Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Anhangangaben

Tz. 80 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingnehmer sind dazu verpflichtet, umfangreiche qualitative und quantitative Anhangangaben über ihre Leasingverhältnisse zu machen. Vorgelagert zu den konkreten Vorschriften über die Anhangangaben formuliert der Standardsetzer in IFRS 16.51 das Ziel der Anhangangaben (objective of the disclosures), wonach die Adressaten der IFRS-Berichters...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Verfassungswidrigkeit des § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008

Tz. 3 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008 (§ 34 Abs 14 KStG idF des KroatienStAnpG) konnten einige Kö (bestimmte Wohnungsunternehmen und st-befreite Kö) einen Antrag auf Weiteranwendung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung stellen; hierzu s § 38 KStG Tz 85ff. Von der Antragsberechtigung nach § 34 Abs 16 S 1 KStG idF des JStG 2008 ausgeschlos...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Wahlmöglichkeit

Tz. 35 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Grundsätzlich besteht für die Folgebewertung die Wahl zwischen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 40.30). Allerdings ist auch bei Wahl der zweiten Bewertungsmethode der beizulegende Zeitwert zu ermitteln, da er gem. IAS 40.79 (e) im Anhang anzugeben ist (vgl. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung und konzeptionelle Orientierung

Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Für geschäftliche Aktivitäten werden oftmals kapitalintensive Vermögenswerte des Anlagevermögens wie bspw. Maschinen zur Produktion von Gütern benötigt. Eine solche Nutzung der Vermögenswerte kann auf unterschiedlichen Rechtspositionen gründen (vgl. Ewelt-Knauer, 2010, S. 65). So kann ein Vermögenswert von einer Partei entweder durch ein (wirt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Anhangangaben

Tz. 147 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Der Leasinggeber muss verschiedene quantitative und qualitative Anhangangaben machen. Das Ziel der Anhangangaben (objective of the disclosures) ist, dass die gemachten Angaben – zusammen mit den durch die Bilanz, durch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch die Kapitalflussrechnung vermittelten Informationen – die Adressaten der IFRS-Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgt im reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrecht durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen unter der Prämisse einer weitgehenden Automation des Bewertungs- und Besteuerungsverfahrens. Da hierdurch auf einzelbetriebliche Differenzierungen und Abgrenzungen des Grund und Bodens ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 3.3 Ermächtigungsgrundlage zur Anpassung der Normalherstellungskosten

Rz. 26 Nach § 263 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die NHK in der Anlage 42 zum BewG an geänderte wirtschaftliche oder technische Verhältnisse anzupassen. Die Ermächtigungsgrundlage ist noch etwas weitergehend als die Ermächtigungsgrundlage in § 190 Abs. 3 BewG, wonach die in der Anl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 5 Anpassung der Normalherstellungskosten auf den Hauptfeststellungszeitpunkt mittels Baupreisindex (Abs. 3)

Rz. 34 Die Kostenkennwerte der NHK 2010 und damit auch die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG beziehen sich auf den Kostenstand des Jahres 2010 (Jahresdurchschnitt; Rz. 10). Infolgedessen sind die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG gem. § 259 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BewG anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes noch an den Hauptfeststel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 262 ... / 2.2 Zurechnung des Gesamtwerts (S. 2)

Rz. 13 Nach § 262 S. 2 BewG ist der i. S. d. § 262 S. 1 ermittelte Gesamtwert (Rz. 9 und 11) – und damit implizit auch das Grundstück (Steuergegenstand) – dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen. Folglich ergeht ihm gegenüber der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert.[1] Abgesehen von dem Ausnahmefall, dass das Gebäude als Scheinbestandteil i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 261 Erbbaur... / 3 Zurechnung des Gesamtwerts (S. 2)

Rz. 14 Nach § 261 S. 2 BewG ist der i. S. d. § 261 S. 1 BewG ermittelte Gesamtwert (Rz. 11) – und damit implizit auch das Grundstück (Steuergegenstand) – dem Erbbauberechtigten zuzurechnen. Folglich ergeht ihm gegenüber der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert.[1] Der Gesamtwert von Grund und Boden sowie Gebäude wurde – abweichend von der bisherigen Bewertungssystem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.1 Ermittlung des jährlichen Rohertrags

Rz. 10 Aus Vereinfachungs- und Praktikabilitätsgründen wird der jährliche Rohertrag nicht aus den tatsächlich vereinbarten Mieten oder üblichen Mieten, sondern auf der Grundlage von aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten je m² Wohnfläche ermittelt. Zu den Beweggründen des Gesetzgebers s. Rz. 1. Nach § 254 BewG ergibt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 5 Gesamtbetrachtung der Zuordnung der Bewertungsverfahren

