Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16.2 Fallbeispiele

Rz. 163 Stand: 06/03 – 07/2025 Regel- und Differenzbesteuerung unterscheiden sich – grob betrachtet – dadurch, dass die Bemessungsgrundlage bei der Regelbesteuerung das Gesamtentgelt, der Differenzbesteuerung nur ein Teil des Entgelts ist. Rz. 164 Stand: 06/03 – 07/2025 Absolut betrachtet führt die Regelbesteuerung immer zu einem höheren Bruttokaufpreis (Zahlbetrag). Damit ist die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4 Die Pflichten der Finanzverwaltung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der EU-Mitgliedstaat, in dem ein Unternehmer von der Sonderregelung nach Art. 369a bis 369k MwStSystRL in der ab 01.01.2015 geltenden Fassung von Art. 5 Nr. 15 der RL 2008/8/EG Gebrauch macht, hat entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 07.10.2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Beispiele

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die folgenden Beispiele veranschaulichen noch einmal die Sachverhalte. Beispiel 1 (Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat): Der deutsche Energieversorgung EVU-X liefert Erdgas über das Erdgasnetz an das französische EVU-Unternehmen F-SAS in Paris. Lösung: Der Ort der Lieferung von EVU-X ist der Empfängerort in Paris. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach polnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Polen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Polen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Polen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die S...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Vorbemerkung

Tz. 1 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 In der Vergangenheit wurde das Nebeneinander zahlreicher Standardsetzer für die nichtfinanzielle Berichterstattung sowie der zT sehr umfangreichen Fragebögen von ESG-Rating- und Datenbankanbietern von Erstellern und Adressaten als problematisch, insbesondere wegen des hohen Bearbeitungsaufwands aber auch wegen der umfassenden qualitativen und ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5 Werklieferungen

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Umfasst die Lieferung auch die Installation oder Montage in Form einer Werklieferung ("installed or assembled goods"), ist der Ort der Lieferung im Vereinigten Königreich, wenn die Waren an einen Ort im Vereinigten Königreich gelangen und dort die Installation oder Montage erfolgt, VATA 1994, Section 7(3). Umgekehrt ist der Ort der Lieferung ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach litauischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Litauen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Litauen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Litauen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unte...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach italienischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Italien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Italien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Italien steuerba...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14 UStG beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 217 ff. MwStSystRL/Art. 21 Nr. 1 Buchst. c, Art. 22 Abs. 3 und Abs. 9 der 6. EG-RL sowie auf der RL 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001 (a. a. O.). Rz. 14 Stand: 6/01 – 02/2025 Die MwStSystRL (2006/112/EG) wurde mit RL 2010/45/EU vom 13.07.2010 (ABl. L 189.2010, 1) "Richtlinie 2010...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gesetzliche Regelung durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451)

Tz. 49a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit dem Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 12.12.2019 (aaO) hat der Ges-Geber § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG dergestalt geändert, dass zukünftig auch von EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen vom Abzugsverbot umfasst sind. Hintergrund waren Kartellrechtsverstöße, bei denen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Stand: 06/03 – 07/2025 § 6a UStG ist durch das USt-Binnenmarktgesetz vom 25.08.1992 (UStBG, BGBl I 1992, 1548) mit Wirkung ab dem 01.01.1993 neu in das UStG eingefügt worden. Rz. 8 Stand: 06/03 – 07/2025 Eine Änderung erfuhr die Vorschrift durch das JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 438), das § 6a Abs. 2 UStG m. W. v. 01.01.1996 neu gefasst hat. S...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.10 Nutzung des Grundstücks für unternehmensfremde Zwecke

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bis zur EuGH-Entscheidung vom 08.05.2003 (Rs. C-269/00, Wolfgang Seeling, BStBl II 2004, 378) ging die deutsche Rechtsprechung und Verwaltungspraxis davon aus, dass die unternehmensfremde Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei sei (vgl. den Vorlageentscheidung des BFH vom 25.05.2000, Az: V R ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Literatur

