Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Bezug zu erlaubnispflichtigen Geschäften oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen

Rz. 130 In der bis zum 1. November 2007 geltenden Fassung des § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG a. F. (jetzt § 25b KWG) wurde der Tatbestand der Auslagerung durch die Bezugnahme auf erlaubnispflichtige Geschäfte (Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) eingeschränkt.[1] Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG legal definiert. Dam... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Gegenbestätigung durch den Kontrahenten

Rz. 17 Die Abwicklung hat den unverzüglichen Eingang der Gegenbestätigungen zu überwachen. Dabei war die Unverzüglichkeit früher in Abhängigkeit von der jeweiligen Versandform durch den Kontrahenten zu interpretieren. Inzwischen sind jedoch die Fristvorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 zu beachten. Bei Verzögerungen des Eingangs der Gegenbestätigungen oder a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.1.1 Wesentlichkeitsbewertung als Ausgangspunkt

Rz. 55 Die Erstellung der Übergangspläne sollte auf einer soliden Wesentlichkeitsbewertung der ESG-Risiken beruhen, die von den Instituten im Rahmen der Risikoinventur durchgeführt wird (→ AT 2.2 Tz. 1). Die Institute sollten insbesondere jene Risikopositionen oder Portfolios sowie finanzierten Wirtschaftstätigkeiten und Produktionskapazitäten ermitteln, die wesentlich mit E... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Schutz der Wertpapierdienstleistungskunden (Tz. 4)

Rz. 128 4 Durch das Rundschreiben wird zudem über § 80 Abs. 1 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) in Verbindung mit § 25a Abs. 1 KWG Art. 16 der Richtlinie 2014/65/EU (Finanzmarktrichtlinie) umgesetzt, soweit diese auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute gleichermaßen Anwendung findet. Dies betrifft die allgemeinen organisatorischen Anforderungen gem... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Berechnung des internen Kapitals für die wesentlichen Risiken

Rz. 82 Die Institute müssen gemäß Art. 73 CRD IV über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Die gemeinsame Plattform

Rz. 129 Die Umsetzung der MiFID[1] und ihrer begleitenden Durchführungsrichtlinie im Jahr 2007 machte Anpassungen in verschiedenen Regelwerken erforderlich. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Umsetzung des Art. 13 MiFID i. V. m. den Art. 5, 7, 8, 9, 13 und 14 MiFID-Durchführungsrichtlinie dar. Die dort statuierten Vorgaben sind schwerpunktmäßig organisatorische... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Waiver-Regelung

Rz. 51 Die sogenannte "Waiver-Regelung" gewährt ein nationales Wahlrecht, das der deutsche Gesetzgeber zugunsten der deutschen Kreditwirtschaft zunächst in § 2a KWG umgesetzt hatte.[1] Seit Inkrafttreten der CRR am 1. Januar 2014 sind die materiellen Voraussetzungen an den Waiver für die Eigenmittelanforderungen, die Großkreditregelungen, die Offenlegungsanforderungen und da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 MaRisk als Rechtsverordnung

Rz. 197 Angesichts der anhaltenden Diskussion über den Rechtscharakter der MaRisk gibt es durchaus Überlegungen des deutschen Gesetzgebers, das Rundschreiben auf die Ebene einer Rechtsverordnung zu heben. Die MaRisk würden dann unter den in § 4 Abs. 3 SSM-Verordnung genannten Begriff "nationale Rechtsvorschrift" fallen und wären von der EZB in Bezug auf die bedeutenden Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Prüfungsaufträge aus anderen Regelwerken

Rz. 72 Seit der Umsetzung der Anforderungen von Basel III in europäisches Recht weist die Bankenverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) der Internen Revision – unter Berücksichtigung der Anpassungen im Jahr 2024 – insbesondere folgende Aufgaben explizit zu, die mehr ins Detail gehen: Gemäß Art. 191 CRR prüft die Interne Revision oder eine andere vergleichbare unabhä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Laufende Steuerung und Überwachung

