Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sonstige Wertpapiere (B.III.2.)

Rz. 243 [Autor/Zitation] Alle Wertpapiere des Umlaufvermögens, die nicht Anteile an verbundenen Unternehmen oder eigene Anteile sind, werden unter dem Sammelposten B.III.2. ausgewiesen (bis zum BilMoG 2009: B.III.3.). Hierunter fallen insbes. zur kurzfristigen Liquiditätsreserve gehaltene Wertpapiere, die ihrer Art nach mit denen des Anlagevermögens identisch sind (Rz. 171 ff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausleihungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zum Begriff der Ausleihungen s. Rz. 157. Erfasst sind die dem Anlagevermögen der Gesellschaft zuzuordnenden Finanz- und Kapitalforderungen, die keine Wertpapiere sind. Meist sind dies längerfristige Darlehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft dem Gesellschafter für eine längere Zeit Kapital zur Verfügung stellen wollte. Das Gesetz schreib...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 11. Zweck des IFRS-Abschlusses

Tz. 23 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Eine Definition zum Zweck des IFRS-Abschlusses enthält IAS 1.9: Er soll zum einen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows eines Unternehmens bereitstellen, die für einen breiten Adressatenkreis entscheidungsnützlich sind (Entscheidungsfunktion). Zum anderen soll durch ihn eine Rechenschaftslegung über die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vorbemerkung

Tz. 108 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Viele im Abschluss abzubildende Sachverhalte sind mit Unsicherheit behaftet, sodass die mit ihnen verbundenen Aufwendungen und Erträge nicht präzise bestimmt, sondern nur geschätzt werden können. Dies gilt für den jährlichen Abschluss und in besonderem Maße für den Zwischenbericht (IAS 34.41). Gemäß IAS 8.33 sind vernünftige Schätzungen notw...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung

Tz. 13 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Zwischenbericht gemäß IAS 34 kann entweder einen vollständigen oder einen verkürzten Abschluss umfassen (IAS 34.4). Ein vollständiger Abschluss ist ein Abschluss, der alle Anforderungen erfüllt, die am Abschlussstichtag an einen jährlichen Abschluss gestellt werden. Ein verkürzter Abschluss enthält die Bestandteile eines jährlichen Abschl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zielrichtung des Abs. 2

Rz. 225 [Autor/Zitation] Die Vorgabe des Abs. 2 zielt nicht auf die Einzelnorm, sondern auf den JA als Einheit und als Produkt der Anwendung geschriebener oder ungeschriebener Einzelnormen. Da der Gesamteindruck durch Anwendung der Einzelnormen hergestellt wird, ist allerdings schon hier der Ansatzpunkt, um das Einblickspostulat zu verwirklichen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bilanzierungshilfen

Rz. 236 [Autor/Zitation] Bilanzierungshilfen können ohne Konflikt mit Abs. 2 frei in Anspruch genommen werden. Sie verfälschen den Einblick nicht, weil sie einerseits deutlich im Zahlenwerk auszuweisen und andererseits im Anhang zu erläutern sind. Ihr Ansatz verbessert vielmehr häufig den Einblick in die Ertragslage des Unternehmens. Das Unternehmen muss allerdings nach Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 406 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 ist anzugeben, aus welchen Gründen Eventualverbindlichkeiten als solche im Anhang und nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden, also die Inanspruchnahme für unwahrscheinlich erachtet wird (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 75). Dazu sind im Anhang die Erwägungen darzustellen, die der Einschätzung des Risikos der In...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Schätzungen

Rz. 231 [Autor/Zitation] Häufig muss der Kaufmann bei der Ermittlung von Wertansätzen auf Schätzungen zurückgreifen, zB bei der Ermittlung der Rückstellungen (§ 253 Abs. 1 Satz 2) oder der Abschreibungsdauer (§ 253 Abs. 3 Satz 2). Rz. 232 [Autor/Zitation] Maßstab der Schätzung bei der Bewertung der Rückstellungen ist die "vernünftige kaufmännische Beurteilung". Grundlage ist di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Vorbemerkung

