Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 130 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind bei der mindestens jährlichen Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den Vorgaben zur Risikoinventur. So muss sich die Geschäftsleitung bei der regelmäßigen und anlassbezogenen Beurteilung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.1.4 Umsetzung auf (teil-)konsolidierter Basis

Rz. 58 Mit Blick auf die Verpflichtungen an Mutter- und Tochterunternehmen auf (teil-)konsolidierter Basis gemäß Art. 109 Abs. 2 CRD IV sollten die Mutterinstitute bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines konsolidierten Übergangsplanes jene ESG-Risiken berücksichtigen, denen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU im Wesentlichen ausgesetzt sind, indem sie die geltenden... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Einschaltung der Rechtsabteilung und anderer Funktionen

Rz. 145 Wesentliche Rechtsrisiken sind grundsätzlich in einer vom Markt und Handel unabhängigen Stelle zu überprüfen (→ BTO Tz. 8). Hierfür kommt in erster Linie die Rechtsabteilung infrage. Werden durch die Fachabteilungen wesentliche operationelle Risiken identifiziert, bei denen die Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen etc. beste... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Zusammenhang zum ICAAP, ILAAP und SREP (Tz. 2)

Rz. 52 2 Das Rundschreiben gibt zudem einen qualitativen Rahmen für die Umsetzung maßgeblicher Artikel der Richtlinie 2013/36/EU (Bankenrichtlinie – "CRD IV") zur Organisation und zum Risikomanagement der Institute vor. Danach sind von den Instituten insbesondere angemessene Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse ("Robust Governance Arrangements"), wirksame Verfahren zu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 15 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 15/2009 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 14. August 2009

[…] ich habe Ihre Stellungnahmen zum zweiten Entwurf vom 24.06.2009 eingehend geprüft und freue mich, Ihnen heute die offizielle Neufassung der MaRisk zuleiten zu können. Die neuen MaRisk sowie einige weitere Dokumente sind diesem Schreiben als Anlagen beigefügt. Alle Dokumente sind darüber hinaus unter www.bafin.de und www.bundesbank.de abrufbar. Auf die maßgeblichen Beweggrü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Sicherstellungspflichten der Geschäftsleiter auf Institutsebene nach § 25c Abs. 4a KWG

Rz. 9 Die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 hat eindrucksvoll gezeigt, dass Unternehmenskrisen im Banken- und Versicherungssektor zu erheblichen Verwerfungen auf den Finanzmärkten führen können – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Unternehmen des Finanzsektors sowie die Realwirtschaft. Darüber hinaus haben die notwendig gewordenen staatlichen Stützungsmaßnahmen die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Gap-Risiko

Rz. 22 Das "Gap-Risiko" ist das Risiko, das sich aus der Laufzeitstruktur zinssensitiver Instrumente aufgrund von zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintretenden Änderungen ihrer Zinssätze ergibt, wobei sich die Zinsstrukturkurve gleichmäßig (paralleles Risiko) oder auch je nach Laufzeit unterschiedlich (nicht-paralleles Risiko) verschieben kann.[1] Es besteht bei steigenden M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.3 Optionsrisiko

Rz. 25 Das "Optionsrisiko" ist das Risiko aus (eingebetteten und expliziten) Optionen, die dem Institut oder seinem Kunden die Möglichkeit geben, die Höhe und den Zeitpunkt ihrer Cashflows zu ändern. Das Optionsrisiko betrifft also einerseits das Risiko aus zinssensitiven Instrumenten, bei denen der Inhaber die Option mit großer Wahrscheinlichkeit ausüben wird, wenn es in se... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Wertpapieraufsicht

Rz. 18 Ziel der "Wertpapieraufsicht" ist es, die Transparenz und Integrität des Finanzmarktes sowie den Anlegerschutz zu gewährleisten. Die wertpapieraufsichtlichen Anforderungen ergeben sich seit Anfang 2018 zum Teil unmittelbar aus europäischen Regelungen, wie z. B. der MiFIR, die als europäische Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten direkt anzuwenden ist. Auf nationaler Eb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Verbraucherschutzaspekte