Rz. 15 Nach den allgemein anerkannten Vorschriften für die Verkehrswertermittlung von Immobilien auf der Grundlage des Baugesetzbuchs sind für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Die Wertermittlungsverfahren sind nach der Art des Wertermittlungso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 § 241 BewG regelt i. V. m. den Anlagen 34 und 35 BewG die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierzucht/-haltung von der gewerblichen Tierzucht/-haltung. § 263 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und mit Zustimmung des Bundesrates im Wege einer Rechtsverordnung di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 6 Typisierungen im Sachwertverfahren

Rz. 34 Das Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG wurde zwar in Anlehnung an das Sachwertverfahren nach den §§ 21–23 ImmoWertV 2010[1] (Rz. 10ff.) geregelt, im Sinne einer praktikablen Anwendung in einem steuerlichen Massenverfahren wie der Feststellung der Grundsteuerwerte kommt es ohne Typisierungen jedoch nicht aus. Im Vergleich zum Sachwertverfahren nach den §§ 21–23 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 4 Typisierungen im Ertragswertverfahren

Rz. 36 Das Ertragswertverfahren nach §§ 252ff. BewG wurde zwar in Anlehnung an das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 29 ImmoWertV [1] (Rz. 19ff.) geregelt, im Sinne einer praktikablen Anwendung in einem steuerlichen Massenverfahren kommt es ohne Typisierungen jedoch nicht aus. Gerade in Massenverfahren der vorliegenden Art verfügt der Gesetzgeber über einen – zugestand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.2.3.2 Differenzierung nach gemeindebezogenen Mietniveaustufen

Rz. 27 Zur Berücksichtigung von Mietniveauunterschieden zwischen den Gemeinden eines Landes werden die nach Teil I. der Anlage 39 zum BewG länderbezogen ermittelten monatlichen durchschnittlichen Nettokaltmieten in EUR/m² Wohnfläche (Wertverhältnisse/Stand: 1. Januar 2022) in einem zweiten Schritt zusätzlich nach 7 gemeindebezogenen Mietniveaustufen differenziert. Hierzu sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 6 Umrechnungsschlüssel / Gruppen der Zweige des Tierbestandes nach der Flächenabhängigkeit (Abs. 5)

Rz. 27 In § 241 Abs. 5 BewG wird darauf hingewiesen, dass einerseits die Umrechnungsschlüssel für die Tierbestände in Vieheinheiten der Anlage 34 BewG sowie anderseits die Gruppen der mehr oder weniger flächenabhängigen Zweige des Tierbestands der Anlage 35 BewG zu entnehmen sind. Die Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten in der Anlage 34 BewG beruhen auf dem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene BGB-Gesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Ge...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Den Verein grundlegend neu ... / 1 Der Verein ist "in die Jahre gekommen"

Viele Vereine können auf eine ansehnliche Historie zurückschauen. In dieser Zeit wurden viele Aktivitäten für Mitglieder und Nichtmitglieder durchgeführt, Gelder gesammelt, Ehrenamtliche geworben und vieles mehr. Es gab auch organisatorische Veränderungen, neue Positionen im Vorstand oder die Einführung einer Mitgliederverwaltung per Computer, um nur zwei Beispiele zu nennen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Beim Besuch einer Gastwirtschaft und der Bestellung von Speisen oder Getränken schließen Gastronomen und Gäste einen gemischten Vertrag ab. Die Gastronomen haben die vereinbarten Leistungen zu erbringen und die Kunden sind zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Die Gäste können das Entgelt um ein Trinkgeld erhöhen. Dieses ist von der Zu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Den Verein grundlegend neu ... / 6 Realisierbarkeit des Idealbildes

Es wurde nun viel Aufwand betrieben, um dieses Idealbild zu entwickeln. Es wäre fatal, würde es nun vom Tisch gewischt. Eine systematische Auseinandersetzung damit ist erforderlich. Achtung Die aufwendige Vorarbeit gut nutzen und nicht einfach beiseiteschieben! Die Missachtung der Ergebnisse kann große Frustration auslösen! Schlüsselfrage ist: Wie können die Idealvorstellungen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.3 Kostenteilung (Abs. 3)

Rz. 9 Die jeweiligen Kosten des BfArM und des RKI für die Datentransparenz werden von den Kranken- und Pflegekassen getragen und nach der Zahl ihrer jeweiligen Mitglieder aufgeteilt. Kostenerstattung und Vorschuss regelt § 21 FDZGesV (vgl. Rz. 12). Danach werden die Sach- und Personalkosten erstattet, wobei die Personalkostensätze sowie die Sachkostenpauschalen eines Arbeits...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.9 Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG) nach Abs. 6 Satz 1 und Satz 2

