Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Fernverkauf

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die neuen EU-weiten Regelungen zum Fernverkauf finden auch in Nordirland Anwendung. Ein Fernverkauf liegt demnach vor, wenn ein Unternehmer, der seine USt-IdNr. mit dem Länderpräfix "XI" nutzt, Waren aus Nordirland an einen Nicht-Unternehmer in einem EU-Mitgliedstaat liefert oder ein Unternehmer Waren aus einem EU-Mitgliedstaat an einen Nicht-U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Sonstige nicht abziehbare Steuern

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Ebenfalls darf das Einkommen der Kö nicht gemindert werden durch den Abzug der ausl St (s Tz 34), der ErbSt und die Erbersatzst (s Urt des BFH v 14.09.1994, BStBl II 1995, 207), des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305), der KiSt, Lastenausgleichsabgaben. Die GewSt unterlag als Realst schon früher nicht dem Abzugsverbot nach § 10 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.5 Unterrichtung zum Steuersatz

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die EU-Mitgliedstaaten unterrichten die anderen EU-Mitgliedstaaten über Änderungen beim Steuersatz für die unter die Sonderregelung fallenden Umsätze (Art. 47 Abs. 2 der Verordnung [EU] Nr. 904/2010).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach finnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Finnland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Finnland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Finnland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Alleinige Entscheidungskompetenz des Bestimmungslandes

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der EU-Mitgliedstaat, in dem der i. g. Erwerb bewirkt wird oder als bewirkt gilt, nimmt seine Besteuerungskompetenz unabhängig von der umsatzsteuerlichen Behandlung des Vorgangs im EU-Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung oder Versendung des Gegenstands wahr (Abschn. 3d.1. Abs. 2 UStAE). Dabei ist unbeachtlich, ob der Umsatz bereits im EU...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen

Tz. 50 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder die inländischen öffentlichen Dienststellen (§ 10b Abs. Satz 2 Nr. 1 EStG, Anhang 10). Dazu gehören nicht nur die juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sondern auch die juristischen Personen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2.3 Rechtslage bis zum 31.12.2023 – Begriff des begünstigten Investmentvermögens im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG und Vergleichbarkeitskriterien nach Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 155 Stand: 6. A. – ET: 03/2024 Nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage konnten begünstigte Investmentvermögen i. S. v. § 4 Buchst h UStG inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländische AIF sein. Investmentvermögen, die die Anforderungen der OGAW-Richtlinie erfüllten, stellten grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber h...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach rumänischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Rumänien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Rumänien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Rumänien steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Besonderheiten bei ausländischen Zuwendungsempfängern

Tz. 91 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zuwendungen an eine nicht im Inland ansässige (ausländische) steuerbegünstigte EU/EWR-Körperschaft können ab 2025 nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn diese über die erhaltene Zuwendung (Spende) eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat (§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStDV, Anhang 11). Das setzt v...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2 Rechtliche Einordnung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Europäische Kommission weist in den Veröffentlichungen jeweils selbst ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht rechtsverbindlich sind. Die Kommission betrachtet diese vielmehr als praktische und informelle Information dazu, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion anzuwenden sind. Rz. 8 Stand...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach belgischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Belgien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Belgien steuerbare ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Erstattung in Sonderfällen (§ 26 Abs. 4 UStG)

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Art. 151 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006, 1) i. V. m. Art. 50 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15.03.2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Me...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 4b Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen

Verwaltungsanweisungen BMF vom 28.04.2004, Az: IV B 2 – S 7058, BStBl I 2004, 480 (EU-Osterweiterung zum 01.05.2004). BMF vom 26.01.2007, Az: IV A 2 – S 7058 – 26/06, BStBl I 2007, 208 (EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien). BMF vom 28.06.2013, Az: IV D 1 – S 7058/07/10002, 2013/0621390, BStBl I 2013, 852 (EU-Beitritt von Kroatien). Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Gelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Martini, Prüfungspflicht im Rahmen der Differenzbesteuerung/Überlegungen im Anschluss an das Urteil des BFH v. 23.4.2009, UR 2010, 81. Meurer, Anmerkungen zu EuGH vom 17.05.2023, Rs. C-365/22, IT, MwStR 2023, 617 (619). Nieskoven, Risiken der Differenzbesteuerung bei Besteuerungsfehlern des Vorlieferanten, ASR 11/2009, 9. Nieskoven, Risikofelder der Differenzbesteuerung, MBP 20...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Norwegen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 1–3 Mehrwertsteuergesetz). M...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das belgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 147. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 147. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 23.04.2026. Folgende vier Stichworte und Themen lassen sich aus diesem umfassenden Update besonders hervorheben: Doppelte Haushaltsführung (ausführliche Betrachtung und Stellungnahme zu den Vorgaben des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG mit strukturierter Darstellung der im einzel...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem polnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Polen steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Polen ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 17 Mehrwertsteuergesetz) In Polen steuerbare Lieferungen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG setzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der MwStSystRL und § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG setzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. p der MwStSystRL in nationales Recht um. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Allerdings verwendet § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG – im Gegensatz zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. p MwStSystRL – den Begriff der "ordnungsgemäß anerk...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 6 Abs. 3a UStG regelt die Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung in Fällen des nichtkommerziellen Reiseverkehrs ("Export über den Ladentisch"). In den Anwendungsbereich der Vorschrift fällt auch die Lieferung von Waren im Transitbereich deutscher Flughäfen in sog. Duty-Free-Läden (vgl. BFH, Urteil vom 03.11.2005, Az: V R 63/02, BStBl II 2006,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Germany Trade and Invest, Informationsbroschüre März 2009 sowie http://www.gtai.de/web_de/ueberuns. Strunk, Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit der Steuerberater, Stbg 8/2004, Editorial (= S. M 1). Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis (UidP), 21. Auflage 2023. Weimann, Rechnungsstellung ins und aus dem EU-Ausland: Darf Betriebsprüfer einheitliche Sprache fordern?, AS...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 Stand: 06/03 – 07/2025 § 6a UStG entspricht den Vorgaben der Art. 131, Art. 138 ff. MwStSystRL (zur Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen durch die Rechtsprechung des EuGH und BFH sowie den Abweichungen zur nationalen Gesetzeslage vgl. Reiß in UR 2017, 254 ff.). Die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.1 Meldung an den Mitgliedstaat der Identifizierung

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer hat dem EU-Mitgliedstaat der Identifizierung (= EU-Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist oder – falls er nicht im Unionsgebiet ansässig ist, und hier nur eine oder mehrere feste Niederlassungen hat – in dem er von der Sonderregelung Gebrauch machen will) die Aufnahme und die Beendigung seiner dieser Sonderregelung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Begriffe

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG wird eine Vielzahl von teils fein ausdifferenzierten Begriffen aus dem KAGB verwendet. Diese werden teils ausdrücklich, teils implizit i. R. d. Anwendung der Befreiung in Bezug genommen. Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erstr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach maltesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Malta unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Malta umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Malta steuerbare Lief...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 99, 99a, §§ 101–101k sowie § 102 MWStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Besteuerungszeitraum ist generell der Kalendermonat. Steuerzahler, deren Umsatz im vorangegangenen Kj. 10 Mio. CZK (ca. 400.000 EUR) nicht überschritten hat, können das Kalenderquartal als Besteuerungszeitraum durch Anzeige bei der Finanzverwaltung bis jeweils Ende Januar wählen, sofern sie durch diese nicht als sog. unzuverlässige Steue...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Zentralbank

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt am Main (vgl das Gesetz vom 19.12.1998 zu dem Abkommen vom 18.09.1998 zwischen Deutschland und der EZB über deren Sitz, BGBl 1998 II, 2995). Die EZB ist selbst von direkten Steuern und darüber hinaus von der Verpflichtung zur Einbehaltung und Einziehung von Steuern Dritter befreit (Art 7 des Abkommens); damit ist...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Burgmaier, Auslegung des Begriffs "Unterschrift" im Verfahren der zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige, UR 2010, 148. Hidien/Masuch, Vorsteuer-Vergütungsverfahren für inländische Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ab dem 1.1.2010, StBW 2010, 176. Langer, Neues Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab 2010, DB 2010, 647. Radeisen, Ge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Grenzüberschreitende Lieferungen

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Ort der Lieferung ist grundsätzlich im Vereinigten Königreich, wenn die gelieferten Gegenstände das Vereinigten Königreich verlassen, ohne dass sie zuvor i. R. d. Lieferung in das Vereinigte Königreich gelangt sind, vgl. VATA 1994, Section 7(7)(a). Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Ort der Lieferung ist ebenso grundsätzlich im Vereinigt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.1 Allgemeines

Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen, können sich abweichend von § 18 Abs. 1 bis 4 UStG unter bestimmten Bedingungen dafür entscheiden, nur in einem EU-Mitgliedstaat erfasst ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2.5 Zollrechtliche Wertgrenze

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 3c Abs. 2 UStG enthält keine Wertgrenze für die eingeführten Waren, ist also ohne Rücksicht auf den Sendungswert anwendbar. Mittelbar ergibt sich diese jedoch aus einer Änderung des Zollrechts zum 01.07.2021. Nach Art. 221 Abs. 4 UZK-IA sind kommerzielle Sendungen bis 150 EUR grundsätzlich im Bestimmungsland der Waren anzumelden (Kombert/Kr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.4 Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets durch das JStG 2020

Rz. 151 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Änderung des § 3a UStG wird Art. 2 Nr. 6 u. 7 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), mit dem Ar...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.4 Unterrichtung zum Ausschluss

