Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.5 Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch

Rz. 183 Mit Blick auf die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sollte der Risikoappetit sowohl barwertig als auch bezogen auf das handelsrechtliche Ergebnis festgelegt werden. Dies kann z. B. durch Limite oder andere risikobegrenzende Vorgaben erfolgen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Insbesondere in kleineren Instituten ist die barwertige bzw. die ertragsorientierte Sic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.2 Verhaltensannahmen ohne spezifische Zinsanpassungstermine

Rz. 99 Sofern die Institute Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der Steuerung des Zinsänderungsrisikos treffen, sollten sie:[1] in der Lage sein, "Kernsalden" ("Kerneinlagen") und/oder andere Einlagen zu identifizieren, deren begrenzte Elastizität gegenüber Zinsänderungen modelliert werden könnte, in den Modellierungsannahmen für di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 1 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Entwicklung von Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Schreiben vom 15. April 2004

[…] in den letzten Wochen sind mehrere Vertreter der Industrie und der Verbände an mich herangetreten und haben um weitere Informationen zu dem mittlerweile von mir in Angriff genommenen Projekt "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) gebeten. Diesem Informationsbedürfnis trage ich gerne Rechnung. Lassen Sie mich zunächst näher auf die Gründe eingehen, die mich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8.1 Historische Szenarien

Rz. 252 In der Praxis werden häufig historische Daten verwendet, um die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes beobachteten größten Veränderungen zur Definition der Stressszenarien zu nutzen. Auf diese Weise kann untersucht werden, wie sich das aktuelle Portfolio entwickeln könnte, sofern ein in der Vergangenheit beobachtetes Stressereignis erneut eintreten würde. Damit kann ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 ESG-Ratings

Rz. 8 Zur Berücksichtigung von ESG-Risiken muss zwischen den "klassischen Kreditratings", die gemäß der EU-Ratingverordnung nur die für eine Beurteilung des Kreditrisikos notwendigen Faktoren berücksichtigen, und den speziellen "ESG-Ratings" unterschieden werden. Mit Blick auf die Beurteilung des Adressenausfallrisikos enthalten die klassischen Kreditratings im Idealfall imp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.4 Umgang mit Eigenkapitalbestandteilen

Rz. 102 Eigenkapitalbestandteile, die dem Institut zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen, dürfen nicht in die barwertige Ermittlung der Zinsänderungsrisiken einbezogen werden (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung). Durch diese Klarstellung wurde die in der Vergangenheit von einigen Instituten betriebene Praxis, das Eigenkapital als fiktive, zinsrisikotragende Position in die Risi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.7 Planszenario der normativen Perspektive

Rz. 358 Die Anforderungen an die normative Perspektive ergeben sich für bedeutende Institute aus dem ICAAP-Leitfaden. Die deutsche Aufsicht hat die Vorgaben an die normative Perspektive im RTF-Leitfaden in einer Weise konkretisiert, dass die weniger bedeutenden Institute damit gleichzeitig den Anforderungen an die Kapitalplanung nach den MaRisk vollumfänglich gerecht werden... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Basisrisken, Gap-Risiken, Optionsrisiken und Nicht-Delta-Risiken

Rz. 33 Gap-Risiken, Basisrisiken und Optionsrisiken spielen als maßgebliche Unterkategorien bei der Bewertung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch eine wichtige Rolle.[1] Das "Gap-Risiko" ergibt sich aus der Laufzeitstruktur der zinssensitiven Instrumente eines Institutes. Es wird bei einer Änderung der Zinssätze schlagend, wenn dabei eine zeitliche Lücke ("Gap") zwischen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Risikocontrolling-Funktion als Kontrolleinheit im Sinne der Vergütungsverordnung

