Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Übertragender (formwechselnder) Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Beim übertragenden Rechtsträger ist zu differenzieren. Keinen weiteren pers Eingangsvoraussetzungen mit der Folge, dass jeder für die jeweilige Umw-Art zugelassene Rechtsträger aus einem EU-, EWR- oder Drittstaat als Überträgerin in Frage kommt, unterliegen: die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.4 Das Nebengüterrecht in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23)

Sie[88] divergiert erheblich von derjenigen des Bundesgerichtshofs und darf nicht dazu verleiten, sie ungeprüft zur Begründung oder Abwehr familienrechtlicher nebengüterrechtlicher Ansprüche zu übernehmen. Dies betrifft vor allem den Begriff der Schenkung. Nach § 7 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 Kein Ausschluss und keine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 3)

Tz. 166 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Fallgr 3 (Umw iSd § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG) kommt es entsch darauf an, ob das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile ausgeschlossen oder beschr wird (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG). Die Beschränkung bzw der Ausschluss des dt Besteuerungsrechts ist als Ausschlusskr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die für die Einbringung in eine Kap-Ges (s §§ 20ff, 25 UmwStG) geltenden subjektiven Einschränkungen des sachlichen Anwendungsbereichs auf im EU-/EWR-Bereich ansässige Gesellschaften und natürliche Pers sind bei der Einbringung in eine Pers-Ges iSd § 24 UmwStG nicht zu beachten (s § 1 Abs 4 S 2 UmwStG). § 24 Abs 1 UmwStG trifft hinsichtlich d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Allgemeine Vorgaben der EBA

Die EBA hat im Jahr 2024 einen Peer Review über die Anwendung des Proportionalitätsprinzips im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) bei sechs Aufsichtsbehörden durchgeführt, die aus ihrer Sicht weitgehend repräsentativ für das Spektrum in der EU sind. Dazu gehörten neben der EZB die nationalen Aufsichtsbehörden aus Deutschland, Frankreich, L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Anteilstausch (Fallgruppe 2)

Tz. 164 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Beim Anteilstausch (Fallgruppe 2) hat im Ergebnis nur der übernehmende Rechtsträger die pers Anforderungen des § 1 Abs 4 UmwStG zu erfüllen (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2763). Es muss sich um eine EU-/EWR-Kap-Ges oder Gen und damit um eine Gesellschaft handeln, die als übernehmender Rechtsträger die Voraussetzungen des Art 54 AEUV oder des Art ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des KöMoG

Tz. 156b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 IRd KöMoG wurden die Vorgaben des § 1 Abs 2 UmwStG zum pers Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG durch Aufhebung der Vorschrift gestrichen. Die Aufhebung des § 1 Abs 2 UmwStG bewirkt, dass sämtliche unter § 1 Abs 1 UmwStG fallenden Umw von Kö vom Anwendungsbereich des UmwStG erfasst werden. Die bisherige Beschränkung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Ausschluss oder Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 4)

Tz. 171 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Kommt es in Fallgr 3 zum (vollständigen oder tw) Ausschluss oder einer Beschränkung dt Besteuerungsrechte, kann das UmwStG dennoch unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG Anwendung finden (Fallgr 4). Übertragender (oder einbringender bzw formwechselnder) Rechtsträger muss hierzu eine Gesellschaft oder natürliche Per...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3.1 Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 103 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein maßgebliches Kriterium der Vergleichbarkeit des grenzüberschreitenden oder sonstigen ausl Umw-Vorgangs mit den in § 1 UmwStG genannten inl Umw-Arten war bislang bei den übertragenden Umw die Art des Vermögensübergangs. Das UmwStG setzt in seinem Zweiten bis Fünften Teil grds die Übertragung des Vermögens durch Gesamtrechtsnachfolge vora...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Kein Art.-77-... / 1 Gründe

I. Die Klägerin wendet sich gegen die Beendigung ihres datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens. Sie ist Alleinerbin ihrer am 4.6.2020 verstorbenen Ehefrau D … Diese hatte Ende 2019 einen Vertrag mit dem I … in K … – I … – abgeschlossen, um dort eine genetische Analyse von Tumorgewebe durchführen zu lassen. Eine Vorkassenrechnung hierfür wurde über das Konto des Institutsin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung, Begriff des Rechtsträgers

Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 S 1 UmwStG aF enthlt eine abschließende Aufzählung der Kö, die übertragende Rechtsträger iSd Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG aF sein konnten. Zusätzlich mussten sämtliche am Übertragungsvorgang beteiligten Rechtsträger – und damit auch der übernehmende Rechtsträger – nach § 1 KStG unbeschr stpfl sein (§ 1 Abs 5 UmwStG aF). We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Formwechsel (§ 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 32 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG erfasst den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges. An einem Formwechsel ist nur ein einziger Rechtsträger beteiligt. Es ändern sich dessen Rechtskleid und Struktur, ohne dass Vermögen übertragen wird. Seine Identität bleibt damit gewahrt. Es bleibt neben dem Vermögensbestand im Grundsatz auch der Kreis der Gesellsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des KöMoG

Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der pers Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils richtet sich vor Inkrafttreten des KöMoG nach § 1 Abs 2 UmwStG . Die Anforderungen an die am Umw-Vorgang beteiligten Rechtsträger sind hier abschließend definiert (Ges-Begr, s BR-Drs 542/06, 57). Bei den in § 1 Abs 1 UmwStG genannten Umw-Arten müssen daran beteiligte Gesellschaften nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Umwandlungsfähigkeit der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger

Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Um einen Umw-Vorgang erfolgreich durchführen zu können, ist gesellschaftsrechtlich die Umw-Fähigkeit der daran beteiligten Rechtsträger erforderlich; dh, sie müssen umw-rechtlich als solche für den betreffenden Umw-Vorgang zugelassen sein. Umw-Fähig sind vor allem jur Pers, vgl die insoweit zentrale Vorschrift des § 3 UmwG. Die Umw-Fähigkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Vom 28. bis 30.1.2026 fand in Goslar der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Acht Arbeitskreise befassten sich u.a. mit Themen wie Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU, Alkohol auf Fahrrädern und Pedelecs, Ablenkung durch Handys und Co. am Steuer und Reparatur von Unfallschäden mit Gebrauchtteilen. Der Europäische Gesetzgeber hat mit der Änderung d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Weitere Themen

Analysen zu IRRBB Die Aufsicht gibt einen Überblick über Analysen zu IRRBB auf Basis der EU-Meldedaten. Mehrere Vertreter/-innen der Kreditwirtschaft weisen darauf hin, dass das Ausfüllen der Meldungen für viele Institute eine Herausforderung darstellt und die Aufsicht die Ergebnisse daher mit entsprechender Vorsicht interpretieren sollte. Die Aufsicht betont, dass ihr die Pr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichtsorgans

Mit dem BRUBEG ist in § 25c Abs. 1b KWG klarer formuliert worden, dass eine Person, von der die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG statuierten Eignungskriterien nicht erfüllt werden, nicht zum Geschäftsleiter bestellt werden kann, von ihrer Position als Geschäftsleiter abberufen werden muss oder Maßnahmen zu ergreifen sind, damit die Person die Voraussetzungen erfüllt. Nach § 25c Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Übernehmender Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 159 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der übernehmende Rechtsträger an einer Umw iSd Sechsten bis Achten Teils (mit Ausnahme einer Umw iSd § 24 UmwStG) muss grds – wie beim Zweiten bis Fünften Teil (bis zum Inkrafttreten des KöMoG) – eine "europäische" Gesellschaft sein (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG). Es muss sich um eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU o...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Umgang mit geopolitischen Risiken

Die gestiegene Bedeutung geopolitischer Risiken spiegelt sich bereits seit einigen Jahren in den Aufsichtsschwerpunkten der EZB und der BaFin sowie im Arbeitsprogramm der EBA wider. Zusammengefasst stellen die geopolitischen Risiken eine Unsicherheitsquelle und ein Abwärtsrisiko für den Wachstumsausblick in der EU dar. Potenzielle Schocks verschiedener Art können alle wesent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beckervordersandfort Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens 3. Aufl. 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-163-6, 79 EUR In seiner 3. Auflage zäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Drittstaatenverschmelzung

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bis zum Inkrafttreten des KöMoG war der pers Anwendungsbereich des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften beschr. Für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2021 (s § 27 Abs 18 UmwStG) sind die Beschränkungen weggefallen (s Tz 156b). Bis zur Globalisierung des Anwendungsbereichs des UmwStG iRd KöMoG existierten außerhalb des UmwStG Ausnahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Schutz von Rech... / Einführung

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat heute in Straßburg das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden. Es hande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 4 Bei Inkrafttreten der InsO entsprach die Vorschrift wörtlich § 15 Reg-E und übernahm im Wesentlichen die Regelungen des alten Konkurs- und Gesamtvollstreckungsrechts (§ 103 KO, § 2 Abs. 1 Satz 1 GesO). Kein Vorbild hat die in § 13 Abs. 2 geregelte Antragsrücknahme. Jedoch war bereits zu Zeiten der Konkursordnung anerkannt, dass sowohl der Schuldner als auch der Gläubige...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Aufsichtsmitteilung zur Proportionalität im Risikomanagement

