Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse oder das Machen unrichtiger Angaben in Aufklärungen und Nachweisen gegenüber dem Abschlussprüfer

Rz. 194 [Autor/Zitation] Bei wörtlicher Auslegung werden durch § 331 Abs. 1 Nr. 4 drei Tathandlungen im Zusammenhang mit dem Abschlussprüfer gegebenen Aufklärungen und Nachweisen unter Strafe gestellt: Unrichtige Wiedergabe (Alt. 1) oder Verschleierung (Alt. 2) der Verhältnisse der KapGes. und das Machen unrichtiger Angaben (Alt. 3; vgl. Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 248 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Kritik an der Organisationsstruktur und am Leitbild

Rz. 20 [Autor/Zitation] Zimmermann/Thies/Hölzer, die die Mitwirkung in den Gremien des DRSC im Zeitablauf von 2005 bis 2019 untersucht haben, zeigen, dass Mitglieder, die dem Segment A (kapitalmarktorientierte Unternehmen und Verbände) und den Segment E (Wirtschaftsprüfer und Verbände) angehören, klar dominieren (Zimmermann/Thies/Hölzer, KoR 2023, 307, 308, Abb. 1). Bei Betra...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Angaben im Anhang und im Lagebericht

Rz. 94 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben die Versicherungsunternehmen darauf hinzuweisen, wenn Wertpapiere der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden. Falls dies der Fall ist, ist im Anhang darüber zu berichten, ob bei Wertminderungen, die voraussichtlich nur vorübergehend sind, Abschreibungen vorgenommen wurden. Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kontrollfunktion

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften über den JA und den Lagebericht gehört zu den selbstverständlichen Pflichten jedes zur Rechenschaftslegung verpflichteten Unternehmens. Die vor Einführung der Pflichtprüfung gewonnenen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass es nötig ist, die Einhaltung dieser Pflichten durch unabhängige Prüfer kontrollieren z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 298 [Autor/Zitation] Ist eine Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt, so kann sie nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG verlangen, dass der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft und darüber hinaus in seinem Prüfungsbericht zu bestimmten Punkte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 680 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Der Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers …" bildet das Gegenstück zum Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" und bezweckt, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für die Aufstellung des Prüfungsgegenstands und der Abschlussprüfer für dessen Prüfung klar voneinander abzugrenzen. Im Fall der Prüfung des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Bewertungsebenemehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks und inhaltliche Besonderheiten

Rz. 700 [Autor/Zitation] Wird die Rechnungslegung zB der Einzelkaufleute oder der Personenhandelsgesellschaften, die mit ihrer Rechnungslegung nicht unter die im PublG normierte Prüfungspflicht fallen, oder der nicht prüfungspflichtigen kleinen KapGes. (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaft) freiwillig geprüft und soll das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Weitere Berichtspflichten

Rz. 303 [Autor/Zitation] Des Weiteren sieht § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG vor, dass auf Verlangen der berechtigten Gebietskörperschaft folgende Punkte im Prüfungsbericht darzustellen sind: die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand

Rz. 670 [Autor/Zitation] Lagebericht und Konzernlagebericht sind bereits in § 316 Abs. 1 und 2 als Gegenstand der Prüfung genannt. Insoweit verzichtet § 317 darauf, sie nochmals als Gegenstand zu benennen, zumal die Prüfungsurteile, die der Abschlussprüfer in Bezug auf JA und Konzernabschluss zu treffen hat, im Einzelnen näher bestimmt werden. Rz. 671 [Autor/Zitation] Prüfungsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 150 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassung von Posten

Rz. 86 [Autor/Zitation] Gemäß § 265 Abs. 7 HGB dürfen mit arabischen Zahlen versehene Posten der Bilanz und GuV, sofern keine Formblätter anzuwenden sind, unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst werden. Dies ist entweder möglich, wenn (Nr. 1) die Posten einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes iSd. § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 156 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel sind der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach HGB , die nach § 290 von den gesetzlichen Vertretern eines MU aufzustellen sind (vgl. grundsätzlich zur Entwicklung und Funktion der Konzernrechnungslegung Vor §§ 290 ff. HGB Rz. 1 ff.). Der Konzernabschluss besteht gem. § 297 Abs. 1 aus der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Uneingeschränktes Prüfungsurteil

