Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Bestätigungsverfahren bei OTC-Derivaten

Rz. 40 Besondere Anforderungen gelten für Geschäfte in OTC-Derivaten ("over the counter"), d. h. für nicht durch einen zentralen Kontrahenten ("Central Counterparty", CCP) geclearte Derivatekontrakte. Diese betreffen insbesondere die Berichts- bzw. Meldepflichten an ein Transaktionsregister und verschiedene Vorgaben zur Risikominderung. Die Berichts- und Meldepflichten werde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 IT-Projekte

Rz. 125 Die Weiterentwicklung der IT-Systeme ist oftmals ein komplexes Unterfangen und erfordert nicht selten eine gut funktionierende Projektstruktur. Die BaFin erwartet daher laut Tz. 7.2 BAIT, dass die organisatorischen Grundlagen für "IT-Projekte" und die Kriterien für deren Anwendung geregelt werden. Dabei sind u. a. folgende Aspekte zu berücksichtigen: Einbindung betrof... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.1 Anforderungen an angemessene Verfahren

Rz. 316 Sofern ein Institut wesentliche Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen aufweist, müssen zur Sicherstellung der jederzeitigen Fähigkeit zur fristgerechten Begleichung seiner Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen implementiert werden. Hierzu zählen für die jeweiligen Währungen zumindest eine ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Einsatz von Kreditderivaten und Verbriefungen

Rz. 66 Mithilfe von Kreditderivaten werden Adressenausfallrisiken vom Institut ("Sicherungsnehmer") gegen Zahlung einer Prämie auf einen Dritten ("Sicherungsgeber") übertragen, ohne den Kreditnehmer in diesen Transfer einzubeziehen. Es existieren verschiedene Arten von Kreditderivaten, die sich vor allem dahingehend unterscheiden, aus welchem Anlass, in welcher Höhe sowie z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.5 Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten (§ 25b Abs. 3 KWG)

Rz. 64 Die Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen auf andere Unternehmen darf eine effektive Überwachung des Institutes durch die Bankenaufsicht nicht behindern. Zur Durchsetzung des Aufsichtsrechtes ist die BaFin daher mit umfangreichen Auskunfts- und Prüfungsrechten sowie Kontrollmöglichkeiten ausgestattet.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG enthält umfassende Auskunftsrechte g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Zentralverwahrer

Rz. 16 Ein "Zentralverwahrer" ist laut § 1 Abs. 6 KWG ein Unternehmen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 der entsprechenden europäischen Verordnung.[1] Dieser Verordnung zufolge handelt es sich bei einem Zentralverwahrer zusammengefasst um eine juristische Person, die ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem ("Abwicklungsdienstleistung") betreibt und darüber hinaus entwede... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1.1 Global systemrelevante Institute (G-SRI)

Rz. 112 Bei der Ermittlung der global systemrelevanten Institute (G-SRI) ist der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) entwickelte Ansatz zur Identifikation und Behandlung von global systemrelevanten Banken (G-SIB) zu beachten. Die Identifizierung von G-SRI erfolgt mit einem einheitlichen indikatorbasierten Messansatz unter Berücksichtigung der Kategorien grenzüber... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Berücksichtigung von belasteten Vermögenswerten (Asset Encumbrance)

Rz. 123 Die Verfahren zur Steuerung und Beurteilung der Liquiditätsrisiken haben auch zu gewährleisten, dass Höhe, Art, Umfang und Entwicklung der Belastung von Vermögensgegenständen zeitnah identifiziert und in den Berichten an die Geschäftsleitung berücksichtigt werden. Dabei sind auch die Auswirkungen von Stressszenarien angemessen zu berücksichtigen. Auch beim Notfallpla... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Gegenstand der EBA-Leitlinien

Rz. 53 Die EBA nennt verschiedene Regelwerke, auf deren Vorgaben sich ihre Leitlinien beziehen:[1] Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Unternehmensführung (Governance) gemäß Art. 74 Abs. 1 CRD IV, Anforderungen im Hinblick auf das Kreditrisiko und das Kontrahentenrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) gemäß Art. 79 CRD IV, die unter dem Begriff Adressenausfallrisiko zusam... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.3 Verhältnismäßigkeits- und Wesentlichkeitsschwellen

