Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.6 Angemessenheit

Schließlich wird das Finanzamt noch darauf achten, dass die vereinbarten Vergütungen der Höhe nach üblich sind. Hierzu wird ein innerbetrieblicher, hilfsweise auch ein außerbetrieblicher Vergleich, angestellt. Dies betrifft Vereinbarungen jeglicher Art zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, wie z. B. die Höhe einer vereinbarten Miete für ein der ...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 4 Anstellungsvertrag

In der Praxis ist der Anstellungsvertrag mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer sicherlich die bedeutendste Vereinbarung. Zugleich ist dies auch ein Bereich, in welchem – bedingt durch die Vielgestaltigkeit – immer wieder Fehler gemacht werden bzw. es mit dem Finanzamt zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Kernpunkt für die steuerrechtliche Überprüfung bzw. Anerkennung ist – wi...mehr

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Bewertung der Erbbaurechte ... / [Ohne Titel]

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Verbilligte Vermietung an n... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Die verbilligte Vermietung von Wohnraum findet klassischerweise zwischen nahen Angehörigen statt, indem z.B. Eltern ihrem Kind eine ihnen gehörende Wohnung zu einem unter der ortsüblichen Marktmiete liegenden Mietzins überlassen. Damit will man nicht nur eine verminderte finanzielle Belastung des Nutzenden, sondern auch eigene Steuerspareffek...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.1 Berichtigung der Bilanz auch nach ihrer Einreichung beim Finanzamt

Rz. 83 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG darf der Steuerpflichtige die Vermögensübersicht (Bilanz) nach den dargestellten Voraussetzungen auch nach ihrer Einreichung beim Finanzamt ändern. Zwar lässt der Wortlaut ("auch nach ihrer Einreichung") vermuten, dass die Norm auch für frühere Zeitpunkte anwendbar sein könnte; nach dem Telos der Norm soll der Steuerpflichtige j...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.1 Anwendung des objektiven Fehlerbegriffs auf Rechtsfragen

Rz. 62 Nach der früheren Handhabung war ein Bilanzansatz erst dann fehlerhaft, wenn er sowohl objektiv gegen handels- oder steuerrechtliche Bilanzierungsvorschriften verstoßen hat, als auch subjektiv der Steuerpflichtige diesen Verstoß bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung im Zeitpunkt der Bilanzerstellung hätte erkennen können.[1] Erforderlich war demnach das kumula...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 51 Eine Bilanzberichtigung darf nur der Steuerpflichtige selbst vornehmen.[1] Ist ein Bilanzansatz unter verschiedenen Gesichtspunkten fehlerhaft und kann dies nach Wahl des Steuerpflichtigen durch die eine oder andere Maßnahme beseitigt werden, kann auch hier allein der Steuerpflichtige bestimmen, auf welche Art der Fehler beseitigt werden soll.[2] Steuerpflichtiger i. ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.2 Recht oder Pflicht zur Bilanzberichtigung

Rz. 84 Liegt ein als unrichtig respektive fehlerhaft erkannter Ansatz in der Steuerbilanz vor, so kann der Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt den spezifischen Fehler mitteilen und dadurch berichtigen.[1] Strittig ist hierbei, ob dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ("darf") zur Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG zugestanden wird oder ob es sich...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.2 Recht oder Pflicht zur Bilanzberichtigung

Rz. 84 Liegt ein als unrichtig respektive fehlerhaft erkannter Ansatz in der Steuerbilanz vor, so kann der Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt den spezifischen Fehler mitteilen und dadurch berichtigen.[1] Strittig ist hierbei, ob dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ("darf") zur Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG zugestanden wird oder ob es sich...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.2.1 Zeitliche Verknüpfung zur Bilanzberichtigung

Rz. 92 Eine Bilanzänderung ist nach Einreichen der Steuerbilanz beim zuständigen Finanzamt nur dann als zulässig anzusehen,[1] wenn gemäß den Ausführungen in § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG gesichert ist, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung[2] besteht, ein enger sachlicher Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung vorliegen muss und darüber hinaus die Bil...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.4 Verfahren der Bilanzberichtigung

Rz. 90 Das Verfahren, dem bei der Bilanzberichtigung zu folgen ist, ist nicht durch spezielle Vorschriften gesetzlich geregelt. Vielmehr sind auch auf die Bilanzberichtigung die Vorschriften des Festsetzungs- und ggf. des Rechtsbehelfsverfahrens anzuwenden, sodass sich die Bilanzberichtigung insoweit als unselbständiger Teil des allgemeinen Festsetzungsverfahrens darstellt.[...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.4 Verfahren der Bilanzberichtigung

Rz. 90 Das Verfahren, dem bei der Bilanzberichtigung zu folgen ist, ist nicht durch spezielle Vorschriften gesetzlich geregelt. Vielmehr sind auch auf die Bilanzberichtigung die Vorschriften des Festsetzungs- und ggf. des Rechtsbehelfsverfahrens anzuwenden, sodass sich die Bilanzberichtigung insoweit als unselbständiger Teil des allgemeinen Festsetzungsverfahrens darstellt.[...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.3.4 Irrtümlich unterbliebener Ausweis einer steuerfreien Rücklage

Rz. 115 Hat das Finanzamt eine in der Vorjahresbilanz gebildete und im Folgejahr nicht auf Reinvestitionsobjekte übertragene, aber dennoch in der bei ihm eingereichten Bilanz des Folgejahres irrtümlich niedriger ausgewiesene Investitionsrücklage[1] als gewinnerhöhend aufgelöst behandelt, hat der Steuerpflichtige keine Möglichkeit mehr, dieses Ergebnis zu korrigieren, denn di...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.3.4 Irrtümlich unterbliebener Ausweis einer steuerfreien Rücklage

Rz. 115 Hat das Finanzamt eine in der Vorjahresbilanz gebildete und im Folgejahr nicht auf Reinvestitionsobjekte übertragene, aber dennoch in der bei ihm eingereichten Bilanz des Folgejahres irrtümlich niedriger ausgewiesene Investitionsrücklage[1] als gewinnerhöhend aufgelöst behandelt, hat der Steuerpflichtige keine Möglichkeit mehr, dieses Ergebnis zu korrigieren, denn di...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.3.1 Nachträglich getroffene Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 105 Bei Bilanzänderungen handelt es sich vor allem um Fälle, in denen der Steuerpflichtige eine zum Ansatz gebrachte Bilanzposition im Rahmen eines ihm zustehenden Bewertungswahlrechts ändert, er folglich nachträglich ein Bewertungswahlrecht ausübt oder auf die Wahlrechtsausübung verzichtet. Von der Bilanzänderung sind jedoch solche Maßnahmen zu differenzieren, die ledig...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.5 Aufhebbarkeit und Änderbarkeit der Steuerfestsetzung

Rz. 75 Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung Ist die Bilanz des Steuerpflichtigen fehlerhaft, ist der Steuerpflichtige grds. dazu berechtigt, den Fehler zu beheben und die Bilanz entsprechend zu berichtigen. Dies ist unproblematisch möglich, wenn die Steuerfestsetzung noch nicht erfolgt ist oder wenn sie zwar erfolgt, aber noch nicht bestandskräftig ist; in diesen Fällen i...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 5 Entscheidungen nachhaltig treffen

