Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unterlassen der Angabe wegen untergeordneter Bedeutung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Von der Aufnahme der Angaben zu einzelnen Unternehmen, an denen eine KapGes. mindestens zu 20 % beteiligt ist (§ 285 Nr. 11) oder an denen eine börsennotierte KapGes. eine Beteiligung hält, die mehr als 5 % der Stimmrechte umfasst, sofern es sich um eine große KapGes. handelt (§ 285 Nr. 11b), in den Anhang kann abgesehen werden, wenn diese für die Dars...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 2.1 Abgrenzungen Nachhaltigkeit und ESG als Grundlage für die ESG-Strategie

In einem ersten Schritt ist es sinnvoll, Klarheit zum Begriff "Nachhaltigkeit" im Unternehmen zu schaffen. In der Literatur wird Nachhaltigkeit unterschiedlich beschrieben. Nachhaltigkeit im klassischen und weiten Sinne wird über die Bereiche E = Environmental / Umwelt S = Social / Sozial und G = Governance / faire Unternehmensführung definiert. Die Bereiche Umwelt, Social und Gov...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Funktionsmechanismus des Abs. 2

Rz. 208 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Aufgaben des Jahresabschlusses der KapGes. mit seinen drei Elementen Bilanz, GuV (zusammen das Zahlenwerk) und Anhang sind die Informations- und Rechenschaftslegung sowie die vorsichtige Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Rz. 209 [Autor/Zitation] Die vorsichtige Ergebnisermittlung (vgl. dazu insbes. Moxter in FS Helmrich, 709, 710 ff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Relativität des zu vermittelnden Bildes

Rz. 211 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 verlangt, dass der JA "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" vermittelt. Eine Korrektur des vom JA unter Anwendung des Gesetzes und der GoB gezeichneten Bildes kommt dabei ausweislich Abs. 2 Satz 2 nur in Frage, wenn "besondere Umstände" dazu führen, dass dieses Bild nicht der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 96 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2 Nr. 2 wird vorgeschrieben, im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und zu begründen. Der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist gesondert darzustellen. Damit kommt dieser Vorschrift neben der Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt der Generalnorm und Inbezugnahmen

Rz. 155 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 fordert für den JA der KapGes. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. § 297 Abs. 2 Satz 2 erhebt die gleiche Forderung für den KA. In speziellen Rechnungslegungsvorschriften wird auf dieses Einblickspostulat Bezug genommen. So gilt die Regel für Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 Satz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Die "drei" Lagen

Rz. 174 [Autor/Zitation] Abs. 2 beschäftigt sich nicht generell mit der Lage des Unternehmens, sondern mit drei spezifischen Elementen der Gesamtlage, nämlich Vermögen, Finanzierung und Ertrag. Insofern unterscheidet sich die Norm von § 238 Abs. 1 Satz 2, nach dem die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit eine...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Übereinstimmung mit International Financial Reporting Standards

Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Kernstück von IAS 1 stellt der Grundsatz der fair presentation dar (vgl. zum Grundsatz der fair presentation auch IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 51). Diese Generalnorm fordert, dass der Abschluss ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der Cashflows zu vermitteln hat (IAS 1.15ff.). Fair presentat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Fachliteratur, Seminar

Rn. 1648 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Aufwendungen für Fachzeitschriften – wie zB Börse Online, Effekten-Spiegel, Geld und Kapital, Finanztest, Finanzen, Das Wertpapier, spezielle Börseninformationsdienste und Chart-Informationen – sowie börsenspezifische Fachliteratur können WK sein, sofern nicht eine unmittelbare Beziehung zum Anschaffungs- oder Veräußerungsvorgang besteht (...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Führt die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine als Nichtmitglieder bei steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen zum Wegfall der Steuerbefreiung?