Die BaFin hatte bereits am 10. August 2023 in einem Schreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) Hinweise auf mögliche Erleichterungen im Risikomanagement für "kleinere Institute" gegeben, ohne diesen Begriff näher zu spezifizieren. Diese Hinweise wurden in ihrer am 26. November 2024 veröffentlichten Aufsichtsmitteilung zu proportionalen Erleichterungen im Risikomanagemen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ersatzmieter – Rechte und P... / 2.5 Verpflichtung zur Annahme des Nachmieters

Diese Ausführungen zur Pflicht des Vermieters, einen zumutbaren und geeigneten Ersatzmieter zu akzeptieren, gelten nur dann, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält oder der Mieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, aus dem Vertrag ausscheiden muss. Hinweis Kein Anspruch des Mieters auf Entlassung Will d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.7 Gewinnbeteiligung einer Person, auf die § 8b Abs 2 KStG Anwendung findet

Tz. 255 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Tatbestand des § 24 Abs 5 UmwStG ist in Bezug auf die Beteiligung von Kö erfüllt, wenn eine inl Kö oder eine in einem EU-/EWR-Gebiet oder einem Drittland ansässige vergleichbare "Kö", im Zeitpunkt der Veräußerung (oder des gleichgestellten Ereignisses, s Tz 257), als MU (unmittelbar oder über eine MU-Beteiligung) beteiligt ist, über einen G...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.2 Allgemeine Vorgaben der EBA

Die EBA hat am 8. Juli 2025 den Entwurf zu Leitlinien für ein solides Management von Drittparteirisiken bis zum 8. Oktober 2025 zur Konsultation gestellt.[1] Damit sollen die bisherigen EBA-Leitlinien zu Auslagerungen[2] im Einklang mit DORA überarbeitet und ersetzt werden. Die EBA verweist – in Analogie zum BCBS – darauf, dass Finanzunternehmen zunehmend daran interessiert ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Antragserfordernis für Einbringung zum Buch- oder Zwischenwert – Grundsätze

Tz. 118 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist die Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). § 24 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die … Pers-Ges hat …anzusetzen; …"). ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Bearbeiterübersicht

Zitiervorschlag (Beispiel) Krämer in Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, § 4 KStG Tz 20mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umw der og Art sind derzeit vor allem auf Kap-Ges beschr. Während § 1 Abs 1 UmwG den Anwendungsbereich des Ges grds auf Rechtsträger mit Sitz im Inl begrenzt, ordnen § 305 Abs 2, § 320 Abs 2 und § 333 Abs 2 UmwG für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Verlust oder Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 128 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine von der Regelbewertung mit dem gW abw Minderbewertung (mit dem Bw oder Zwischenwert) ist gem § 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG ausgeschlossen, wenn und soweit das inl Besteuerungsrecht hinsichtlich des eingebrachten BV ausgeschlossen (s Tz 128a) oder beschr (s Tz 128b) wird. Beispiel aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 51 zu § 24 Abs 2 UmwStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 64 Bartels, Eröffnungsantrag und Ermessen, ZRI 2025, 501 ff.; Blankenburg, Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis gem. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO – Paradebeispiele für eine verunglückte Gesetzgebung, ZInsO 2013, 2196 ff.; Cymutta, Neue Regeln für Insolvenzanträge – Haftungsrisiken der antragspflichtigen Organe und deren Berater, BB 2012, 3151 ff.; Dahl, Der Eigenantrag des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Brandis/Heuermann, ErtrStR, 176. Erg-Lfg, Franz Vahlen Vlg 2025; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Frotscher/Drüen, Komm zum KStG-, GewSGt- und UmwStG, 179. Aktualisierung, Haufe Vlg 2025; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gründung einer SE/SCE

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit den Verweis auf Art 17 SE-VO und Art 19 SCE-VO in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG gelangt auch die Gründung einer SE/SCE durch Verschmelzung in den Anwendungsbereich des UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.42). Sowohl die SE-VO (Beschl des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr 93/2002 v 25.06.2002 zur Änderung des Anh XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-A, ABl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zum Bsp: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtrStR gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs 1 UmwStG wird nicht danach differe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / Zusammenfassung

Begriff Eine Person, die in mehreren Mitgliedsstaaten eine Beschäftigung bzw. eine selbstständige Tätigkeit ausübt, unterliegt im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Grundsätzlich gilt das Territorialitätsprinzip nach § 3 SGB IV für alle ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 3 Änderungen an der EU-Taxonomie

Bezüglich der EU-Umwelttaxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, die weiterhin verpflichtender Berichtsteil des Nachhaltigkeitsberichts nach der CSRD bleibt, wird von der EU-Kommission vorgeschlagen und so veröffentlicht, dass diese nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Umsatzerlöse verpflichtend sein soll. Es kommt im Ergebnis nun doch z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit" – Einigung um Adressatenkreise der CSRD und CSDDD im EU-Amtsblatt bekannt gemacht

