Prof. Dr. Christopher Almeling
Rz. 120
Ein Prüfungsauftrag iSd. Assurance Framework (vgl. Rz. 87) ist ein Auftrag an einen Prüfer zur Erlangung ausreichender angemessener Prüfungsnachweise, um ein Prüfungsurteil abgeben zu können, das das Maß an Vertrauen vorgesehener Nutzer in einen Prüfungsgegenstand erhöhen soll. Der Prüfungsgegenstand ist das Ergebnis einer Messung oder Beurteilung eines zugrunde liegenden Sachverhalts anhand geeigneter Kriterien durch eine verantwortliche Partei (Assurance Framework Rz. 10).
Rz. 121
Bei einem Prüfungsgegenstand handelt es sich um Informationen, die durch die Anwendung von Kriterien auf einen zugrunde liegenden Sachverhalt entstehen. Diese Informationen werden daher auch als Sachverhaltsinformationen bezeichnet. Beispielsweise entsteht ein JA oder Konzernabschluss (Sachverhaltsinformationen) durch die Messung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (zugrunde liegender Sachverhalt) eines Unternehmens anhand von Rechnungslegungsgrundsätzen (Kriterien). Die Sachverhaltsinformationen enthalten verschiedene – implizite oder explizite – Aussagen (vgl. zum Aussagenkonzept Ruhnke/Lubitzsch, WPg 2006, 366). Der Prüfer sammelt ausreichende angemessene Prüfungsnachweise in Bezug auf solche Sachverhaltsinformationen, dh. den Prüfungsgegenstand, als Grundlage für sein Prüfungsurteil (Assurance Framework Rz. 11).
Rz. 122
Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge in Testierungsaufträge (attestation engagements) und direkte Aufträge (direct engagements). Bei einem Testierungsauftrag wendet eine andere Partei als der Prüfer die Kriterien auf den zugrunde liegenden Sachverhalt an. Im Falle der Jahresabschlussprüfung, die einen Testierungsauftrag darstellt, handelt es sich bei der anderen Partei um die für die Aufstellung des...