Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anforderungen an den Konzernabschluss (Nr. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der die Personenhandelsgesellschaft einbeziehende Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht müssen nach dem für das den Konzernabschluss aufstellende Unternehmen maßgeblichen Recht im Einklang mit der Bilanzrichtlinie aufgestellt und im Einklang mit der Abschlussprüferrichtlinie von einem Abschlussprüfer geprüft und schließlich offengelegt worden s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auslegungshilfe

Rz. 226 [Autor/Zitation] Nach allgemeiner Ansicht ist Abs. 2 zumindest eine Auslegungshilfe für die Einzelvorschriften (vgl. zB Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 76 zu § 237 HGB-E; Busse von Colbe, WPg 1987, 117, 120; Biener in Mellwig/Moxter/Ordelheide, Handels- und Steuerbilanz, 157, 160 f.; Meyer in Großkomm. HGB6, § 264 Rz. 40). Diese Feststellung ist allerdings zu undifferen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 134 [Autor/Zitation] Da die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 grds. bindend sind, dürfen Gliederung und Postenbezeichnungen nur verändert werden, wenn Besonderheiten der KapGes. bestehen, die eine Anpassung zur Herstellung der Klarheit und Übersichtlichkeit des JA erforderlich machen. Rz. 135 [Autor/Zitation] Ist dies der Fall, besteht eine Verpflichtung zur Änderu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Normzweck: Ziel der Bilanzierung latenter Steuern

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Steuerabgrenzung nach § 274 aF diente wie die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 nF der periodengerechten Abgrenzung des Steueraufwands sowie dem zutreffenden Ausweis der Vermögenslage. Diskutiert wurde jedoch, welcher Zielsetzung Priorität beizumessen sei (vgl. ADS[6], § 274 HGB Rz. 28 f.). Die periodengerechte Erfolgsermittlung entspricht i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wahlrechte

Rz. 233 [Autor/Zitation] Ob Abs. 2 die KapGes. in der Ausübung der ihr durch Gesetz oder GoB eingeräumten Wahlrechte einschränkt, wurde vor dem BilMoG v. 25.5.2009 (BGBI. I 2009, 1102) eingehend diskutiert und unterschiedlich beurteilt (zum Meinungsstand eingehend Hennrichs, passim; ferner etwa Clemm in FS Budde, 135; Siegel in HURB, 417 ff.). Seitdem hat die Frage etwas an B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / III. Bestätigung durch den Abschlussprüfer

Rz. 61 [Autor/Zitation] Eine weitere Neuerung der CSRD ist die Verpflichtung zur Bestätigung des Nachhaltigkeitsberichts durch Abschlussprüfer (gem. Art. 2 Nr. 2 Abschlussprüferrichtlinie ist ein Abschlussprüfer "eine natürliche Person, die von den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaates nach dieser Richtlinie für die Durchführung von Abschlussprüfungen zugelassen wurde"; i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Einstufige/mehrstufige Strukturen

Rz. 323 [Autor/Zitation] Das gesetzliche Leitbild der Befreiungsvorschrift des Abs. 3 sind einstufige Strukturen. Dies zeigt der Gesetzestext durch die Formulierung in seinem einleitenden Satz, der von der Einbeziehung in "den" und nicht in "einen" KA ausgeht. Ähnlich formuliert es auch Nr. 2 der Vorschrift, wenn dort "das" MU zum Einstehen für das TU verpflichtet sein muss. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Motiv der Regelung des § 267a ist es, dem Bedürfnis der Kleinstkapitalgesellschaften nach Bürokratieabbau und Kostensenkung im Bereich des Finanz- und Rechnungswesen zu entsprechen und dabei zu berücksichtigen, dass kleinste Kapitalgesellschaften im Rahmen der externen Finanzberichterstattung (Rechnungslegung und Offenlegung) ein geringeres öffentliches...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung, Angaben zu unterlassen, wenn es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist, hat keine Grundlage in der Bilanz-RL (2013/34/EU). Vielmehr wird eine bereits im AktG aF enthaltene Schutzklausel fortgeführt, soweit die allgemeinen Vorschriften über die Rechnungslegung von KapGes. betroffen sind (v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ausleihungen an verbundene Unternehmen (A.III.2.)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Ausleihungen umfassen alle dem Anlagevermögen zuzuordnenden Finanz- und Kapitalforderungen, soweit sie nicht unter den Wertpapieren auszuweisen sind. Die Gesamt- oder Restlaufzeit ist dabei grds. unbeachtlich. Allerdings wird zur Beurteilung der Daueranlageabsicht im Allgemeinen eine Gesamtlaufzeit von wenigstens einem Jahr zu fordern sein (vgl. auch ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Gegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist

Rz. 123 [Autor/Zitation] Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Abschreibungen planmäßig vorzunehmen (§ 253 Abs. 3 Satz 1). Der Abschreibungsverlauf ist damit für jeden Anlagegegenstand dieser Art von vornherein bekannt, jede Abweichung – sei sie durch eine Nutzungsdauerschätzung oder die Anwendung eines anderen Abschreibungsve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz und Voraussetzungen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Bei der weitgehenden Gliederung, die das Bilanzschema vorsieht, lassen sich Überschneidungen einzelner Bilanzposten nicht vermeiden. Das gilt umso mehr, als die nach § 266 gesondert ausweispflichtigen Posten nicht nach einem einheitlichen und übergeordneten Gesichtspunkt, sondern nach verschiedenen Kriterien bestimmt sind. Rz. 71 [Autor/Zitation] So woll...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sachlicher Anwendungsbereich des Einblicksgebots

Rz. 162 [Autor/Zitation] Die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich resultiert letztlich daraus, dass der deutsche Gesetzgeber Art. 4 Abs. 4 Bilanz-RL (2013/34/EU), bzw. Art. 2 Abs. 5 der 4. EG-RL (78/660/EWG), nicht ausdrücklich umgesetzt hat, sondern sich – in Umsetzung von Art. 4 Abs. 3 Satz 2 Bilanz-RL bzw. Art. 2 Abs. 4 der 4. EG-RL – darauf beschränkt hat, in Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 77 [Autor/Zitation] Nach § 289 Abs. 1 Satz 1 sind im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der KapGes. darzustellen. Die Berichterstattungspflicht unterscheidet sich nicht von der entsprechenden Regelung des § 315 Abs. 1 Satz 1. Rz. 78 [Autor/Zitation] Der Berichtsteil orientiert sich primär am abgelaufenen GJ (Hoffmann/Lüdenb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhaltliche Vorgaben für den Jahresabschluss und Bilanzeid (Abs. 1a und 2)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1a sind im JA bestimmte allgemeine Angaben zu machen. Hierzu zählen die Firma, der Sitz, das Registergericht, die Nummer, unter der die Gesellschaft im HR eingetragen ist sowie ggf. der Hinweis auf eine Liquidation oder Abwicklung (vgl. näher Rz. 119). Rz. 9 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 normiert als Generalklausel das Einblicksgebot, wonach de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 342 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht geht auf das BilMoG zurück. Ziel war es, die handelsrechtlichen Berichtspflichten an die internationale Rechnungslegung anzunähern und die Informationsfunktion des JA zu verbessern. Durch die Verbesserung der Information soll Gefahren für die Vermögenslage des Unternehmens, die aus Transaktionen mit nahestehenden Personen oder Unte...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 1

Tz. 1 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 schreibt Grundsätze für die Darstellung von allgemeinen Abschlüssen vor, um Perioden- und Betriebsvergleiche zu ermöglichen. Der Standard normiert dazu neben den grundlegenden Anforderungen an die Darstellung von Abschlüssen Anwendungsleitlinien für deren Struktur und Mindestanforderungen an deren Inhalt (IAS 1.1). Die Erfassung, Bewertu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Organisation des Verkaufs

Rz. 124 [Autor/Zitation] Bei der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsgebieten oder geografisch bestimmten Märkten aufgrund erheblicher Unterschiede ist die Organisation des Verkaufs zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber legt seiner Gesetzesformulierung damit wohl die Annahme zugrunde, dass unterschiedliche Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft oder unterschiedliche geog...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 92 [Autor/Zitation] Da die in §§ 266 und 275 enthaltenen Gliederungsschemata auf die Normalfälle von Industrie- und Handelsunternehmen abstellen, ist in Abs. 5 unter bestimmten Voraussetzungen eine Erweiterung der Gliederungsschemata durch eine weitere Untergliederung sowie durch die Hinzufügung neuer Posten vorgesehen. Darüber hinaus sieht Abs. 6 vor, dass die Gliederung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angabe

Rz. 347 [Autor/Zitation] Nach Nr. 21 sind Angaben zumindest zu den wesentlichen marktunüblichen Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zu deren Wertumfang, zur Art der Beziehung zu den nahestehenden Unternehmen und Personen sowie weitere Angaben zu den Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft n...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 34