Zusammenfassung Überblick Die EU-Kommission hat im Februar 2025 den Entwurf einer Omnibus-Initiative zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen ("Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit") veröffentlicht. Die Trilog-Verhandlungen mit Rat und Parlament wurden am 8. Dezember 2025 mit einem Kompromissergebnis abgeschlossen, im Februar 2026...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.1 Adressatenkreis der CSRD

Inhaltlich wurde sich im Trilog auf eine deutliche Verschlankung der CSRD durch die Einführung einer neuen Größenklasse geeinigt, ab der die Regulierung nun erst greifen soll. Angelehnt an die ursprüngliche Zielgruppe der CSDDD soll nun der Lagebericht nur von haftungsbeschränkten Unternehmen um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden müssen, die im Jahresdurchschnitt übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hat im Februar 2025 den Entwurf einer Omnibus-Initiative zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen ("Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit") veröffentlicht. Die Trilog-Verhandlungen mit Rat und Parlament wurden am 8. Dezember 2025 mit einem Kompromissergebnis abgeschlossen, im Februar 2026 wurden die geä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 1 "Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit" zu Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten beschlossen

Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 den ersten Schritt des eigenen Arbeitsprogramms für mehrere Omnibus-Pakete vollzogen und einen Vorschlag zur umfangreichen Überarbeitung der eigenen Regulierungen vorgelegt. Formal werden Änderungen der bestehenden Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive EU 2022/2464, kurz CSRD), zu den S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 5 Bisheriges Regulierungschaos wird fortgeführt

Die Kommission schlägt flankierend in einem zweiten Omnibuspaket auch eine Reihe von Änderungsanträgen vor, um die Nutzung mehrerer Investitionsprogramme zu vereinfachen und zu optimieren. Unter dem Druck, ihre bürokratischen Regeln abzubauen und keine neuen zu schaffen, haben die EU-Kommission sowie Rat und Parlament somit formal entschieden reagiert – es wurden Einsparungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 7 Zu den Dokumenten der Omnibus-Initiative

Die verschiedenen Dokumente mit den Vorschlägen der EU-Kommission[1], der Entscheidung des EU-Parlaments[2], der Vorschlag des Rates der EU[3], die Pressemitteilung zum Beschluss des EU-Parlaments[4] und die Pressemitteilung vom 9.12.2025 über die Trilog-Einigung[5], die Beschlussfassung[6] und die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt[7] finden sich in diesem Absatz. Der Referenten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 6 Warum sich Unternehmen weiterhin mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen sollten

Auch wenn es langsam schwerfällt, aber die Unternehmen sollten sich von diesem regulatorischen Chaos nicht beirren lassen – der Weg hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft dürfte nicht grundsätzlich in Frage stehen. Die EU hält an dem grundsätzlichen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 fest, auch wenn immer wieder Regeln aufgeweicht werden. Die Auseinandersetz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.5 "Quick Fix"-Änderungen am Set 1 der ESRS

Zudem hat die EU-Kommission bereits im Vorgriff auf die Überarbeitung bereits weitere Fakten geschaffen und am 11.7.2025 gezielte „Quick Fix“-Änderungen am Set 1 der ESRS verabschiedet, die am 10.11.2025 als Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 auch im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden und somit formal in Kraft getreten sind. Sie sollen den Aufwand für Unternehmen, die bere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.4 Vereinfachung der ESRS Set 1

Der EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) hat sich umgehend nach Beschäftigung mit den Vorschlägen bereit erklärt, sich an dem vorgeschlagenen Vereinfachungsprozess über die ESRS zu beteiligen. Am 31.7.2025 wurde ein Entwurf der Überarbeitung des ESRS Set 1 zur Konsultation bis zum 29.9.2025 veröffentlicht. Die Ergebnisse wurden dann sehr zügig eingearbeitet. Ende Novem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 4.1 Vereinfachungen der Anforderungen der CSDDD

Bei der CSDDD hat das EU-Parlament am 16.12.2025 der im Triloggespräch erzielte Einigung der Vereinfachung der Anforderungen zugestimmt, sodass eine Bekanntmachung der Änderungsfassung am 26.2.2026 erfolgen konnte. Wesentliche Vereinfachungen sind: die Fokussierung auf systematische Due-Diligence-Anforderungen auf direkte Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette (also nur ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.3 Zeitliche Verschiebungen

Bei der zeitlichen Anwendung der neuen Vorgaben zeigte sich der Sinn der Zweiteilung des Vorgehens, auch wenn dies etwas unübersichtlich wirkt und aus deutscher Sicht aufgrund der bisherigen Nichtumsetzung zumindest formal in Leere lief. Langfristig soll nur noch der Anwendungsbereich für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Umsatzerlösen bes...mehr