Rz. 98 Die Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion beschränken sich nicht auf die in den MaRisk enthaltenen Verantwortlichkeiten. Nach § 2 Abs. 11 InstitutsVergV ist die Risikocontrolling-Funktion als Kontrolleinheit im Sinne der Institutsvergütungsverordnung einzustufen. Die Institutsvergütungsverordnung weist den Kontrolleinheiten an zahlreichen Stellen Verantwortlichkeite... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.4 Kapitalbedarf für Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 106 Im Rahmen der achten MaRisk-Novelle wurden die EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] national umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind u. a. neue Anforderungen an den Umgang mit den Kreditspreadrisiken des Anlage... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2024. Rn. 236 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hier werden im Folgenden Tä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Einleitung

Rz. 1 Gemäß Artikel 73 der EU-Bankenrichtlinie (Richtlinie 2013/36/EU) müssen Institute über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / V. Wesentliche Diskussionspunkte

Das Thema gruppeninterne Auslagerungen muss m. E. jedoch in einem breiteren Kontext als nur in Bezug auf Weisungsrechte diskutiert werden. EU-Regelungen (MiFID, CEBS) und der deutsche Gesetzgeber differenzieren zwar grundsätzlich nicht zwischen gruppeninternen Auslagerungen und Auslagerungen auf sonstige Dritte. Allerdings wird sowohl in den einschlägigen EU-Regelungen als a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 ICAAP auf Gruppenebene

Rz. 74 Wie auf Institutsebene geht es auch auf Gruppenebene schwerpunktmäßig darum, ob die gesamte Gruppe das Eintreten von Verlusten ohne Bestandsgefährdung und im Wesentlichen ohne schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihre Geschäftsaktivitäten ausgleichen kann. Für diese Zwecke ist das gruppenweite Risikodeckungspotenzial den wesentlichen Risiken der Gruppe gegenüberzu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.6 Beispiel Kreditspreadrisiko im Anlagebuch

Rz. 187 Im Vergleich zum IRRBB sind die wenigen Anforderungen an die Risikobereitschaft hinsichtlich des CSRBB überschaubar. Insbesondere wird dafür keine Limitierung gefordert. So sollte sich die CSRBB-Risikobereitschaft des Institutes nach den Auswirkungen schwankender Kreditspreads auf die verschiedenen CSRBB-Messgrößen bemessen, also auf den wirtschaftlichen Wert ("Econo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Schulungsprogramme für die Mitglieder des Leitungsorgans

Rz. 44 Nach den Vorstellungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sollte die Geschäftsleitung sicherstellen, dass die Mitglieder des Leitungsorgans an Einführungsprogrammen teilnehmen und Zugang zu laufenden Schulungen zu relevanten Themen haben, die interne oder externe Ressourcen umfassen können. Die Geschäftsleitung sollte für diesen Zweck genügend Zeit, Budget und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Vermeidung von Limitüberschreitungen

Rz. 9 Auf der Grundlage der Risikotragfähigkeit ist ein System von Limiten zur Begrenzung der Marktpreisrisiken einzurichten, auf dessen mögliche Ausgestaltung an anderer Stelle ausführlich eingegangen wird (→ BTR 2.1 Tz. 1). Rz. 10 Zur Vermeidung von Limitüberschreitungen aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen der Risikopositionen des Anlagebuches sollte vor allem die Ent... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Angemessenheit von Stresstests

Rz. 96 Der Definition der "Stresstests" in der Einführung zu diesem Modul zufolge geht es für die Institute in erster Linie darum, ihr individuelles Gefährdungspotenzial auch bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse auf den jeweils relevanten Ebenen zu überprüfen. Im besonderen Fokus steht dabei jeweils die zukünftige Entwicklung der Kapital- und der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Mindestbestandteile des Verlustdatensatzes

Rz. 159 Gemäß Art. 317 Abs. 1 CRR müssen die Institute über Regelungen, Prozesse und Mechanismen zur Einrichtung und kontinuierlichen Aktualisierung eines Verlustdatensatzes verfügen, der für jedes verzeichnete, durch operationelle Risiken bedingte Ereignis die Bruttoverlustbeträge, Rückflüsse aus Versicherungen sowie anderen Quellen, Bezugspunkte und gruppierten Verluste en... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Compliance-Funktion als Kontrolleinheit im Sinne der Vergütungsverordnung

