Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.1 Definition und Arten von Risikokonzentrationen

Rz. 65 Unter "Risikokonzentrationen" werden allgemein Gefährdungen innerhalb oder zwischen verschiedenen Risikokategorien verstanden, die so hohe Verluste verursachen können, dass sich das Gesamtrisikoprofil des Institutes wesentlich ändert oder seine Stabilität bzw. seine Fähigkeit zum Betreiben seines Kerngeschäftes gefährdet sind.[1] Wenngleich diese Definition vornehmlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Finanzierungsleasing und Factoring

Rz. 27 Nach dem Jahressteuergesetz 2009 werden Finanzierungsleasing- und Factoringunternehmen zwecks Vermeidung gewerbesteuerlicher Nachteile stärker wie Banken behandelt. Im Gegenzug müssen diese Unternehmen jedoch auch höhere bankaufsichtliche Anforderungen erfüllen. Seit dem 25. Dezember 2008 sind daher Unternehmen, die das Factoring oder das Finanzierungsleasing gemäß § ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Fragen zum Themenkomplex LSI SREP

Welche Erkenntnisse hat die Aufsicht aus der anlassbezogenen SREP-Datenerhebung per 30. Juni 2020 ggf. gezogen? Die anlassbezogene Datenerhebung war notwendig, um auf dieser Basis eine unterjährige Risikoanalyse vorzunehmen. Ein Einblick in die Risikolage der Institute während der Pandemie konnte nicht bis zur Auswertung der Jahresendzahlen warten. Die Erkenntnisse aus der Da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.1 Verhaltensannahmen mit eingebetteten Kundenoptionen

Rz. 97 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von Optionen sollten die Institute Folgendes berücksichtigen:[1] die möglichen Auswirkungen des Zinsszenarios, des zugrunde liegenden Wirtschaftsumfeldes und der jeweiligen Vertragsbedingungen auf die aktuelle und künftige Geschwindigkeit bei der vorzeitigen Kreditrückzahlung, d. h. die verschiedenen Dimensionen, durch die eingebett... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.3 Optionsrisiko

Rz. 33 Die EBA erwartet eine Bestandsaufnahme aller Instrumente mit eingebetteten oder expliziten Optionen. Hinsichtlich der verhaltensabhängigen Optionen sollen das Volumen aller Hypothekendarlehen, Sichteinlagen, Sparguthaben und Einlagen, bei denen der Kunde optional von der Vertragslaufzeit abweichen kann, sowie der Bestand an Kreditzusagen mit einer zinssensitiven Inans... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 2.2.2 Abwicklung und Kontrolle

Rz. 1 Bei der Abwicklung sind auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten die Geschäftsbestätigungen bzw. die Abrechnungen auszufertigen sowie daran anschließende Abwicklungsaufgaben durchzuführen. Erläuterung: Abwicklungssysteme In Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt sind Handelsgeschäfte grundsätzlich elektronisch abzuwickeln; vorhandene Abwickl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Aufsichtliche Anforderungen und Leitlinien

Rz. 6 Mit der Ausgestaltung bankinterner Stresstests hat sich auf internationaler Ebene zunächst der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) intensiv beschäftigt.[1] Die Vorschläge des BCBS gelten zwar vornehmlich für international tätige Institute. Allerdings hat CEBS[2] die Empfehlungen aus dem Jahr 2009 für die europäischen Institute nahezu eins zu eins übernommen.[3]... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Dokumentation der internen Risikotransfers

Rz. 121 Die internen Risikotransfers zwischen Anlage- und Handelsbuch sind zu dokumentieren, wobei die Vorgaben in Tz. 41 lit. c und Tz. 47 lit. a aus den EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten sind (→ BTR 2.3 Tz. 9, Erläuterung). Demnach sollten die Positionen im Zusammenhang mit internen Risikotransfers zwischen dem Anlage-... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 365 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Vor Erlass des WagKapG (s Rn 366) war umstritten, ob die Fondsgesellschaft private oder gewerbliche Einkünfte erzielt. Nach dem Kriterienkatalog des BMF BStBl I 2004, 40 Tz 6 ff (berichtigt BMF BStBl I 2006, 632), war schädlich der Einsatz von Bankkrediten/die Übernahmen von Sicherheiten eine eigene Organisation die Ausnutzung eines Marktes unt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1.2 Beispiele

