Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach irischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Anträge können für ganze Kj. oder für Perioden von mindestens drei Kalendermonaten gestellt werden. Der Mindestvergütu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach griechischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Griechenland vergütet aktuell daher nur an Antragsteller aus der Schweiz oder aus Norwegen. Britische Unternehmen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach schwedischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Schweden grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach estnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Es gibt hierzu keine offiziellen Veröffentlichungen, doch wird i. d. R. an Unternehmen aus Island, Israel, Norwegen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europol

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Europol oder Europäisches Polizeiamt ist eine Polizeibehörde der > Europäische Union mit Sitz in Den Haag (> Niederlande). Der Beschluss des Rates der EU vom 06.04.2009 (ABl EU L 121 vom 15.05.2009, S 37 ff) hat für Europol eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die am 01.01.2010 das Europol-Abkommen vom 17.03.2006 (BGBl 2006 II, 250) ablöste....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Gemeinschaften

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Europäischen Gemeinschaften (EG) waren ursprünglich drei rechtlich selbständige Gemeinschaften: die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (> Euratom). Mit dem Vertrag über die Europäische Union (sog Vertrag von Maastricht) wurde die EWG in Europä...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Dienstleistungen (§ 9, 9a und §§ 10–10i MWStG)

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Novellierung zum 1. Januar 2010 wurden auch die Änderungen hinsichtlich des Ortes der Dienstleistung (RL 2008/8/EG) umgesetzt. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dementsprechend ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen, die an steuerpflichtige Personen (sog. B2B-Leistungen) und solchen, die an nicht steuerpflichtige...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Güterbeförderungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Auftrag eines Nichtunternehmers (§ 3b Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Güterbeförderungen im Auftrag eines Nichtunternehmers, die ausschließlich im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats (§ 1 Abs. 2a S. 1 UStG, Abschn. 1.10 Abs. 1 UStAE) erfolgen, sind in Deutschland nicht steuerbar, in dem anderen Mitgliedstaat umsatzsteuerbar und -pflichtig. Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In dem anderen Mitgliedstaat ergeben sich ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach spanischem Recht Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Spanien vergütet derzeit lediglich Antragstellern aus Kanada, Israel, Japan Monaco, Norwegen, der Schweiz und dem Verein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1.3 Umsätze an Streitkräfte der GSVP im EU-Ausland

Rz. 142 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Allgemein zur GSVP und dem Sinn der Umsatzsteuerbefreiung s. Rz. 132 f. Rz. 143 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Befreit werden Lieferungen und sonstige Leistungen in einen anderen Mitgliedstaat von der Umsatzsteuer, wenn die Streitkräfte eines anderen Mitgliedstaates als dem des Bestimmungsmitgliedstaates selbst an einer Verteidigungsanstrengung te...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach portugiesischem Recht Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Allerdings gibt es keine verbindliche Regelung, und es sind Fälle bekannt, in denen Antragstellern aus dem gleichen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.6.4 Fallstudien: Vereinfachung des EU-Geschäfts ab 01.01.2010

Rz. 112 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Neuregelung des Dienstleistungsorts zum 01.01.2010 wurde vieles anders – und grundsätzlich besser. Das gilt zumindest für die Leistungsarten, bei denen Leistungen an Unternehmenskunden der neuen "B2B-Vorschrift" (§ 3a Abs. 2 UStG) unterliegen, und hier insbesondere für Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begut...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach rumänischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird i. d. R. nur an Unternehmen aus Norwegen, Serbien und der Schweiz die Vorsteuer vergütet. Es ist nich...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach italienischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Italien Vorsteuerbeträge nur vergütet, wenn das andere Land dies ebenfalls an italienische U...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach bulgarischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell besteht u. a. mit folgenden Staaten Gegenseitigkeit: Großbritannien, Island, Israel, Kanada, Nordmazedoni...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach zyprischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell besteht nur Gegenseitigkeit mit Israel und der Schweiz. Verhandlungen mit Großbritannien laufen. Anträge kön...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Umsatzsteuersätze im europäischen Vergleich

Rz. 217 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Europäische Union veröffentlicht auf ihrer offiziellen Website (https://europa.eu) die Mehrwertsteuersätze der einzelnen EU-Länder. Die Aktualisierung erfolgt zweimal jährlich, jeweils im Januar und im Juli. Die aktuelle Übersicht (abgerufen am 3. April 2023) ist auf dem Stand 23.03.2022: Mehrwertsteuersätze in den EU-Ländernmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäischer Wirtschaftsraum

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Beim EWR handelt es sich um ein Assoziationsverhältnis zwischen der > Europäische Union und > Norwegen , > Island und > Liechtenstein . Mit dem EWR haben diese Staaten im Grundsatz die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes (freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr; > Europäische Un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Das "Mehrwertsteuerpaket"