Rz. 238 [Autor/Zitation] Mit Blick auf die Darstellung von Entwicklungstendenzen sind zwei Hauptgruppen zu unterscheiden: einerseits die Zeichnung eines zu günstigen und andererseits die eines zu ungünstigen Bildes.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Änderung der Methoden zur Ermittlung der Anschaffungskosten

Rz. 120 [Autor/Zitation] Die Anschaffungskosten können bei den einzelnen Gegenständen des Anlage- und des Umlaufvermögens nach verschiedenen Methoden ermittelt werden (tatsächliche Anschaffungskosten, Durchschnittskosten, Lifo-, Fifo- und ähnliche Verfahren, vgl. im Einzelnen § 255 Rz. 35 ff.). Innerhalb der einzelnen Methoden ist zT eine Reihe von Varianten anwendbar. Jeder ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Vorräte

Rz. 129 [Autor/Zitation] Zu hinsichtlich der Anschaffungs- und Herstellungskosten auftretenden Fragen vgl. Rz. 120 ff. Soweit § 253 Abs. 4 eine niedrigere Bewertung zwingend erforderlich macht, ist hierin keine Änderung einer Bewertungsmethode gegenüber dem Vorjahr zu sehen, auch wenn bisher keine Abwertungen oder nur in einem anderen Umfange vorgenommen wurden, denn bei den ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 6 [Autor/Zitation] Abs. 1 entspricht fast wortgleich der Regelung in § 42 Abs. 3 GmbHG. Die Regelung bezweckt, die zum Stichtag bestehenden schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern transparent zu machen. Dies wird damit begründet, dass – ähnlich wie bei einer GmbH – den Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern be...mehr

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Business Cases: Aufbau und ... / 5.3.2 Den Zeitraum für die Amortisation ermitteln

Die Amortisationsrechnung ermittelt den Zeitraum, in dem das investierte Kapital über die Cashflows wieder in das Unternehmen zurückfließt. Die so ermittelte Amortisationsdauer wird auch als Break Even, Pay Off, Pay Back, Kapitalrückfluss oder Kapitalwiedergewinnung bezeichnet. Risikobetrachtung Mithilfe der Amortisationsrechnung kann das Liquiditätsrisiko beurteilt werden. Ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / hh) Rückstellungen

Rz. 131 [Autor/Zitation] Bei den Rückstellungen kommen Angaben über die Änderung von Bewertungsmethoden bei solchen Arten von Rückstellungen in Betracht, die alljährlich nach bestimmten Methoden gebildet werden. Zu diesen Rückstellungen rechnen zB Garantierückstellungen, wenn sie nicht für jeden Einzelfall gesondert, sondern aufgrund von Erfahrungswerten pauschal gebildet wer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einblicksadressaten

Rz. 171 [Autor/Zitation] Adressaten des JA sind ausweislich Erwägungsgrund 3 der Bilanz-RL (2013/34/EU) "Aktionär[e], Gesellschafte[r] und Dritte". Zu letzteren zählen insbes. die Gesellschaftsgläubiger, denen die von der Bilanz-RL (2013/34/EU) adressierten Gesellschaften angesichts ihrer beschränkten Haftung nur durch ihr im JA ausgewiesenes Vermögen eine Sicherheit bieten (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind nach dem Wortlaut des Gesetzes Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten (zum Inhalt der einzelnen Posten vgl. § 266 Rz. 157 ff., 219 ff., 376 ff.). Aus welchen Rechtsgeschäften die Bilanzposten resultieren, ist irrelevant. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die gesetzliche Zielsetzung, den Einfluss schuldrechtlicher Vereinbarungen zwisch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 265 konkretisiert für den Bereich der formalen Gliederungsfragen die Generalnormen der § 243 Abs. 2 und § 264 Abs. 2 Satz 1. Rz. 3 [Autor/Zitation] Durch die Gliederungsgrundsätze soll insbes. die Vergleichbarkeit von JA sichergestellt werden (vgl. etwa Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 265 Rz. 2; Suchan in BeckOGK HGB, § 265 Rz. 3 [9/2023]; Kirsch in Kirs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ii. Ereignisse nach dem Zwischenberichtsstichtag