Nach den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 345), vom 11. November 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1529), vom 17. Oktober 2023 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1792) und vom 3. Dezember 2024 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1548) bleiben bei Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen Einnahmen aus der W...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einleitung

Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in der Ukraine. Die mit den Schreibe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Gesellschaftsrechtlich beeinflusste Sonderfälle

Rz. 247 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob gesellschaftsrechtlich beeinflusste Sonderfälle, zB verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen, Anwendungsfälle des Abs. 2 Satz 2 sind und zusätzliche Angaben im Anhang notwendig machen können. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind bei der GmbH in den vom GmbHG gezogenen Grenzen möglich (zu Einzelheiten vgl. Hommelhoff in Lu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt und Aufbau des Art. 4 Bilanzrichtlinie (2013/34/EU)

Rz. 123 [Autor/Zitation] Die Vorgaben des Abs. 2 Sätze 1 und 2 finden ihre Grundlage in Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanz-RL (2013/34/EU), die mit Art. 2 Abs. 3–5 der ersetzten 4. EG-RL (78/660/EWG) weitgehend inhaltsgleich sind. Art. 4 der Bilanz-RL hat einen dreistufigen Aufbau: Stufe 1 (Grundnorm) ist Art. 4 Abs. 2 und insbes. Abs. 3 Satz 1: Der JA hat der Richtlinie zu entspr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Jahresabschluss in seiner Gesamtheit als Adressat des Einblicksgebots

Rz. 179 [Autor/Zitation] Ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage soll der Jahresabschluss in seiner Gesamtheit zeichnen, also Zahlenwerk (Bilanz und GuV) und Anhang zusammen. Nicht jedes Element allein, sondern die Gesamtheit in ihrem Zusammenspiel muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (vgl. Moxter in FS Goerdeler, 361, 371; Schildbach, BFuP 1987, 1, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) GuV-Ausweis

Rz. 67 [Autor/Zitation] Umstritten ist die Fragestellung, wie Vergütungen auf Eigenkapitalsurrogate in der GuV abzubilden sind. Rz. 68 [Autor/Zitation] Nach Ansicht des IDW (HFA 1/1994) sind Vergütungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte durch die Klassifikation dieser als Teilgewinnabführungsvertrag grds. unter "Aufwendungen aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages" als...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 237 [Autor/Zitation] Konkrete Auswirkungen auf die Rechnungslegung hat Abs. 2 im Wesentlichen dort, wo es um die Kenntlichmachung von Entwicklungstendenzen geht. Der JA darf nicht Kontinuität der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vortäuschen, wo diese nur noch bilanziell besteht, weil etwa durch entsprechende Ausübung der Wahlrechte und die gerade noch zulässige Auslegu...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 1. Veröffentlichung im Lagebericht

Rz. 59 [Autor/Zitation] Anders als noch unter der NFRD ist es nach der CSRD nicht mehr möglich, den Nachhaltigkeitsbericht getrennt vom Lagebericht zu veröffentlichen. Art. 19a Abs. 1 und Art. 29a Abs. 1 Bilanzrichtlinie sehen ausdrücklich vor, dass die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben in den Lagebericht gem. Art. 19 bzw. Art. 29 Bilanzrichtlinie aufzunehmen sind. Die vormals...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Korrektur eines zu ungünstigen Bildes

Rz. 245 [Autor/Zitation] Ein zu ungünstiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kann bei langfristigen Fertigungen im Schiffs- und Anlagenbau entstehen. Solche Unternehmen müssen uU über Jahre erhebliche Verluste ausweisen, da sie erst im Zeitpunkt der Abnahme (Lieferung) Gewinn realisieren dürfen, sofern die Voraussetzungen der Teilgewinnrealisierung nicht gegeben s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 2.2 Die agile ESG-Produkt-Transformation mit Design Thinking

Produkte nachhaltig zu entwickeln bedeutet: existierende Produkte klimaneutral und nachhaltig weiterzuentwickeln oder klimaneutrale und nachhaltige Produkte neu zu entwickeln. Hier sind häufig Schnelligkeit und das Einbeziehen der Stakeholder von Bedeutung. Das gelingt mit agilen Management-Ansätzen wie Design Thinking. Design Thinking ist ein Denkansatz und ein intuitiver und m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 2 Anmerkung

I. Der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ist nach § 14 BewG nach drei Methoden zu berechnen. Im Normalfall ist der Kapitalwert mit dem Vielfachen des Jahreswerts nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 zu ermitteln. Die Vervielfältiger sind dabei zwingend nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts zu ermitteln und ab dem 1. Januar des auf die Veröffentlichung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.1 Steuererstattung im Dezember 2024