Rz. 50 Das einfachste Beispiel für ein ertragsorientiertes Verfahren ist die sogenannte "Zinsbindungsbilanz". Da die Festzinsvolumina auf beiden Seiten der Bilanz i. d. R. nicht exakt übereinstimmen, also insbesondere Festzinspositionen auf der Aktivseite auch variablen Positionen auf der Passivseite gegenüberstehen (sogenannte "offene Festzinspositionen"), entsteht auf der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 2.3 Marktpreisrisiken des Anlagebuches (einschließlich Zinsänderungsrisiken)

Rz. 1 Die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Anlagebuches sind mindestens vierteljährlich zu bewerten. Ebenfalls mindestens vierteljährlich ist ein Ergebnis für das Anlagebuch zu ermitteln. Erläuterung: Bewertung und Ergebnisermittlung für Marktpreisrisiken im Anlagebuch Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Positionen im Anlagebuch kann auch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Praktikable Ausgestaltung der Risikomessung

Rz. 67 Die Institute sollten die Zinsänderungsrisiken separat bewerten. Eine vergleichbare Anforderung existiert ebenfalls mit Bezug auf die Kreditspreadrisiken (→ BTR 5 Tz. 1, Erläuterung). Was darunter genau zu verstehen ist, scheint nicht ganz klar zu sein. Im Moment gehen alle Beteiligten davon aus, dass damit ggf. auf einen ergänzenden separaten Ausweis abgestellt wird.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6.2 Sicherungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG bzw. Geldwäschebeauftragter nach GwG

Rz. 239 Gemäß § 25h Abs. 4 Satz 1 KWG dürfen Institute interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen können, nach vorheriger Anzeige bei der BaFin auslagern.[1] Im Fall der Auslagerung ist das Auslagerungsunternehmen mit der erforderlichen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Weitergehende Beschlussfassungsvorschriften

Rz. 22 Grundsätzlich wird im Kreditgeschäft eine klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung gefordert (→ BTO 1.1 Tz. 1). Hintergrund für diese Funktionstrennung ist das Erfordernis eines "institutionalisierten Vier-Augen-Prinzips" bzw. "Zwei-Voten-Prinzips" im risikorelevanten Kreditgeschäft, um i... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 643 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Betriebs-/Praxisaufgabe ist die endgültige Einstellung der bisherigen selbstständigen Tätigkeit aufgrund eines Entschlusses des StPfl, den Betrieb aufzugeben, und Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen oder deren äußerlich erkennbare Zuführung zu betriebsfremden Zwecken/in das PV in einem einheitlichen Vorgang, sodass – im Gege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.7 Steuerung des Bausparkollektivs

Rz. 242 Unter "Zwecksparen" versteht man die Annahme von Geldbeträgen, bei denen der überwiegende Teil der Geldgeber einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihm aus diesen Geldbeträgen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. Die Tätigkeit von "Zwecksparunternehmen" ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 KWG verboten. Da die Darlehen i. d. R. erheblich höher sind als... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Immobiliengeschäfte von Tochterunternehmen

Rz. 93 Neben den direkten Immobiliengeschäften gelten auch auf eigene Rechnung betriebene Immobiliengeschäfte von Tochterunternehmen des Institutes i. S. v. § 290 HGB als Immobiliengeschäft des Institutes, sofern die Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens ausschließlich oder überwiegend aus Immobiliengeschäften oder Beteiligungen an Immobiliengeschäften stammen. § 290 ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Makroökonomische Einflüsse auf die Strategie

Rz. 109 Da der Erfolg einer Geschäftsstrategie ebenso von externen Umwelteinflüssen abhängt, die permanent auf die Geschäftsmodelle der Institute einwirken, müssen die Institute und die Aufsicht auch dafür ein besseres Verständnis gewinnen. Unter der Bezeichnung "makroprudenzielle Aufsicht" wurde bei den Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Projekten ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Fragen und Hinweise zum Themenkomplex FISG

