Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Einstweilige Anordnungen nach § 769 treten mit Erlass des Urt in dem Verfahren, in dem sie ergangen sind, ohne weiteres außer kraft (vgl § 769 Rn 14). Der in § 770 enthaltene Hinweis darauf, dass bereits erlassene Anordnungen aufgehoben, abgeändert oder bestätigt werden können, steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift dient der Rechtsklarheit; ihr kommt deklaratorisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertagungsantrag der erschienenen Partei nach § 227.

Rn 17 Die erschienene Partei hat seit der Novelle von 1924 nur noch unter den Voraussetzungen des § 227 einen Anspruch auf Vertagung (dazu Volkmar JW 24, 345, 348; wie hier Anders/Gehle/Anders ZPO Rz 12; ThoPu/Reichold Rz 9; aA MüKoZPO/Prütting Rz 21; St/J/Bartels Rz 23). Dem Antrag ist aber aus den Gründen des § 227 I 2 Nr 2 zu entsprechen, wenn die das Versäumnisurteil hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsinhalt.

Rn 3 In Antragsverfahren (Rn 2) ist der schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu stellende (§ 25 bzw § 113 I 2 iVm §§ 253, 920 III, 936 ZPO) Antrag auf Erlass einer EA gem I 2 zu begründen u die Erlassvoraussetzungen sind glaubhaft zu machen (§ 31 bzw § 113 I 2 iVm § 294 ZPO). In fG-Familiensachen enthält I 2 damit eine Abweichung zu § 23. In Familienstreits...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ermessen des Gerichts.

Rn 6 Das Gericht ist zum Erlass des Zwischenurteils iSd § 303 nicht verpflichtet. Anders ist es nur bei Säumnis, § 347 II, oder im Falle des § 366 (Zwischenstreit über Beweisaufnahme vor beauftragtem oder ersuchtem Richter). Das unselbstständige Zwischenurteil ist zweckmäßig, wenn es geeignet ist, den Prozess zu fördern. Ist der Rechtsstreit bereits endentscheidungsreif, etw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.09 (BGBl I, 2258) eingefügt. Sie dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung, wenn Geldforderungen und andere Vermögensrechte auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheids gepfändet werden sollen. Stellt der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag ele...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Antrag des Antragstellers auf den Erlass eines Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheids gerichtet, so wird der Mahnbescheid als Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheid bezeichnet. (2) 1Für das Urkunden-, Wechsel- und Scheckmahnverfahren gelten folgende besondere Vorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und gegen den Widerruf des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung (§ 949 Absatz 1), soweit sie durch das Gericht des ersten Rechtszuges erfolgt sind, findet die sofortige Beschwerde statt. (2) Die in Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 bezeichnete Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Grundsatz der mündlichen Verhandlung.

Rn 6 In den übrigen Fällen ist grds iRe mündlichen Verhandlung zu entscheiden. Dies gilt aber nicht ausnahmslos. Art 101 I GG kann im Einzelfall aber auch dadurch angemessen Rechnung getragen werden, dass der Gegner vor Erlass einer Beschlussentscheidung schriftlich angehört wird (vgl Teplitzky/Feddersen Kap 55 Rz 3; ferner MüKoZPO/Drescher Rz 2; Schuschke/Walker/Walker Rz 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfügungsgrund.

Rn 3 Die Regelungsverfügung muss notwendig sein. Trotz des ggü § 935 unterschiedlichen Wortlauts ist auch hier erforderlich, dass für die Verfügung eine Dringlichkeit bzw Eilbedürftigkeit besteht. Hieran fehlt es, wenn dem Verfügungskläger auch mit einer späteren Verwirklichung seines Rechts im ordentlichen Prozessweg gedient ist (St/J/Grunsky Rz 7). Die Dringlichkeit entfäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verzicht auf Aufhebungsgründe.