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend für das Jahr 2024 von bisher 11 604 EUR auf 11 784 EUR [1] angehoben. Zudem erhöhte sich der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 3 192 EUR auf 3 306 EUR.[2] Hinweis Keine Auswirkung auf monatliche Lohnsteu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Korrektur eines zu günstigen Bildes

Rz. 239 [Autor/Zitation] Zu erläutern sind ungewöhnliche, rein bilanzpolitische Maßnahmen (vgl. auch Budde/Förschle, DB 1988, 1457, 1460; Schülen, WPg 1987, 223, 226; Wölk, Generalnorm, 173 f.; ferner Lutter in Bericht über die Fachtagung 1991 des IDW, 409, 413 ff., 424). Hierzu gehört etwa in bestimmten Situationen das Sale-and-lease-back-Verfahren. Auch sonstige, wirtschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Mutter-Tochter-Verhältnis

Rz. 108 [Autor/Zitation] Ein Mutter-Tochter-Verhältnis liegt vor, wenn das MU die Möglichkeit hat, auf ein oder mehrere TU unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auszuüben. Der Gesetzgeber hat dabei das aus der angelsächsischen Rechnungslegungspraxis abgeleitete juristische Konzept (sog. Control-Konzept) in das deutsche Bilanzrecht aufgenommen, bei dem es al...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine untergeordnete Bedeutung

Rz. 449 [Autor/Zitation] Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen müssen nur, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang erläutert werden. Dabei kommt es wie nach § 277 Abs. 4 Satz 2 aF auf die Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage an (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 450; Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Darstellungsmittel

a) Jahresabschluss in seiner Gesamtheit als Adressat des Einblicksgebots Rz. 179 [Autor/Zitation] Ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage soll der Jahresabschluss in seiner Gesamtheit zeichnen, also Zahlenwerk (Bilanz und GuV) und Anhang zusammen. Nicht jedes Element allein, sondern die Gesamtheit in ihrem Zusammenspiel muss die gesetzlichen Anforderungen erf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Finanzierungsaufwendungen

Tz. 148 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Inhalt des Postens Finanzierungsaufwendungen (finance costs) ist nicht definiert. Eine Saldierung der Finanzaufwendungen mit -erträgen ist im Übrigen ausgeschlossen (sa. IFRIC Update Oktober 2004 und November 2006). Das IFRS IC vertritt die Auffassung, dass die nach IAS 1.82 auszuweisenden finance costs iVm. dem in IAS 1.32 verankerten S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Tatsächliches Bild

a) Funktionsmechanismus des Abs. 2 Rz. 208 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Aufgaben des Jahresabschlusses der KapGes. mit seinen drei Elementen Bilanz, GuV (zusammen das Zahlenwerk) und Anhang sind die Informations- und Rechenschaftslegung sowie die vorsichtige Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Rz. 209 [Autor/Zitation] Die vorsichtige Ergebnisermittlung (vgl. dazu insbes. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes

Tz. 105 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Vermittlung wesentlicher Informationen im Zwischenbericht gewinnt va. aufgrund der Zeitrestriktion und der Kosten-Nutzen-Abwägung an Zwischenberichtsstichtagen an Bedeutung. Informationen sind gemäß CF.2.11 wesentlich, wenn ihr Weglassen oder ihre fehlerhafte Angabe die ökonomischen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen könnten, die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anforderungen an das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild

aa) Relativität des zu vermittelnden Bildes Rz. 211 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 verlangt, dass der JA "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" vermittelt. Eine Korrektur des vom JA unter Anwendung des Gesetzes und der GoB gezeichneten Bildes kommt dabei ausweislich Abs. 2 Satz 2 nur in Frage, wenn "besondere Umstände" dazu führen, dass dieses Bild nicht der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Geltung der allgemeinen Regelungen

Rz. 25 [Autor/Zitation] Maßgebend für die Angaben des Anhangs sind die Grundnormen für den JA der KapGes. (§§ 242, 243 und 264), gem. denen der JA unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. zu vermitteln hat. Somit gelten nicht nur der Grundsatz der gewissenhaften und getreuen Rechenschaf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zulässigkeit und Abgrenzung