Rz. 36 Die Aufgaben der Compliance-Funktion beschränken sich nicht auf die in diesem Modul enthaltenen Verantwortlichkeiten.[1] Nach § 2 Abs. 11 InstitutsVergV ist die Compliance-Funktion als Kontrolleinheit im Sinne der Institutsvergütungsverordnung einzustufen. Die Institutsvergütungsverordnung weist den Kontrolleinheiten an zahlreichen Stellen Verantwortlichkeiten zu bzw.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Anforderungen von EBA und EZB an die Geschäftsleitung

Rz. 46 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane unterscheidet das KWG (und damit auch die MaRisk) zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Angemessene Validierung interner Modelle

Rz. 37 Grundsätzlich sind die Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken regelmäßig zu überprüfen (→ BTR 2.1 Tz. 3). Die Leitlinien der EBA zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch enthalten in Abschnitt 4.2.6 auch Vorgaben zur "Modell-Governance", die über die reine Validierung hinausgehen und auch Gesichtspunkte zur Verwendung von Modellen betreff... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter der besonderen Funktionen

Rz. 34 Gemäß § 2 Abs. 11 InstitutsVergV sind die Risikocontrolling- und die Compliance-Funktion sowie die Interne Revision als Kontrolleinheiten im Sinne der Institutsvergütungsverordnung einzustufen. Für die Vergütung der Leiter der besonderen Funktionen und ihrer Mitarbeiter gelten daher besondere Anforderungen. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 InstitutsVergV dürfen die Vergütungssy... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.9 Risikoanalyse ("Pre-outsourcing analysis") gemäß den EBA-Leitlinien

Rz. 203 Die EBA unterscheidet in ihren Leitlinien zu Auslagerungen zwischen der Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen ("critical or important functions") und sonstigen Auslagerungen.[1] Der Begriff "kritische oder wesentliche" Funktion ist als Einheit zu verstehen, so dass zwischen der Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen einerseits und nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Bankaufsichtliche Reaktionen

Rz. 176 Reaktionen der BaFin auf festgestellte Mängel bei den Instituten können abhängig vom konkreten Einzelfall unterschiedlich ausfallen. In der Regel lassen sich die Probleme durch "informelle Handlungen" der BaFin ausräumen. Hierzu zählen bspw. Gespräche mit den Instituten oder Schreiben, in denen die Institute um Stellungnahme zu bestimmten Feststellungen in Prüfungsbe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Berichterstattung über Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 53 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute sollten Zinsänderungsrisiken separat bewerten (→ BTR 2.3 Tz.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Regulierungsinitiativen nach der Finanzmarktkrise

Rz. 54 Die Finanzmarktkrise führte dazu, dass das Management von Liquiditätsrisiken in den Fokus der Öffentlichkeit und somit auch in den Mittelpunkt internationaler Regulierungsinitiativen rückte.[1] Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hatte bereits im Dezember 2006 eine "Working Group on Liquidity" eingerichtet, die ursprünglich einen Überblick über die Ausgestaltung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Orientierungshilfen

Rz. 79 Gemäß Art. 18 Abs. 10 MiFID II muss die ESMA auf ihrer Internetseite eine Liste aller "multilateralen Handelssysteme" ("multilateral trading facilities", MTF) veröffentlichen und auf dem neuesten Stand halten. Dasselbe gilt nach Art. 56 MiFID II für die "geregelten Märkte" ("regulated markets"). Auch die BaFin bietet eine entsprechende Übersicht an. Beide können als O... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Aufbewahrungsform

Rz. 12 Die MaRisk enthalten keine weiteren spezifischen Regelungen hinsichtlich der Form der Aufbewahrung. Der Verwendung moderner Aufzeichnungsmethoden steht insoweit nichts entgegen (z. B. elektronische Archivierung). Gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 KWG i. V. m. § 257 Abs. 3 HGB gelten die handelsrechtlichen Grundsätze. Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen, der Jahresabschl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Auslagerungsrisiken und Drittparteirisiken