Rn 13 Auf nicht zwingende einzelne Aufhebungsgründe aus dem Katalog von § 1059 II 1 kann eine Partei auch vor Erlass des Schiedsspruchs verzichten (str). Ein so beschränkter vorheriger Verzicht berührt keine öffentlichen Interessen, sondern ist nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit wirksam. Zwingend sind § 1059 II 2a) und b). Rn 14 Unwirksam ist dagegen ein vorheriger Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 3 Die Vorschrift des § 246 modifiziert gegenüber § 49 die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen iSv § 231 I (aA J/H/A/Maier § 246 Rz 3; Bahrenfuss/Schwedhelm § 246 Rz 1). Die einstweilige Anordnung hat eine rein verfahrensrechtliche Natur; sie stellt keinen Rechtsgrund zum Behaltendürfen dar und steht daher einem Anspruch aus ung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Folgen.

Rn 5 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtshängigkeit, aber vor Eintritt der Rechtskraft in der Ehesache, ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt. Die Erledigung des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines Ausspruchs hierüber bedarf, und zwar auch noch dann, wenn eine Entscheidung zwar erlassen, aber noch nicht formell rechtskräftig ist (MüKoFamFG/Lugani § 131 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nur vorläufig bei Gefahr im Verzug (Abs 4).

Rn 16 Die Anhörung der Eltern muss – wie auch die Anhörung des Kindes – grds vor Erlass der das Verfahren abschließenden Entscheidung erfolgen. Nach Abs 4 kann bei Gefahr im Verzug ausnahmsweise eine Entscheidung auch vor der erforderlichen Anhörung der Eltern ergehen. Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn durch die aufgrund der persönlichen Anhörung zu erwartende Verzögerun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermächtigung (Abs 1).

Rn 3 § 703c I 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für verschiedene Verfahrensarten unterschiedliche Formulare einzuführen. § 703c II schreibt vor, dass die danach eingeführten Vordrucke zu benutzen sind. Für das automatisierte Mahnverfahren sind das die gem § 703c I 1 Nr 1 eingeführten. Die MaschMahnVordrV, s § 702 Rn 5, bestimmt in § 1 I, dass für das Mahnverfahren bei G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelne Verfügungsgründe.

Rn 4 Ein Verfügungsgrund liegt vor, wenn der Erlass der einstweiligen Verfügung für den Verfügungsgläubiger eilbedürftig ist, weil ohne Sofortmaßnahme der Verfügungsanspruch vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Als besondere Ausformulierung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses bezeichnet der Verfügungsgrund das Rechtschutzbedürfnis des Antragstellers für das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Im Mahnverfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. 2Soweit Formulare eingeführt sind, werden diese ausgefüllt; der Urkundsbeamte vermerkt unter Angabe des Gerichts und des Datums, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat. 3Auch soweit Formulare nicht eingeführt sind, ist für den Antrag auf Erlas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldner.

Rn 100 Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung nach § 766 vorgehen. Ein, etwa wegen eines Verstoßes gegen ein Pfändungsverbot, anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zu einer Aufhebung wirksam und deswegen zu beachten (LG Fulda BeckRS 16, 06889). Der Rechtspfleger kann nach Anhörung des Gläubigers abhelfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 945 gilt nicht nur für rein zivilprozessuale Anordnungen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich des presserechtlichen Gegendarstellungsrechts (BGHZ 62, 7, 9 = NJW 74, 642), sondern ist auch auf einstweilige Anordnungen in FamFG-Streitsachen nach § 112 Nr 2 und Nr 3 gem § 119 I 2 FamFG entspr anwendbar, nicht aber für einstweilige Anordnungen in Unterhaltssach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Inhalt der akzessorischen Haftung.

Rn 10 Der Inhalt der akzessorischen Haftung richtet sich grds nach der Verpflichtung der Außen-GbR, dh der Gläubiger kann jeden Gesellschafter persönlich primär und sofort auf Erfüllung der Pflichten der GbR in Anspruch nehmen (Erfüllungstheorie, BGH NJW 81, 1095, 1096 [BGH 20.10.1980 - II ZR 257/79]; 87, 2367, 2369), jedenfalls aber haften die Gesellschafter auf Schadensers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Überleitung.

