Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Auf einen Blick vorab – EU-Geschäfte ab 01.01.2020

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit dem 01.01.1993 (Einführung des Umsatzsteuer-Binnenmarkts) vorgelegt. Durch die Neuregelung sollte das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Da hierzu ein zeitlicher Vorlauf unabdingbar ist, gr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12 Leitgedanken aus dem EU-Umsatzsteuerrecht

12.1 Direktanspruch in der Umsatzsteuer ("Reemtsma-Anspruch") Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In der Rechtsprechung wurde das sich aus dem Unionsrecht ergebende Rechtsinstrument des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer (auch "Reemtsma-Rechtsprechung") entwickelt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsempfänger die Erstattung einer rechtsgrundlos an den Lei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 EU-Rechtsetzungsvorschlag "VAT in the digital age" (ViDA)

Rz. 1 Stand: 06/03 – 07/2025 Bei Rechnungen von Unternehmern an andere Unternehmer (B2B-Rechnungen) wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) künftig zur Pflicht. Der Bundesrat hat dieser Neuregelung durch das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)" vom 27.03.2024 (BGBl. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Leitfaden Europa auf der Homepage der EU-Kommission

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die EU-Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, um die Unternehmen auf die Neuregelungen vorzubereiten ( http://ec.europa.eu ).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.4 Bei Lieferungen: Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland

Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 65 ff.).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Umsatzsteuerrecht der EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend harmonisiert (vgl. Rz. 5 ff.). Kompetente und haftungsfreie Umsatzsteuerberatung setzt neben der umfassenden Kenntnis des jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrechts daher immer auch die Kenntnis der europarechtlichen Rahmenbedingungen voraus (Strunk, Stbg 8/2004, Editorial = Seite M 1; ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Kenntnis der aus dem EU-Ausland anhängigen EuGH-Verfahren

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unabdingbar ist auch die Kenntnis der EuGH-Verfahren. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Verfahren betrachtet werden dürfen, die das deutsche Umsatzsteuerrecht unmittelbar betreffen, sondern auch solche zum ausländischen Umsatzsteuerrecht, bei denen Gegenstand der Prüfung Regelungen sind, die in identischer oder sehr ähnlicher Form auch in ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Leitlinien der EU-Kommission

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Europäische Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage (http.//ec.europa.eu) zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die Europäische Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwend...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.4 Bei Lieferungen: Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 67 ff.).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Ländergruppen

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 3 – S 2285/00019/007/068 vom 2. Dezember 2025 (BStBl 2025 I, 2039) Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit)

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertrstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Durch Verweise in § 24 Abs 2, 4, 5 und 6 UmwStG werden jedoch einige Bestimmungen des Sechste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Exkurs: Fiskalvertretung in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es Regelungen zu Fiskalvertretern, die für deutsche Unternehmer, welche im EU-Ausland Umsätze tätigen, von Bedeutung sind. Zur weiteren Klärung von Einzelfragen sei auf die Länderanhänge dieses Kommentars verwiesen. Generell gilt: M. W. v. 01.01.2002 ist eine Änderung der 6. EG-RL in Kraft getreten ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1.2 Drittlands-Dienstleister an EU-Privatkunden

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Leistungsort bei auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen an in der EU ansässige Privatabnehmer durch einen im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer liegt am Wohnsitz des Empfängers. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer kann sich jedoch nur in einem EU-Mitgliedstaat erfassen lassen und dort alle ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Agenturen

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Diese Agenturen sind EU-Einrichtungen, die spezifische fachliche, wissenschaftliche oder administrative Aufgaben wahrnehmen. Sie sind in den Verträgen nicht vorgesehen, sondern wurden durch besondere Rechtsakte geschaffen. Die EU unterscheidet dabei drei Arten: Exekutivagenturen, die gemäß VO (EG) Nr 58/2003 (ABl EU L 11 vom 16.01.2003) mit b...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1.4 Bei Lieferungen: Kein Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland erforderlich

Rz. 136 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Anders als in den Fällen der Buchstaben b–d und f muss ein Liefergegenstand nicht in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 65 ff.), denn die begünstigten Streitkräfte agieren im Inland.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorgeleistu... / 4.6 Ambulante Vorsorgeleistungen im EU-/EWR-Ausland/Schweiz