Rz. 368 Der Implementierung geeigneter Steuerungs- und Überwachungsmechanismen kommt bei Dienstleistungen eine besonders wichtige Rolle zu. Während sich Sachleistungen i. d. R. exakt durch entsprechende Spezifikationen im Auslagerungsvertrag umschreiben lassen, erweist sich dies bei Dienstleistungen häufig als schwieriger. Entwickeln die Geschäftspartner bezüglich des Inhalt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Implikationen des Baseler Rahmenwerkes

Rz. 9 Auch das mit Einführung von Basel III weiterhin gültige Baseler Rahmenwerk weist der Internen Revision bestimmte Aufgaben zu. Bereits den Vorgaben von Basel II zufolge hat sie oder eine vergleichbar unabhängige Einheit mindestens jährlich das interne Ratingsystem und die damit verbundenen Funktionen zu überprüfen.[1] Die Vorgaben wurden auf europäischer Ebene in Art. 1... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Kurs- bzw. Positionsrisiken

Rz. 16 Hinsichtlich der Behandlung von Marktpreisrisiken wird bei zins- und aktienkursbezogenen Positionen in der CRR zwischen dem allgemeinen (systematischen) und dem spezifischen (unsystematischen) Risiko unterschieden.[1] Das allgemeine Risiko bezieht sich auf sogenannte "marktinduzierte" Wertänderungen der Positionen. Als ursächlich dafür werden Marktbewegungen in ihrer... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Methodenfreiheit

Rz. 296 Wenngleich die Institute den Anforderungen hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit der Risikotragfähigkeitskonzepte grundsätzlich durch unterschiedlich ausgestaltete interne Verfahren entsprechen können, findet die Methodenfreiheit dort ihre Grenze, wo die internen Verfahren das aufsichtsrechtlich vorgegebene Ziel "Sicherstellung der Risikotragfähigkeit" unte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.2 Bedeutender Anteil an Aktiva bzw. Passiva in Fremdwährungen

Rz. 309 Zur Bewertung der Wesentlichkeit kann sich ein Institut ggf. an den entsprechenden Empfehlungen für die Kapitalrisiken orientieren. So müssen jene Institute, die wesentliche Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen eingegangen sind, auch die entsprechenden Zinsänderungsrisiken in jeder dieser Währungen ermitteln (→ BTR 2.3 Tz. 8). Den entsprechenden Vorgaben z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.1 Voraussetzungen für den "Tochter-Waiver"

Rz. 53 An die Anwendung der Waiver-Regelung für Eigenmittel, Großkredite, Verbriefungen, Verschuldungsquote, Meldewesen und Offenlegung gemäß Art. 7 Abs. 1 CRR sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die insbesondere auf eine enge Einbindung der nachgeordneten Institute in die Gruppenstruktur abzielen. Zudem muss eine angemessene Verteilung der Eigenmittel zwischen dem M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3 Kreditvergabe an Unternehmen

Rz. 58 Wie bereits ausgeführt, sollten die Sicherheiten bei allen Kundengruppen grundsätzlich nicht als primäre Rückzahlungsquelle betrachtet werden. Bei Krediten an Unternehmen jeglicher Größenordnung sollten die Institute den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers und etwaige für die Zwecke des Darlehensvertrages relevante Erträge aus der Veräußeru... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Allgemeine Compliance nach § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

Rz. 1 Der aus dem angelsächsischen "to comply with" stammende Begriff "Compliance" bedeutet ein Handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. In der Literatur und in der Praxis wird der Compliance-Begriff sehr unterschiedlich verwendet. Zum Teil wird Compli­ance als die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und Vorgaben des Wertpapieraufsichtsrecht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 EBA-Leitlinien zum Management von Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken des Anlagebuches

Rz. 90 Mit der Umsetzung der EBA-Leitlinien zum Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch wurden die bisherigen Anforderungen an das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) erweitert und um Vorgaben an den Umgang mit dem Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] ergänzt. Der Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 § 25a Abs. 1 KWG: Von der 6. KWG-Novelle bis zum CRD IV-Umsetzungsgesetz

Rz. 4 § 25a Abs. 1 KWG kann als zentraler gesetzlicher Anknüpfungspunkt der qualitativen Bankenaufsicht auf eine etwas längere Geschichte zurückblicken. Die gesetzliche Regelung wurde seit ihrer Einfügung in das KWG im Rahmen der 6. KWG-Novelle mehrmals angepasst und terminologisch geschärft. In ihrer ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1998 forderte die Bestimmung u. a. "ge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.5 Szenarien für die Sanierungsplanung