Rn 3 Grds ist hinsichtlich des gleichen Streitgegenstandes ein Antrag auf Erlass eines Arrestes und einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die in eine Geldforderung übergehen können, aber noch nicht übergegangen sind (vgl § 916 Rn 14). Ein Übergang vom Arrestverfahren in das einstweilige Verfügungsverfahren oder umgekehrt ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 13 Die Entscheidung ergeht gem § 769 III durch Beschl. Der Beschl des Prozessgerichts ist in entspr Anwendung des § 707 II 2 unanfechtbar, dies auch bei groben Gesetzesverstößen oder einem groben Ermessensfehlgebrauch (BGHZ 159, 14, 15 ff; NJW-RR 06, 286). Der Ausschluss des Rechtsmittels gilt sowohl für stattgebende als auch für ablehnende Beschlüsse. Bei Änderung der Sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Inkrafttreten.

Rn 31 Am 21.12.22 wurde die Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 16.12.22 (BGBl I, 2368) veröffentlicht. Mit der Novellierung werden mehrere Zielsetzungen verfolgt. Die prinzipiel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teil eines Anspruchs (Abs 1 S 1 Nr 2).

Rn 10 Der Antrag soll zurückgewiesen werden, wenn der MB nur wegen eines Teiles des Anspruchs nicht erlassen werden kann. Nach allgM ist mit einem ›Teil des Anspruchs‹ nicht gemeint, dass nicht jeder von mehreren im selben Antrag eingetragenen Hauptsacheansprüchen bedenkenfrei ist. Nr 2 greift jedoch ein, wenn bei einer Nebenforderung Bedenken auftreten, dass sie überhöht se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 345 ist nur anwendbar, wenn ein wirksames erstes Versäumnisurteil durch Verkündung nach § 311 oder durch Zustellung nach § 310 III (Dresd OLG-NL 96, 143) ergangen und durch wirksamen Einspruch angefochten worden ist (str dazu § 341 Rn 5). Rn 4 Der Einspruchsführer muss im Einspruchstermin säumig sein. Unerheblich ist, ob er auch bei Erlass des ersten Versäumnisurteils ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der (in das Ermessen des Gerichts gestellte) Erlass eines Vorbehaltsurteils dient der Abwehr einer durch (zweifelhafte) Aufrechnungserklärungen herbeigeführten Prozessverschleppung und damit dem Interesse des Anspruchstellers an zügiger Titulierung (BGHZ 69, 270, 272f). Das Vorbehaltsurteil wird als auflösend bedingtes Endurteil verstanden (BGH NJW 78, 43 mwN). Tatsächl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befriedigung, Stundung.

Rn 13 Als Befriedigung kommen neben der Zahlung auch die Erfüllungssurrogate in Frage, somit Aufrechnung und Hinterlegung. § 775 Nr 4 ist darüber hinaus bei dem Vorliegen von Erlassverträgen oder Verzichtserklärungen anzuwenden; dass eine Erklärung des Gläubigers grds ausreicht, belegt der Hinweis auf die Bewilligung der Stundung; dann allerdings ist von § 775 Nr 4 auch eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Aus dem Urteil eines ausländischen Gerichts findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn ihre Zulässigkeit durch ein Vollstreckungsurteil ausgesprochen ist. (2) Für die Klage auf Erlass des Urteils ist das Amtsgericht oder Landgericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht oder Landgericht zuständig, bei dem nach § 23 geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsverletzung.

Rn 2 Der Antragsteller muss schlüssig darlegen, Adressat eines erlassenen Justizverwaltungsaktes zu sein oder (selbst) einen Rechtsanspruch auf Erlass eines konkreten unterlassenen oder abgelehnten Justizverwaltungsaktes zu haben. Ferner muss sich aus dem Antrag die Möglichkeit ergeben, dass dadurch Individualrechte des Antragstellers unmittelbar verletzt wurden. Es ist mind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren bis zur Durchsuchungsanordnung.