Rz. 395 [Autor/Zitation] Aufgrund ihrer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse müssen sich Abschlussprüfer zum geprüften Lage- bzw. Konzernlagebericht ein Urteil in Bezug auf die nach § 322 Abs. 6 Satz 1 abzugebenden Erklärungen (vgl. Rz. 376 f.) bilden. Sind gegen die Inhalte und Aussagen im geprüften Lage- bzw. Konzernlageberichts keine Einwendungen zu erheben und konnten d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 160 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der JA zu prüfen ist, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie der ergänzenden rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den JA gemeint. Darüber hinaus können Gesellschaftsvertrag oder Satzung Bestimmungen enthalten, die die Aufstellung des JA betreffen. So...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen bzw. an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 38 [Autor/Zitation] Ausleihungen, d.h. Finanz- oder Kapitalforderungen, zwischen verbundenen Unternehmen iSd. § 271 Abs. 2 sind unter dem Posten "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" zu erfassen. "Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" sind zum Einen Ausleihungen an Unternehmen an denen Beteiligungen gehalten werden, zum Anderen auch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verhältnisse des Konzerns

Rz. 160 [Autor/Zitation] Unter Strafe gestellt wird eine unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht oder im Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4. Der Begriff "Verhältnisse des Konzerns" baut auf dem Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" (s. Rz. 106 ff.) auf und bezieht ihn auf die Konzerne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bestimmung der bedeutsamsten Risiken und typische Sachverhalte

Rz. 516 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer wählen besonders wichtige Prüfungssachverhalte für ihre Berichterstattung im Bestätigungsvermerk nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen aus. Bei dieser Auswahl gehen sie schrittweise vor. Auswahlgrundlage bilden in Schritt 1 alle Sachverhalte, die Abschlussprüfer mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben. In Schritt 2 sel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Qualifikation im Handelsrecht

Rn. 182r Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Unter "Bauten auf fremden Grundstücken" (§ 266 Abs 2 II.1. HGB) kommen ausschließlich Bauwerke zum Ansatz, die dem Bilanzierenden personell zuzurechnen sind, die sich aber auf Grundstücken befinden, die dem Bilanzierenden nicht zuzurechnen sind. Erforderlich ist also wirtschaftliches Eigentum am Gebäude bei fehlendem wirtschaftlichen Eigen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Beispiele aus der Abschlussprüfungspraxis

Rz. 421 [Autor/Zitation] Beispiele für Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Lage- bzw. Konzernlagebericht, weil dieser nicht in allen wesentlichen Belangen den für seine Aufstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. nicht insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des jeweiligen Unternehmens oder Konzerns vermittelt (vgl. IDW PS 350 nF Rz. A111 f.; IDW PS 4...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 321 stellt bestimmte Anforderungen an die Gliederung des Prüfungsberichts (vgl. auch Forster in FS Baetge, 935, 939 ff.; krit. IDW, FN 1997, 4, 10): In einem (ersten) Teil des Prüfungsberichts ist "vorweg" Stellung zur Beurteilung der Unternehmenslage durch die gesetzlichen Vertreter zu nehmen. Außerdem ist in diesem Teil des Prüfungsberichts die sog....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 9 [Autor/Zitation] Das Dritte Buch des HGB, das den Dritten Abschnitt mit den ergänzenden Vorschriften für Genossenschaften (§§ 336–339) enthält, geht auf das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Konzernlagebericht

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 1 beinhaltet zugleich die Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts durch die gesetzlichen Vertreter des MU. Der Inhalt des Konzernlageberichts nach § 315 entspricht strukturell dem Inhalt des Lageberichts gem. § 289 (s. Rz. 122 ff.). An die Stelle der "Lage der Kapitalgesells...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis des Handelsbestands in der Bilanz

Rz. 59 [Autor/Zitation] Der Ausweis des "Handelsbestands" in der Bilanz wurde mit dem BilMoG geändert und für alle Institute einheitlich geregelt. Der durch das BilMoG sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eingefügte Posten "Handelsbestand" dient der Verbesserung der Transparenz und Aussagefähigkeit der Berichterstattung über die Handelsaktivitäten eines Institut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Infolge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität v. 1.7.2021 wurde § 331 Nr. 3a HGB aF aufgehoben und in den eigenständigen Straftatbestand des § 331a ausgegliedert. Der vorherige Regelungsgehalt wurde überführt und um die Verweisungen auf § 325 Abs. 2a Satz 3 und 4 sowie auf § 315e Abs. 1 ergänzt (Olbermann in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 331 Nr. 3a aF wurde im Zuge des Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534) in einen neuen § 331a ausgelagert, ist jedoch im Regelungsgehalt weitreichender. Der Gesetzgeber kommt mit der Einführung des Bilanzeides seiner Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie (RL 2004/109/EG v. 15.1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Zitation] Innerhalb des Dritten Buchs des HGB (§§ 238 ff.) enthält der Dritte Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften" (§§ 336 bis 339). Die rechtsformspezifischen Sondervorschriften für eingetragene Genossenschaften ergänzen die "lex generalis"-Vorschriften des Ersten Abschnitts (§§ 238 bis 263) mit den für alle bilanzierungspflicht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 13 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung sind in § 317 geregelt. Demnach ist Gegenstand der Prüfung der aus Bilanz, GuV und Anhang bestehende JA. Ferner ist die Buchführung in die Prüfung einzubeziehen (vgl. § 317 Abs. 1 Satz 1). Die Zielsetzung der Prüfung des JA bzw. des Konzernabschlusses besteht darin zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Unternehmen des Finanzsektors

Rz. 132 [Autor/Zitation] Unter den ergänzenden Vorschriften für bestimmte Unternehmen im Vierten Abschnitt Drittes Buch HGB finden sich Regelungen zur Anwendbarkeit von § 324 auf Kreditinstitute (§ 340k Abs. 5, Rz. 133 f.) und Versicherungsunternehmen (§ 341k Abs. 3, Rz. 135). Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen von öffentlichem Interesse können in verschiedenen Rech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tathandlungen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Die Tathandlungen des § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG bestehen in der unrichtigen Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des Unternehmens im JA oder Lagebericht. Zur Auslegung vgl. § 331 HGB Rz. 106 ff., wobei jedoch zu beachten ist, dass das PublG die sinngemäße Anwendung von HGB-Vorschriften fordert, dh., ggf. ist den Besonderheiten der unter das Pu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Prüfungspflicht

Rz. 67 [Autor/Zitation] Tatbestandsvoraussetzung ist das Vorliegen einer handelsrechtlichen Pflichtprüfung (Altenhain in HKMS3/4, § 332 HGB Rz. 2 [9/2024]; Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 332 HGB Rz. 2). Rz. 68 [Autor/Zitation] Unstrittig ist, dass gesetzliche JA und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 in den Anwendungsbereich fallen. Rz. 69 [Autor/Zitation] Zu beachten i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unrichtigkeiten und Verstöße

Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung von JA und Konzernabschluss so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werde...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtliche Einordnung des Prüfungsvertrags

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die rechtliche Einordnung des Pflichtprüfungsvertrags zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer ist in den Einzelheiten umstritten. Einigkeit besteht lediglich darüber, dass der Vertrag eine Geschäftsbesorgung gem. § 675 BGB darstellt, auf die ein Teil der Vorschriften über den Auftrag entsprechende Anwendung findet. Umstritten ist dagegen, ob ein die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zufügung eines erheblichen Nachteils (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Gemäß § 342k Abs. 1 Satz 1 müssen die Angaben nach § 342h Abs. 1 und 2 nicht in den Ertragsteuerinformationsbericht aufgenommen werden, wenn ihre Offenlegung den Unternehmen, auf die sie sich beziehen, einen erheblichen Nachteil zufügen würde. Ob die Voraussetzungen für ein Weglassen erfüllt sind, ist für jede Angabe gem. § 342h Abs. 1 und 2 gesondert z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die rechtliche Tragweite des Bestätigungsvermerks ergibt sich aus der Vorschrift des § 317 über Gegenstand und Umfang der Prüfung des JA und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts. Danach sind der JA – unter Einbeziehung der Buchführung – und der Konzernabschluss daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kreditinstitute (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Dem Anwendungsbereich unterliegen Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 1 KWG, die ursprünglich alleiniger Adressat der branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff. HGB iVm. RechKredV waren (vgl. Rz. 4 f.). Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eing...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.5 Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 10 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB sind die Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise seiner Ausschüsse zu beschreiben. Dabei kann sich die Erklärung zur Unternehmensführung auf die Beschreibung der personellen Zusammensetzung der Ausschüsse beschränken, da die Angaben zu den Organen als Ganzes bereits nach § 285 Nr. 10 HGB im An...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Konkretisierung des Prüfungsumfangs

