Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Cybersicherheit

Rz. 86 Beim IKT-Risiko sollte nicht nur nach den Vorstellungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht mit Verweis auf das Cyber-Lexikon des Financial Stability Boards (FSB) auch das "Cyberrisiko" berücksichtigt werden.[1] Der Definition des FSB zufolge wird die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Cybervorfällen und deren Auswirkungen als "Cyberrisi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Regulierung von innovativen Methoden und Verfahren

Rz. 12 Die komplexen Verfahren und technologischen Entwicklungen der letzten Jahre bieten den Instituten ein breites Spektrum an Möglichkeiten, die Prognosegüte der Modelle zu optimieren. Sie gehen aber auch mit erhöhten oder neuen Risiken einher. Risiken wie unbeabsichtigte Diskriminierung bestimmter Verbrauchergruppen sind nicht nur ein Problem des Verbraucherschutzes, son... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Corporate und Internal Governance

Rz. 15 Im Rahmen der gesamten Unternehmensführung ("Corporate Governance") umfasst die interne Governance ("Internal Governance") die Definition der Rollen und Verantwortlichkeiten der relevanten Personen, Funktionen, Gremien und Ausschüsse innerhalb eines Institutes sowie deren Zusammenspiel. Die interne Governance bezieht sich insofern auf die interne Organisation eines In... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Proportionalitätsprinzip

Rz. 7 Dem "Prinzip der doppelten Proportionalität" zufolge muss die institutsspezifische Ausgestaltung des Risikomanagements zum einen der Größe und der Art der betriebenen Geschäfte sowie dem spezifischen Risikoprofil des Institutes angemessen sein (Proportionalität aus Sicht des Institutes). Zum anderen sollte die Intensität der aufsichtlichen Überwachung den institutsspez... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4.4 Organisierte Märkte

Rz. 74 Ausnahmen von der Marktgerechtigkeitskontrolle waren schon den Auslegungen der MaH zufolge nicht nur bei Handelsgeschäften möglich, die über inländische Börsen abgewickelt werden. Eine analoge Anwendung galt auch für vergleichbare ausländische Börsenplätze. Dazu gehörten neben den Börsenplätzen des EWR auch andere europäische oder außereuropäische Börsen. Die Bankena... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Vorgaben zum bankaufsichtlichen Meldewesen

Rz. 81 Trotz der in den MaRisk durch unbestimmte Rechtsbegriffe und allgemeinen Wortlaut eingeräumten Freiheiten ist es zur Sicherstellung von Konsistenz und zur Aufwandsvermeidung in jedem Fall sinnvoll, bei der Erstellung der Liquiditätsübersichten auf die Anforderungen des aufsichtlichen Meldewesens zu achten und zumindest hier ergänzend einen Gleichklang herzustellen. Fü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Berücksichtigung weiterer Vorgaben

Rz. 11 Bei der Umsetzung dieser Anforderungen sind zumindest bis zum 17. Januar 2025 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Mithilfe der BAIT wird den Instituten die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht zur sicheren Ausgestaltung der IT-Systeme und zugehör... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Berücksichtigung verschiedener Währungen

Rz. 111 Die wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind von den Instituten zunächst separat zu ermitteln. Bei der Ermittlung von wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind die Anforderungen aus Tz. 91 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten (→ BTR 2.3 Tz. 8, Erläuterung). In den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikomanagementbegriff

Rz. 10 Die dem Risikomanagementbegriff der MaRisk zugrunde liegende Systematik ist durch die verschiedenen Novellierungen des § 25a Abs. 1 KWG ebenfalls weitgehend unberührt geblieben. Auch für die Anforderungen an das Risikomanagement gilt grundsätzlich das Proportionalitätsprinzip: Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Stresstests im Rahmen der Sanierungsplanung

Rz. 36 Gemäß Art. 5 Abs. 6 BRRD sollen die Institute in ihren Sanierungsplänen verschiedene Szenarien erheblicher makroökonomischer und finanzieller Belastung mit Bezug zu ihren spezifischen Bedingungen in Betracht ziehen, einschließlich systemweiter Ereignisse und auf bestimmte individuelle juristische Personen oder auf Gruppen beschränkter Belastungsszenarien.[1] Die EBA w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Anwendung auf Kunden und Gruppen verbundener Kunden