§ 1 Abs. 10: Definition Auslagerungsunternehmen Wer bestimmt die Wesentlichkeit der aus-/weiterverlagerten Aktivitäten und Prozesse? Wenn die Einstufungen der Institute herangezogen werden: Wie sollen aufsichtliche Rechte/Befugnisse (siehe u. a. § 25b Abs. 4a) für ein bestimmtes Auslagerungsunternehmen im Fall abweichender Einstufungen durch verschiedene Institute anwendbar s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Messansätze für Zinsänderungsrisiken

Rz. 30 Hinsichtlich der Ansätze zur Identifizierung und Messung der Komponenten der Zinsänderungsrisiken ist von den Instituten Tz. 87 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Darin betont die EBA, dass die Institute alle Komponenten des IRRBB ermitteln und messen sollten. Gleichzeitig... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsmerkmale

Rn. 1485 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 4a S 7 EStG muss Vermögen einer Körperschaft durch Abspaltung auf eine andere Körperschaft übergehen. Bei einer Abspaltung nach § 123 Abs 2 UmwG bleibt der übertragende Rechtsträger bestehen, und es wird ein Teil des Vermögens dieses Rechtsträgers auf einen anderen Rechtsträger übertragen, und es werden dem Anteilsinhaber des... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.6 Umgang mit Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 149 Die deutsche Aufsicht hatte zunächst gefordert, dass die Institute für Stressbetrachtungen zu Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (CSRBB) Tz. 134 lit. b aus den EBA-Leitlinien zum Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch beachten (→ AT 4.3.3 Tz. 1, Erläuterung). Darin fordert die EBA von den Instituten allerdings keinen Stresstest im eigentlichen Sinne. Stat... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.1 Geldmarktgeschäfte

Rz. 49 Die Geldmarktgeschäfte umfassen grundsätzlich alle Geldaufnahme- und Geldanlagegeschäfte sowie Geschäfte mit Geldmarktpapieren (z. B. "Certificates of Deposit", "Commercial Paper"), unabhängig von deren Fristigkeit. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Geldhandel im engeren Sinne oder um Geschäfte im Rahmen der Liquiditätsdisposition handelt. Nach den MaH wurden Festg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.4 Transaktions- oder Schuldnerbasis

Rz. 96 Die Einstufung einer Risikoposition als notleidend kann nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 226 Meldewesen-DVO entweder individuell (auf "Transaktionsbasis") oder in Relation zur Gesamtrisikoposition gegenüber einem bestimmten Schuldner (auf "Schuldnerbasis") erfolgen. Dabei ist wie folgt zu verfahren: Bei notleidenden Risikopositionen, die gemäß Art. 178 CRR als "au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Sonstiges

Die BaFin wird in Kürze einen Gesprächskreis für kleine Institute einrichten, in dem Vertreter des genannten Adressatenkreises mit der Aufsicht über Probleme bei der Anwendung aufsichtlicher Regelungen diskutieren können. Die Diskussionen sollen dabei das gesamte bankaufsichtliche Spektrum abdecken. Das neugeschaffene Gremium soll aus etwa 40 Mitgliedern bestehen; interessie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Komplementäre Steuerungsperspektiven

Rz. 44 Zur Bestimmung des Zinsänderungsrisikos kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht: die Untersuchung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf das handelsrechtliche Ergebnis, die sich im Zinsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ablesen lassen (sogenannte "ertragsorientierte Messverfahren"), oder die Untersuchung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Berücksichtigung von politischen Vorgaben und Nachhaltigkeitsstandards

Rz. 47 Der Geschäftsleitung wird von der EZB nahegelegt, sich eingehend damit zu befassen, wie das Institut auf die internationalen Abkommen, wie z. B. das Übereinkommen von Paris, die Maßnahmenpakete der EU-Kommission und entsprechende nationale oder lokale Initiativen (→ Teil I, Kapitel 9), sowie auf die Ergebnisse gut fundierter Klima- und Umweltbewertungen reagieren möch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland

Rn. 1457 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 4a S 1 EStG ist weitere Voraussetzung, dass das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist oder die Mitgliedstaaten der EU bei einer Verschmelzung Art 8 der RL 2009/133/EG, ABl L 310 v 25.11.2009, S 34 (Fusio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Auswertung der Konsultation zur Änderungsverordnung FinaRisikoV

Anhand einer Präsentation werden die Anmerkungen aus der Konsultation zur geplanten Änderung der FinaRisikoV diskutiert. Eine Ausnahme bilden dabei die Anmerkungen in Bezug auf die neuen Meldeanforderungen für den ILAAP, da diese bereits im Rahmen einer Sitzung des Fachgremiums Liquidität am 5.9.2019 erörtert wurden. Anregungen aus Anmerkungen aus der Konsultation, die währe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 9 Auslagerung

Rz. 1 Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung von Aktivitäten und Prozessen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden. Zivilrechtliche Gestaltungen und Vereinbarungen können dabei das ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 und 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Compliance-Funktion nach § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG

Rz. 5 Jedes Institut muss über eine Compliance-Funktion verfügen, um den Risiken entgegenzuwirken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können (→ AT 4.4.2 Tz. 1). Das im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle im Jahr 2012 neu eingefügte Modul AT 4.4.2 konkretisiert den durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz erweiterten § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.8 Deckungsregisterführung und Deckungsrechnung bei Pfandbriefbanken

Rz. 245 Gemäß § 5 Abs. 1 PfandBG sind die zur Deckung der Pfandbriefe sowie der Ansprüche aus Derivategeschäften nach § 4 Abs. 3 PfandBG verwendeten Deckungswerte von einer Pfandbriefbank einzeln in das für die jeweilige Pfandbriefgattung geführte Register (Deckungsregister) einzutragen. Pfandbriefbanken sind insofern registerführende Unternehmen und unterliegen folglich den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Berichterstattung an die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens

Rz. 92 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurde die Regelung dahingehend ergänzt, dass die Berichterstattung der gruppenangehörigen Unternehmen an die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens zeitnah zu erfolgen hat. Das übergeordnete Unternehmen ist für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Gruppenebene verantwortlich. Dieser Verantwortung kann die Ges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Supervisory Review Process in der CRD I bis III

Rz. 53 Der "Supervisory Review Process" (SRP) stellt als Strategie einer verstärkt präventiv agierenden Aufsicht insbesondere auf die Qualität des Risikomanagements in den Instituten ab (→ Teil I, Kapitel 2.1.2). Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen sich dabei aus eigener Anschauung ein Bild über die Qualität des Risikomanagements verschaffen. Die Regelungen aus der zweit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Aufbewahrungsfristen

Rz. 13 Die Dauer der grundsätzlichen Aufbewahrungsfrist für Geschäfts-, Kontroll- und Überwachungsunterlagen wurde im Zuge der fünften MaRisk-Novelle von zwei auf fünf Jahre angehoben. Hintergrund der Anhebung dürfte eine Angleichung der Regelung an die gesetzliche Aufbewahrungsdauer in § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 KWG sein, wonach die für eine lückenlose Überwachung der Geschä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Die "achte MaRisk-Novelle": Fassung vom 29. Mai 2024

Rz. 89 Am 18. Januar 2024 hat die deutsche Aufsicht dem Fachgremium IRRBB einen ersten (inoffiziellen) Entwurf für die "achte MaRisk-Novelle" übermittelt, die sich erstmals nur um ein einziges Thema drehte. Der Zweck dieser Novelle bestand allein darin, die EBA-Leitlinien zum Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken des Anlagebuches[1] in die nationale Ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Proportionalitätsprinzip

Rz. 98 Gemäß § 25a Abs. 1 Satz 4 KWG hängt die Ausgestaltung des Risikomanagements von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten eines Institutes ab. Das mit dem "Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz" (FRUG)[1] in das KWG aufgenommene Proportionalitätsprinzip ist die Grundlage für den prinzipienorientierten Ansatz der MaRisk. Der Grundsatz der Prop... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Basisrisiko