Rz. 250 Die EBA erwartet von den betroffenen Instituten zudem, bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Strategie für notleidende Risikopositionen auch maßgebliche Verbraucherschutzerwägungen und -anforderungen zu berücksichtigen und eine faire Behandlung der Verbraucher sicherzustellen.[1] Diesem Anspruch werden die MaRisk schon seit einiger Zeit dadurch gerecht, dass mit ih... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Prüfung der Internen Revision im SREP

Rz. 10 Gemäß den einschlägigen Leitlinien der EBA sollten die zuständigen Behörden im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) bei der Bewertung der internen Governance und der institutsweiten Kontrollen im Einklang mit Vorgaben aus den EBA-Leitlinien zur internen Governance u. a. bewerten, ob im Instit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Rz. 271 Die deutsche Aufsicht beschäftigt sich bereits seit 2017 mit dem Thema Nachhaltigkeit, zunächst über die Mitarbeit in internationalen Gremien, später auch im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihren risikobasierten Aufsichtsansatz. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten beim Management einzelner Risikoarten erfolgte damals bereits,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Systemrisiken bzw. systemische Risiken

Rz. 82 Das "Systemrisiko" bezeichnet laut Art. 3 Abs. 1 Nr. 10 CRD IV das Risiko einer Störung des Finanzsystems mit möglicherweise schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft. In vergleichbarer Weise bezeichnet das "systemische Risiko" laut § 1 Abs. 33 KWG das Risiko einer Störung im Finanzsystem, die schwerwiegende negative Auswirk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 2 Auf Basis ihres Gesamtrisikoprofils müssen die Institute sicherstellen, dass ihre wesentlichen Risiken – unter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken – laufend durch das Risikodeckungspotenzial bzw. die Risikodeckungsmasse[1] abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist (→ AT 4.1 Tz. 1). Damit wird die Fortführung der Geschäftstätigkeit ermö... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Aufsichtliche und institutsinterne Stresstests

Rz. 212 Im Jahr 2007 wurden erstmalig branchenweite Liquiditätsrisiko-Stresstests nach vorgegebenen Rahmenszenarien der Deutschen Bundesbank durchgeführt, die aus den Resultaten wichtige Rückschlüsse zum Krisenmanagement sowie zur Stabilität der befragten Institute unter angespannten Marktbedingungen ziehen konnte. Die Auswirkungen der Stressszenarien wurden mithilfe der int... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.12 Stresstests für Risikokonzentrationen

Rz. 170 Da Stresstests die Zusammenhänge zwischen Risikofaktoren und ihren Auswirkungen auf ein Institut unter ungünstigen ökonomischen Bedingungen aufdecken können, sind sie insbesondere dazu geeignet, Risikokonzentrationen zu identifizieren. Die Stresstests haben sich deshalb auch auf die angenommenen Risikokonzentrationen innerhalb und zwischen den Risikoarten zu erstreck... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.3 Institutseigene und marktweite Ursachen

Rz. 220 Stresssituationen können auf institutseigene oder marktweite Ursachen rekurrieren. Institutseigene Ursachen sind im Gegensatz zu marktweiten Ursachen i. d. R. auf eigene Versäumnisse des Institutes zurückzuführen. Sie können im Extremfall den vollständigen Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das Institut und folglich den kompletten Abzug von Kundeneinlagen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Umgang mit IDV-Anwendungen

Rz. 115 Traditionell werden in den Instituten selbst entwickelte Anwendungen ("Individuelle Datenverarbeitung", IDV) auf Basis von MS Excel und MS Access als zentrale Aggregations- und Weiterverarbeitungstools verwendet. Diese Anwendungen werden oft zur Lösung von Ad-hoc-Anfragen verwendet, aber auch für regelmäßige Informationsbedürfnisse eingesetzt. Sie ermöglichen flexibl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Mögliche Ausgestaltung der Risikoinventur

Rz. 85 Die Anforderungen der MaRisk beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit hat sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken auf der Ebene des gesamten Institutes (Gesamtrisikoprofil) zu verschaffen (→ AT 2.2 Tz. 1). Hinsichtlich de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Einheitliche aufsichtsrechtliche Risikotaxonomie

