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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 2.2.2 ... / 5.5 Orientierungshilfen

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 79

Gemäß Art. 18 Abs. 10 MiFID II muss die ESMA auf ihrer Internetseite eine Liste aller "multilateralen Handelssysteme" ("multilateral trading facilities", MTF) veröffentlichen und auf dem neuesten Stand halten. Dasselbe gilt nach Art. 56 MiFID II für die "geregelten Märkte" ("regulated markets"). Auch die BaFin bietet eine entsprechende Übersicht an. Beide können als Orientierungshilfe dienen.

 

Rz. 80

Die deutsche Aufsicht hat diesen Hinweis als Erläuterung aufgenommen. Zur Identifizierung der Märkte, die als Börsen oder andere organisierte Märkte im Sinne dieser Anforderung angesehen werden können, ist eine Orientierung an folgenden Aufstellungen möglich (→ BTO 2.2.2 Tz. 5, Erläuterung):

  • Übersicht der "European Securities and Markets Authority" (ESMA) zu Börsen und anderen organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten der EU sowie in den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Rundschreibens abrufbar unter: https://registers.esma.europa.eu/publication/searchRegister?core=esma_registers_upreg# über "Entity type: Regulated market" bzw. "Entity type: Multilateral Trading Facility"),
  • "Liste der zugelassenen Börsen und der anderen organisierten Märkte gemäß § 193 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB" für solche Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der EU sowie außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Schreiben der BaFin vom 16.02.2011; zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Rundschreibens abrufbar unter: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/WA/ae_080208_boersenInvG.html).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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