Rz. 199 Nach den Vorstellungen der EZB sollten die Institute die Bedeutung von klimabezogenen Auswirkungen auf ihre Geschäftsbereiche im Übrigen auch bei der Ausarbeitung von Szenarien für ihre Sanierungsplanung berücksichtigen, wobei es diesbezüglich womöglich Überschneidungen gibt. Gemäß Art. 5 Abs. 6 BRRD sollten die Institute in den Sanierungsplänen verschiedene Szenari... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6.1 Compliance-Funktion nach MaComp

Rz. 237 Gemäß § 80 Abs. 6 WpHG muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei einer Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen sowie von Finanzdienstleistungen die Anforderungen des § 25b KWG einhalten. Die Auslagerung darf nicht die Rechtsverhältnisse des Unternehmens zu seinen Kunden sowie die Verhaltens-, Transparenz- und Organisationspflichten des Wertpapierdienstleis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.1 Geschäftsfortführungspläne

Rz. 57 Die Geschäftsfortführungspläne müssen als Bestandteil des Notfallkonzeptes gewährleisten, dass im Notfall zeitnah Ersatzlösungen zur Verfügung stehen. Hierzu gehören Maßnahmen, die bis zur Wiederherstellung des Normalbetriebes die Handlungsfähigkeit des Institutes sicherstellen. In Geschäftsfortführungsplänen können z. B. folgende Punkte geregelt werden: die Festlegung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.6 Compliance-Risiken

Rz. 51 Das Compliance-Risiko bezeichnet das Risiko, dass gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Regelungen verstoßen wird und daraus ein Vermögensschaden für das Institut resultiert (→ AT 4.4.2 Tz. 2). Die EBA hat unter dem Compliance-Risiko in älteren Ausarbeitungen das bestehende oder zukünftige Ertrags- oder Kapitalrisiko infolge von Verletzungen oder der Nichteinhaltun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11 Angemessener Zeithorizont

Rz. 110 Die Institute sollten den Zeithorizont des Stresstests im Einklang mit dem Ziel der Übung, den Merkmalen des untersuchten Portfolios, wie z. B. der Laufzeit der gestressten Positionen, und ggf. dem Risikoprofil festlegen.[1] ICAAP- und ILAAP-Stresstests sollten denselben vorausschauenden Zeithorizont abdecken wie der ICAAP bzw. der ILAAP des Institutes und mindestens... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Umgang mit IDV

Rz. 204 Den Vorgaben der EBA zufolge sollen die ermittelten Geschäftsfunktionen, Unterstützungsprozesse und IT-Assets unter Berücksichtigung der Schutzziele im Hinblick auf ihre "Kritikalität" ("criticality") eingestuft werden.[1] Eng damit verbunden ist die Umsetzung verschiedener Anforderungen. Folglich wird von der deutschen Aufsicht gefordert, dass die Anforderungen aus ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.7 Anordnungsbefugnis der BaFin gegenüber dem Auslagerungsunternehmen (§ 25b Abs. 4a KWG)

Rz. 69 Auch wenn in erster Linie das auslagernde Institut der Adressat bankaufsichtlicher Maßnahmen ist, wurden im Zuge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) die Befugnisse der BaFin bei wesentlichen Auslagerungen dahingehend erweitert, dass diese nunmehr unter bestimmten Bedingungen auch unmittelbar gegenüber dem Auslagerungsunternehmen Anordnungen treffen kann... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Beurteilung von ESG-Risiken

Rz. 145 Geeignete Risikoklassifizierungsverfahren können auch zur Beurteilung von ESG-Risiken eines Engagements[1] herangezogen werden. Es bleibt dabei den Instituten überlassen, ob sie diesen Prozess in bestehende Risikoklassifizierungsverfahren integrieren oder für diesen Zweck neue Verfahren einrichten (→ BTO 1.4 Tz. 1). Sofern die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Bon... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Wiederherstellungspläne

