vorspaltenausweise ("…, davon …"), zum anderen auch eine weitere Unterteilung eines Hauptpostens in mehrere Einzelposten. Jedoch findet die Bildung zusätzlich eingefügter Posten dann ihre Grenzen, wenn es sich nur um unw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.4 Trennung nach Erfolgsquellen

Rz. 23 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Regelmäßigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Jahresabschlusses werden durch Glie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Allgemeine Verwaltungskosten (Pos. 5 UKV)

Rz. 138 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Verwaltungskosten, die nicht anderen Bereichen zuzuordnen sind. Zu den hier auszuweisenden allgemeinen Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für die Geschäftsführung und die Unternehmensorgane, einschließlich Aufsichtsrat oder einen unternehmensexternen Unternehmensbeirat,[1], das externe Rechnungswesen, das Rechenzentrum,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.4 Für publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 10 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB aufgrund der Größenmerkmale der publizitätspflichtigen Unternehmen) sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 6 Kapitalflussrechnung

Rz. 57 Eine Kapitalflussrechnung ist zum einen verpflichtend für den Konzernabschluss zu erstellen (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Zum anderen ist der Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die nicht konzernrechnungslegungspflichtig sind, um eine Kapitalflussrechnung zu erweitern. Damit erfolgt eine Angleichung an den Berichtsumfang eines Konzernabschlusses. Gle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.6 Informationswert der Bilanzgliederung

Rz. 26 Die Gliederung der Bilanz gem. § 266 HGB macht folgende Informationsaspekte sichtbar: Kenntlichmachen der Sach- und Rechtsnatur der Werteausstattung des Unternehmens: Vermögensseite: Unterteilung in immaterielle Anlagevermögenswerte, Sachanlagevermögen, Finanzanlagevermögen und Umlaufvermögen. Kapitalseite: Unterteilung in Eigenkapital, Sonderposten für bestimmte Investi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 4.1 Bedeutung und größenabhängige Erleichterungen

Rz. 46 Der Anhang stellt neben Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung die dritte Komponente des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften dar.[1] Wesentliche Aufgabe des Anhangs ist es, weitergehende Informationen über solche Sachverhalte zu vermitteln, die aus der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nicht unmittelbar ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 5 Segmentberichterstattung

Rz. 52 Eine Segmentierung der Umsatzerlöse nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten ist gem. § 285 Nr. 4 HGB im Anhang des Jahresabschlusses bzw. gem. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB im Anhang des Konzernabschlusses gefordert. Darüber hinaus können zusätzlich Informationen im Sinne einer Segmentberichterstattung freiwillig offengelegt werden.[1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 3.6.2 Einordnung der Aufwendungen und Erträge nach ordentlichem sowie unregelmäßigem und außergewöhnlichem Charakter

Rz. 44a Die Trennung von ordentlichem, nachhaltigem Ergebnis auf der einen Seite und nicht nachhaltigem, d. h. unregelmäßigem und außergewöhnlichem Ergebnis auf der anderen Seite dient dem Zweck, das durch die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Leistungs- und Finanzsphäre erzielte Jahresergebnis von denjenigen Ergebnisteilen zu trennen, die nach Art, Häufigkeit und Ausmaß n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Der demographische Wandel und weitere gesellschaftliche Aspekte bringen gemeinschaftliche, bisweilen städtebaulich geförderte Wohnprojekte verstärkt in den Fokus. Diese sind vielfach genossenschaftlich organisiert. Die wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Genossenschaften haben auch die Vereinten Nationen erkannt und das Jahr 2025 als Internatio...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.1.1 Projektorganisation und Governance

Eine klare und belastbare Projektorganisation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Dekarbonisierungsstrategie. Zunächst wird eine Governance-Struktur etabliert, in der ein Lenkungskreis (Steering Committee), ein Executive Sponsoring und eine Projektleiter:in oder Koordinator:in benannt werden. Ergänzt wird diese Struktur durch die Einrichtung von Arbeitsgrup...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.2.1 Definition von KPIs und Indikatoren: Klimaleistung messbar machen

Die Entwicklung und Implementierung geeigneter Key Performance Indicators (KPIs) ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erst durch klar definierte Kennzahlen lassen sich Fortschritte in der Emissionsreduktion systematisch erfassen, bewerten und steuern. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass Nachhaltigkeitsziele nicht nur kommuniziert, sondern auch überpr...mehr