Tz. 1 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Zielsetzung des IAS 34 besteht darin, den Mindestinhalt eines Zwischenberichts festzulegen sowie Grundsätze für die Erfassung und die Bewertung der in einem Zwischenbericht zu erfassenden Posten vorzuschreiben. Gemäß IAS 34.4 kann ein Zwischenbericht entweder aus einem verkürzten Abschluss (condensed set of financial statements) oder aus e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 435 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 30a ist ab dem Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze der tatsächliche Steueraufwand oder Steuerertrag, der sich nach dem nationalen Mindeststeuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen für das GJ in Bezug auf die Gesellschaft ergibt, anzugeben. Sofern in einer Jurisdiktion ein Mindeststeuergesetz bereits das Gesetzgebungsverfahren ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unterlassen von Angaben über nicht publizitätspflichtige Unternehmen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Unter Aufrechterhaltung der Verpflichtung, über Beteiligungsgesellschaften nach § 285 Nr. 11 und 11b Angaben zu machen, stellt Abs. 3 Satz 2 die Befreiung in das Ermessen der KapGes., Angaben über das Eigenkapital und das Jahresergebnis von Unternehmen zu unterlassen, wenn diese ihren JA nicht offenzulegen haben und die berichtende KapGes. keinen beher...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Der Anhang ist der dritte, wesentliche Teil des JA von KapGes. (§ 264 Abs. 1). Er ist neben Bilanz und GuV notwendiger Bestandteil der Rechnungslegung. Rz. 5 [Autor/Zitation] Als gleichwertiger Bestandteil des JA (Grottel in Beck BilKomm.[14], § 284 HGB Rz. 17) dient er diesem und ist auch dessen Zwecksetzung untergeordnet. Ihm kommt mit der Bilanz und de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzierungsmethoden

Rz. 67 [Autor/Zitation] Das Gesetz unterscheidet in Abs. 2 Nr. 1 zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Eine Definition der unter diese Begriffe zu subsumierenden Sachverhalte gibt das Gesetz nicht. Während der Begriff der "Bewertung" zB in der Bezeichnung bestimmter Gruppen von Vorschriften im Gesetz verwendet wird (vgl. zB Drittes Buch HGB – 1. Abschn. – 2. Unterab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lagebericht

Rz. 58 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 konstituiert für große und mittelgroße KapGes. ferner die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts. Kleine KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 und damit (erst recht) auch Kleinstkapitalgesellschaften iSv. § 267a sind von dieser Verpflichtung ausgenommen (§ 264 Abs. 1 Satz 4), um sie angesichts ihrer vergleichsweise geringen Ressourcen nicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die Angabe der Bewertungsmethoden ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der JA der KapGes. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, da das Gesetz vielfach verschiedene Verfahren der Bewertung zulässt. Unter dem Begriff der Bewertungsmethode sind bestimmte, in ihrem Ablauf defin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 266 ist neben § 275, der die Gliederung der GuV regelt, die zentrale Gliederungsvorschrift der handelsrechtlichen Rechnungslegung (Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 266 Rz. 1). Die Gliederungsgrundsätze sollen die Bilanzklarheit und die Kontinuität des Ausweises sicherstellen. § 266 konkretisiert dabei die Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 und den Grun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verkürzte Bilanz (Abs. 5)

Rz. 91 [Autor/Zitation] Der mit dem MicroBilG eingefügte Abs. 5 dient der Klärung des Verhältnisses zwischen den Anforderungen des § 264c Abs. 1–4 und denen des § 266 Abs. 1 Satz 3 und 4. Haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a, welche die Größenkriterien des § 267 Abs. 1 (klein) bzw. § 267a (kleinst) erfüllen, brauchen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 bzw. 4 nu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angabe und Begründung bei Abweichungen von Bilanzierungsmethoden

Rz. 105 [Autor/Zitation] Abweichungen von Bilanzierungsmethoden sind nur im Rahmen der gesetzlichen Ansatzwahlrechte zulässig, von denen es seit dem BilMoG nur noch wenige gibt (vgl. im Einzelnen Rz. 70). Für die Ausübung von Ansatzwahlrechten gilt das Stetigkeitsgebot des § 246 Abs. 3 Satz 1. Abweichungen vom Gebot der Ansatzstetigkeit sind gem. § 246 Abs. 3 Satz 2 iVm. § 25...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Die nach Nr. 3a anzugebenden Arten finanzieller Verpflichtungen dienen neben sonstigen Angaben (Vermerken) über die Fälligkeit von Verbindlichkeiten vor allem der Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 37 [9/2024]); dies ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzestext. Das Gesetz gibt zur Erläuterung des Terminus der ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen zur Zwischenberichterstattung in Deutschland

Tz. 185a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 überlässt es den jeweils verantwortlichen nationalen Institutionen, wie den Regierungen, Börsen, Börsenaufsichtsbehörden und den sich mit der Rechnungslegung befassenden Berufsverbänden, Vorschriften über die Veröffentlichungspflichten und die Häufigkeit von Zwischenberichten zu erlassen. Wenn die verantwortlichen nationalen Institut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanz

Rz. 396 [Autor/Zitation] Das Gesetz räumt ein Wahlrecht zur Hinzufügung neuer Posten ein, wenn deren Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs. 5 Satz 2). Dieses Wahlrecht verdichtet sich zur Pflicht, soweit dies durch das Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1) oder das Gebot eines sachgerechten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erläuterungspflicht im Anhang (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht bei mangelnder Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen eine Erläuterung im Anhang vor. Aus der Einordnung der Regelung im Rahmen der Gliederungsvorschriften ergibt sich, dass hier nur die eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund von Ausweisänderungen angesprochen ist, nicht aus Abweichungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- bzw. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen

Rz. 115 [Autor/Zitation] Im Folgenden seien an einigen Beispielen die Probleme dargestellt, die sich für die Feststellung, ob eine Änderung von Bewertungs- und Abschreibungsmethoden vorliegt oder nicht, ergeben können. Rz. 116 [Autor/Zitation] Durchbrechungen des Grundsatzes der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1) durch Nichtbeibehaltung einzelner Wertansätze sind auch in Ausn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anpassungsmöglichkeiten

Rz. 52 [Autor/Zitation] In den Fällen, die eine Erläuterungspflicht nach Abs. 2 Satz 2 auslösen (s. Rz. 47 ff.), kann die Vergleichbarkeit grds. auch durch Anpassung der Vorjahresbeträge hergestellt werden. Nicht bei allen genannten Sachverhalten ist eine Anpassung allerdings zweckmäßig und möglich, so dass eine differenzierte Beurteilung geboten ist. Rz. 53 [Autor/Zitation] Is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Die Klimakommunikation / Literaturtipps

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige AfA zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein AfA-Wahlrecht (vgl. § 253...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsatz

Rn. 193 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für alle VG des AV, d. h. unabhängig von ihrer ND, sind die fortgeführten AHK (RBW) mit ihrem beizulegenden Wert am BilSt zu vergleichen. Ergibt sich aus dieser Gegenüberstellung eine Wertminderung am BilSt, die voraussichtlich dauernd ist, hat eine außerplanmäßige AfA auf den niedrigeren beizulegenden Wert zu erfolgen (vgl. § 253 Abs. 3 Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 213 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige AfA auch gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts unterliegt dem Stetigkeitsgebot (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6; Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 350; zum Stetigkeitsgebot ausführlich HdR-E, HGB § 252, Rn. 119ff.). Da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragen der Zuschreibungstechnik

Rn. 385 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere die Frage zu beantworten, in welcher Reihenfolge bei einem eindeutig vorgegebenen RBW die planmäßigen AfA, außerplanmäßigen AfA sowie Zuschreibungen vorzunehmen sind. Diese Frage ist bilanzpolitisch bedeutungsvoll; denn je nach der gewählten Zuschreibungstechnik können sich unterschiedliche AfA- und Zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzinstrumente

Rn. 97 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nach § 254 Satz 1 nur Finanzinstrumente zulässig. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in diesem Kontext auf eine abschließende inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs "Finanzinstrumente" zu verzichten. Beispiel: Zur Absicherung gegen Wertänderungs- und Zahlungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufgaben der Abschreibung

Rn. 133 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch die AfA werden die AHK von VG des AV nicht sofort vollständig als Aufwand erfasst. Es wird nur ein Teil des Gesamtbetrags dem jeweiligen GJ zugerechnet (AfA-Quote). Dieser Teilbetrag richtet sich nach der Höhe des AfA-Ausgangswerts, der planmäßigen ND sowie der AfA-Methode. Die Höhe der AfA wirkt sich damit auf die Vermögens- (Bewertung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 22 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff., sowie HdR-E, HGB § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwerb). Das gilt auch für Anteile an PersG, die ha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Wertaufholungsverbot für den Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 374 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 3f. enthalten die Regelungen zur wahlweisen (nur VG des Finanz-AV; vgl. Abs. 3 Satz 6) und pflichtgemäßen außerplanmäßigen AfA (alle VG des AV und UV; vgl. Abs. 3 Satz 5 und Abs. 4). Hierauf nimmt § 253 Abs. 5 Satz 1 Bezug und fordert eine Wertaufholung bei Wegfall der Gründe nach einer vorangegangenen Niederstwert-AfA. Demnach fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 9.5.2 Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids kann schriftlich oder per Telefax Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt werden.[1] Dies hat zur Folge, dass das Amtsgericht (Mahngericht) den Rechtsstreit an das im Mahnbescheidsantrag bezeichnete Gericht (Prozessgericht) abgibt, bei dem der Anspruch des Antragstellers im Prozessverfahren geprüft...mehr