Rz. 10 Die EBA hatte in ihrem Arbeitsprogramm für 2020 sowie in den Roadmaps zur Umsetzung ihrer Mandate aus dem EU-Maßnahmenpaket zur Risikoreduzierung auf die Entwicklung einer "einheitlichen aufsichtsrechtlichen Risikotaxonomie" ("Common Supervisory Risk Taxonomy") verwiesen. Damit sollten alle Risiken mit den zugehörigen aufsichtsrechtlichen Instrumenten entsprechend ihr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1 Risiken der Weiterverlagerung

Rz. 408 Weiterverlagerungen[1] (auch "Sub-Outsourcing" oder "Chain-Outsourcing") sind in der Praxis weiter verbreitet, als man auf den ersten Blick erwarten würde. Nach Untersuchungen der Europäischen Zentralbank war bereits Ende 2004 etwa 50 Prozent der auslagernden Institute in Europa bekannt, dass ihre Dienstleister bestimmte Aktivitäten und Prozesse an Dritte (Subunterne... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Vollständige Erfassung und angemessene Darstellung

Rz. 92 Das Postulat der Vollständigkeit hängt eng mit der Identifizierung der wesentlichen Risiken zusammen. Werden im Zuge der Risikoidentifizierung, z. B. wegen methodischer Schwächen oder einer ungenügenden Datenbasis, bestimmte wesentliche Risiken nicht bzw. nicht vollständig erfasst, können sie folglich auch nicht bzw. nicht in angemessener Weise im Rahmen der folgenden... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.2.4 Angemessene Anreizstrukturen

Rz. 86 Um eine angemessene Risikokultur sicherzustellen, sollten die Mitarbeiter dazu motiviert werden, sich entsprechend dem Wertesystem zu verhalten und innerhalb der festgelegten Risikotoleranzen zu agieren.[1] Die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) enthält umfassende Vorgaben für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in den Instituten, die auf angemessene f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.3 Thematische Stresstests

Rz. 54 Neben den regelmäßigen Stresstests führen die Aufsichtsbehörden auch thematische Stresstests durch. Gemäß Art. 100 Abs. 1 CRD IV müssen die zuständigen Behörden bei den von ihnen beaufsichtigten Instituten soweit erforderlich, jedoch zumindest jährlich, aufsichtliche Stresstests durchführen. Da der EU-weite Stresstest nur alle zwei Jahre stattfindet, werden in den Jah... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Behandlung von Zinsänderungsrisiken im SREP

Rz. 70 Außerdem sollten die zuständigen Behörden das Zinsänderungsrisiko, welches sich aus den zinssensitiven Positionen aus bilanzwirksamen und bilanzunwirksamen Geschäften im Anlagebuch ergibt ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB), einschließlich der Absicherungen für diese Positionen bewerten. Die ebenso erforderliche Bewertung des Kreditspreadrisikos im Anlag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 16.1 Erleichterungen für Auslagerungen innerhalb von Gruppen bzw. Finanzverbünden

Rz. 466 Die Institute lagern zu einem erheblichen Anteil Aktivitäten und Prozesse innerhalb ihrer Gruppe aus. Einer Untersuchung der EZB zufolge entfallen über 50 Prozent der Auslagerungsaktivitäten von europäischen Banken auf "Intra-Group-Outsourcing", wobei die Auslagerungen auf Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften möglich sind.[1] Häufig werden Serviceprozesse, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Rechtsnatur der MaRisk

Rz. 27 Das geltende Bankaufsichtsrecht ist durch eine vielschichtige Interaktion internationaler Standards, unionsrechtlicher Bestimmungen sowie nationaler Gesetzgebung geprägt. Der Regelungsbestand des Bankenaufsichtsrechts auf nationaler Ebene beruht auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, wie z. B. Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften. Während Gesetze oder Ver... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Fortführung der AK der hingegebenen Anteile in den neuen Anteilen (§ 20 Abs 4a S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 1459 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die steuerlichen Folgen der Verschmelzung von Körperschaften untereinander sind in Bezug auf die Anteilseigner der jeweiligen übertragenen Körperschaft im Grundsatz in § 13 UmwStG geregelt. Für die steuerlichen Folgen der Spaltung von Körperschaften auf jeweils andere Körperschaften gelten gem § 15 UmwStG die Regeln des § 13 UmwStG entspre... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Alternativen