Rz. 14 Die Institute müssen auch eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Kunden und innerhalb der Gruppen verbundener Kunden sicherstellen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Auch diesbezüglich sind in beiden Fällen ein paar Besonderheiten zu beachten. Die deutsche Aufsicht hat im Fachgremium MaRisk im Februar 2021 bestätigt, dass damit nicht intendiert sei, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Nicht zufriedenstellende interne IRRBB-Systeme

Rz. 70 Die EBA beschäftigt sich in Abschnitt 4.4 ihrer Leitlinien auch mit jenen Kriterien, nach denen die zuständigen Aufsichtsbehörden bestimmen sollen, ob die von den Instituten implementierten internen IRRBB-Systeme nicht zufriedenstellend sind.[1] Gemäß Art. 84 Abs. 3 CRD können die zuständigen Aufsichtsbehörden in diesem Fall von einem Institut verlangen, die in Art. 8... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Inverse Stresstests

Rz. 21 Bei einem "inversen Stresstest" ("reverse stress test") werden auf Basis eines vordefinierten Ergebnisses Szenarien und Umstände untersucht, die dieses Ergebnis verursachen könnten.[1] Im Fokus stehen Szenarien, die Institute potenziell zum Scheitern bringen könnten und somit bei der Identifizierung ihrer wesentlichen Schwachstellen hilfreich sein können.[2] Konkret w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Ergänzende Klarstellungen der EBA

Rz. 28 In der CRR, mit deren Hilfe die Baseler Vorgaben weitgehend deckungsgleich in Europa umgesetzt werden, sind bereits viele Rahmenbedingungen zur LCR festgelegt, zu denen die EBA teilweise noch zusätzliche Leitlinien oder Standards erarbeitet hat bzw. erarbeiten soll. So werden z. B. in Art. 421 Abs. 1 und 2 CRR Festlegungen hinsichtlich der Abflussraten von Privatkunde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 IKT- und Sicherheitsrisiken

Rz. 31 Das "IKT-Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52c CRR die Gefahr von Verlusten in Verbindung mit jedem vernünftigerweise identifizierbaren Umstand im Zusammenhang mit der Nutzung von Netzwerk- und Informationssystemen, die bei Eintritt – durch die damit einhergehenden nachteiligen Auswirkungen im digitalen oder physischen Umfeld – die Sicherheit der Netzwerk- un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.10 Absehbare Anforderungen der EBA

Rz. 73 Die EBA hat am 18. Januar 2024 gemäß Art. 87a Abs. 5 CRD VI Leitlinien zu Mindeststandards und Referenzmethoden für die Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken durch die Institute für drei Monate zur Konsultation gestellt. Bis Ende 2024 sollen die endgültigen Leitlinien vorliegen, so dass dann mit neuen bzw. ergänzenden Vorgaben zu rechnen ist. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Zusätzliche Berechnung der NPE-Quote

Rz. 112 Grundsätzlich sind die Institute aufgrund anderer Anforderungen allerdings gezwungen, zusätzlich auch eine NPE-Quote zu berechnen. So sind von den Instituten gemäß Art. 84 Abs. 1 CRD IV u. a. die Risiken aus Geschäften des Anlagebuches, die sich aus möglichen Zinsänderungen ergeben und sich sowohl auf den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals ("Economic Value of Eq... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Abgrenzung der Geschäftsarten

Rz. 7 Maßgeblich für die Zuordnung der betriebenen Geschäfte zu den Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditbereich (→ BTO 1), im Handelsbereich (→ BTO 2) oder im Immobilienbereich (→ BTO 3) sind die Definitionen im allgemeinen Teil des Rundschreibens (→ AT 2.3). Während bei den Kreditgeschäften von Anfang an auf den weiten Kreditbegrif... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.1 Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)