Rz. 120 Nach Einführung des steuerrechtlichen Familienleistungsausgleiches i. S. d. § 31 EStG, der an die Stelle des früheren Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz getreten ist, regelte der Gesetzgeber die Anrechnung von Kindergeld in § 39 Abs. 6. Mit der Neuregelung stellt das Kindergeld nun keine Sozialleistung mehr dar, sondern eine Steuervergünstigung (zutreffend ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.5 Einmalige Beihilfen nach Abs. 3

Rz. 72 Neben den laufenden Leistungen nach § 39 Abs. 2 können auch einmalige Leistungen in Form von Beihilfen oder Zuschüssen nach Abs. 3 gewährt werden. Eine terminologische Differenzierung der Begriffe liegt darin begründet, dass die Beihilfe einmalig für besondere Anlässe zu zahlen ist, der Zuschuss hingegen einen Teil der laufenden Leistungen darstellt. Bei einer einmali...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1 Anordnungsbefugte Behörde

Rz. 16 Die Ermessensentscheidung über eine Maßnahme nach § 29a AO trifft die weisungsbefugte Landesbehörde. Dies ist qua Gesetz zunächst die oberste Landesfinanzbehörde. Diese ist in § 6 Abs. 2 Nr. 1 AO i. V. m. den Regelungen des FVG definiert. Als oberste Landesbehörde bezeichnet § 2 Abs. 1 FVG die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde. In der Regel ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 3 Anzeigeverfahren bei Umlegungen, Grenzregelungen und Grenzbereinigungen

Rz. 15 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG 1983 sind dem zuständigen FA Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck u. a. über Entscheidungen, durch die ein Wechsel im Grundstückseigentum bewirkt wird, zu erstatten. Abweichend hiervon hat der Hessische Minister der Finanzen bei Bodenordnungsmaßnahmen einem vereinfachten Anzeigeverfahren unter der Voraussetzung zugestimmt, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 14 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Steueränderungsgesetz 2015 herbeigeführten Rechtsänderungen (§ 23 Abs. 13 und 14 GrEStG)

Rz. 15 Die Bundesregierung hat am 19.12.2014 im Bundesrat zu dem inzwischen verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Hintergrund

Der Vorsteuerabzug ist ein integrales Element des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems. Er dient dazu, im Allphasen-Mehrwertsteuersystem, das jede Leistungsstufe mit Steuer belastet, die notwendige Neutralität für Steuerpflichtige herzustellen. Diese sollen, soweit sie Eingangsleistungen für besteuerte Umsätze verwenden[3], von der auf einer Vorstufe entstandenen Mehrwertsteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.3 Die Steuerbefreiung nach dem § 6 Abs. 3 EnWG neu

Rz. 16 Mit dem Zweiten Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung [1] wurde unter § 6 Abs. 3 EnWG eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt. Sie lautet: "Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Grunderwerbsteuergesetzes, die sich aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach den §§ 7 und 8 ergeben, sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Absatz 2, Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Rahmenbedingungen für ein BGM / 2 Professionalisierung von BGM

Die vorangegangenen Ausführungen zu den Rahmenbedingungen für ein BGM zeigen auf, dass das Thema "Gesundheit im Betrieb" bereits eine lange und jüngst weitreichende Entwicklung hinter sich hat. Aus dem heutigen Verständnis heraus bildet das BGM ein verbindendes "Dach" über den 3 wesentlichen "Säulen", die sich im Unternehmen mit dem Thema Gesundheit befassen (Abb. 4): Betrieb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 2 Grundstückserwerbe ausländischer Staaten und ausländischer kultureller Einrichtungen (Nr. 2 und Nr. 3)

Rz. 11 Der Erwerb eines Grundstücks durch einen ausländischen Staat ist nach § 4 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn das Grundstück für Zwecke von Botschaften, Gesandtschaften oder Konsulaten dieses Staates bestimmt ist und Gegenseitigkeit gewährt wird. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 4 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG 1940 (vgl. Entwurf des GrEStG 1980, BT-Drs. 9...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück[1] jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist es nicht maßgebend, was...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Employee-Buy-Out als Nachfolgelösung für Unternehmen

Zusammenfassung Viele Unternehmer stehen heutzutage vor dem Problem einer ungeklärten Unternehmensnachfolge, da sich oftmals kein passender Nachfolger finden lässt. In diesen Fällen kann ein Employee-Buy-Out (EBO) die passende Nachfolgelösung sein. Mehr Nachfolgen – weniger Nachfolger Bis zum Ende des Jahres 2026 steht bei ca. 560.000 mittelständischen Unternehmen die Unterneh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 22a Ermächtigung

1 Stand der Vorbereitung einer Rechtsverordnung i. S. v. § 22a GrEStG Das Bundesministerium der Finanzen hat bisher noch keine Rechtsverordnung für die nähere Bestimmung eines Verfahrens zur elektronischen Übermittlung der Anzeige und der Abschrift der Urkunde i.S.d. § 18 GrEStG erlassen. Die elektronische Übermittlung der Anzeige und der Abschrift der Urkunde i.S.d. § 18 GrE...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 4.1 Allgemeine Hinweise