Rn 10 Den Gläubiger trifft die Pflicht, die Voraussetzungen für den Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung glaubhaft zu machen. IdR wird hierfür das GV-Protokoll über einen vergeblichen Vollstreckungsversuch vorgelegt (Schuschke/Walker/Walker § 758a Rz 41). Der Schuldner muss vor Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung idR angehört werden, weil sonst nur sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folge.

Rn 6 Wegfall der Wirkung des MB bedeutet prozessual, dass der VB nicht mehr ›auf der Grundlage‹ des MB (§ 699 I 1) erlassen werden kann. Diese Voraussetzung für den Erlass eines VB ist entfallen. Der Antrag auf Erlass eines VB muss als unzulässig zurückgewiesen werden. Gegen den Beschl ist, wenn der Rechtspfleger (§ 699 Rn 9) nicht abhilft, die sofortige Beschwerde gegeben (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung (Nr 6).

Rn 31 Die Norm verfolgt den Zweck, die Funktionstüchtigkeit des Rechtsmittelverfahrens zu sichern. Die Entscheidung einer höheren Instanz ist nur dann sinnvoll, wenn andere Richter entscheiden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 24). Voraussetzung ist die Mitwirkung beim Erlass, nicht Verkündung (Jena OLG-NL 00, 77) einer mit einem Rechtsmittel (§§ 511 ff, 542 ff, 567 ff) angefochten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behaltefrist ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Nach Art 21 I EuKoPfVO kann der Gläubiger gegen eine – ganz oder teilweise – Ablehnung seines Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung einen Rechtsbehelf einlegen. Art 21 II EuKoPfVO bestimmt die Rechtsbehelfsfrist und das Gericht, bei dem er einzulegen ist. Art 21 III EuKoPfVO ordnet an, dass auch das Rechtsbehelfsverfahren ohne Anhörung des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonstige rechtserhebliche Tatsachen (Abs 3).

Rn 4 Dass Erfüllung u Erfüllungssurrogate Gesamtwirkung haben, folgt schon aus dem Begriff der Gesamtgläubigerschaft. Ein Erlass der Forderung durch einen Gesamtgläubiger hat nur dann Gesamtwirkung, wenn dieser eine so weitreichende Verfügungsbefugnis zu Lasten der Übrigen besitzt, sie ergibt sich nicht bereits aus der Verweisung des § 429 III auf § 423 (BGH NJW 86, 1861, 18...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Hauptsache und Einstweilige Anordnung.

Rn 46 In Unterhaltsverfahren besteht gem § 246 Abs 1 FamFG die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Zahlung laufenden Unterhalts durch einstweilige Anordnung zu regeln; diese ist vom Hauptsacheverfahren unabhängig. Es ist nicht mutwillig, ein Hauptsacheverfahren neben dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anhängig zu machen, da mit der einstweiligen Anordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag, Zuständigkeit und Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 3 In formeller Hinsicht setzt die richterliche Durchsuchungsanordnung nach Abs 1 einen Antrag des Gläubigers voraus. Der GV selbst ist dagegen nicht antragsbefugt, auch nicht im Auftrag des Gläubigers (vgl § 61 III 1 GVGA; Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 11). Die Antragstellung ist schriftlich, elektronisch oder zu Protokoll der Geschäftsstelle auch ohne Anwalt möglich (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Besonderheiten bei Personengesellschaften.

Rn 5 Zwischen Gesellschaft u persönlich haftendem Gesellschafter besteht kein echtes Gesamtschuldverhältnis (s § 421 Rn 10). Aufgrund der Akzessorietät der Gesellschafterschuld ist ein Erlass ggü einer Personengesellschaft unter Fortbestehen der Gesellschafterschuld wirkungslos, es sei denn, der Gesellschafter stimmt zu (BGHZ 47, 376, 378 ff, WM 75, 974); umgekehrt ist ein E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Gründe iSd Vorschrift sind nicht nur Umstände, die nach Erlass des Beweisbeschlusses entstanden sind, sondern auch solche, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen, aber dem Prozessgericht nicht bekannt waren – zB die richtige Adresse des bereits bei Erlass des Beweisbeschlusses umgezogenen Zeugen (allgM, etwa St/J/Berger Rz 2). Dagegen reicht es nicht, wenn der ersuchte Richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 4 Die Berufung kann bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurückgenommen werden (Abs 1). Mit der Normierung dieses späten Zeitpunkts soll der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) in die Lage versetzt werden, noch nach der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht seine Prozesstaktik dem Verhandlungsergebnis anzupassen, um der Zurückweisung des Rechtsmittels zu entgehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrenswert, Kosten, Gebühren.