Rz. 24 Für den Fall des Verzichtes auf Prüfungshandlungen der Internen Revision des auslagernden Institutes kommen verschiedene Alternativen in Betracht. Die Revisionstätigkeit kann durchgeführt werden von (→ BT 2.1 Tz. 3, Erläuterung): der Internen Revision des Auslagerungsunternehmens, der Internen Revision eines oder mehrerer der auslagernden Institute im Auftrag der auslag... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; BFH BStBl II 1981, 545; BFH BStBl II 1986, 213; BFH BStBl II 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Einbindung der Praxis

Rz. 212 Da es bei den MaRisk um die nur schwer greifbare bzw. messbare Qualität der institutsinternen Prozesse und Strukturen geht, können die Anforderungen nicht "am grünen Tisch" eines Aufsehers ausgearbeitet werden. Bereits bei der Entwicklung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) setzte die BaFin daher auf die Expertise aus der Praxis. Nach Veröffentlichun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung

Rz. 226 Die Auslagerung von Leitungsaufgaben, die aufgrund gesellschaftsrechtlicher oder bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben der Geschäftsleitung vorbehalten bleiben, ist unzulässig. Unter Leitungsaufgaben versteht man der einschlägigen Fachliteratur zum Aktiengesetz zufolge die "Unternehmensplanung, -koordination, -kontrolle und Besetzung der Führungsstellen" durch den Vorsta... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.9 Betrachtungszeiträume

Rz. 241 Jedes Institut hat die Stresstests individuell zu definieren, wobei unterschiedlich lange Zeithorizonte zugrunde gelegt werden müssen. Die institutsindividuelle Definition der Stresstests schließt somit auch die Festlegung der von den Stresstests abgedeckten Zeithorizonte ein. Grundsätzlich sollte durch einen Stresstest zumindest jene Zeitspanne abgedeckt werden, inn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Externe Quellen

Rz. 76 Zu den externen Informationsquellen zählen z. B. die Einschätzungen externer Ratingagenturen, die Millionenkreditmeldungen nach § 14 KWG oder auch entsprechende Medienberichte und Wirtschaftsdienste. Einzelne kreditwirtschaftliche Verbände veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Analysen und Zukunftseinschätzungen über bestimmte Branchen oder Regionen bzw. über re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Künftiger Umgang mit EBA-Leitlinien

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat um Bestätigung ihrer Einschätzung gebeten, dass erst dann eine rechtlich verbindliche Umsetzungspflicht für LSIs anzunehmen sei, wenn die BaFin in Verbindung mit einer entsprechenden "Comply"-Erklärung den nationalen regulatorischen Rahmen (z. B. MaRisk, spezifische Rundschreiben) angepasst habe. Die Aufsicht konnte dies so allgemein ni... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Wertung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattung

Rz. 7 Als ein weiteres Merkmal im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Internen Revision wird hervorgehoben, dass sie bei der Berichterstattung und Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen unterworfen sein darf. Damit wird das Unabhängigkeitsprinzip nochmals konkretisiert. Das Prüfungsurteil durch die Interne Revision soll also unparteiisch, neutral und sachbezoge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Gruppenweite Abstimmung

Rz. 71 Das Proportionalitätsprinzip gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der gruppenweiten Strategien. Grundsätzlich haben die gruppenweiten Strategien den Charakter einer übergeordneten Richtschnur. Es geht nicht darum, die inhaltliche Ausgestaltung der Strategien auf nachgeordneter Ebene eins zu eins abzubilden und damit quasi vorwegzunehmen. Die Forderung nach grup... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsorgans nach § 25d KWG

Rz. 35 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurden zum 1. Januar 2014 die Anforderungen an die Aufsichtsorgane der Institute grundlegend neu geregelt (§ 25d KWG) und dabei deutlich erweitert.[1] Die sehr umfangreichen Regelungen dienen der Stärkung der internen Governance-Strukturen und gehen zum großen Teil auf Vorgaben der CRD IV[2] sowie Leitlinien der EBA[3] bzw. ihres Vorgän... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Relevante Daten