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die zuständige Behörde unterrichtet die zuständigen Behörden der anderen EU-Mitgliedstaaten unverzüglich elektronisch, wenn ein Unternehmer von der Sonderregelung ausgeschlossen worden ist (Art. 44 Abs. 3 der Verordnung [EU] Nr. 904/2010).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.6 Verwaltungskosteneinbehalt

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinzuweisen ist ferner darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten der Identifizierung übergangsweise in den Jahren 2015 und 2016 30 % der zu überweisenden Steuerbeträge und in den Jahren 2017 und 2018 15 % der zu überweisenden Steuerbeträge einbehalten können (Art. 46 Abs. 3 der Verordnung [EU] Nr. 904/2010).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Börsenklausel (§ 50d Abs 3 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 3 S 2 Hs 2 EStG nimmt börsennotierte Gesellschaften von der Anwendung des § 50d Abs 3 EStG aus. Dies geschieht ausweislich der Gesetzesbegründung aus Vereinfachungsgründen, da bei einer Vielzahl von Anteilseignern die Gefahr einer Instrumentalisierung der Körperschaft für eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen ni...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach irischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Irland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Irland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Irland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.4 Vorsteuererstattungsverfahren (§§ 82a–82b und § 83 MWStG)

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Steuer registrierter Steuerpflichtiger, der während des Zeitraums der angestrebten Steuererstattung keine im Inland steuerbaren Leistungen erbringt, kann, sofern er in Tschechien keine feste Niederlassung hat, die Vorsteuer im Erstattungsverfahren geltend machen. Der Anspruch auf Vorsteuererstattung ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.3 EORI-Nummer

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmer, die Gegenstände in Großbritannien ein- oder ausführen, benötigen eine EORI-Nummer ("Economic Operator Registration and Identification Scheme") mit dem Präfix "GB", da EORI-Nummern von EU-Mitgliedstaaten in Großbritannien seit dem 01.01.2021 nicht mehr gültig sind. Führt ein Unternehmer Gegenstände in Nordirland ein oder aus, benö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die für die Einbringung in eine Kap-Ges (s §§ 20ff, 25 UmwStG) geltenden subjektiven Einschränkungen des sachlichen Anwendungsbereichs auf im EU-/EWR-Bereich ansässige Gesellschaften und natürliche Pers sind bei der Einbringung in eine Pers-Ges iSd § 24 UmwStG nicht zu beachten (s § 1 Abs 4 S 2 UmwStG). § 24 Abs 1 UmwStG trifft hinsichtlich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 § 8b Abs 5 KStG idF des sog Korb II-Ges

Tz. 304 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das so genannte Korb II-Ges v 22.12.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist § 8b Abs 5 KStG, der vorher ein 5%iges pauschales BA-Abzugsverbot für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG aus Anteilen an einer ausl Gesellschaft regelte, idS verallgemeinert worden, dass mit Wirkung ab dem VZ 2004 von den Bezügen iSd § 8b Abs 1 KStG, die bei der Ermittlung des E...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach griechischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Griechenland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Griechenland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Griechenland steuerbare Lieferungen von Gegenständen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Tz. 61 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 5 Abs. 2 KStG können auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erhalten (vgl. EuGH vom 27.01.2009, BStBl II 2010, 440). Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch inländische Einkünfte i. S. d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Erklärungspflichten

Rz. 61 Stand: 06/02 – 07/2025 Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung befreit, unterjährige USt-Voranmeldungen und ZM an die Finanzverwaltung übermitteln zu müssen. Eine USt-Jahreserklärung müssen die meisten Kleinunternehmer seit dem VZ 2024 ebenfalls nicht mehr einreichen (§ 19 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 18 UStG). Bis einschließlich VZ 2023 waren Kleinunternehmer noch zur A...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach estnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Estland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Estland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Estland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Ausblick

Tz. 100 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die in der Vergangenheit vor allem von Erstellern beklagte "Kakophonie des Standardsetting" sowie die vor allem von Adressaten beklagte mangelnde Vergleichbarkeit im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sich weitgehend aufgelöst. Tz. 101 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Für deutsche bzw. europäische Unternehmen sind vor allem die ggf. ve...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386 = BStBl I 2010, 334) wurde m. W. z. 01.07.2010 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf den Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4.1 Der Nachweis im "Normalfall"

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das BMF weist darauf hin, dass § 3a Abs. 2 UStG selbst ungeregelt lässt, wie der leistende Unternehmer den Nachweis eines unternehmerischen Leistungsbezugs seines Kunden erbringen muss (vgl. Abschn. 3a.2. Abs. 9 S. 1 UStAE), und arbeitet hierzu mit einer Vereinfachung: "...Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber seinem Auftragnehmer eine i...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach bulgarischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Bulgarien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Bulgarien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Bulgarien ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr