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Feuerlöschgeräte / 3 Tragbare Feuerlöscher

Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Ronny Senft
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Tragbare Feuerlöscher dienen der Bekämpfung von Entstehungsbränden und müssen in allen Unternehmen vorhanden sein. Die Bestimmung der Anzahl der Feuerlöscher und deren Auswahl müssen gemäß ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" erfolgen. Früher wurde die Berechnung nach der Löschmittelmenge eines Feuerlöschers durchgeführt. Durch die Einführung der EU-Normen ist heute das sog. Löschvermögen ausschlaggebend. Die Löschmittelhersteller müssen demnach die sog. Löschmitteleinheiten des jeweiligen Löschers angeben und nachweisen. Die Auswahl und die Berechnung der notwendigen Anzahl ist eine klassische Aufgabe eines Brandschutzbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Feuerlöscher sind sehr vielseitig und nach einer entsprechenden Einweisung von jedem bedienbar.

Ein Universallöschmittel für die unterschiedlichen in den Betrieben vorkommenden brennbaren Stoffe und Materialien gibt es leider nicht. Daher müssen unterschiedliche Löschmittel eingesetzt werden. Im Wesentlichen wird unterschieden zwischen:

  • Wasserlöscher: vorrangig für feste, glutbildende Stoffe (Brandklasse A: Holz, Textilien, Papier etc.), deren Löschprinzip auf der Abkühlung der brennenden Stoffe beruht.
  • Pulverlöscher: für feste, glutbildende (Brandklasse A), flüssige oder flüssig werdende (Brandklasse B: Benzin, Öle, Lacke) sowie gasförmige Stoffe (Brandklasse C: Methan, Propan, Stadtgas). Das Löschprinzip ist das Verdrängen des Sauerstoffes und damit verbundene Ersticken des Brandes.
  • Schaumlöscher: für feste, glutbildende (Brandklasse A) und flüssige oder flüssig werdende Stoffe (Brandklasse B). Das Löschprinzip ist hier die Abdeckung der brennenden Oberfläche durch die Schaumbildung um einen Erstickungs- und Abkühlungseffekt zu erreichen.
  • Kohlendioxidlöscher: für flüssige oder flüssig werdende Stoffe sow...

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