Rz. 230 Die prominenteste Schwester der MaRisk für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute waren die im Januar 2009 von der BaFin veröffentlichten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen" (MaRisk VA).[1] Die MaRisk VA gaben auf der Basis des damaligen § 64a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) einen Rah... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 15... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG

Rz. 11 Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Kapitalbedarf für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 96 Eine besondere Rolle spielen für viele (vor allem kleinere) Institute aufgrund ihres Schwerpunktes im Kredit- und Einlagengeschäft und der damit verbundenen volkswirtschaftlich wichtigen Fristentransformation die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch umfasst Risiken, die aus Bewegungen des marktweiten Zinsniveaus für ein Institut re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.7 Geschäfte in Kryptowerten

Rz. 63 Mit dem Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, FinmadiG)[1] wird § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG in der Weise geändert, dass die Definition von Kryptowerten auf Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über Märkte für Kryptowerte ("Markets in Crypto-Assets Regulation", MiCAR)[2] bezogen wird. Demnach bezeichnet der Ausdruck "Kryptowert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.2 Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

Rz. 296 Am 31. Januar 2013 hat die EZB organisatorische Vorgaben zum Zahlungsverkehr gemacht, die Berührungspunkte mit den Anforderungen der MaRisk haben. Die Empfehlungen wurden von einer europäischen Initiative von Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden ("European Forum on the Security of Retail Payments") erarbeitet und sollten ursprünglich bis zum 1. Februar 2015 umgese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7 Erstellung von Übergangsplänen

Rz. 53 Die EBA geht in ihren Leitlinien zum Management von ESG-Risiken auch auf den Inhalt der von den Instituten zu erstellenden (Übergangs-)Pläne ein. Diese Übergangspläne müssen gemäß Art. 76 Abs. 2 CRD VI spezifische Zeitvorgaben und quantifizierbare Zielwerte sowie Meilensteine enthalten, um die aus ESG-Faktoren resultierenden finanziellen Risiken zu überwachen und zu b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.1 ICAAP, ILAAP und SREP

Rz. 57 Der zweistufige Prozess, bestehend aus dem "Internal Capital Adequacy Assessment Process" (ICAAP) und dem "Supervisory Review and Evaluation Process" (SREP), ist nach wie vor auch Gegenstand der CRD IV. Die Aufsichtsbehörden richten ihr Augenmerk allerdings mittlerweile nicht mehr ausschließlich auf die Kapitalausstattung der Institute, sondern mit Einführung des "Int... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit

Rz. 91 Hinsichtlich möglicher Annahmen zur durchschnittlichen Laufzeit hat eine Umfrage der BaFin zum "Standardzinsschock" vom September 2005 erste Anhaltspunkte geliefert. Demnach wird für Positionen mit unbestimmter Zinsbindung, wie z. B. Spar- und Sichteinlagen, in der Praxis eine volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit unterstellt. Sie ist hinsichtlich ihrer erwarte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Definition "inverser" Stresstests

Rz. 269 Im Unterschied zu den "klassischen" ereignisgetriebenen Stresstests (→ AT 4.3.3 Tz. 1), die zur Abgrenzung teilweise auch als "(Straight) Forward Stresstests" bezeichnet werden[1], geht man bei inversen Stresstests den umgekehrten Weg.[2] Sie werden deshalb als "inverse" Stresstests ("Reverse Stresstests") bezeichnet. Der Ausgangspunkt ist ein vordefiniertes Ergebnis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1.2 Anderweitig systemrelevante Institute (A-SRI)

Rz. 115 Für die Identifizierung der anderweitig systemrelevanten Institute hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) ein auf Grundsätzen basierendes Rahmenwerk für die Behandlung von national systemrelevanten Banken erarbeitet.[1] Dieses Rahmenwerk räumt den nationalen Aufsichtsbehörden einen gewissen Ermessensspielraum ein, um den strukturellen Merkmalen des natio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.1 Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)

Rz. 282 Die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung[1] enthalten nicht nur Vorgaben für das Risikomanagement (→ Kapitel 2.6.1), sondern betreffen in einem hohen Maße auch die Informationstechnologie. Die IT-relevanten Vorgaben wurden erstmals im November 2017 als Konkretisierung der M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter

Rz. 309 Die BaFin hat am 8. November 2018 eine Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter in Form eines Merkblattes veröffentlicht.[1] In diesem mit der Deutschen Bundesbank abgestimmten Dokument wird die aufsichtliche Praxis bei derartigen Konstellationen dargelegt. Gleichzeitig soll bei den beaufsichtigten Unternehmen ein Problembewusstsein im Umgang mit Cloud-D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Änderung von IT-Systemen

Rz. 8 Bei wesentlichen Veränderungen in den IT-Systemen sind ergänzend die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Die Aufsicht erläutert darin auch, was sie unter angemessenen Änderungsprozessen von IT-Systemen versteht (→ AT 7.2 Tz. 3). Die MaRisk und die BAIT si... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Informationsbeschaffung für die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 6 Die deutsche Aufsicht hat darauf verzichtet, die Vorgaben des Abschnittes 5.1 (Informationen und Dokumentation) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in die MaRisk zu überführen, weil die dort genannten Anforderungen von den bestehenden Regelungen bereits hinreichend abgedeckt sind. Im Kern geht es dabei um die für eine Kreditwürdigkeitsprüfung von V... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Operationelle Risiken bei Auslagerungen

Rz. 97 Im Zusammenhang mit der Vermeidung oder Reduzierung operationeller Risiken werden häufig auch Auslagerungen genannt. Derartigen Maßnahmen könnte – neben betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten – auch die Überlegung zugrunde liegen, dass im Fall ausgelagerter Tätigkeiten die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Verbriefungen

Rz. 13 Darüber hinaus hat die Aufsicht klargestellt, dass die Einstufung als Kreditgeschäft unabhängig davon gilt, ob die maßgeblichen Positionen Gegenstand von Verbriefungen sein sollen oder nicht (→ AT 2.3 Tz. 1, Erläuterung). Demzufolge gelten für diese Positionen auch dieselben organisatorischen Anforderungen an das Kreditgeschäft, die auf einen ordnungsgemäßen Prozess z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Sonstige Kriterien

Rz. 28 Die Nutzung des Outputs ist ein wichtiger Indikator für die Bedeutung des Modells im Risikomanagement. Diese Bedeutung hängt insbesondere davon ab, welche Ergebnisse das Modell liefert und mit welcher Relevanz diese Ergebnisse in die Geschäftsprozesse des Institutes einfließen. Beispiele sind Risikomodelle der zweiten Säule, Risikofrüherkennungsverfahren etc. Dabei so... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Stressszenarien für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 250 Bei der Festlegung von Stressszenarien für Zinsänderungsrisiken sind sowohl aufsichtsrechtlich als auch institutsintern definierte Szenarien zu berücksichtigen (→ AT 4.3.3 Tz. 3, Erläuterung). In der Sitzung des Fachgremiums IRRBB am 31. Januar 2024 hat die Aufsicht klarstellend ausgeführt, dass sich die Institute nicht nur auf ihre internen Szenarien beschränken, so... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Einbeziehung in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 27 Die Institute müssen bei der Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit berücksichtigen. Das ergibt sich bereits aus der Definition der ESG-Risiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen, die als Risikotreiber die Wesentlichkeit anderer Risikoarten beeinf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Europäische Umsetzung von Basel II durch die Capital Requirements Directive (CRD)

Rz. 22 Auf europäischer Ebene war in diesem Zusammenhang die am 28. September 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedete "Capital Requirements Directive" (CRD) von entscheidender Bedeutung. Mit deren Hilfe hat die EU-Kommission die Anforderungen von Basel II in europäisches Recht transformiert. Dieser Umsetzungsprozess betraf die Neufassung der Bankenrichtlinie[1] sowie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 55 Defizite in der Unternehmensführung, mangelhafte kulturelle Grundlagen und ein bedeutendes kulturelles Versagen werden als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 sowie die Skandale der letzten Jahre genannt.[1] Diese Gründe haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Instituten übermäßig hohe Risiken eingegangen ist, was letztlich zum Ausfall einzelner Inst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Definition notleidender Risikopositionen