Neben der strategischen Verankerung ist es wichtig, nachhaltiges Denken in Entscheidungsprozesse zu integrieren. Bei Vorhaben, die dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden, ist es obligatorisch, einen Nachhaltigkeits-Check durchzuführen. Anhand einer Nachhaltigkeits-Checkliste werden alle drei Dimensionen der Triple Bottom Line reflektiert. Für jede Dimension wurden wes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Form des Antrags und Zuständigkeit (§ 39a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39a Abs 2 S 1 EStG ist der Antrag iSd § 39a Abs 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und vom ArbN eigenhändig zu unterschreiben. Den Vordruck bestimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder (§ 51 Abs 4 Nr 1 Buchst c EStG). Der Antrag ist unzulässig, sofern er nicht die Formvorschriften erfüllt ...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Vermächtnisnehmerin aus dem Nachlass ihres am … 5.2013 verstorbenen Vaters (Erblasser). Der Erblasser war zu diesem Zeitpunkt als Kommanditist mit einem Anteil von 1 % an einer KG beteiligt. Außerdem war er im gleichen Umfang an der Komplementär-GmbH beteiligt, die an der KG nicht vermögensmäßig beteiligt war. Alleinerbe is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen ...mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. Der Beklagte hat zu Unrecht die Änderung des Erbschaftsteuerbescheides abgelehnt; der Kläger hat gem. § 164 Abs. 2 AO einen Anspruch auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides (§ 101 S. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das Klagebegehren ist dahingehend auszulegen, dass der Kläger die Aufhebung des ihn betreffenden Bescheides vom 15.1.2020...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenmanagement: Antrag auf Änderung der Einspruchsentscheidung statthaft

In Honorargestaltung 1/2020 hatten wir darauf hingewiesen, dass beim BFH das Revisionsverfahren VIII R 30/17 zu der höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage anhängig sei, ob eine schlichte Änderung nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung nur erfolgen dürfe, wenn mit dem Änderungsantrag nicht erneut Tatsachen und Rechtsfragen geltend gemacht würden, über die in de...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.3 Beispiel: Behandlung eines repräsentativen Dienstwagens

In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten für ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug angemessen, auch wenn es zur oberen Preisklasse gehört. Das gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gut ausgestattete Serienfahrzeuge können durchaus die Grenze von 100.000 EUR überschreiten. Bei solch hohen Preisen sind die Anschaffungskosten ggf. nur dann angemessen, wenn das Unternehm...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag (2021: 9.745 EUR (Einzelveranlagung), 19.490 EUR (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2021: 24.500 EUR) überschritten, unterliegt der Gew...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 10 Sonderfall: Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf die erworbenen Wirtschaftsgüter

Wenn mehrere Wirtschaftsgüter erworben werden, für die ein Gesamtkaufpreis festgelegt worden ist, muss der Kaufpreis aufgeteilt werden. Mehrere selbstständige Wirtschaftsgüter dürfen i. d. R. nicht als eine Sachgesamtheit ausgewiesen werden, sondern sind einzeln mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten zu bilanzieren: Wird im Kaufvertrag keine Aufteilung des Gesamtkaufpreises ...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 6 Ausblick: Mahnende Finanzverwaltung stellt Influencer-Leitfaden in Aussicht

Der vom BMF veröffentliche FAQ macht deutlich, dass die Einkünfteerzielung über die Sozialen Medien längst aus ihrem steuerlichen Schattendasein herausgetreten ist. Die Finanzverwaltung ist zunehmend für diese Berufsgruppe sensibilisiert [1] und bestrebt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Instrumentariums Zugriff auf steuerrelevante Information zu erhalten. Die Finanzverwal...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.1 Auswirkungen auf den Bilanzansatz und die Abschreibungshöhe (AfA-Höhe)

Sind bei einem angeschafften Vermögensgegenstand, der dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, die Anschaffungskosten unangemessen hoch, d. h. ein Teil der Anschaffungskosten übersteigt die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessene Höhe der Anschaffungskosten, so ist handelsrechtlich dieser Vermögensgegenstand trotz der Unangemessenheit seiner Anschaffungskosten dem Bet...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.1 Auswirkungen auf den Bilanzansatz und die Abschreibungshöhe (AfA-Höhe)

Sind bei einem angeschafften Vermögensgegenstand, der dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, die Anschaffungskosten unangemessen hoch, d. h. ein Teil der Anschaffungskosten übersteigt die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessene Höhe der Anschaffungskosten, so ist handelsrechtlich dieser Vermögensgegenstand trotz der Unangemessenheit seiner Anschaffungskosten dem Bet...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 3 Influencer: Gewinnermittlung: Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung?

Je nach Umfang der Tätigkeit kann die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung (auch für gewerbliche Einkünfte in den Grenzen des § 241a HGB bzw. § 141 AO) oder mittels Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 EStG) erfolgen. Unabhängig von der Ermittlungsart ist zunächst zu betrachten, was – berufsspezifisch – als Betriebsein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.4 Investitionsabzugsbetrag für teure Wirtschaftsgüter

Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (z. B. die Anschaffung mehrerer Pkw aus einem gehobenen Preissegment) als unangemessen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Wie oben dargestellt, wird der Begriff der "Aufwendungen" im EStG als Oberbegriff für Ausgaben und Aufwand verwe...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.4 Investitionsabzugsbetrag für teure Wirtschaftsgüter

Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (z. B. die Anschaffung mehrerer Pkw aus einem gehobenen Preissegment) als unangemessen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Wie oben dargestellt, wird der Begriff der "Aufwendungen" im EStG als Oberbegriff für Ausgaben und Aufwand verwe...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 4 Umsatzsteuerpflicht sobald die Kleinunternehmergrenze überschritten ist

Umsatzsteuerlich wird die Tätigkeit als Influencer insbesondere relevant, sobald die Grenzen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsätze zzgl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr größer als 22.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht größer als 50.000 EUR) überschritten sind oder auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. Dab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine außerordentlichen Einkünfte bei Zufluss von Hauptzahlung und Restzahlungen in mehr als zwei Veranlagungszeiträumen

Leitsatz Wird die Auszahlung einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit über mehr als zwei Veranlagungszeiträume gestreckt, liegen außerordentliche Einkünfte selbst dann nicht vor, wenn die Hauptzahlung bereits im ersten Veranlagungszeitraum zufließt. Sachverhalt Die Steuerpflichtige war Mitgesellschafterin einer GmbH, von der sie am 31.12.1999 eine Pensionszusage erhielt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entfallen des unberechtigten Steuerausweises

Leitsatz 1. Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichti...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) v. 16.10.2020, BGBl. I 2020, 2187 wurde das Wohneigentumsgesetz (WEG) mit Wirkung zum 1.12.2020 in vielen wesentlichen Bereichen geändert. Dies betrifft jeden Eigentümer einer Eigentumswohnung. In diesem Beitrag werden einige Auswirkungen dieser Reform auf die Besteuerung und aktuelle Rechtsp...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / c) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Erträge aus der Geldanlage der Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n.F.) stehen den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu, da diese "Früchte" i.S.d. § 16 WEG darstellen.[53] Regelmäßig wird die Erhaltungsrücklage auf einem (separaten) Bankkonto angelegt, welches verzinslich[54] ist und zu Zinserträgen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) führt.[...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / c) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Erträge aus der Geldanlage der Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n.F.) stehen den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu, da diese "Früchte" i.S.d. § 16 WEG darstellen.[53] Regelmäßig wird die Erhaltungsrücklage auf einem (separaten) Bankkonto angelegt, welches verzinslich[54] ist und zu Zinserträgen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) führt.[...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung): Konkludenter Antrag

Leitsatz Ein Antrag zur Istbesteuerung gem. § 20 Abs. 1 UStG kann auch konkludent gestellt werden, z. B. durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn für das Finanzamt deutlich erkennbar ist, dass die Umsätze auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind. Beendet der Steuerpflichtige seine unternehmerische Tätigkeit und nim...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 110 Im Ausgangsfall (siehe Rdn 1) hat sich das Finanzamt im Einspruchsverfahren nicht überzeugen lassen. Es erlässt am Donnerstag, 19.12.2019, die ablehnende Einspruchsentscheidung und verschickt diese wie üblich mit einfachem Brief per Post an M und F. Ein Bevollmächtigter hatte sich für die Eheleute nicht bestellt.[136] Am Montag, 27.1.2020, faxen die Eheleute M und F ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendbarkeit der DSGVO im Bereich der direkten Steuern