Ein Grundsteuererlass ist nur zu gewähren, soweit eine Ertragsminderung um mehr als 50 % (erste Billigkeitsstufe) bzw. um 100 % (zweite Billigkeitsstufe) zu bejahen und diese vom Grundstückseigentümer nicht zu vertreten ist. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.2.2.2 Besonderheiten bei der Grundsteuerwertfeststellung

Rz. 45 Im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung sind einige Besonderheiten zu beachten, die – abweichend zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer – bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gem. § 220 Abs. 2 BewG zu berücksic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.2.2.1 Generelle Anforderungen

Rz. 41 Neben der fachlichen Qualifikation bzw. Eignung des Gutachters (Rz. 36ff.) muss auch das Gutachten selbst bestimmten rechtlichen, formalen und sachlichen (inhaltlichen) Anforderungen gerecht werden, um als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts anerkannt werden zu können. Die vorgelegten Gutachten sind nicht bindend. Ob durch das Verkehrswertgutachten der Nachweis des...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12 Wahlrecht zur Liebhaberei – Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken

Grundsätzlich liegen ertragsteuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, wenn der mit Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken erzeugte Strom mindestens teilweise in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und damit Einnahmen erzielt werden. Auf die Steuerbefreiung bestimmter PV-Anlagen gem. § 3 Nr. 72 EStG wird hingewiesen (s. 9.). Mit BMF-Schreiben vom 29.10.2021 h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dokumentation (ZertVerwV) / 2.1 Objektstammdaten

Eigentümergemeinschaft __________________________ Lage des Objekts ________________________________ Baujahr _________ Ggf. Foto/Abbildung: 1. Grundstück und Gebäude 1.1. Katasterangabenmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.1 Photovoltaikanlagen mit bis zu 10,0 kW/kWp und Blockheizkraftwerke mit bis zu 2,5 kW

Der Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken meint Anlagen mit Leistungen bis zu 10,0 kW/kWP für Photovoltaikanlagen und mit einer elektrischen Gesamtleistung von bis zu 2,5 kW bei Blockheizkraftwerken. Werden solche Anlagen von Unternehmern oder Mitunternehmerschaften betrieben, kann auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen (und damit ohne weit...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.1 Handelsbilanz

Im Handelsgesetzbuch findet sich keine explizite Regelung zur buchhalterischen Behandlung von (echten) Investitionszuschüssen. In der Kommentarliteratur werden 3 Möglichkeiten zur buchhalterischen Erfassung von Investitionszuschüssen der öffentlichen Hand diskutiert:[1] Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten; Bildung eines Sonderpostens auf der Passivseite (z. B. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 1 Kaufmännische Grundlagen in der Unternehmensführung

Obgleich die Wahl der Rechtsform und die Größe einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft die Aufgabenstrukturen und Abläufe vordergründig bestimmen, ergeben sich dennoch vergleichbar geartete betriebswirtschaftliche Funktionen und Aufgaben. Hierfür sorgen auch die zahlreichen Vorschriften und Gesetze, welche sich in der Gestaltung der innerbetrieblichen Organisation, der Auswahl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bigge, Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern zur Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach dem SGB IV – Anmerkung zu: BSG 12. Senat, Urteil vom 28.06.2022, B 12 KR 5/20 R, jurisPR-SozR 3/2023 Anm. 4. Bigge/Merten, Beitrags- und Haftungsschuldner in der gesetzlichen Unfallversicherung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung, BG 2006, 173. Bigge/Peters-Lange, Die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
GEG 2024 – Synopse / § 89 Fördermittel

(1) 1Die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte, die Errichtung besonders energieeffizienter und die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude können durch den Bund nach Maßgabe des Bundeshaushaltes gefördert werden. 2Gefördert werden können Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte in bereits ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 3.2.5 Matrixorganisation

Die Matrixorganisation charakterisiert sich dadurch, dass sie Gliederungsmerkmale zweidimensional verknüpft. Es entsteht ein Mehrliniensystem durch die Überlagerung eines vertikalen und horizontalen Leitungssystems. Ziel ist dabei, eine gleichzeitige und annähernd gleichberechtigte Koordination ausgehend von zwei unterschiedlichen Dimensionen anzustreben. So können beispiels...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.1 Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens

Rz. 28 Nach derzeitiger Handhabung kann ein bilanzierungsfähiger bzw. -pflichtiger Sachverhalt ohne Vorliegen der Vermögensgegenstands- oder Schuld- bzw. Wirtschaftsgutseigenschaft vor allem dann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfüllt sind. Als Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten[1] ...mehr