Rz. 24 Das "Basisrisiko" ist das Risiko, das sich aus den Auswirkungen relativer Zinsänderungen auf zinssensitive Instrumente ergibt, die zwar ähnliche Laufzeiten aufweisen, deren Preise jedoch auf unterschiedlichen Zinsindizes basieren. Es resultiert aus einer nicht perfekten Korrelation bei der Anpassung der Zinserträge und -aufwendungen verschiedener zinssensitiver Instru... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitliche Einführungsregelungen für die Abgeltungsteuer

Rn. 150 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne regelte der Gesetzgeber zunächst durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 in einen eigens eingefügten § 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne" (bis 31.07.2014). Nach § 52a Abs 1 ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Anzeigepflichten für Institute

Rz. 75 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute die Aufsichtsbehörden rechtzeitig über die geplante Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen informieren oder in einen aufsichtlichen Dialog mit den zuständigen Behörden treten und/oder bei kritischen/wesentlichen Auslagerungen mindestens die Angaben bereitstellen, die das Auslagerungsregister für alle Aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Überwachung der Datenqualität

Rz. 123 Wesentlich für eine angemessene Risikoberichterstattung ist eine hohe Datenqualität, die nur erreicht werden kann, wenn alle Daten korrekt sind und alle relevanten Daten vollständig erfasst werden. Die Institute sollten daher entsprechende Vorgaben zur Datenqualität formulieren und in einem täglichen Datenqualitätsmanagement umsetzen.[1] Dabei müssen die Vorgaben zur... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umsatzsteuer

Rn. 9 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Im Bereich der USt sind nach § 4 Nr 14 Buchst a S 1 UStG die Umsätze von Angehörigen bestimmter Heilberufe uä Berufe steuerfrei. Die Vorschrift ist insofern im Wesentlichen inhaltsgleich mit § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Gleichwohl können die zur USt ergehenden Entscheidungen wegen hier gegebener EU-rechtlicher Implikationen nicht ohne weiteres zur A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusätzliche Anforderungen an Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 40 Trotz der positiven Entwicklung beim Abbau der Bestände an notleidenden Krediten in den letzten Jahren sieht die Aufsicht weiterhin Handlungsbedarf, um insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage ein erneutes Anwachsen des NPL-Bestandes abzumildern und negative Konsequenzen für die Institute zu verhindern. Demzufolge haben die EBA und die EZB ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.1 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Rz. 94 Die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen[1] aktualisieren die CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und integrieren die Empfehlungen der EBA zu Outsourcing an Cloud-Anbieter. Darüber hinaus konkretisieren sie die Anforderungen an die Überwachung der Auslagerungen im SREP. Ziel der Leitlinien ist es, die Anforderungen an Auslagerungen eu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 269 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (BFH BStBl II 2008, 681; ; BFH BStBl II 2016, 383; BFH BStBl II 2024, 184; FG Köln 12 K 1189/22, Rev VIII R 16/25; Mertzbach Stbg 2019, 295). Allg zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerscha... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.1.2 Relevante Zeithorizonte und Etappenziele

Rz. 56 Die Institute sollten in ihren Übergangsplänen verschiedene Zeithorizonte festlegen, die auch einen langfristigen Planungshorizont von mindestens zehn Jahren umfassen. Für das Jahr 2030 sollten sie ein Etappenziel setzen, um nachzuweisen, wie ihre Pläne sie in die Lage versetzen, klimabezogene Risiken im Zusammenhang mit dem Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen (TH... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Umgang mit unterschiedlichen NPE-Definitionen

Rz. 21 Die EBA hat auch jene Fälle geregelt, in denen unterschiedliche Ausfalldefinitionen innerhalb einer Gruppe oder für verschiedene Risikopositionsarten Anwendung finden. Dies kann u. a. durch unterschiedliche Anforderungen, die in verschiedenen Rechtsordnungen gelten, aus den bereits o. g. Gründen gerechtfertigt sein. In diesen Fällen sollte der Anwendungsbereich jeder ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerarten

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Folgende Steuerarten können für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaften von herausgehobener Bedeutung sein: Ertragsteuern (Besteuerung von Einkommen und Ertragskraft) Die Körperschaftsteuer ist auf das zu versteuernde Einkommen, das die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft im j... mehr