Ambulante Vorsorgeleistungen können auch in EU-/EWR-Staaten sowie in der Schweiz im Rahmen der Kostenerstattung in Anspruch genommen werden.[1] Eine Übersicht der Länder in denen diese Leistung erbracht werden können, enthält die VorsorgeReha-AuslEmpf, Anlage 1. Erstattet werden ausschließlich Leistungen des deutschen GKV-Leistungskatalogs in Höhe der tatsächlichen Kosten, hö...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.6 Keine Harmonisierung/Weiter Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Reverse-Charge-Verfahren ist bei Grundstücksleistungen im B2B-Bereich in den anderen EU-Mitgliedstaaten zwar möglich, aber nicht zwingend anzuwenden (vgl. Rz. 21 f.). HINWEIS Unternehmer werden daher vorerst auch zukünftig nicht umhinkommen, sich über die umsatzsteuerliche Behandlung im anderen Mitgliedstaat entsprechend zu informieren. Hi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.5.3 Keine Harmonisierung/Weiter Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Reverse-Charge-Verfahren ist auf Restaurationsleistungen im B2B-Bereich (vgl. Rz. 18) in den anderen EU-Mitgliedstaaten zwar möglich (vgl. Rz. 21 f.), aber nicht zwingend anzuwenden! HINWEIS Unternehmer werden daher vorerst auch zukünftig nicht umhinkommen, sich über die umsatzsteuerliche Behandlung im anderen Mitgliedstaat entsprechend z...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.6 Umsatzbesteuerung in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Inland als Steuerschuldner nur steuerbare sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an Nichtunternehmer erbringen, deren Umsatzbesteuerung aber in einem dem Besteuerungsverfahren nach § 18 Abs. 4c UStG entsprechenden Verfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführt wird, sind...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Kenntnis der EU-ausländischen Gesetzesfassungen

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wer die MwStSystRL anwendet, muss sich – wie allgemein bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht – bewusst sein, dass ihr Inhalt nicht allein durch die deutsche Sprachfassung bestimmt werden kann. Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, eine Bestimmung für sich all...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europaabgeordnete

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das Europäische Parlament ist ein Organ der > Europäische Union, das gemeinsam mit dem Rat die Gesetzgebungsbefugnis für das sekundäre Europa-Recht (> Europäische Union Rz 2 ff) hat. Es hat seinen Sitz in Straßburg, arbeitet daneben aber auch in Brüssel und Luxemburg. Die Abgeordneten werden direkt von den Bürgern der EU-Mitgliedstaaten gewäh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäischer Gerichtshof

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der EuGH ist ein Organ der > Europäische Union Rz 1/1 mit Sitz in > Luxemburg. Zur Entlastung des EuGH gibt es ein Gericht 1. Instanz, das heute regelmäßig nur Europäisches Gericht oder Gericht der Europäischen Union (kurz: EuG) genannt wird. Es hat seinen Sitz auch in Luxemburg und die für den EuGH geltenden Vorschriften sind entsprechend an...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.5 Bei Lieferungen: Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (§ 3 Abs. 7 Satz 2 UStG). Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Verwaltungsauffassung sollen nur Leistungsbezüge begünstigt sein, die noch für mindestens sechs Monate zum Ge- oder Verbrauch im übrigen Gemeinschaftsgebiet bestimmt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.7 Vereinfachung in anderen EU-Mitgliedstaaten nach Art. 141 MwStSystRL

Rz. 43i Stand: 06/03 – 07/2025 § 25b UStG gilt ausschließlich für Umsätze, die in Deutschland bewirkt werden. Im Beispielfall geht es aber um die Umsätze des D in den Niederlanden. Maßgebend ist also insoweit das niederländische Umsatzsteuerrecht. Der deutsche § 25b UStG setzt aber lediglich EU-Vorgaben durch Art. 141 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) in deutsches R...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.5.2 Vorsteuererstattungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 EU-Unternehmer können ihre Erstattungsanträge bis spätestens 30. September des Folgejahres elektronisch beim Sitzfinanzamt einreichen, wobei eine Übermittlung von weiteren Unterlagen (z. B. Unternehmerbescheinigung) nicht erforderlich ist. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein verspätetes Einreichen des Antrages führt zur Verweigerung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 EU-Neufahrzeuge dürfen niemals differenzbesteuert weiterverkauft werden

Rz. 48 Stand: 06/03 – 07/2025 Vermehrt kaufen deutsche Autohändler im EU-Ausland von Privatpersonen Neufahrzeuge an, um diese dann in Deutschland an Privatkunden zu verkaufen. Auf den Verkauf wenden die Autohändler i. d. R. die kundengünstige Differenzbesteuerung an; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug im EU-Ausland bereits mit Umsatzsteuer belegt wurde. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Vorschläge der EU für Neuregelungen

10.1 Neuregelung des EU-Binnenhandels und "Quick Fixes" Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Da hierzu ein zeitlicher Vorlau...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Leistungen an NATO-Streitkräfte im EU-Ausland (§ 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b UStG)

2.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerbefreiung 2.3.1.1 Steuerbarkeit Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistung muss umsatzsteuerbar sein (s. Rz. 26 f.). 2.3.1.2 Kein Neufahrzeug Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistung darf nicht in der Lieferung eines Neufahrzeugs bestehen (s. Rz. 28 f.). 2.3.1.3 Leistungsempfänger Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Befreit sind Lief...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.1 Kenntnis der EU-ausländischen Gesetzesfassungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wer die MwStSystRL anwendet, muss sich – wie allgemein bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht – bewusst sein, dass ihr Inhalt nicht allein durch die deutsche Sprachfassung bestimmt werden kann. Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, eine Bestimmung für sich al...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.2 Kenntnis der aus dem EU-Ausland anhängigen EuGH-Verfahren