Rz. 100 Die DK hatte in ihrer Stellungnahme die Granularität dieser Vorgaben beklagt und darum gebeten, eine proportionale Auslegung zu ermöglichen. Als eine Möglichkeit zur Orientierung an passenden Verhältnismäßigkeitskriterien hat die DK auf die Vorgehensweise mit den aufsichtlichen Zinsschockszenarien hingewiesen.[1] Danach sollen die Institute hinsichtlich der automatis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.5 Umgang mit Margen

Rz. 104 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Demnach sollten die IRRBB-Regelwerke unter Proportionalitätsgesichtspunkten u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Umfang der einzubeziehenden Positionen

Rz. 26 Unabhängig von der Art und Weise der Kategorisierung wird deutlich, dass grundsätzlich alle zinssensitiven Positionen wesentlichen Ausprägungen von Zinsänderungsrisiken unterliegen können. Mit Blick auf den Umfang der einzubeziehenden Positionen sind von den Instituten die Vorgaben aus Tz. 19 bis 21 sowie Tz. 105 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditsp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.1 Wesentlichkeit einer Risikoposition

Rz. 83 Die in Art. 178 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b CRR erwähnte "Wesentlichkeit" von Risikopositionen ist gemäß Art. 178 Abs. 2 lit. d CRR anhand einer "Erheblichkeitsschwelle" zu bewerten, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde als vertretbar angesehen wird. Die EBA hat dafür entsprechende Entwürfe technischer Regulierungsstandards vorgelegt, auf deren Basis eine europäische De... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Verwendung standardisierter Vertragstexte

Rz. 8 Das Institut hat standardisierte Vertragstexte zu verwenden, soweit dies in Anbetracht der jeweiligen Geschäftsarten möglich und zweckmäßig ist. In Anlehnung an die Regelungen im Kreditgeschäft (→ BTO 1.2 Tz. 10) sind grundsätzlich auch im Handel standardisierte Vertragstexte zu verwenden. Da auch im Handelsgeschäft viele Verträge individuell ausgehandelt werden müssen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.5 Vorgaben für die zweite Säule

Rz. 73 Bereits die älteren Vorschläge vom BCBS sowie von CEBS[1] fanden über die Bankenrichtlinie auf europäischer Ebene zu einem großen Teil Eingang in die nationalen Regularien. Von den nationalen Aufsichtsbehörden wurde ausdrücklich gefordert, das Ausmaß, in dem die Institute Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, sowie die Messung und Steuerung dieser Risiken, einschließlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.9 Zusammenhang zur Sanierungsplanung

Rz. 243 Sowohl der RTF-Leitfaden als auch der ICAAP-Leitfaden verweisen auf die Schnittstellen zwischen dem ICAAP und der Sanierungsplanung. Ein Sanierungsplan gemäß Art. 5 BRRD[1] zielt darauf ab, die Maßnahmen darzulegen, die von einem Institut im Fall einer erheblichen Verschlechterung seiner Finanzlage zu ergreifen sind, um seine finanzielle Stabilität wiederherzustelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.1 Bedeutung von Fremdwährungen nach CRD und CRR

Rz. 304 Die für den ILAAP verwendeten Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme, mit denen das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen ermittelt, gemessen, gesteuert und überwacht wird, müssen nach Art. 86 Abs. 1 CRD IV auch in Anbetracht von Geschäftsfeldern, Währungen, Zweigniederlassungen und Rechtssubjekten angemessen ausgestaltet sein. Möglich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des ICAAP im Rahmen des SREP

Rz. 1 Der aufsichtliche Überprüfungsprozess ("Supervisory Review Process", SRP) besteht aus zwei Elementen, deren Anforderungen zum einen an die Institute und zum anderen an die Aufsicht gerichtet sind: den internen Prozessen zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ("Internal Capital Adequacy Assessment Process", ICAAP) und Liquiditätsausstattung ("Internal... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen

Rz. 48 Die deutsche Aufsicht hatte schon in der Vergangenheit differenzierte Bearbeitungsgrundsätze für Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen gefordert, z. B. im Hinblick auf die Beschaffung finanzieller und sonstiger Informationen, die Analyse des Zwecks und der Struktur der zu finanzierenden Transaktion, die Art der Sicherheitenstellung oder die Analyse d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1 Auslandsgeschäfte

Rz. 19 Wenn Gegenbestätigungen bei Auslandsgeschäften nicht eingeholt werden können, hat das Institut auf andere geeignete Weise die Existenz und den Inhalt der Geschäfte zu verifizieren (→ BTO 2.2.2 Tz. 2, Erläuterung). Bis zur zweiten MaRisk-Novelle im August 2009 war die Einholung von Gegenbestätigungen im Auslandsgeschäft nur erforderlich, sofern dies den internationalen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 122 Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist außerdem sicherzustellen, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Diese Anforderung wurde im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle ergänzt, da sich ESG-Risiken zukünftig verstärkt auf die Kreditwürdigkeit auswirken werden, insbesondere bei Unternehmenskunden in bestim... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 IT-Berechtigungsvergabe

Rz. 98 Von den Instituten sind Prozesse für eine angemessene "IT-Berechtigungsvergabe" einzurichten, die sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter nur über jene Rechte verfügt, die er für seine Tätigkeit benötigt. Die eingerichteten Berechtigungen dürfen insbesondere nicht im Widerspruch zur organisatorischen Zuordnung von Mitarbeitern stehen (→ AT 7.2 Tz. 2, Erläuterung). Beide... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Derivate-Definitionen in KWG und CRR

Rz. 78 Im KWG existieren zwei Derivate-Definitionen. Die erste Definition wurde zuletzt durch die Vorgaben der "MiFID"[1] angepasst, wonach derivative Instrumente für den Transfer von Kreditrisiken, also Kreditderivate, explizit als Finanzinstrumente anzusehen sind. Gemäß § 1 Abs. 11 Satz 6 KWG sind Derivate als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder O... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Abwicklung im engeren Sinne

Rz. 2 Beim Abschluss von Handelsgeschäften ist die Abwicklung das Bindeglied zwischen den Händlern des Institutes und den Kontrahenten. Die Abwicklung erstellt auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten (→ BTO 2.2.1 Tz. 5) die Geschäftsbestätigungen und leitet diese an den Kontrahenten weiter (→ BTO 2.2.2 Tz. 2). Sie hat ferner die Abrechnungen für die abgeschlossene... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Verwendung von Handelssystemen

Rz. 65 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurde ergänzt, dass für die Dokumentation des Handels über Handelssysteme "entsprechende Verfahren" vorzuhalten sind. Da die in das Handelssystem eingegebenen Geschäftsdaten ohnehin gespeichert werden, kann es sich nur um ergänzende Informationen handeln, die mit der elektronischen Kommunikation zwischen den Kontrahenten im Zusammenhang ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.3 Inhalte der Berichterstattung

Rz. 115 Die interne Berichterstattung über ESG-Risiken kann sich auch an den Anforderungen an die Offenlegung zu ESG-Risiken orientieren. Schließlich lassen sich aus den aufsichtsrechtlich vorgegebenen Kennzahlen, die von (einigen) Instituten offengelegt werden müssen, immer auch gewisse Rückschlüsse auf die Erwartungen der Aufsichtsbehörden in diesem Bereich ziehen. Unabhän... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Endgültige Verabschiedung der CRD IV

Rz. 55 Die endgültige Umsetzung der damaligen Fassung von Basel III in europäisches Recht durch das sogenannte "CRD IV-Paket"[1] erfolgte nach langwierigen Verhandlungen schließlich Ende Juni 2013 und damit zeitlich nach Veröffentlichung der vierten MaRisk-Novelle. Das CRD IV-Paket setzt sich aus der Bankenverordnung ("Capital Requirements Regulation", CRR)[2] und der Banken... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Vorgaben anderer Standardsetzer