Rn 47 Weder durch eine Anordnung nach Abs 1 noch durch die Billigung eines Vergleichs nach Abs 2 entstehen gesonderte Gerichtsgebühren. Der Abschluss eines Vergleichs löst aber nach FamGKG-KV Nr 1500 dann Gerichtskosten aus, wenn er über nicht gerichtlich anhängige Verfahrensgegenstände geschlossen wird. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem gesonderten Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erledigung des Verfahrens durch Antragsrücknahme oder Erledigung.

Rn 37 Die Rücknahme des Antrags erledigt eine Kindschaftssache nur in echten Antragsverfahren (s.o. Rn 28), zB einem Sorgeverfahren nach § 1671 BGB. Gem. § 22 I kann der Antrag bis zur Rechtskraft der Entscheidung zurückgenommen werden; nach Erlass der Endentscheidung bedarf die Rücknahme der Zustimmung der anderen Beteiligten. Gem § 22 III gilt dies auch, wenn alle Beteilig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Lehnt das Amtsgericht den Erlass der beantragten Verfügung ab, so steht dem Antragsteller sofortige Beschwerde nach § 567 I Nr 2 zu. Wegen des damit verbundenen Zeitverlustes ist die Einlegung der Beschwerde aber unzweckmäßig, schneller wird ein unmittelbarer Verfügungsantrag beim Hauptsachegericht sein (Zö/Vollkommer Rz 4). Der Verfügungsgegner kann bei Erlass der Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anordnungsgrund.

Rn 4 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nach § 49 I außerdem einen Anordnungsgrund voraus, dh ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden. Ein solches liegt gem § 214 I 2 idR vor, wenn eine Tat iSv § 1 GewSchG begangen worden oder aufgrund konkreter Umstände mit der Begehung zu rechnen ist. Die Formulierung ist insofern missverständlich, als eine Schu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Versäumung.

Rn 8 Gemeint ist die Säumnis in derjenigen mündlichen Verhandlung, aufgrund der das mit der Berufung anzufechtende Versäumnisurteil ergangen ist, also in dem Einspruchstermin. Deshalb kann der Berufungsführer sein Rechtsmittel nicht darauf stützen, dass die Voraussetzungen für den Erlass des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen haben; diesen Einwand musste er in dem Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Präklusion (Abs 3).

Rn 6 Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Begründung vorzulegen ist, gibt es nicht. Das Beschwerdegericht oder dessen Vorsitzender kann dem Beschwerdeführer eine Frist für das Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln setzen. Um eine solche Frist handelt es sich auch, wenn dem Beschwerdeführer eine Frist zur Begründung der sofortigen Beschwerde gesetzt wird. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelungsgehalt und Wirkungsweise.

Rn 15 III enthält eine Zahlungsregel, mit der die Liquidität des Unternehmers gesichert werden soll. Durch die Einführung der 80% Regel in III 1 möchte der Gesetzgeber den Zahlungsfluss sicherstellen und dem Unternehmer eine effiziente Möglichkeit eröffnen, zeitnah seine Mehrvergütungsansprüche als Abschlagsforderungen zu realisieren (iE dazu: Leupertz/Preussner/Sienz/Althau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Keine Zurückweisungsgründe nach § 335 I Nr 1, 2 und 5.

Rn 13 Das Gericht darf dem Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils nur entsprechen, nachdem es festgestellt hat, dass die in § 335 I ZPO bestimmten Hindernisse nicht vorliegen. Die vAw zu beachtenden Verfahrensmängel (§ 335 I Nr. 1) müssen – soweit möglich – von dem Bekl behoben worden sein (Rn 6). Bestehen begründete Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Partei bzw sind d...mehr