Rz. 42 [Autor/Zitation] Das Gesetz gibt den Unternehmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Möglichkeit, den Jahresabschluss zu erläutern und damit zur Vermittlung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes beizutragen. Rz. 43 [Autor/Zitation] Ob im Einzelfall Pflichtangaben oder freiwillige Zusatzangaben vorliegen, kann mitunter zweifelhaft sein (zur Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bedeutung der Generalnorm

a) Fragliche Auswirkungen auf die Rechtsanwendung Rz. 159 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 264 Abs. 2 ist seit ihrer Einführung durch das BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) von Zweifeln hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Auslegung und Anwendung der Einzelvorschriften begleitet. Die Zweifel führten schon während des Umsetzungsverfahrens zu zahlreichen Kontrov...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vorbemerkung

Tz. 43 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.15–16A regelt, welche Anhangangaben in einem verkürzten Abschluss mindestens enthalten sein müssen, mittels derer die Adressaten eines Zwischenberichts über bedeutende Ereignisse und Geschäftsvorfälle des Unternehmens informiert werden sollen, die sich seit der Aufstellung des letzten Geschäftsberichts ereignet haben. Die Konzeption de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Abschlussbestandteile

Tz. 76 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zu einem vollständigen IFRS-Abschluss gehören gem. IAS 1.10: Bilanz zum Ende der Periode; Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis für die Periode (Gesamtergebnisrechnung); Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Periode; Kapitalflussrechnung für die Periode (diese ist Gegenstand von IAS 7; vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 7); Anhan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 10. Verhältnis zu sonstigen Schutzregeln und Informationsrechten

Rz. 253 [Autor/Zitation] Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der GmbH-Gesellschafter aus § 51a GmbHG erstrecken sich auf die Handelsbücher (§ 238) und auf die Schriften der GmbH, also neben dem JA auch auf die Handelskorrespondenz und die Buchungsbelege (vgl. dazu Bayer in Lutter/Hommelhoff21, § 51a GmbHG Rz. 11). Dagegen ist die Auskunftspflicht des Vorstands der AG zu Fragen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 19 [Autor/Zitation] Wie der gesamte Zweite Abschnitt des Dritten Buchs des HGB ist auch § 264 in weiten Teilen das Produkt der Transformation von europäischen Sekundärrechtsakten in nationales Recht (vgl. Rz. 37 ff.). Innerhalb des Zweiten Abschnitts fungiert § 264 als Einleitungsnorm, die ua. verschiedene systemprägende Anordnungen trifft. Hierzu zählt zunächst die Besti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erweiterung des Jahresabschlusses um den Anhang

Rz. 49 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 3, der für alle Kaufleute, also im Ausgangspunkt auch für KapGes., gilt, definiert den JA durch die beiden Elemente Bilanz und GuV. In Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) erweitert § 264 Abs. 1 Satz 1 den JA von KapGes. um den Anhang als drittes Rechnungslegungsinstrument (Ballwieser in BKT, Bilanzrecht, § 264 HGB Rz. 21 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe und Begründung bei Abweichungen von Bewertungsmethoden

a) Grundlagen Rz. 110 [Autor/Zitation] In der Verpflichtung zur Erläuterung der Abweichungen von Bewertungsmethoden liegt die vorrangige Bedeutung des Abs. 2 Nr. 2. Gegenstand der Angabe und Begründung sind die Abweichungen von den in der Vergangenheit angewandten Bewertungsmethoden; das Abweichen von den in § 252 Abs. 1 geregelten allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zieht nicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Einzelfragen zur Änderung von Bewertungs- und Abschreibungsmethoden

aa) Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen Rz. 115 [Autor/Zitation] Im Folgenden seien an einigen Beispielen die Probleme dargestellt, die sich für die Feststellung, ob eine Änderung von Bewertungs- und Abschreibungsmethoden vorliegt oder nicht, ergeben können. Rz. 116 [Autor/Zitation] Durchbrechungen des Grundsatzes der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1) durch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Besondere Umstände