Tz. 65 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.16A (h) verlangt, dass ein Unternehmen Angaben zu Ereignissen nach Abschluss der Zwischenberichtsperiode macht, die nicht als Geschäftsvorfall in den Zwischenbericht eingegangen sind. Anhaltspunkte für wesentliche Ereignisse nach dem Zwischenberichtsstichtag lassen sich in IAS 10 "Ereignisse nach dem Abschlussstichtag" finden (IAS 10.2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Fragliche Auswirkungen auf die Rechtsanwendung

Rz. 159 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 264 Abs. 2 ist seit ihrer Einführung durch das BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) von Zweifeln hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Auslegung und Anwendung der Einzelvorschriften begleitet. Die Zweifel führten schon während des Umsetzungsverfahrens zu zahlreichen Kontroversen. Genährt wurde die Diskussion zu einem groß...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 6 § 6 Fälligkeit der Gebühren im Allgemeinen (1) 1In folgenden Verfahren wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig: 1. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 2. in Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Um die Ertragslage analysieren zu können, ist nicht nur die Information über das Jahresergebnis notwendig, sondern auch die Kenntnis der einzelnen Erträge und Aufwendungen, die zu dem Jahresergebnis geführt haben. Daher enthält § 275 Vorschriften zur Gliederung der GuV. Allerdings sind diese allein nicht hinreichend, um eine zwischenbetriebliche Verglei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Aufzählung in §§ 284, 285 ist nicht erschöpfend. Sowohl im HGB als in den Spezialgesetzen (AktG, GmbHG) finden sich weitere Vorschriften, die weitere Angaben im Anhang verlangen (so insbes. § 160 AktG) oder diese im Anhang statt in der Bilanz/GuV zulassen (Ausweiswahlrechte); vgl. hierzu die Übersicht in Rz. 54 ff. Mit diesen Angaben soll der Anhan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Hinweis auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 207 [Autor/Zitation] Die GoB gelten für alle Kaufleute vom Einzelkaufmann bis hin zur großen KapGes. (§ 243 Abs. 1). Abs. 2 Satz 1 stellt dies genauso klar (Beisse in FS Döllerer, 25, 32; Richter, BB 1988, 2212, 2216; Wölk, Generalnorm, 118) wie den Umstand, dass sie bei KapGes. nicht generell durch das Einblickspostulat verdrängt werden (vgl. dazu Rz. 166 ff.). Die GoB g...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Wahlrecht zur Segmentberichterstattung

Rz. 76 [Autor/Zitation] Parallel zur Konzernabschlussregel des § 297 Abs. 1 Satz 2 eröffnet § 264 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 die Möglichkeit, den JA um eine Segmentberichterstattung zu erweitern. Mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben kann man sich diesbezüglich – mit den auch für die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel geltenden Einschränkungen (vgl. Rz. 69) – an D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick über den Regelungsinhalt des Abs. 2

Rz. 120 [Autor/Zitation] Abs. 2 wurde durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) mit zunächst nur seinen ersten beiden Sätzen in das HGB aufgenommen, um die 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.1978 in nationales Recht zu transformieren. Die Richtlinie wurde mittlerweile durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 ersetzt, die insoweit nah...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Andere Gegenstände des Anlagevermögens

Rz. 128 [Autor/Zitation] Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung nicht zeitlich begrenzt ist, kommen nur außerplanmäßige Abschreibungen in Betracht. In die Angabepflicht nach Abs. 2 Nr. 2 sind nur diejenigen außerplanmäßigen Abschreibungen einzubeziehen, die freiwillig vorgenommen werden (vgl. Rz. 110 ff.).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Transformation von Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) in deutsches Recht

