Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2026 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 1 Was ist ein Digitaler Produktpass (DPP)?

In einem Digitalen Produktpass (DPP) wird ein Produkt über den gesamten Produktlebenszyklus transparent beschrieben. Damit kann die Kreislaufwirtschaft in Zukunft elementar im Nutzungs- und Recyclingprozess auf dem Weg zum Klima- und Umweltschutz begleitet werden. Durch Informationen zur Zusammensetzung der Komponenten, Materialen und chemischen Substanzen aber auch Informat...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.84 Nichtfinanzielle Erklärung

Fink/Liepe, Die Taxonomieberichterstattung nach der delegierten Verordnung C(2025) 4568 final – Auslegung der Wesentlichkeitsschwellen f...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

Küpper, Rechnungslegung in Non-Profit-Unternehmungen, BfuP 6/2025, S. 565; Lorson/Haustein, Konzeptionelle Überlegungen zu einer Doppik-Wende – Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im staatlichen Rechnungswesen –, DB 49/2025, S. 2991; Marten/Kirschner/Weiss, Beteiligungen von Private-Equity-Investoren an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, DB 48/2025, S. 2923; Needham/Müller/B...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Hintergrund

Rz. 70 § 13 Abs. 2 BUrlG erlaubt in bestimmten Wirtschaftszweigen über § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG hinaus Abweichungen von den Bestimmungen des BUrlG durch Tarifvertrag. Dies hat zur Folge, dass hier nicht nur von den Bestimmungen der § 3 Abs. 2 bis § 12 BUrlG abgewichen werden darf. Denn ein Abweichen hiervon ist den Tarifvertragsparteien bereits in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ge...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.59 IT-Bilanzierung

Bonnecke, Cloud Computing in der handelsrechtlichen Rechnungslegung – Zugleich Plädoyer für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise der bilanziellen Behandlung von Implementierungskosten, StuB 23/2025, S. 890; Bach, Customizing-Aufwendungen bei Software-as-a-Service-Lösungen – Aktivierung oder Aufwand?, StuB 11/2025, S. 426; Freiberg/Niebuhr, Restriktionen aus dem EU Data Act...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.79 Lagebericht

Währisch, Die Berichterstattung zur Auslastung im Lagebericht anlagenintensiver Unternehmen, WPg 21/2025, S. 1201; Zwirner/Vodermeier/Boecker, Aus...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.106 Umsatzsteuer

Baumgartner/Holle, Rechnung und Vorsteuerabzug in der Praxis – Häufige Fehlerquellen und sichere Gestaltungen, BBK 18/2025, S. 817; Kraft/Hentschel/Waldraff, Strukturelle, steuersystematische und praxisrelevante Dreieckskonstellationen im grenzüberschreitenden Kontext – zugleich Überlegungen zur Dogmatik der Konkurrenz von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 1 AStG (Teil 2), FR 17...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.82 Miet- und Pachtverhältnisse

Hofele, Green Lease – Nachhaltigkeit im Gewerberaummietrecht – Auswirkungen (vor allem) der EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung auf Geschäftsraummietverträge, NWB 50/2025, S. 3480; Marx, Bilanzierungsfragen bei Ein- und Umbauten von Mietern – Ein Überblick über die Rechtsprechung und Verwaltungsgrundsätze, StuB 11/2024, S. 409; Bender, Kein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.54 Informationstechnik

Bonnecke, Prozessoptimierung bei der Erstellung des (Jahres-)Abschlusses – Ziele, Methoden, generelles Vorgehen und organisatorische Maßnahmen zur optimierten Ausgestaltung der Prozesse im betrieblichen Rechnungswesen, BBK 1/2026, S. 58; Schneider/Wittreich, Business Analytics und Künstliche Intelligenz im Spannungsfeld regulatorischer Anforderungen der Rechnungslegung, IRZ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.25 Deutsche Rechnungslegungs Standards

Baldauf/Graschitz, Standardsetzung zur Abschluss- und Nachhaltigkeitsberichtsprüfung zwischen EU-Harmonisierung und nationaler Verantwortung – Die Bedeutung und Zuständigkeiten nationaler Institutionen in Zeiten sich wandelnder Unternehmensberichterstattung, IRZ 9/2025, S. 367; Scholz, Auswirkungen des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf DRS 18 – Überblick ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt, insbesondere des Zugangs zur Beschäftigung für Personen mit Fluchthintergrund. Dazu werden zunächst die unterschiedlichen Aufenthaltsstatus erläutert, denn der Aufenthaltsstatus ist für die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, entscheidend. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist der Kern des am 1.7.2008 in Kraft getretenen und zum 1.1.2015 sowie 24.12.2022 maßgeblich modifizierten Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) Das Gesetz soll Beschäftigten insbesondere die Möglichkeit eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Hierzu ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.2 Asylberechtigter