Rz. 71 Unter "notleidenden Risikopositionen" ("non-performing exposures", NPE)[1] sind nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 213 Meldewesen-DVO solche Risikopositionen zu verstehen, die unter Art. 47a Abs. 3 Satz 1 CRR aufgeführt sind. Demnach werden für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR die folgenden Risikopositionen als "notleidend" eingestuft: eine Risikoposition, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 15.3 Informationsregister nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA)

Rz. 462 Mit Anwendung des Digital Operational Resilience Acts (DORA) ab dem 17. Januar 2025 besteht für Finanzunternehmen gemäß Art. 28 Abs. 3 UAbs. 4 DORA eine Vorlagepflicht gegenüber der Aufsicht im Hinblick auf das von den Instituten gemäß Art. 28 Abs. 3 UAbs. 1 DORA zu führende – und teils mit dem Auslagerungsregister Überschneidungen aufweisende – Informationsregister.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Simulation von Zinsstrukturszenarien

Rz. 21 Im Fall von Zinsstrukturszenarien bestimmt die in der Zinsprognose angenommene Änderung der Zinsstrukturkurve die für die Zukunft erwarteten Kurswertschwankungen, also das Kurswertrisiko. Bewertet wird unter verschiedenen möglichen Zinsszenarien jeweils der faire Wert einer Position. Das Risiko ergibt sich dann als Differenz aus aktuellem Kurs und fairem Wert unter de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Bedeutung von Derivaten

Rz. 74 Derivaten kommt seit Beginn der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts eine immer größere Bedeutung zu. Ursprünglich zurückzuführen ist das Wachstum von Derivaten auf den Zusammenbruch des im Abkommen von Bretton Woods installierten Systems fester Wechselkurse. Weitere Deregulierungen sowie die damit einhergehende stärkere Vernetzung der internationalen Finanzmärkte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.1.2 Merkblatt zur Sanierungsplanung

Rz. 318 Die MaSanV wird durch das zeitgleich von der BaFin veröffentlichte Merkblatt zur Sanierungsplanung[1] ergänzt. Das Merkblatt fungiert als ergänzender Leitfaden zum Verständnis der MaSanV und erläutert das Zusammenspiel der weiteren Regelungen zur Sanierungsplanung. Diese ergeben sich aus dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) und der Delegierten Verordnung (EU) ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 ESG-Faktoren und ESG-Risiken

Rz. 34 Unter "ESG-Faktoren" werden Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance", ESG) verstanden, die sich positiv oder negativ auf die finanzielle Leistung oder Solvenz eines Unternehmens, Staates oder einer Person auswirken können. Insofern können ESG-Faktoren auch bei der Bewertung von Chancen und Risiken für f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10 Ausblick

Rz. 407 Mit der weiteren Umsetzung von EBA-Leitlinien in den MaRisk sind aus Sicht der deutschen Aufsicht bestimmte Nachteile verbunden. So nimmt der Umsetzungsprozess relativ viel Zeit in Anspruch, womit der in den EBA-Leitlinien genannte Termin des Inkrafttretens von den weniger bedeutenden Instituten i. d. R. nicht eingehalten wird. Zudem hinkt Deutschland damit anderen e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 2 Die zunehmende Arbeitsteilung sowie die Globalisierung haben dazu geführt, dass die Finanzmärkte immer mehr von Konzernen dominiert werden, deren Aktivitäten regelmäßig weit über ihr eigentliches Sitzland hinausgehen. Über Gruppenstrukturen lassen sich erhebliche Effizienzgewinne generieren. Wissen kann vernetzt, Synergien gehoben und die Produktivität gesteigert werde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 (Gemischte) Finanzholding-Gruppen

Rz. 16 Eine Finanzholding-Gruppe besteht aus einer an der Spitze stehenden Finanzholding-Gesellschaft, welcher ein oder mehrere Unternehmen nachgeordnet sind. Die Finanzholding-Gesellschaft ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR ein Finanzinstitut, das keine gemischte Finanzholding-Gesellschaft ist und dessen Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Institute oder Fi... mehr