Rz. 43 Ein direkter Zusammenhang zu den operationellen Risiken besteht hinsichtlich der Risiken aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen ("Outsourcing Risk"). Mangelhafte Leistungserbringung, schlecht vorbereitete Auslagerungen, insbesondere in Offshore-Regionen, unvollständige Kostenkalkulationen, Kontrollverluste und Abhängigkeiten sowie der irreversible Verlust von eig... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Der freiberuflich tätige beratende Betriebswirt, KÖSDI 1989, 7736; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; List, Unternehmensberater in steuerlicher Sicht, FS für Beusch, 1993, 495; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kanzler, Der RA als Konk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.6 Auswirkungen auf andere Risikoarten

Rz. 54 Die Auswirkungen von ESG-Risiken auf Adressenausfallrisiken (→ BTR 1), Marktpreisrisiken (→ BTR 2), Liquiditätsrisiken (→ BTR 3) und operationelle Risiken (→ BTR 4) sowie die zuge­hörigen Unterarten werden beim Management dieser Risikoarten näher beschrieben. Versicherungsrisiken (und teilweise auch Reputationsrisiken) werden in diesem Zusammenhang ausnahmsweise bei d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Zinsänderungsrisiken

Rz. 20 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] So besteht z. B. die Gefahr, dass die Wertpapiere im Handelsbuch an Wert verlieren, wenn sich die Zinssätze ändern. Das "Zinsänderungsrisiko im... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Regelmäßige Plausibilisierung der Ergebnisse

Rz. 50 Bei der geforderten regelmäßigen Plausibilisierung geht es im Grunde darum, die Abweichungen zwischen den betriebswirtschaftlich und handelsrechtlich ermittelten Ergebnissen nachzuvollziehen und allgemein zu erläutern. Aus handelsrechtlicher Sicht stehen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Blickpunkt. Die betriebswirtschaftlich ermittelten Ergeb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Sinn und Zweck von Stresstests

Rz. 1 In den letzten Jahrzehnten haben die Institute ihre Verfahren zur Beurteilung der wesentlichen Risiken permanent weiterentwickelt. So hat sich bei vielen Instituten als Standard zur Risikomessung der Value-at-Risk-Ansatz durchgesetzt, der insbesondere bei der Bestimmung des notwendigen Eigenkapitals und der internen Kapitalallokation Verwendung findet (→ AT 4.1 Tz. 1).... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.2 Überfälligkeit einer Risikoposition

Rz. 86 Als "überfällig" eingestuft werden können finanzielle Vermögenswerte gemäß Anhang V Teil 2 Abschnitt 7 Nr. 96 Meldewesen-DVO, wenn eine Tilgungs-, Zins- oder Gebührenzahlung nicht termingerecht geleistet wurde.[1] Die Verzugstage werden gemäß den Vorgaben in Art. 178 Abs. 2 CRR gezählt. Nach Art. 178 Abs. 2 lit. a und b CRR beginnt die Überfälligkeit bei Überziehungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Besondere Anforderungen an die IRRBB-Regelwerke

Rz. 41 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Durch den Hinweis auf eine "angemessene" Berücksichtigung lässt die deutsche A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Klarstellung verschiedener Begriffe

Rz. 38 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane wird zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG unterschieden. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-Mitgliedstaaten dagegen sowohl ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Schweigen als Zustimmung

Rz. 29 Mit dem ersten Austausch zur sechsten MaRisk-Novelle im Fachgremium MaRisk hat die Kreditwirtschaft darauf verwiesen, dass es auch andere Formen der Sicherstellung der Existenz eines Geschäftes als das Konzept von Bestätigung und Gegenbestätigung gebe. Konkret wurde über die Praxis des Versandes einer Bestätigung durch eine Partei und einer "Gegenbestätigung" durch Sc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Informations- und Kongressreisen