Der höchste Schutzstatus ist die Zuerkennung des Grundrechts auf Asyl gemäß Art. 16a Abs. 1 GG. Ein Asylberechtigter ist zunächst Flüchtling im Sinne der GFK. Es kommt jedoch hinzu, dass er durch den Staat verfolgt wird. Zudem darf der Betroffene nicht über einen sicheren Drittstaat, das sind alle EU-Staaten sowie die Schweiz und Norwegen, eingereist, sondern muss auf dem Lu...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.5 Anspruchsgegner

Rz. 16 HI1996273 Arbeitgeber Anspruchsgegner der Beschäftigten ist der Arbeitgeber. Dies sind nach § 7 Abs. 2 PflegeZG natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Beschäftigte im Sinne des Gesetzes beschäftigen. Für arbeitnehmerähnliche Personen, insbesondere für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, tritt an di...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 BUrlG enthält eine Kollisionsregelung für den Fall, dass Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) mit kollektiven Normen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder mit Regelungen aus Arbeitsverträgen zusammentreffen. Die Bestimmungen des BUrlG sind grundsätzlich unabdingbar. Auch durch Tarifvertrag darf von den Regelungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Rechnungen

Appelt/Ertl, E-Rechnung als Prüfungsnachweis – Mögliche Auswirkungen auf die Planung der Abschlussprüfung und den Prozess "Einkauf" aus Sicht des Abschlussprüfers, BC 10/2025, S. 448; Baumgartner/Holle, Rechnung und Vorsteuerabzug in der Praxis – Häufige Fehlerquellen und sichere Gestaltungen, BBK 18/2025, S. 817; Lamprecht, Neues und Ergänzendes zur E-Rechnung und den GoBD ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.72 Konzernabschlussanalyse

Babbel, Praxishinweise zur Analyse von Konzernabschlüssen im Kontext von Unternehmenstransaktionen, BB 47/2025, S. 2731; Neumann/Seidel/Trepte, Goodwill-Impairments vor dem Hintergru...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.76 Konzernlagebericht

Kirsch, IFRS Practice Statement „Management Commentary“ – Einschätzung der Neufassung vor dem Hintergrund qualitativer Anforderungen an die Berichterstattung (Teil 2), PiR 12/2025, S. 377; Kirsch, IFRS Practice Statement „Management Co...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.78 Kundenverträge und Fertigungsaufträge

Lüdenbach, Rahmenverträge mit Kunden als immaterielles Wirtschaftsgut?, StuB 21/2025, S. 827; Roos, Konsignationslager in der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis – Wirtschaftliches Eigentum und Umsatzrealisierung, StuB 21/2025, S. 801; Schmerkotte, Die sachgerechte Abbildung von Energiehandelsportfolios in ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 1.1 Allgemeines

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Literaturauswertung zum HGB / 2.107 Umwandlungen

Bosse, Wirksame Anmeldung einer Umwandlung auch mit nachgereichter Schlussbilanz – BGH öffnet Türen zur Entlastung von Unternehmen bei zeitkritischer Aufstellung und Prüfung von Bilanzen, NWB 37/2025, S. 2550; Bulk, Rechtshistorische Analyse zur Einord...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.4 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Eine Aufenthaltserlaubnis wird auch erteilt, wenn im Asylverfahren das Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote festgestellt wird. Solche liegen vor, wenn eine Abschiebung vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention unzulässig wäre, z. B. weil im Herkunftsland keine Möglichkeiten zur Existenzsicherung bestehen[1] oder wenn im Herkunftsland eine konkrete Gef...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.53 Immaterielles Vermögen

Fuchs, Einfluss von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Bewertung immaterieller Vermögenswerte, ESG 12/2025, S. 452; Lüdenbach, Rahmenverträge mit Kunden als immaterielles Wirtschaftsgut?, StuB 21/2025, S. 827; Atilgan, Bilanzierung und Bewertung des Wirtschaftsgut...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Literaturverzeichnis (nur neue Quellen)