Bachstein, Konsignationslager nach § 6b UStG, SteuerStud 2022, 312. Becker, Bericht aus Brüssel – Stellungnahme zu den Erläuterungen der Europäischen Kommission zu den sog. Quick Fixes, MwStR 2020, 161. Becker, Die sog. Quick Fixes kommen – ab 1.1.2020 unabhängig vom zertifizierten Steuerpflichtigen, MwStR 2018, 957. Fietz/Lehner, BMF-Schreiben zur Konsignationslagerregelung – ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen in das EU-Ausland soll nach dem Willen der EU-Kommission grundlegend reformiert werden (vgl. Einführung UStG, Rz. 62 ff. und § 3 UStG, Rz. 1c). In Vorbereitung dessen wurden die Regeln zum Konsignationslager EU-weit vereinheitlicht; eine Registrierung im Ausland wird nicht mehr erforderlich sein.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgegenstand: Teilbetrieb

Tz. 91 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Definition des Begriffs "Teilbetrieb". Allg wird – uE zutr – die von der Rspr zu § 16 EStG entwickelte Begriffsbestimmung herangezogen (s Urt des BFH v 11.12.2001, BStBl II 2002, 420 unter B. I. 3 a) und v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 unter B. II. 1. mwNachw zu § 24 Abs 1 UmwStG aF; dies gilt auch für den un...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Steuerfreie Leistungen

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Befreiungsvorschrift kann nur von solchen Unternehmern in Anspruch genommen werden, die als öffentliche Posteinrichtungen i. S. v. Art. 132 Abs. 1a MwStSystRL anzusehen sind. Dies sind Unternehmen, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten erbringen. Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus der EU-Postrichtlinie (RL 97/96/EG). Danach ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Der umsatzsteuerliche Hintergrund

Rz. 52 Stand: 06/03 – 07/2025 Grundsätzlich folgt die Besteuerung des Kfz-Handels den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuerrechts. Dies gilt insbesondere für die Lieferung von Neufahrzeugen an andere Unternehmer Neufahrzeugen nichtunternehmerische Kunden im Inlands- und Non-EU-Geschäft Kraftfahrzeugteilen. Rz. 53 Stand: 06/03 – 07/2025 Sonderregeln gelten aber für die Lieferung von g...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.4 Erklärungsinhalt

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In der besonderen Erklärung hat der Unternehmer neben der Identifikationsnummer nach Art. 369d MwStSystRL die im Besteuerungszeitraum ausgeführten Umsätze, für die die Sonderregelung gilt (aufgegliedert nach dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat, in dem sie erbracht wurden), den Gesamtbetrag der entsprechenden Steuer (aufgegliedert nach Steuersätzen) s...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein i. g. Erwerb (im sloMwStG als "Erwerb der Ware in der EU" bezeichnet) liegt gem. Art. 11 sloMwStG vor, wenn der Gegenstand der Lieferung aus einem Mitgliedstaat der EU nach Slowenien gelangt und die Beförderung bzw. Versendung durch den Verkäufer, den Empfänger oder eine dritte Person erfolgt. Die Mehrwertsteuer auf den i. g. Erwerb kann ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach lettischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Lettland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Lettland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Lettland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2.4 Einfuhr im Nicht-Bestimmungsmitgliedstaat

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Einfuhr der Ware darf nicht im Bestimmungsmitgliedstaat, sondern muss in einem davon abweichenden EU-Mitgliedstaat erfolgen. Einfuhr im Nicht-Bestimmungsmitgliedstaat Der norwegische Unternehmer N verkauft Waren an deutsche und französische Privatkunden über einen eigenen Webshop. Die Waren lagern bei Eingang der Bestellung in einem norweg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Übergangsvorschriften

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Soweit Unternehmer bis zum 31.12.2004 ausgeführte Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder Elektrizität als bewegte Lieferung behandelt haben, gilt aus Vereinfachungsgründen Folgendes (BMF vom 01.08.2005, BStBl I 2005, 849, Tz. 6): Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wurde Gas über das Erdgasnetz oder Elektrizität aus einem EU-Mitgliedstaat i...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Zusammenfassende Meldung und Intrahandelsstatistik