Rn. 530 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu Fortbildungsreisen und ihrer Abgrenzung von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung nach § 12 Nr 1 EStG vgl grundlegend BFH BStBl II 1979, 213; Aufwendungen für Informations- und Kongressreisen gehören dann zu den abziehbaren BA, wenn sie auf die spezifischen beruflichen Belange der Teilnehmer ausgerichtet sind u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Statische und dynamische Bilanzannahme

Rz. 28 Die Durchführung von Stresstests kann bei normalem Geschäftsverlauf methodisch auf einer "statischen" oder auf einer "dynamischen" Bilanzannahme basieren. Rz. 29 Bei der statischen Bilanzannahme ("constant balance sheet assumption") wird die gesamte Bilanzgröße und -zusammensetzung durch die Annahme eines gleichförmigen (die Eigenschaften des Bestandsgeschäftes erhalte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Die "zweite MaRisk-Novelle": Fassung vom 14. August 2009

Rz. 46 Die ab dem Jahr 2007 anhaltende Finanzmarktkrise hatte die internationale Staatengemeinschaft dazu veranlasst, eine Reform der globalen Finanzarchitektur in Angriff zu nehmen. Hierzu hatte die G20[1] anlässlich ihres Gipfels Ende September 2009 in Pittsburgh eine ganze Reihe von Vorgaben formuliert, die weltweit umgesetzt werden sollten. Das Programm reichte von eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.5 Umsetzungsfristen

Rz. 75 Die EBA hat den Geltungsbeginn ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung grundsätzlich auf den 30. Juni 2021 gelegt. Daraus folgt insbesondere, dass die Anforderungen an die Verfahren zur Kreditvergabe (Abschnitt 5) und an die Konditionengestaltung (Abschnitt 6) nur für Darlehen und Kredite maßgeblich sein können, die nach diesem Termin gewährt wurden. Be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.4 Erfordernis eines Verrechnungssystems für Liquiditätskosten

Rz. 136 Durch sogenannte "Transferpreise" können Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken der jeweiligen Geschäftsart zugeordnet werden, so dass Fehlanreize und damit zugleich Abweichungen vom übergeordneten Risikoappetit vermieden werden können. Implizite Liquiditätselemente in den Marktpreisen können ohne Transferpreise nicht sichtbar gemacht werden. Verzichtet man auf de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1.1 Grundsätzliches

Rz. 46 Beim handelsrechtlichen Ergebnis stehen die Ertragskennzahlen ("Earnings Measures") im Fokus der Betrachtung. Sie sind ein Maß für die Veränderung der erwarteten zukünftigen Rentabilität des Institutes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aufgrund von Zinsschwankungen.[1] Mit den ertragsorientierten Verfahren werden also die negativen Auswirkungen der Zinsänderungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2.2 Beispiele

Rz. 58 Zur Abschätzung von Barwertänderungen sind daher z. B. durationsbezogene Sensitivitätsmaße geeignet, auf die bereits an anderer Stelle eingegangen wird (→ BTR 2.2 Tz. 2). Dort finden sich auch Ausführungen zur Simulation von Zinsstrukturszenarien, die sich ebenso für das Barwertkonzept eignen[1], und zum Value-at-Risk-Konzept, das vor allem im Zusammenhang mit den Pos... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Berücksichtigung beider Perspektiven

Rz. 63 Den Instituten war es bis zur achten MaRisk-Novelle rein formal freigestellt, welche Methode sie als "primär steuerungsrelevantes Verfahren" verwenden, sofern bei einer Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis eine angemessene Betrachtung über den Bilanzstichtag hinaus erfolgte. Es ist allerdings bereits seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr möglich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7 Bedeutende Institute gemäß Art. 6 SSM-Verordnung (Tz. 6)

Rz. 145 6 Soweit in den MaRisk auf bedeutende Institute referenziert wird, handelt es sich dabei um Institute, die gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 (SSM-Verordnung) als bedeutend eingestuft sind. 7.1 Definition bedeutender Institute gemäß SSM-Verordnung Rz. 146 Seit der sechsten MaRisk-Novelle wird an verschiedenen Stellen in den... mehr