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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 1 Einführung

Viktor Emanuel Gottschlich
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Rz. 1

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (nachfolgend Vereinigtes Königreich) wurde am 01.04.1973 ein Umsatzsteuersystem ("Value-Added Tax", abgekürzt VAT) eingeführt. Der "Value Added Tax Act 1994" (nachfolgend VATA 1994) vom 01.09.1994 setzte die 6. EG-RL um und ist das rechtliche Fundament der britischen Umsatzsteuer. "Finance Acts", "Orders" und "Regulations" durch das britische Finanzministerium ("His Majesty’s Treasury") treffen ergänzende Regelungen. "VAT Notices" der britischen Finanzbehörde "His Majesty's Revenue and Customs" (nachfolgend HMRC) haben teilweise Gesetzeskraft ("force of law") und sind entsprechend gekennzeichnet.

 

Rz. 2

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Der Geltungsbereich der britischen Umsatzsteuer umfasst das Gebiet des Vereinigten Königreichs. Das Gebiet des Vereinigten Königreich umfasst die Insel Großbritannien (England, Schottland und Wales), Nordirland sowie die Hoheitsgewässer. Die Isle of Man ist nicht Teil des Vereinigten Königreichs, sie wird aber für umsatzsteuerliche Zwecke dem Vereinigten Königreich hinzugerechnet. Nicht im Geltungsbereich der britischen Umsatzsteuer liegen hingegen die Kanalinseln (Jersey und Guernsey) und Gibraltar.

 

Rz. 3

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Am 31.01.2020 trat das Vereinigten Königreichs aus der EU aus (nachfolgend Brexit). Seit dem Ende eines darauf folgenden Übergangszeitraums (nachfolgend Brexit-Übergangsphase) am 01.01.2021 (bzw. am 31.12.2020 um 23.00 Uhr britische Zeit) wird das Vereinigte Königreich aus Sicht der EU grundsätzlich als Drittland behandelt und umgekehrt. Um eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland zu verhindern, sieht das Protokoll zu Irland und Nordirland (nachfolgend Nordirlandprotokoll), zuletzt geändert durch das sog. Windsor Framework, fü...

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