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unabdingbar ist auch die Kenntnis der EuGH-Verfahren. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Verfahren betrachtet werden dürfen, die das deutsche Umsatzsteuerrecht unmittelbar betreffen, sondern auch solche zum ausländischen Umsatzsteuerrecht, bei denen Gegenstand der Prüfung Regelungen sind, die in identischer oder sehr ähnlicher Form auch in...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Euratom

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) ist in ihren Strukturen vollständig an die EU angegliedert (> Europäische Union Rz 1). Die Bezüge ihrer Beamten oder sonstigen Beschäftigten, zu denen auch die beim Europäischen Joint Research Centre (früher: Institut für Transurane) in Karlsruhe beschäftigten Personen gehören, unterliegen nach Art 13 des ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.4.2 EU-Anpassungen zum 01.01.2013

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen i. Z. m. einem Grundstück nach Art. 47 MwStSystRL (= § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geeinigt. Das BMF hat dazu die Abschn. 3a.3. und 3a.4. UStAE entsprechend fortgeschrieben (vgl. Rz. 56 f.). Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Anzuwenden ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.4 Keine Harmonisierung/Weiter Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen

Rz. 84 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Reverse–Charge-Verfahren ist bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln im B2B-Bereich (vgl. Rz. 18) in den anderen EU-Mitgliedstaaten zwar möglich, aber nicht zwingend anzuwenden! HINWEIS Unternehmer werden daher vorerst auch zukünftig nicht umhinkommen, sich über die umsatzsteuerliche Behandlung im anderen Mitgliedstaat entspre...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1.4 Bei Lieferungen: Gelangen in das EU-Ausland erforderlich, aber kein Verbleiben

Rz. 146 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 65 ff.). Rz. 147 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Anders als in den Fällen der § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b-d ist es nicht erforderlich, dass die begünstigten Leistungsbezüge noch für mindestens sechs Monate zum Ge- oder Verbrauc...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Anträge können in niederländischer, englischer oder deutscher Sprache gestellt werden. Gegenseitigkeit wird nicht verlangt. Ein Antrag ist grundsätzlich bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen. In den Niederlanden kann der An...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben und spätere Gesetzesänderungen

Rz. 3 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch Art. 6 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 25.01.2010, BT-Drucks. 17/506, 32; Gesetz vom 08.04.2010, BGBl I 2010, 386) wurde in § 14b Abs. 1 S. 4 Nr. 3 UStG die Verweisung auf § 13b Abs. 2 UStG durch eine Verweisung auf § 13b Abs. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 EU-Mitgliedstaaten müssen Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer garantieren

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein deutscher Unternehmer, der vor einer i. g. Lieferung die USt-IdNr. abfragt und dabei die Antwort "gültig" erhält, darf auf die Seriosität seines ausländischen Geschäftspartners vertrauen (EuGH vom 14.03.2013, Rs. C-527/11, Ablessio SIA, BFA/NV 2013, 889). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Auffassung des EuGH haben die Mitgliedstaaten e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Investitionsbank

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat ihren Sitz in Luxemburg. Sie hat zahlreiche Außenstellen, auch außerhalb der EU. Für das Personal der EIB und die Vertreter der Mitgliedstaaten, die an den Arbeiten der EIB teilnehmen, gelten die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union entsprechend (Art 343 AEUV iVm Art 20 und Art 12 des Protokoll...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach dänischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Dänemark grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach luxemburgischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Luxemburg vergütet grundsätzlich an Antragsteller aus allen Drittstaaten. Anträge können für ganze Kj. gestell...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach französischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Der Mindestvergütungsbetrag in einem Antrag für weniger als ein, aber mindestens ein Vierteljahr muss 400 EUR be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach lettischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Großbritannien, Island, Monaco, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergütet...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach finnischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Finnland vergütet grundsätzlich an Antragsteller aus allen Drittstaaten. Anträge können für ganze Kj. oder für Peri...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.4.2 Vorsteuererstattungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 123 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Erstattungsantrag ist auf elektronischem Weg bis spätestens 30. 09. des Folgejahres beim Sitzfinanzamt einzureichen, wobei eine Übermittlung von weiteren Unterlagen (z. B. Unternehmerbescheinigung) nicht erforderlich ist. Die elektronische Übermittlung von Rechnungen wird grundsätzlich nicht verlangt, jedoch hat das FA die Möglichkeit, d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach belgischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Belgien grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach maltesischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Malta grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach polnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Island, Nordmazedonien, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergüte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.2 Entsprechende Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG auf das EU-Geschäft

Rz. 152a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Vgl. Rz. 46 ff.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Die EU-Vorgaben für das deutsche USt-Recht – insbesondere durch die MwStSystRL

3.1 MwStSystRL als europäische "Mehrwertsteuer-Verfassung" Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Rat der Europäischen Union hat am 28.11.2006 die RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU 2006 Nr. L 347, 1 – MwStSystRL) verabschiedet. Die neue RL ist am 01.01.2007 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige 6. RL 77/388/EWG vom 17.05.1977 zur Harmonisieru...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach litauischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Armenien, Großbritannien, Island, Kanada, Norwegen, der Schweiz und der Türkei...mehr