Rz. 63 Nachdem der Notfall auf der Basis verschiedener Ersatzlösungen bewältigt wurde, drängt sich die Frage nach der Rückkehr zum Normalbetrieb auf. Dafür sind Wiederherstellungspläne zu entwickeln, die innerhalb eines angemessenen Zeitraumes die Rückkehr zum Normalbetrieb ermöglichen sollen. In Wiederherstellungsplänen sind z. B. die Möglichkeiten zur Wiederbeschaffung aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Verschuldungsquote

Rz. 59 Im September 2009 haben sich die G20 u. a. auf die Einführung einer Verschuldungsquote ("Leverage Ratio", LR) verständigt. Diese Verschuldungsquote spiegelt gemäß Art. 429 CRR das Verhältnis des Kernkapitals (Kapitalmessgröße) zu den nach bilanziellen Vorgaben ausgewiesenen Aktiva und außerbilanziellen Geschäften eines Institutes nach bestimmten Vorgaben (Gesamtrisiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Aufgaben der NPE-Abwicklungseinheiten

Rz. 39 Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPE-Portfolios zu berücksichtigen, also z. B. die Spezifikationen im Privat- oder Firmenkundengeschäft (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Dabei sollte auch auf die verschiedenen Arten der jeweils hauptsächlich verwendeten Sicherheiten geachtet werden, die ggf. verwertet werden müssen. H... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Tonträgeraufzeichnung

Rz. 60 Die Aufzeichnung der Geschäftsgespräche von Händlern im Telefonhandel auf Tonträger hat sich vor allem bei handelsintensiven Häusern zu einer Usance entwickelt. Wegen der hohen Handelsvolumina, die am Telefon i. d. R. sehr schnell abgewickelt werden, kommt der Tonträgeraufzeichnung als Instrument zur Beweissicherung eine wichtige Bedeutung zu. Sie dient der Absicherun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Operative Informationssicherheit

Rz. 77 Der "IT-Betrieb" hat laut Tz. 8.1 BAIT jene Anforderungen umzusetzen, die sich aus der Geschäftsstrategie und den IT-unterstützten Geschäftsprozessen ergeben. Für die Umsetzung der Anforderungen des Informationssicherheitsmanagements ist nach Tz. 5.1 BAIT hingegen die "operative Informationssicherheit" zuständig. Insofern entspricht die Tätigkeit der operativen Inform... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3 IT-Notfallpläne

Rz. 67 Die Institute sollten mit den Geschäftsfortführungsplänen sicherstellen, dass sie auf potenzielle Ausfallszenarien angemessen reagieren können und in der Lage sind, den Betrieb ihrer kritischen Geschäftstätigkeiten nach Störungen (bzw. bei Untersuchung von "Störungsszenarien") innerhalb einer vorgegebenen "Wiederanlaufzeit" ("Recovery Time Objective", RTO)[1] und zu e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Weiterentwicklung der IT-Systeme

Rz. 13 Der Umfang und die Qualität der technisch-organisatorischen Ausstattung müssen allerdings auch mit der Entwicklung der Geschäftsaktivitäten eines Institutes und dem technischen Fortschritt mithalten können. Insofern genügt es nicht, die technisch-organisatorische Ausstattung einmal zu überprüfen und für angemessen zu befinden. So können sich die betriebsinternen Erfor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Marktpreisrisiken des Anlagebuches

Rz. 3 Für die Positionen des Anlagebuches spielen vor allem die Zinsänderungsrisiken eine wesentliche Rolle. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Institut in großem Umfang "Fristentransformation" betreibt, d. h. Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausreicht und sich im Gegenzug mit kürzeren Laufzeiten günstiger refinanziert. Auf diese Weise können durch Ausnutzung de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.1 Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp)

Rz. 240 Im Juni 2010 hat die deutsche Aufsicht das Rundschreiben "Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31ff. WpHG" (MaComp) veröffentlicht.[1] Damit hat sie einzelne Regelungen des sechsten Abschnittes des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) sowie hierzu erlassene Verordnungen (z. B. die Finanz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien

Rz. 62 Der Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien zielt auf Institute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 CRR ab, also auf gemäß Art. 8 CRD IV zugelassene Kreditinstitute und gemäß Art. 8a Abs. 3 CRD IV zugelassene Wertpapierfirmen. Mit Blick auf den Anwendungsbereich ist zudem § 1a Abs. 1 KWG zu beachten. Die Anforderungen sollten auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidiert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.2 Eignung oder Anpassung der internen Stresstests