Rz. 11 Die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht beziehen sich auf alle Daten, die für das Risikomanagement wesentlich sind. Die Grundsätze sollen auf sämtliche Daten angewendet werden, die für die Risikosteuerung eines Institutes notwendig sind. Die Anforderungen schließen auch die Modelle für die Ermittlung der Kapitalanforderungen nach der ersten Säule (z.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Definition übergeordneter Szenarien

Rz. 218 Wie bereits ausgeführt, können mithilfe von Sensitivitätsanalysen jene Risikofaktoren identifiziert werden, die einen erheblichen Einfluss auf das Risikoprofil bzw. auf die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätssituation eines Institutes und damit auf seine Anfälligkeit gegenüber bestimmten Ereignissen haben. Diese Erkenntnisse werden i. d. R. zur Festlegung geeignete... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.2.1 Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)

Rz. 323 Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht mit dem "Bail-in" ein Instrument der Beteiligung von Gläubigern eines Institutes an dessen Verlusten bei der Abwicklung im Fall einer Bestandsgefährdung. Die BaFin hat die "Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in" (MaBail-in) in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde erstmals im Juli 2019 veröffentlicht.[... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Anforderungen an die Auslagerungsvereinbarung nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Rz. 354 Zusätzliche Anforderungen an den Auslagerungsvertrag zwischen dem auslagernden Institut und dem Dienstleister über § 25b KWG in Verbindung mit AT 9 MaRisk hinaus ergeben sich nach § 80 Abs. 3 SAG. Danach sind in wesentlichen Auslagerungsvereinbarungen Regelungen zu treffen, die den Anordnungsbefugnissen der Abwicklungsbehörde (→ Teil I, Kapitel 3.6) nach § 80 Abs. 1 ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Ausgestaltung der Berichterstattung über Marktpreisrisiken

Rz. 60 Die aggregierten Informationen sollten hinreichend detailliert sein, um die Geschäftsleitung in die Lage zu versetzen, die Sensitivität des Institutes in Bezug auf Änderungen der Marktbedingungen und anderer wichtiger Risikofaktoren zu bewerten. Die Berichte sollten als Grundlage für regelmäßige Kontrollen dienen, um festzustellen, ob das Institut gemäß seiner Strateg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Dokumentationspflichten werden von der Kreditwirtschaft häufig kritisch beurteilt. Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen "überzogene" Dokumentationsanforderungen, die durch die Bankenaufsicht allgemein oder im Rahmen von Prüfungshandlungen von den Instituten abverlangt werden und im Regelfall einen erheblichen Mehraufwand für die Institute bedeuten. Trotz diese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 ESG-bezogene Indikatoren zur Risikofrüherkennung

Rz. 31 Die Entwicklung von geeigneten Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung auf der Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale schließt auch die Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken ein, soweit dies sinnvoll erscheint und möglich ist. Die BaFin hatte schon frühzeitig angeregt, insbesondere Prozesse zur Früherkennung von ESG-Risiken zu e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Aktivitäten und Prozesse, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden

Rz. 136 Der Auftrag eines Institutes an ein anderes Unternehmen, Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen wahrzunehmen, führt nicht zwingend zum Vorliegen einer Auslagerung im Sinne der MaRisk. Zusätzlich ist erforderlich, dass es sich dabei um die Wahrnehmung von Aktivitäten und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Liquiditätsverordnung

Rz. 67 Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Liquiditätsverordnung (LiqV) [1] laut § 11 Abs. 1 Satz 2 KWG Kriterien festgelegt, nach denen die BaFin im Rege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.3 Einordnung der Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 30 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) bezeichnet die Kreditspreadrisiken als mit den Zinsänderungsrisiken verbundene Risiken, die von den Banken im Rahmen ihres Zinsrisikomanage­ments überwacht und bewertet werden müssen.[1] In der Praxis werden die Kreditspreadrisiken zwar überwiegend als Bestandteil der Marktpreis-/Zinsänderungsrisiken behandelt, vor allem... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse

Rz. 83 Die Auslagerung von zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen darf nicht dazu führen, dass die Vorsorge für Notfälle vernachlässigt oder sogar komplett ausgeblendet wird. Das wäre insbesondere vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der IT-Auslagerungen für die Institute ein fataler Trugschluss.[1] Rz. 84 Allerdings ist es schon unter Praktikabilitätsgesichtspunkten ka... mehr