Rz. 135 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) ist in Abs. 2 Satz 1 und 2 umgesetzt. Die Transformation erfolgte allerdings schon im Zusammenhang mit der Umsetzung des inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 3 und 4 der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.1978 durch das BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360). Der Umstand, dass die Bilanz-RL (2013/34/EU) die Regelung ih...mehr

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ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine beiden Geschwister schlossen mit ihrem Vater (V) am … 2014 einen notariell beurkundeten Vertrag zur vorweggenommenen Erbfolge, mit dem V ihnen zum 1.5.2014 jeweils 23,33 % seiner Anteile an der … GmbH (GmbH) übertrug. An den übertragenen Geschäftsanteilen behielt sich V den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vor. Ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

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Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / B. Einleitung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die CSRD legt detaillierte nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten für große Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in der EU fest. Sie ergänzt vor allem die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.6.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsfo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rangverhältnis zwischen dem Einblicksgebot und den Einzelvorschriften

Rz. 166 [Autor/Zitation] Hiervon ausgehend stellt sich auf nachgelagerter Ebene die Frage nach dem Rangverhältnis von Einblicksgebot und Einzelvorschriften. Im Schrifttum finden sich im Wesentlichen drei Standpunkte, innerhalb derer es viele Nuancen gibt. In Teilaspekten überschneiden sich die Ansichten auch. Die einen sehen in § 264 Abs. 2 eine Generalnorm, die Vorrang vor de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Analyse des Geschäftsverlaufs unter Einbeziehung bedeutsamer finanzieller Leistungsindikatoren

Rz. 88 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 1 Satz 2 hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage zu enthalten. In diese sind aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 3 die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im JA ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Rz. 89 [Autor/Zitation] Un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die bilanzielle Behandlung ausstehender Einlagen hängt maßgeblich davon ab, ob die Einlage eingefordert ist. Eingefordert ist die Einlage nach einer Aufforderung durch den Vorstand iSd. § 63 Abs. 1 AktG (zB Pöschke in BeckOGK HGB, § 272 Rz. 33 [10/2024]) bzw. die Gesellschafter der GmbH nach § 46 Nr. 2 GmbHG (Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 42 [Autor/Zitation] Das Unterlassen von Angaben zum Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 und 11b) geht auf Art. 17 Abs. 1 Buchst. g UAbs. 1 Bilanz-RL (2013/34/EU) – Art. 43 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der 4. EG-RL – (bezüglich der Unterlassung bei untergeordneter Bedeutung, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, sowie bezüglich der Nichtangabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses von Unternehmen, di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Einschränkungen im Anwendungsbereich – Ausschluss von Unternehmen bestimmter Geschäftsmodelle (Abs. 3)

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach § 267a Abs. 3 sind Unternehmen, auch wenn sie die quantitativen Schwellenwerte des § 267a Abs. 1 Satz 1 nicht überschreiten, von den Regelungen – regelmäßig den Erleichterungsmöglichkeiten – ausgeschlossen, die Kleinstkapitalgesellschaften grds. offenstehen, wenn es sich um bestimmte Geschäftsmodelle handelt, die nach Ansicht des Gesetzgebers Risi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / jj. Änderungen der Unternehmensstruktur

