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Neue, geänderte und neu gefasste Vorschriften (Archiv) / Europarecht

Dipl.-Ing. Jürgen Knopp
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Richtlinie (EU) 2024/1760 – Europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD)
Fassung 13.06.2024
Fundstelle ABl. L 2024/1760 vom 05.07.2024
Änderung Neuregelung
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die Richtlinie regelt

  • die Verpflichtungen von Unternehmen in Bezug auf tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit, der Geschäftstätigkeit ihrer Tochterunternehmen und der Geschäftstätigkeit, die von ihren Geschäftspartnern in den Aktivitätsketten dieser Unternehmen ausgeführt wird,
  • die Haftung für Verstöße gegen diese Pflichten und
  • die Verpflichtung für Unternehmen zur Annahme und Umsetzung eines Übergangsplans zur Minderung der Folgen des Klimawandels, mit dem die Vereinbarkeit des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C gemäß dem Übereinkommen von Paris nach besten Kräften gewährleistet werden soll.
Die Richtlinie darf nicht als Rechtfertigung für eine Senkung des in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten oder in zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie geltenden Tarifverträgen vorgesehenen Niveaus des Schutzes der Menschenrechte, Beschäftigungs- und sozialen Rechte oder des Umwelt- oder Klimaschutzes dienen. Das bedeutet, dass, wenn in einem Mitgliedstaat ein höheres Schutzniveau gilt, dieses maßgeblich ist. Die Richtlinie berührt außerdem nicht die Verpflichtungen in den Bereichen Menschenrechte, Beschäftigungs- und soziale Rechte, Umweltschutz und Klimawandel, die sich aus anderen Rechtsakten der Union ergeben.

 

 
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – REACH
Fassung 19.09.2024
Fundstelle ABl. L 2024/2462 vom 20.09.2024
Änderung Anhang ...

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