Rz. 179 Die Institute[1] sollten zunächst einmal prüfen, ob die bestehenden internen Stresstests die ESG-Risiken in geeigneter Weise abbilden oder zu diesem Zweck neue oder modifizierte interne Stresstests durchgeführt werden müssen.[2] Auch nach den Vorstellungen der EZB sollten die Institute mit wesentlichen Klima- und Umweltrisiken im ersten Schritt prüfen, ob sie diese R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Finanzdienstleistungsinstitute gemäß § 1 Abs. 1a KWG

Rz. 19 Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind. Welches Unternehmen insofern als Finanzdienstleistungsinstitut zu qualifizieren ist, bestimmt sic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken

Rz. 75 Um den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen zu können, muss im Institut zunächst Klarheit darüber herrschen, was unter dieser Risikoart genau zu verstehen ist. Insofern beginnt das Management operationeller Risiken mit deren Definition. Grundsätzlich werden diesbezüglich von der deutschen Aufsicht keine Vorgaben gemacht. Alle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Definition des ICAAP

Rz. 202 Der interne Prozess zur Sicherstellung der angemessenen Kapitalausstattung ("Internal Capital Adequacy Assessment Process", ICAAP) ist als Gesamtheit aller Verfahren, Methoden und Prozesse zu verstehen, die gewährleisten, dass genügend Kapital zur Deckung von wesentlichen Risiken vorhanden ist. Es handelt sich um einen laufenden Prozess, der kontinuierlich die Angeme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.3 Bedeutende Inkongruenzen zwischen Fremdwährungsaktiva und -passiva

Rz. 313 Schließlich spielen aus Risikosicht auch die Währungs- und Laufzeitinkongruenzen zwischen den jeweiligen Fremdwährungsaktiva und -passiva eine entscheidende Rolle. Sofern z. B. bedeutende Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestehen, für diese aber gleichzeitig Vermögensgegenstände in derselben Währung mit vergleichbarer Laufzeit vorhanden sind, handelt es sich folgl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 9 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Erster Entwurf zur Modernisierung der Outsourcing-Regelungen und Integration in die MaRisk Übermittlungsschreiben vom 5. April 2007

[…] nachdem ich im Anschreiben zur Veröffentlichung der MaRisk vom 20.12.2005 eine grundlegende Modernisierung bestehender Outsourcing-Regelungen und deren Integration in die MaRisk ­angekündigt hatte, kann ich Ihnen nunmehr einen ersten Entwurf vorlegen. Der Entwurf wurde von Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank und meiner Behörde ausgearbeitet. Die neuen Passagen zur Ausla... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Lehren aus der Finanzmarktkrise

Rz. 1 Nach Auffassung des Finanzstabilitätsrates ("Financial Stability Board", FSB) hat die Finanzmarktkrise verdeutlicht, dass viele Institute hinsichtlich ihrer Informationstechnologie und Datenarchitektur nicht in der Lage waren, Risikodaten vollständig und schnell genug zu aggregieren. Eine angemessene Steuerung der Risiken war daher nur eingeschränkt möglich, was bekann... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Zentraler Kontrahent

Rz. 17 Gemäß § 1 Abs. 31 KWG handelt es sich bei einer "zentralen Gegenpartei" bzw. einem "zentralen Kontrahenten" um ein Unternehmen im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der "European Market Infrastructure Regulation" (EMIR)[1] in der jeweils geltenden Fassung. Danach ist eine zentrale Gegenpartei ("Central Counterparty", CCP) eine juristische Person, die zwischen die Gegenparteien de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.1 Internationale Vorgaben durch Basel II

Rz. 21 Anstoß für die Entwicklung der MaRisk gaben zunächst verschiedene Initiativen, die auf Baseler Ebene vorangetrieben wurden. Am 26. Juni 2004 hatten die Notenbankgouverneure der G10-Staaten[1] und die Präsidenten der Aufsichtsbehörden dieser Staaten der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht überarbeiteten Rahmenvereinbarung zur internationalen Konvergenz der Kapita... mehr