Rz. 220 [Autor/Zitation] Wenn die Anwendung der gesetzlichen Regeln und der GoB normalerweise zur Vermittlung eines getreuen Bildes ausreicht, dann stellt sich die Frage, wann überhaupt Abweichungen vorliegen können. Da bereits das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild normativ erfasst wird, kann es auch für die Beantwortung dieser Frage nur einen normativen Ansa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden

Tz. 97 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Um die Vergleichbarkeit von aufeinanderfolgenden Abschlüssen zu gewährleisten, ist der Stetigkeitsgrundsatz in Bezug auf die angewendeten Rechnungslegungsmethoden zu beachten. Dies bedeutet, dass Unternehmen grundsätzlich von Jahr zu Jahr dieselben Rechnungslegungsmethoden anzuwenden haben (IAS 8.13). Dieser Grundsatz gilt uE auch für die Zwi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Verhältnis zur Einzelnorm

a) Zielrichtung des Abs. 2 Rz. 225 [Autor/Zitation] Die Vorgabe des Abs. 2 zielt nicht auf die Einzelnorm, sondern auf den JA als Einheit und als Produkt der Anwendung geschriebener oder ungeschriebener Einzelnormen. Da der Gesamteindruck durch Anwendung der Einzelnormen hergestellt wird, ist allerdings schon hier der Ansatzpunkt, um das Einblickspostulat zu verwirklichen. b) A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 110 [Autor/Zitation] In der Verpflichtung zur Erläuterung der Abweichungen von Bewertungsmethoden liegt die vorrangige Bedeutung des Abs. 2 Nr. 2. Gegenstand der Angabe und Begründung sind die Abweichungen von den in der Vergangenheit angewandten Bewertungsmethoden; das Abweichen von den in § 252 Abs. 1 geregelten allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zieht nicht die Angabe n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Auswirkungen auf die Gesamtdarstellung

a) Allgemeines Rz. 237 [Autor/Zitation] Konkrete Auswirkungen auf die Rechnungslegung hat Abs. 2 im Wesentlichen dort, wo es um die Kenntlichmachung von Entwicklungstendenzen geht. Der JA darf nicht Kontinuität der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vortäuschen, wo diese nur noch bilanziell besteht, weil etwa durch entsprechende Ausübung der Wahlrechte und die gerade noch zul...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendungsfälle

aa) Vorbemerkung Rz. 238 [Autor/Zitation] Mit Blick auf die Darstellung von Entwicklungstendenzen sind zwei Hauptgruppen zu unterscheiden: einerseits die Zeichnung eines zu günstigen und andererseits die eines zu ungünstigen Bildes. bb) Korrektur eines zu günstigen Bildes Rz. 239 [Autor/Zitation] Zu erläutern sind ungewöhnliche, rein bilanzpolitische Maßnahmen (vgl. auch Budde/Fö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 206 [Autor/Zitation] Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Gesellschaft mit Beteiligungsbesitz lässt sich häufig nur durch die Beurteilung auch der Beteiligungsgesellschaften zutreffend darstellen. Nr. 11 sieht daher vor, dass KapGes. im Anhang über Unternehmen, von denen sie mindestens den fünften Teil der Anteile besitzen, bestimmte Angaben über das Eigenkapital...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Änderung des Umfangs der aktivierten Herstellungskosten

Rz. 121 [Autor/Zitation] Hinsichtlich des Umfangs der aktivierungspflichtigen Herstellungskosten räumt das Gesetz gewisse Wahlrechte ein (vgl. § 255 Rz. 330 ff., 335 ff.). Werden die Wahlrechte von einem Jahr zum nächsten Jahr unterschiedlich ausgenutzt, so ist auch hierin die Änderung einer Bewertungsmethode nach Abs. 2 Nr. 2 zu sehen. Rz. 122 [Autor/Zitation] In diesem Zusamm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / gg) Forderungen

Rz. 130 [Autor/Zitation] Für Forderungen kommen verschiedene Bewertungsmethoden nur insoweit in Betracht, als dies die einzeln oder pauschal ermittelte Wertberichtigung betrifft. Angabepflichtige Änderungen liegen hier ggf. vor, wenn bei gleicher Sachlage die pauschal ermittelte Höhe des der Wertberichtigung zugrunde liegenden Satzes geändert wird; ebenso aber auch, wenn die ...mehr