Rz. 52 Darüber hinaus bezogen sich die neuen Regeln auf verschiedene Leitlinien und Empfehlungen europäischer Standardsetzer, zu deren Umsetzung sich die deutsche Aufsicht verpflichtet hatte. Ergänzungen in anderen Bereichen waren deshalb z. B. auf zwei Papiere von CEBS zurückzuführen, die erst Ende 2010 finalisiert wurden und deshalb nicht mehr (vollständig) im Rahmen der d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Institute gemäß § 53 Abs. 1 KWG

Rz. 35 Die MaRisk sind darüber hinaus grundsätzlich auch von rechtlich unselbständigen Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland zu beachten, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen. In der Regel handelt es sich dabei allerdings um Abteilungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland (Unternehmenszentralen). Diese Zweigstellen werden nach der "Ver... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der operationellen Risiken

Rz. 1 Operationelle Risiken werden im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken oder Marktpreisrisiken vom Institut zwar grundsätzlich nicht bewusst eingegangen, um daraus Erträge zu generieren. Allerdings müssen sich die Institute z. B. bei der Einführung neuer (komplexer) Produkte oder bei Änderungen betrieblicher Prozesse und Strukturen der damit verbundenen prozessualen, recht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Bedeutende Institute gemäß SSM-Verordnung

Rz. 117 Mit der Errichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) am 4. November 2014 hat die EZB die direkte Aufsicht über die bedeutenden Institute ("Significant Institutions", SI) der teilnehmenden Mitgliedstaaten der Eurozone übernommen. Diese bedeutenden Institute unterliegen in der Aufsichtspraxis zum Teil deutlich strengeren Anfor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Umsetzung der MiFID

Rz. 41 Als das "Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz" (FRUG)[1] am 11. Mai 2007 die letzte parlamentarische Hürde nahm, war der Weg frei für die Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente – kurz "Finanzmarktrichtlinie" – in nationales Recht. Die Finanzmarktrichtlinie, besser bekannt unter der Bezeichnung "MiFID" (Markets in Financial Instruments Directive)... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.10 Stresstests aufgrund von Modellrisiken

Rz. 164 Im Rahmen des SREP werden die zuständigen Behörden auch das Modellrisiko bewerten, das sich aus der Verwendung interner Modelle in den wesentlichen Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten ergibt.[1] Dabei unterscheidet die EBA zwischen dem Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen durch die genehmigungspflichtigen Modelle und dem Risiko von Verlust... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.10 Risikoanalyse nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA)

Rz. 208 Mit Anwendung des Digital Operational Resilience Acts (DORA) ab dem 17. Januar 2025 müssen Institute, die Aktivitäten und Prozesse auslagern und dabei gleichzeitig als Finanzunternehmen eine vertragliche Vereinbarung über IKT-Dienstleistungen abschließen, bei der Durchführung der Risikoanalyse und Due-Diligence-Prüfung zusätzliche Anforderungen gemäß Art. 28 Abs. 4 u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.1 EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Rz. 80 Die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] betreffen das letzte Arbeitspaket der EBA aus dem ECOFIN-Aktionsplan zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU.[2] Die in den Leitlinien enthaltenen Anforderungen sollen dazu beitragen, dass zukünftigen Krisen und einer damit verbundenen flächendeckenden Verschlechterung der Kreditqualität im gemeinsamen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Rz. 51 Die nationale Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] war ein wesentlicher Baustein der siebten MaRisk-Novelle. Diese Leitlinien betreffen das letzte Arbeitspaket der EBA aus dem ECOFIN-Aktionsplan zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU.[2] Die in den Leitlinien enthaltenen Anforderungen sollen dazu beitragen, dass zukünftigen Kris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.2 Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)

Rz. 235 Ursprünglich galten die MaRisk in abgestufter Form auch für Investmentgesellschaften. Nachdem diese jedoch im Jahr 2007 durch das Investmentänderungsgesetz ihre Institutseigenschaft verloren haben, ergab sich – zumindest formal gesehen – eine Lücke. Vor diesem Hintergrund entwickelte die deutsche Aufsicht zunächst separate "Mindestanforderungen an das Risikomanagemen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Täglicher Bewertungsturnus