Basel Committee on Banking Supervision, Implementation of the Principles for effective risk data aggregation and risk reporting (BCBS 239 Principles), Newsletter vom 6. Januar 2026. Basel Committee on Banking Supervision, Principles for the sound management of third-party risk, BCBS 605, 10. Dezember 2025. Basel Committee on Banking Supervision, Principles for the management o...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.2 Management von Marktpreisrisiken

Die EU-Kommission hat die erstmalige Anwendung der Eigenkapitalvorschriften nach den überarbeiteten Marktrisikoregeln (Fundamental Review of the Trading Book, FRTB) aufgrund der noch nicht erfolgten Umsetzung in anderen Jurisdiktionen am 24. Juli 2024 aus Wettbewerbsgründen zunächst auf den 1. Januar 2026 verschoben.[1] Gleichzeitig hat die EU-Kommission angekündigt, diese V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit)

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertrstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Durch Verweise in § 24 Abs 2, 4, 5 und 6 UmwStG werden jedoch einige Bestimmungen des Sechste...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.13.2 Revisionsprüfungen bei IKT-Risiken

Gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. f DORA muss die Geschäftsleitung regelmäßig die internen IKT-Revisionspläne, die IKT-Revision und die daran vorgenommenen wesentlichen Änderungen genehmigen und überprüfen. Nach Art. 6 Abs. 6 DORA ist – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen[1] – der IKT-Risikomanagementrahmen im Einklang mit dem Revisionsplan regelmäßig einer internen Revision zu unter...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Umgang mit Geschäften in Kryptowerten

Wir haben in der aktuellen Fassung des Kommentars darauf hingewiesen, dass § 1 Abs. 11 KWG mit dem Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, FinmadiG)[1] in der Weise geändert wurde, dass Kryptowerte nunmehr unter den Begriff der Derivate nach § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 1 lit. b KWG fallen würden, und insofern die aktuelle Formulierung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.3 Allgemeine Vorgaben der EBA

Die EBA hat ihre Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung vom 19. August 2015[1] am 28. Juni 2024 überarbeitet.[2] Diese Leitlinien konkretisieren die Anforderungen zu Kreditverträgen aus Art. 28 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Mortgage Credit Directive, MCD).[3] Die Kreditgeber werden darin aufgefordert, Zahlungsschwierigkeiten von Verbrauchern bei ihre...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Allgemeine Vorgaben der EBA

Die EBA hat am 7. August 2025 überarbeitete Leitlinien zur internen Governance bis zum 7. November 2025 zur Konsultation gestellt.[1] Die Anpassungen setzen die Vorgaben der CRD VI und der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA)[2] um. Zudem werden Ergebnisse des EBA-Benchmarking-Berichtes über Diversität...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.5 Management von operationellen Risiken

Zum Management des operationellen Risikos (OpRisk) sind von der EBA zwischenzeitlich diverse Entwürfe für technische Regulierungs- und Implementierungsstandards erarbeitet worden, die sich u. a. mit der OpRisk-Taxonomie, der Klassifizierung der Verlustereignisse und der Verlustdatenbank,[1] der Berechnung des Geschäftsindikators,[2] der Zuordnung der Komponenten der Geschäft...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3.1 Nationale Umsetzung der Bankenrichtlinie

Mit dem BRUBEG sind i. W. die Vorgaben an das Management von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken bzw. ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance Risks) aus Art 87a Abs. 5 CRD in § 26c KWG und die Anforderungen an den "ESG-Risikoplan" (Transition Plan) aus Art. 76 Abs. 2 CRD in § 26d KWG überführt worden. Gemäß § 26c Abs. 1 Nr. 1 KWG ist im Rahmen der Risik...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 MaRisk-Novelle im Jahr 2026

Im Aufsichtsdialog mit der DK am 28. April 2025 hat die BaFin erstmals ihre Grobplanung zur neunten MaRisk-Novelle vorgestellt. Zwischenzeitlich wurde der zunächst angedachte und schon ambitionierte Zeitplan noch weiter gestrafft. Den Informationen in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 29. Januar 2026 zufolge soll die eigentliche Novelle im März 2026 gestartet und bereit...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.3 Management von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Die Anforderungen in BTR 2.3 Tz. 1, 2 und 4 MaRisk zum Management der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book, IRRBB) sollen in einer Textziffer zusammengefasst werden, wobei einzelne Formulierungen angeglichen werden. In diesem Zusammenhang sollen bestimmte Vorgaben in BTR 2.3 Tz. 1, 2 und 3 MaRisk, die bereits in allgemeiner Form an ander...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.4 Management von Liquiditätsrisiken