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Vereinigten Königreich sind im Rahmen von Zusammenfassenden Meldungen ("EC sales list") seit dem 01.01.2021 nur noch i. g. Lieferungen aus Nordirland in EU-Mitgliedstaaten zu melden. Die Zusammenfassende Meldung ist grundsätzlich quartalsweise zu erklären und muss monatlich erklärt werden, wenn der Grenzwert von 35.000 GBP in der aktuellen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Fernverkauf

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die neuen EU-weiten Regelungen zum Fernverkauf finden auch in Nordirland Anwendung. Ein Fernverkauf liegt demnach vor, wenn ein Unternehmer, der seine USt-IdNr. mit dem Länderpräfix "XI" nutzt, Waren aus Nordirland an einen Nicht-Unternehmer in einem EU-Mitgliedstaat liefert oder ein Unternehmer Waren aus einem EU-Mitgliedstaat an einen Nicht-U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Sonstige nicht abziehbare Steuern

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Ebenfalls darf das Einkommen der Kö nicht gemindert werden durch den Abzug der ausl St (s Tz 34), der ErbSt und die Erbersatzst (s Urt des BFH v 14.09.1994, BStBl II 1995, 207), des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305), der KiSt, Lastenausgleichsabgaben. Die GewSt unterlag als Realst schon früher nicht dem Abzugsverbot nach § 10 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.5 Unterrichtung zum Steuersatz

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die EU-Mitgliedstaaten unterrichten die anderen EU-Mitgliedstaaten über Änderungen beim Steuersatz für die unter die Sonderregelung fallenden Umsätze (Art. 47 Abs. 2 der Verordnung [EU] Nr. 904/2010).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach finnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Finnland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Finnland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Finnland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Alleinige Entscheidungskompetenz des Bestimmungslandes

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der EU-Mitgliedstaat, in dem der i. g. Erwerb bewirkt wird oder als bewirkt gilt, nimmt seine Besteuerungskompetenz unabhängig von der umsatzsteuerlichen Behandlung des Vorgangs im EU-Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung oder Versendung des Gegenstands wahr (Abschn. 3d.1. Abs. 2 UStAE). Dabei ist unbeachtlich, ob der Umsatz bereits im EU...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen

Tz. 50 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder die inländischen öffentlichen Dienststellen (§ 10b Abs. Satz 2 Nr. 1 EStG, Anhang 10). Dazu gehören nicht nur die juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sondern auch die juristischen Personen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2.3 Rechtslage bis zum 31.12.2023 – Begriff des begünstigten Investmentvermögens im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG und Vergleichbarkeitskriterien nach Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 155 Stand: 6. A. – ET: 03/2024 Nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage konnten begünstigte Investmentvermögen i. S. v. § 4 Buchst h UStG inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländische AIF sein. Investmentvermögen, die die Anforderungen der OGAW-Richtlinie erfüllten, stellten grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber h...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach rumänischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Rumänien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Rumänien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Rumänien steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Besonderheiten bei ausländischen Zuwendungsempfängern

Tz. 91 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zuwendungen an eine nicht im Inland ansässige (ausländische) steuerbegünstigte EU/EWR-Körperschaft können ab 2025 nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn diese über die erhaltene Zuwendung (Spende) eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat (§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStDV, Anhang 11). Das setzt v...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2 Rechtliche Einordnung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Europäische Kommission weist in den Veröffentlichungen jeweils selbst ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht rechtsverbindlich sind. Die Kommission betrachtet diese vielmehr als praktische und informelle Information dazu, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion anzuwenden sind. Rz. 8 Stand...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach belgischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Belgien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Belgien steuerbare ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Erstattung in Sonderfällen (§ 26 Abs. 4 UStG)

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Art. 151 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006, 1) i. V. m. Art. 50 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15.03.2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Me...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 4b Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen

Verwaltungsanweisungen BMF vom 28.04.2004, Az: IV B 2 – S 7058, BStBl I 2004, 480 (EU-Osterweiterung zum 01.05.2004). BMF vom 26.01.2007, Az: IV A 2 – S 7058 – 26/06, BStBl I 2007, 208 (EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien). BMF vom 28.06.2013, Az: IV D 1 – S 7058/07/10002, 2013/0621390, BStBl I 2013, 852 (EU-Beitritt von Kroatien). Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Gelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Martini, Prüfungspflicht im Rahmen der Differenzbesteuerung/Überlegungen im Anschluss an das Urteil des BFH v. 23.4.2009, UR 2010, 81. Meurer, Anmerkungen zu EuGH vom 17.05.2023, Rs. C-365/22, IT, MwStR 2023, 617 (619). Nieskoven, Risiken der Differenzbesteuerung bei Besteuerungsfehlern des Vorlieferanten, ASR 11/2009, 9. Nieskoven, Risikofelder der Differenzbesteuerung, MBP 20...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Norwegen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 1–3 Mehrwertsteuergesetz). M...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das belgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 147. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 147. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 23.04.2026. Folgende vier Stichworte und Themen lassen sich aus diesem umfassenden Update besonders hervorheben: Doppelte Haushaltsführung (ausführliche Betrachtung und Stellungnahme zu den Vorgaben des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG mit strukturierter Darstellung der im einzel...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem polnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Polen steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Polen ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 17 Mehrwertsteuergesetz) In Polen steuerbare Lieferungen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG setzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der MwStSystRL und § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG setzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. p der MwStSystRL in nationales Recht um. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Allerdings verwendet § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG – im Gegensatz zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. p MwStSystRL – den Begriff der "ordnungsgemäß anerk...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 6 Abs. 3a UStG regelt die Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung in Fällen des nichtkommerziellen Reiseverkehrs ("Export über den Ladentisch"). In den Anwendungsbereich der Vorschrift fällt auch die Lieferung von Waren im Transitbereich deutscher Flughäfen in sog. Duty-Free-Läden (vgl. BFH, Urteil vom 03.11.2005, Az: V R 63/02, BStBl II 2006,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Germany Trade and Invest, Informationsbroschüre März 2009 sowie http://www.gtai.de/web_de/ueberuns. Strunk, Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit der Steuerberater, Stbg 8/2004, Editorial (= S. M 1). Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis (UidP), 21. Auflage 2023. Weimann, Rechnungsstellung ins und aus dem EU-Ausland: Darf Betriebsprüfer einheitliche Sprache fordern?, AS...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 Stand: 06/03 – 07/2025 § 6a UStG entspricht den Vorgaben der Art. 131, Art. 138 ff. MwStSystRL (zur Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen durch die Rechtsprechung des EuGH und BFH sowie den Abweichungen zur nationalen Gesetzeslage vgl. Reiß in UR 2017, 254 ff.). Die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.1 Meldung an den Mitgliedstaat der Identifizierung

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer hat dem EU-Mitgliedstaat der Identifizierung (= EU-Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist oder – falls er nicht im Unionsgebiet ansässig ist, und hier nur eine oder mehrere feste Niederlassungen hat – in dem er von der Sonderregelung Gebrauch machen will) die Aufnahme und die Beendigung seiner dieser Sonderregelung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Begriffe

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG wird eine Vielzahl von teils fein ausdifferenzierten Begriffen aus dem KAGB verwendet. Diese werden teils ausdrücklich, teils implizit i. R. d. Anwendung der Befreiung in Bezug genommen. Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erstr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach maltesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Malta unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Malta umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Malta steuerbare Lief...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 99, 99a, §§ 101–101k sowie § 102 MWStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Besteuerungszeitraum ist generell der Kalendermonat. Steuerzahler, deren Umsatz im vorangegangenen Kj. 10 Mio. CZK (ca. 400.000 EUR) nicht überschritten hat, können das Kalenderquartal als Besteuerungszeitraum durch Anzeige bei der Finanzverwaltung bis jeweils Ende Januar wählen, sofern sie durch diese nicht als sog. unzuverlässige Steue...mehr