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Rat der Europäischen Union hat am 12.02.2008 drei Rechtsakte (zwei Richtlinien und eine Verordnung) verabschiedet, die auf EU-Ebene unter dem gemeinsamen Arbeitstitel "Mehrwertsteuerpaket" beraten wurden: Ort der Dienstleistung (RL 2008/8/EG): Anders als bisher gelten ab 2010 sonstige Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer grund...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Zypern von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 7 ff. Mehrwertsteuergesetz). Mietkauf g...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dänemark ist seit dem 01.01.1973 Mitglied der Europäischen Union. Das dänische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. In Dänemark wurde eine Mehrwertsteuer zum 03.07.1967 eingeführt. Mit Einführung der 6. EG-Richtlinie wurde das Gesetz an diese angepasst und hat sich seitdem mit dem EU-Recht fortentwickelt.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Polen ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Das polnische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Mehrwertsteuergesetz wurde 1993 eingeführt. Es wurde i. R. d. Beitritts zur EU an die Rahmenbedingungen des gemeinsamen Mehrwertsystems angepasst.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Lettland ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Das lettische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Im Jahr 1995 wurde ein erstes Mehrwertsteuergesetz eingeführt, das die vorher erhobene Umsatzsteuer ersetzte. Es wurde im Zuge des EU-Beitritts an die Vorgaben des gemeinsamen Mehrwertsteuer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Belgien gehört zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Das belgische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Dabei wurde eine Mehrwertsteuer nach dem EU-System zum 01.01.1971 eingeführt. Wesentliche Elemente zur Anwendung finden sich in Königlichen Erlassen und in Behördenrundschreiben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Malta ist seit dem 1. 05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Das Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Mehrwertsteuergesetz trat im Jahr 1995 in Kraft. Es wurde im Zuge des EU-Beitritts an die Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems angepasst.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bulgarien gehört seit dem 01.01.2007 zur Europäischen Union. Das bulgarische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Mehrwertsteuergesetz wurde m. W. z. 01.01.1994 eingeführt und im zeitlichen Kontext des EU-Beitritts angepasst.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäischer Rechnungshof

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der EuRH ist ein Organ der EU mit Sitz in > Luxemburg. > Europäische Union Rz 1/1.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Estland ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Das estnische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Das erste Mehrwertsteuergesetz wurde allerdings bereits zum 01.01.1991 eingeführt und im Zuge des EU-Beitritts an die notwendigen Rahmenbedingungen angepasst.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Finnland ist seit dem 01.01.1995 Mitglied der Europäischen Union. Das finnische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Umsatzsteuergesetz wurde bereits 1941 eingeführt. Mit Wirkung zum 01.06.1994 fand der Wechsel zu einem Mehrwertsteuersystem statt, das dann im Zuge des EU-Beitritts angepasst wurde.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1 Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 10 UStG setzt die Vorgaben des Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL zutreffend um; Mängel sind nicht erkennbar (Huschens in V/S, § 4 Nr. 10 Rn. 8 ff.). Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Auf europäischer Ebene gibt es Reformbestrebungen zur Änderung der MwStSystRL. Hierzu liegt ein Entwurf der Kommission vom 28.11.2007 (KOM/2007/746) zur Ä...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Portugal ist der Europäischen Union zum 01.01.1986 beigetreten. Die Einführung der Umsatzsteuer war eine Voraussetzung für den EU-Beitritt und wurde durch das Gesetz DL 394-B/84 vom 26.12.1984 umgesetzt. Die Vorschriften der 6. EG-Richtlinie wurden mit dem Gesetz DL 195/89 vom 12.06.1989 übernommen. Durch die Abschaffung der Grenzen und Kontrol...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäischer Sozialfonds

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ESF ist einer der Struktur- und Investitionsfonds, mit deren Hilfe die EU einen Ausgleich der strukturellen Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten anstrebt. Ziel ist es, innerhalb der Gemeinschaft die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Schweden von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Kapitel 1 Mehrwertsteuergesetz). ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Dänemark von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 4 Mehrwertsteuergesetz). Mie...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Lettland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 1 i. V. m. Art. 5 Mehrwertst...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Italien von einem Steuerpflichtigen ausgeführte Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten die Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens (vgl. Art. 2 Erlass 633/1972). Mietkauf ist ebenfalls eine Lieferung. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Irland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 19 Mehrwertsteuergesetz). Miet...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Belgien von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 9 und Art. 10 Mehrwertsteuerg...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Griechenland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 5 Mehrwertsteuergesetz)....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Estland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 2 und Art. 4 Mehrwertsteuerge...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Bulgarien von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wasser, Wärme und Kälte (vgl. Art. 6 Mehrwertsteuerges...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Finnland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 17 Mehrwertsteuergesetz). Mi...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 Buchst b EStG

Rz. 143 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine Veranlagung können auch beschränkt stpfl ArbN beantragen, wenn sie > Inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU (> Europäische Union), des EWR (> Europäischer Wirtschaftsraum) oder der Schweiz sind und in einem dieser Staaten einen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 MwStSystRL als europäische "Mehrwertsteuer-Verfassung"

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Rat der Europäischen Union hat am 28.11.2006 die RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU 2006 Nr. L 347, 1 – MwStSystRL) verabschiedet. Die neue RL ist am 01.01.2007 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige 6. RL 77/388/EWG vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ums...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Spanien ist der Europäischen Union zum 01.01.1986 beigetreten. Die Einführung der Umsatzsteuer war eine Voraussetzung für den EU-Beitritt und wurde durch das Gesetz 30/1985 vom 02.08.1985 umgesetzt. Durch die Abschaffung der Grenzen und Kontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten i. R. d. Einführung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen und dem Atlantik im Osten mit Landgrenzen zu > Kanada im Norden und > Mexiko im Süden. Als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine de...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Niederlande gehören zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Das niederländische Mehrwertsteuergesetz ist zum 01.01.1969 in Kraft getreten. Mit Einführung der 6. EG-Richtlinie wurde es an diese angepasst und hat sich seitdem mit dem EU-Recht fortentwickelt. Die gesetzlichen Vorschriften für die Umsatzsteuer finden sich in den Nie...mehr