Rz. 12 Die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Handelsbuches sind täglich zu bewerten. Da die tägliche Verfügbarkeit von Marktpreisen für diesen weiten Anwendungsbereich nicht uneingeschränkt gewährleistet ist, wird nicht mehr vorgeschrieben, die Positionen täglich "zu Marktpreisen" zu bewerten. Stattdessen kann auch auf andere geeignete Bewertungsverfahren zurüc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.8 Schwarmfinanzierungsinstrumente

Rz. 66 Mit dem sogenannten "Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz"[1] ist der Begriff der Finanzinstrumente in § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG unter Nr. 11 um die "Schwarmfinanzierungsinstrumente" erweitert worden, d. h. für Schwarmfinanzierungszwecke ("Crowdfunding") nach der entsprechenden europäischen Verordnung[2] zugelassene Instrumente. Darunter sind – in Bezug auf jeden Mitgliedst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des Notfallmanagements

Rz. 2 Naturkatastrophen, Terroranschläge, Pandemien oder Hackerangriffe können Unterbrechungen der innerbetrieblichen Geschäftsabläufe zur Folge haben, die sich im Extremfall aufgrund der Vernetzung der internationalen Finanzmärkte zu globalen Krisen ausweiten. Aber auch weniger spektakuläre Ereignisse können bei Instituten zu gravierenden Beeinträchtigungen führen, wie z. B... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6.2 Proportionalitätskriterien der EBA

Rz. 152 Auch die EBA gestattet eine verhältnismäßige Anwendung ihrer detaillierten Vorgaben aus Abschnitt 5 der Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, indem die Institute bei der Umsetzung den Umfang, die Art und die Komplexität der jeweiligen Kreditfazilität – unbeschadet der Art. 18 und 20 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ("Mortgage Credit Directive", MCD)[1] ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Kennzahlen zur Liquiditätsausstattung

Rz. 90 Wie in der Einführung zu diesem Modul bereits ausgeführt, hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) im Dezember 2010 unter dem Stichwort "Basel III" Standards für quantitative Mindestanforderungen an die Liquiditätsausstattung international tätiger Institute veröffentlicht, die auf verschiedenen Kennziffern basieren.[1] Diese Standards wurden in Europa in Ar... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Europäisches Einlagensicherungssystem

Rz. 145 Die EU-Kommission möchte als dritte Säule der Bankenunion ein Europäisches Einlagensicherungssystem ("European Deposit Insurance Scheme", EDIS) errichten. EDIS soll für alle amtlich anerkannten Einlagensicherungssysteme ("Deposit Guarantee Schemes", DGS) sowie ihre angeschlossenen Banken gelten. Unter einem DGS werden insbesondere gesetzliche sowie amtlich anerkannte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Institutsgruppen und (gemischte) Finanzholding-Gruppen

Rz. 13 Eine Institutsgruppe, eine Finanzholding-Gruppe oder eine gemischte Finanzholding-Gruppe bestehen jeweils aus einem "übergeordneten" Unternehmen und einem oder mehreren "nachgeordneten" Unternehmen, die zusammen als gruppenangehörige Unternehmen bezeichnet werden. Zur Abgrenzung sind die einschlägigen Begriffe für die Eigenmittelkonsolidierung gemäß § 10a Abs. 1 und 2... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.2 Portfolio-basierte Methoden

Rz. 41 Bei den Portfolio-basierten Methoden ("portfolio-based methodologies") geht es um eine Bewertung des ESG-Risikos auf Ebene des Gesamtportfolios oder einer Gruppe von Exposures. Dabei werden auch die Wechselwirkungen zwischen den Exposures analysiert. Die EBA nennt in ihren Leitlinien konkret die Methode zur Portfolioausrichtung ("portfolio alignment methodology")[1] z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1.1 Einlagen von Finanzkunden

Rz. 87 Bei der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind Einlagen von "Finanzkunden" i. S. v. Art. 411 CRR (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung) nicht zu modellieren und als täglich fällig anzunehmen. Nach Art. 411 Nr. 1 CRR bezeichnet ein "Finanzkunde" einen Kunden[1], der eine oder mehrere der in Anhang I CRD IV genannten Tätigkeiten als Haup... mehr