Leitsatz Die DSGVO ist anwendbar auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzbehörden, und zwar auch, soweit die Verarbeitung im Bereich der direkten Steuern stattfindet Sachverhalt Die Kläger werden beim Finanzamt A besteuert. Mit der dortigen Bearbeitung unzufrieden zeigten sie dem beklagten Landesamt für Steuern - Landesamt - die Sachbehandlung an, über di...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Alternative (2)

Rz. 188 Nachdem der Prozessbevollmächtigte und das Finanzamt einige Schriftsätze gewechselt haben, aber lange vor der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht, zeichnet sich ab, dass das Finanzgericht in eine Beweisaufnahme eintreten möchte über die Frage, ob Herr M einen privat veranlassten Umweg gefahren ist. Die Eheleute Meyer sind den Rechtsstreit leid, zumal das Fin...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 111 Die Anfechtungsklage ist auf die Aufhebung oder die Änderung eines Verwaltungsaktes, meist des Steuerbescheides, gerichtet, §§ 40 Abs. 1, 100 Abs. 2 FGO.[137] Sie ist die typische Klage im Finanzgerichtsprozess. Die Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Hat das Finanzamt im Einspruchsverfahren einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rdn 4 ff.) s...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Pfändung

Rz. 78 Nach § 46 AO richtet sich nicht nur die Abtretung und Verpfändung von Steuererstattungsansprüchen durch den Steuerpflichtigen, sondern auch deren Pfändung durch einen Gläubiger des Steuerpflichtigen. In der Praxis ist insbesondere § 46 Abs. 6 S. 1 AO zu berücksichtigen; ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung darf nicht e...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Pfändung

Rz. 78 Nach § 46 AO richtet sich nicht nur die Abtretung und Verpfändung von Steuererstattungsansprüchen durch den Steuerpflichtigen, sondern auch deren Pfändung durch einen Gläubiger des Steuerpflichtigen. In der Praxis ist insbesondere § 46 Abs. 6 S. 1 AO zu berücksichtigen; ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung darf nicht e...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Klagebegründung und Antrag

Rz. 137 Muster 39.13: Klagebegründung und Antrag Muster 39.13: Klagebegründung und Antrag An das Finanzgericht Köln In dem Finanzrechtsstreit Meyer u.a. gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt nehmen wir Bezug auf die Klage vom 23.1.2020 und beantragen,mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Einspruchsverfahren

Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist in den Vorschriften des 7. Teils der Abgabenordnung (AO) in den §§ 347–367 geregelt. Gegen die in § 347 AO aufgeführten Verwaltungsakte ist der Einspruch bei der erlassenden Behörde, d.h. i.d.R. dem Finanzamt, der statthafte Rechtsbehelf. Die Oberfinanzdirektion ist als Aufsichtsbehörde des Finanzamtes mit dem Fall nur d...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Rechtsfolgen

Rz. 47 Versäumt der Steuerpflichtige die Einspruchsfrist, ist der Schätzungsbescheid formell bestandskräftig. Soweit der Schätzungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO steht, kann das Finanzamt ihn regelmäßig nicht mehr zugunsten des Steuerpflichtigen ändern. Eine Änderung wegen neuer Tatsachen scheitert daran, dass den Steuerpflichtigen regelmäßi...mehr

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§ 48 Vereine / III. Checkliste: Gründung des eingetragenen Vereins

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§ 39 Steuerrecht / 3. Geänderter Steuerbescheid

Rz. 197 Wenn das Finanzamt während des Prozesses den angefochtenen Bescheid durch einen neuen Bescheid ersetzt oder ändert, wird dieser neue Verwaltungsakt ohne entsprechenden Antrag automatisch kraft Gesetzes Gegenstand des Verfahrens, § 68 S. 1 FGO. Dies hat zur Folge, dass der Kläger bei Einverständnis mit dem geänderten Steuerbescheid die Klage zurücknehmen oder die Haup...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 124 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Rz. 125 Für die seit dem...mehr