Tz. 66 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.16A (i) schreibt vor, dass Unternehmen in ihren Zwischenberichten über die Auswirkungen von Änderungen in der Unternehmensstruktur in der abgelaufenen Berichtsperiode zu berichten haben. Dies gilt bspw. für Änderungen in der Zusammensetzung eines Unternehmens, zB bei Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb oder bei der Veräußerung v...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 237 [Autor/Zitation] Nr. 11b wurde durch das BilRUG eingeführt. Ziel war es, Nr. 11 um zusätzliche Angabepflichten, die bei börsennotierten Unternehmen für erforderlich gehalten werden, zu entlasten (vgl. RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 65). Sie tritt für börsennotierte KapGes. neben die für alle mittelgroßen und großen KapGes. geltende Vorgabe aus Nr. 11. Die Berichtspf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 254 [Autor/Zitation] Nr. 14 dient seit dem BilRUG der Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. l und n Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44; früher: Art. 56 Abs. 2 der 4. EG-RL idF von Art. 41 der 7. EG-RL). Rz. 255 [Autor/Zitation] Ursprünglich enthielt Nr. 14 die Verpflichtung zu Angaben sowohl zur Gesellschaft, die den Konzernabschluss für de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 453 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht wurde durch das BilRUG eingeführt und entspricht (inhaltlich unverändert) § 277 Abs. 4 Satz 3 aF (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67). Nr. 32 hat keine Grundlage in der Bilanz-RL (2013/34/EU). Es handelt sich um eine rein nationale Vorgabe. Für den Konzernanhang folgt aus § 314 Abs. 1 Nr. 24 eine parallele Angabepflicht. Rz. 45...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen weiterer Untergliederungen

Rz. 114 [Autor/Zitation] Wird durch eine Vielzahl von Einzelposten die Übersichtlichkeit des JA beeinträchtigt oder handelt es sich um unwesentliche Posten, so sind Untergliederungen nicht zulässig (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 265 Rz. 14; Böcking/Hanke in Beck HdR, B 141 Rz. 64 [9/2022]). Sie sind daher auf solche Fälle begrenzt, in denen sie zu einer Verbesserung des...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Finanzlage

Rz. 192 [Autor/Zitation] Die Betriebswirtschaft versteht unter Finanzlage die Gesamtheit aller Aspekte, die sich auf die Finanzierung einer Gesellschaft beziehen, etwa Finanzstruktur, Deckungsverhältnisse, Fristigkeiten, Finanzierungsspielräume, Investitionsvorhaben, schwebende Bestellungen und Kreditlinien (vgl. St/SABI 3/1986, WPg 1986, 670). Eine umfassende Darstellung idS...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wesentlichkeit

Tz. 14 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als Teil der Angabeninitiative wurde der Begriff der Wesentlichkeit überarbeitet. Ziel war es, eine einheitliche Definition von Wesentlichkeit über alle Standards zu erreichen, größere Klarheit zu erlangen, was als wesentlich gilt, und damit die (Finanz-)Kommunikation zu verbessern. Wesentlich sind nach dem neugefassten IAS 1.7 Informationen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelungszweck

Rz. 62 [Autor/Zitation] Kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d müssen den JA nach § 264 Abs. 1 Satz 2 um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern und können ihn zusätzlich um eine Segmentberichterstattung ergänzen. Über ihren Wortlaut hinaus erfasst die Norm kraft gesetzlicher Verweisungen zB in § 264a Abs. 1 und § 5 Abs. 2a Satz 2 PublG auch and...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vermögenslage

Rz. 182 [Autor/Zitation] Die Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens ergibt sich in erster Linie aus der Bilanz. § 242 Abs. 1 definiert die Bilanz als einen Abschluss, in dem der Kaufmann das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellt. Die Vermögensdarstellung ist damit Definitionselement der Bilanz im Rechtssinne. In § 242 ist als Vermögen zwar nur di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ertragslage

Rz. 202 [Autor/Zitation] Unter der Darstellung der Ertragslage (in der Literatur auch als Erfolgslage bezeichnet, vgl. Coenenberg in HURB, 155, 160) ist die Funktion des JA zu verstehen, die Quellen und das Zustandekommen des wirtschaftlichen Erfolgs – dh. des Überschusses der Erträge über die Aufwendungen – im abgelaufenen GJ ebenso ersichtlich zu machen wie die Aufwands- un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung war Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission, der Maßnahmen zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU forcierte. Ziel war es, die Offenlegung im Bereich Unternehmensführungspraktiken zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a entstammt der EU-Richtlinie 2012/6/EU v. 14.3.2012 und wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) v. 27.12.2012 in das HGB eingefügt. Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23.7.2015 in Kraft gesetzt worden war (vgl. Staake in HKMS[3], § 274a HGB Rz. 7), erfuhr § ...mehr