Rz. 10 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (englisch: scope) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen (vgl. FEE 2007, Selected Issues in Relation to Financial Statement Audits, par. 222; Justenhoven/Küster/Bernhardt in Beck BilKomm.14, § 317 HGB Rz. 10). Das Ziel einer Pr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 106 [Autor/Zitation] § 331 Nr. 1 stellt die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. in den in der Norm bezeichneten Tatmitteln, zB im JA und im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung (s. Rz. 98 ff.) unter Strafe. Der Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" ist weit gefasst, aber dennoch iSv. Art. 103 Abs. 2 GG hinr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Verschweigen im Prüfungsbericht

Rz. 150 [Autor/Zitation] Der Inhalt des Prüfungsberichts ist in § 321 geregelt. Hiermit wird in Abgrenzung zur ersten Tatbestandsvariante (unrichtiges Berichten) das Weglassen von gesetzlich zu berichtenden Angaben sanktioniert. Das heißt, was gesetzlich zu berichten ist, unterliegt der Strafandrohung. Nicht hingegen umfasst sind Teile freiwilliger Berichterstattung. Rz. 151 [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Wirtschaftsguts

Rn. 594 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aktive Bilanzierungseinheit: Im Steuerrecht sind, abgesehen von (aktiven) RAP (§ 5 Abs 5 EStG), lediglich WG (§ 6 Abs 1 S 1 EStG) aktivierungsfähig und mangels WG-bezogener steuerlicher Aktivierungswahlrechte aktivierungspflichtig, sofern nicht ein Aktivierungsverbot (wie § 5 Abs 2 EStG) eingreift. Das Pendant zum steuerrechtlichen WG ist h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Arten von Hinweisen: Hervorhebung eines Sachverhalts und sonstiger Sachverhalt

Rz. 349 [Autor/Zitation] Mit ergänzenden Hinweisen im Bestätigungsvermerk können Abschlussprüfer die Adressaten aufmerksam machen auf einen oder mehrere im Prüfungsgegenstand zutreffend dargestellte oder angegebene Sachverhalte, die nach ihrer Beurteilung für dessen Verständnis von grundlegender Bedeutung sind oder auf einen oder mehrere nicht in der Rechnungslegung abgebilde...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der Hauptzweck von § 13 PublG besteht darin, hinsichtlich der Aufstellung des KA und Konzernlageberichts im Wesentlichen auf die sinngemäße Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften zu verweisen, soweit sich aus der Rechtsform und der Geschäftstätigkeit des MU keine Besonderheiten ergeben. Als zentraler Aufstellungsgrundsatz gilt auch für einen nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abschlussprüfung durch mehrere Prüfer nebeneinander

Rz. 86 [Autor/Zitation] Das Verhältnis mehrerer Prüfer zueinander kann auch so gestaltet werden, dass sie nicht gemeinsam, sondern nebeneinander tätig werden sollen. Hierbei können wiederum mehrere Konstellationen unterschieden werden. Rz. 87 [Autor/Zitation] Denkbar ist, einen Prüfer als gesetzlichen Abschlussprüfer zu bestellen und daneben einen weiteren Prüfer mit einer frei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die geprüfte Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter …" soll den Adressaten des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks verdeutlicht werden, dass den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens oder Konzerns die Verantwortung für die Aufstellung der zu prüfenden Rechnungslegung (Abschluss und Lage- bzw. Konzernlagebericht) obliegt und welche As...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Praktisches Verhältnis: Abweichung

Rn. 598 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Trotz des klaren, in der Frage der abstrakten Aktivierungsfähigkeit keinen Raum für Abweichungen in systematischer Hinsicht belassenden Verhältnisses von VG- und WG-Begriff, werden im Handels- und Steuerbilanzrecht abweichende Kriterien für die abstrakte Aktivierungsfähigkeit zur Anwendung gebracht. Selbstständige Verwertbarkeit als (strenge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der Prüfung und Arten von Prüfungsaufträgen

Rz. 120 [Autor/Zitation] Ein Prüfungsauftrag iSd. Assurance Framework (vgl. Rz. 87) ist ein Auftrag an einen Prüfer zur Erlangung ausreichender angemessener Prüfungsnachweise, um ein Prüfungsurteil abgeben zu können, das das Maß an Vertrauen vorgesehener Nutzer in einen Prüfungsgegenstand erhöhen soll. Der Prüfungsgegenstand ist das Ergebnis einer Messung oder Beurteilung ein...mehr