Neben der Übernahme der Vereinfachungen aus der Aufsichtsmitteilung vom 26. November 2024 sind gezielte Vereinfachungen geplant, wie z. B. eine Präzisierung der Anforderungen an Refinanzierungsquellen und Liquiditätspuffer sowie eine Vereinfachung und Präzisierung der Anforderungen an die internen Verrechnungssysteme. Im Zusammenhang mit der Änderung des Anwenderkreises soll...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.10 Umgang mit NPE-Altbeständen bei weniger bedeutenden Instituten

Gemäß BTO 1.2.5 Tz. 9 MaRisk müssen die Institute im Rahmen der Überwachung ihrer notleidenden Risikopositionen (Non-Performing Exposures, NPE) durch die Festlegung geeigneter Fristen sicherstellen, dass ihre Bestände an besicherten und unbesicherten NPE in einem angemessenen Zeitraum abgebaut werden. Für alle ab dem 26. April 2019 begründeten Risikopositionen, die anschließ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3.3 Arbeiten zu klimabezogenen Szenarioanalysen und Stresstests

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) hat am 16. April 2024 in Ergänzung zu seinen Prinzipien für das effektive Management und die Überwachung klimabezogener Finanzrisiken aus dem Jahr 2022[1] ein Diskussionspapier zur Rolle der Klimaszenarioanalyse (Climate Scenario Analysis, CSA) bei der Verbesserung des Managements und der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschl der Gen und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV Rn 2 ff) und die nic...mehr

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FF 03/2026, Rechtsprechung ... / 11.1 EuGH, Urt. v. 25.11.2025 – C-713/23

Art. 20 und Art. 21 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 7 und Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die – weil dessen Recht die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht zulässt – weder die Anerkennung einer Ehe zwischen zwei Staatsangehörigen dieses Mitgliedsta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Wesentliche Definitionen für das UmwStG

Tz. 201 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 5 UmwStG enthält einige für das UmwStG wichtige Definitionen. Dies sind die FRL (§ 1 Abs 5 Nr 1 UmwStG); die SE-VO (§ 1 Abs 5 Nr 2 UmwStG); die SCE-VO (§ 1 Abs 5 Nr 3 UmwStG); der Bw (§ 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG). Tz. 202 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die FRL wird als RL des Rates v 23.07.1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Am Umwandlungsvorgang beteiligte natürliche Personen (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 154 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats der EU oder eines EWR-Staats haben und dürfen nicht aufgr eines DBA außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig sein. Tz. 155 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Definition der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenth...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung (§ 1 Abs 1 Nr 1 1. Alt UmwStG iVm §§ 2–122l UmwG)

Tz. 17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Verschmelzung ist gesellschaftsrechtlich die Vereinigung des Vermögens mehrerer Rechtsträger durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger bei liquidationsloser Vollbeendigung der übertragenden Rechtsträger. Nach § 2 UmwG können Rechtsträger unter Auflösung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 UmwStG regelt den Anwendungsbereich des gesamten UmwStG. Seit der Neuregelung durch das SEStEG ist der Regelungsanspruch der Vorschrift dabei – anders als bei der Vorgängerregelung – ein umfassender (s Tz 4), sodass sie als Grundnorm des UmwStG bezeichnet werden darf (so s Benecke, in Haase/Hruschka, § 1 UmwStG Rn 1). Es wird der Anwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgegenstand: Teilbetrieb

Tz. 91 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Definition des Begriffs "Teilbetrieb". Allg wird – uE zutr – die von der Rspr zu § 16 EStG entwickelte Begriffsbestimmung herangezogen (s Urt des BFH v 11.12.2001, BStBl II 2002, 420 unter B. I. 3 a) und v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 unter B. II. 1. mwNachw zu § 24 Abs 1 UmwStG aF; dies gilt auch für den un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Die unter § 16 UmwStG fallenden Vermögensübergänge

Tz. 3 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 16 UmwStG ist anzuwenden auf den Nicht anzuwenden ist § 16 UmwStG auf eine Ausgliederung nach § 123 Abs 3 UmwG von einer Kö auf eine Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschafterrechten. D...mehr