Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Arbeitslohn-ABC / Sicherheitsmaßnahmen

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Arbeitslohn-ABC / Letztwillige Verfügungen

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Arbeitslohn-ABC / Betriebliche Weiterbildung

S. "Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Studiengebühren

S. "Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Versorgungsbezüge

S. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kleidergeld

bleibt unter engen Voraussetzungen steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kindergartenzuschüsse

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Arbeitslohn-ABC / Betriebsrente

S. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Mietkostenzuschuss/Mietzahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer

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Arbeitslohn-ABC / Handy

Die Überlassung zur Nutzung ist steuerfrei, die Übereignung nicht, s. "Telefon/Telekommunikation".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Trinkgelder

Soweit Arbeitnehmer auf die Gewährung von Trinkgeldern keinen Rechtsanspruch haben (freiwillige Trinkgelder), handelt es sich dem Grunde nach um Arbeitslohn[1], der jedoch gem. § 3 Nr. 51 EStG vollumfänglich steuerfrei gestellt wird. Freiwillige Trinkgeldzahlungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Zu den freiwilligen Trinkgeldern gehören z. B. die sog. Über...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Steuerberatungskosten

Die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber führt im Regelfall zum Zufluss eines geldwerten Vorteils in Höhe der tatsächlichen Kosten (inkl. Umsatzsteuer).[1] Die Übernahme durch den Arbeitgeber führt ausnahmsweise nicht zu Arbeitslohn, wenn eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen worden ist und der Arbeitnehmer die Steuererstattungsansprüche an den Arbeitg...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Reisegepäckversicherung

Prämien des Arbeitgebers auf die für die Arbeitnehmer geschlossene Reisegepäckversicherung führen i. d. R. zu Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer gegen den Versicherer ein eigener Anspruch zusteht. Beschränkt sich jedoch der Versicherungsschutz auf berufliche Auswärtstätigkeiten liegt steuerfreier Reisekostenersatz vor.[1] Umfasst der Versicherungsschutz sämtliche Reisen des ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Lebensversicherung

Zuschüsse des Arbeitgebers zur Lebensversicherung kraft Gesetzes nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, z. B. eines Vorstandsmitglieds einer AG, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers ist dessen gegenwärtiger Versicherungsstatus maßgebend. Deshalb entfällt die Steuerfre...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fehlgeldentschädigungen

Fehlgeldentschädigungen (Mankogelder) sind bei Arbeitnehmern, die im Kassen- oder Zähldienst beschäftigt sind, steuerfrei, soweit die pauschale Entschädigung 16 EUR monatlich nicht übersteigt.[1] Werden nur die tatsächlichen Kassenfehlbestände ersetzt, sind diese Ersatzleistungen unter dem Gesichtspunkt Auslagenersatz in voller Höhe steuerfrei. Arbeitslohn kann vorliegen, we...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Steuerübernahme

Übernimmt der Arbeitgeber Lohnsteuerbeträge, die der Arbeitnehmer als Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt zu entrichten hat, liegt zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dieser unterliegt im Zeitpunkt der Lohnsteuerabführung dem Lohnsteuerabzug. Bei Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungsverfahren wird die Lohnsteuer-Haftungsschuld durch Anwendung des niedr...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Führerschein

Der beiläufige Erwerb eines Führerscheins der Klasse 3 (bzw. Klasse B) im Rahmen einer umfassenden Gesamtausbildung zum Polizeivollzugsdienst führt nicht zu Arbeitslohn des Polizeianwärters, wenn das Ausbildungsinteresse des Dienstherrn im Vordergrund steht.[1] Anders dagegen i. A. bei der Übernahme der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis, die – wie z. B. bei Vertreter...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitskleidung/Berufskleidung

Die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung von typischer Berufskleidung und Arbeitsschutzkleidung[1] sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Barablösung hierfür sind steuerfrei.[2] Die Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu Repräsentationszwecken wurde vom BFH als Arbeitslohn angesehen.[3] Bei der Überlassung von uniformähnlicher Kleidung, di...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bildschirmbrille

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Beschäftigten an Bildschirmgeräten sind wegen der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers kein Arbeitslohn; ebenso nicht der Ersatz der Kosten für eine spezielle Bildschirmbrille.[1] Das gilt allerdings nur bei Gestellung bzw. Bezuschussung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille auf ärztlich...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Pensionsverzicht

Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine Pensionszusage (= Pensionsanwartschaft) ganz oder teilweise verzichtet, liegt eine zu Arbeitslohn führende verdeckte Einlage vor, für die die GmbH grundsätzlich den Lohnsteuerabzug vorzunehmen hat.[1] Von einer verdeckten Einlage ist i. H. d. Barwerts der bis zu dem Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen bz...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Raucherentwöhnung

Nehmen Arbeitnehmer an vom Arbeitgeber bezahlten Maßnahmen einer Raucherentwöhnung auf freiwilliger Basis teil, handelt es sich grundsätzlich um Arbeitslohn.[1] Raucherentwöhnung stellt aber eine Maßnahme zur Gesundheitsförderung dar. Solche Maßnahmen bleiben bei Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[2] S. "Gesundheitsförderu...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Rettungsdienst

Einsatzgelder sind grundsätzlich Arbeitslohn, wenn sie die durch die ehrenamtliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen regelmäßig nicht unwesentlich übersteigen.[1] Es greift aber der allgemeine Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr (bis 2020: 720 EUR).[2] S. "Nebenberu...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitgeberanteil zur Gesamtsozialversicherung

Bei einem steuerrechtlichen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach der Rechtsprechung bereits nicht steuerbar und damit kein Arbeitslohn.[1] § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitsförderungsgesetz/III. Sozialgesetzbuch

Steuerfrei sind die Leistungen nach dem III. Sozialgesetzbuch [1]: Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld, Arbeitslosenhilfe, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Ein­gliederungshilfe und Überbrückungsgeld sowie Existenzgründungsz...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Optionsrecht

Wird dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses das Recht auf den späteren Erwerb von Gegenständen (z. B. Aktien, Grundstücke) zu einem feststehenden Preis eingeräumt, liegt darin zunächst nur die Verschaffung einer Chance. Ein geldwerter Vorteil fließt dem Berechtigten grundsätzlich erst mit der Ausübung des Optionsrechts zu.[1] Dies gilt bei Einräumung eines nicht ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

Sie sind kein Arbeitslohn, wenn sie in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse ist zu bejahen, wenn die Bildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll.[1] Ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers kann auch ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Stipendien

Wenn sie von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Sicherstellung des Nachwuchses gezahlt werden, sind sie unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei.[1] Der Empfänger darf im Zusammenhang mit dem Stipendium zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit nicht verpflichtet sein. Die Steuerbefreiung gilt auch fü...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kurzarbeitergeld

(Saison-)Kurzarbeitergeld bleibt steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.[1] Dadurch kann es zu Nachzahlungen bei der zwingend abzugebenden Einkommensteuererklärung kommen. S. "Lohnersatzleistungen". Hinweis Steuerbefreiung für Aufstockung durch den Arbeitgeber ausgelaufen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeits...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Beihilfen

Beihilfen in Krankheits- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder sowie Unterstützungen in besonderen Notfällen, aus öffentlichen Kassen gewährt[1], sind steuerfrei. Das Gleiche gilt für Leistungen an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an Arbeitnehmer von Verwaltungen, Unternehmen und Betrieb...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Preisgelder

Sie unterliegen der Lohnsteuer, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und leistungsbezogen sind. Maßgebend für die Entscheidung sind die Ausschreibungsbedingungen und die der Preisverleihung zugrunde liegenden Ziele. Der einem Mitarbeiter von einem Dritten verliehene Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn.[1] Keine Steuer...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gesundheitsförderung

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind von der Lohnsteuer und damit im Ergebnis auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, soweit den Betrag von 600 EUR [1] im Kalenderjahr nicht übersteigen. Begünstigt sind Maßnahmen, die hin...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Versicherungsprämien

Zahlt der Arbeitgeber die Prämien, z. B. für die vom Arbeitnehmer abgeschlossene Dienstreise-, Reisegepäck-, Unfall-, Kasko- oder Instrumentenversicherung, stellen die Zahlungen keinen Arbeitslohn dar, soweit nur das berufliche Risiko versichert ist. Bei gemischter Veranlassung (beruflich/privat) ist eine Aufteilung der Prämie entsprechend den Erfahrungssätzen der Versicheru...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Insolvenzgeld

Insolvenzgeld, das der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhält, ist steuerfrei[1], unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Vorruhestandsregelung

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Arbeitslohn-ABC / Reiseverlängerung

Wenn der Auswärtstätigkeit ein eindeutiger unmittelbarer betrieblicher/beruflicher Anlass zugrunde liegt, ist bei privater Verlängerung von einer untergeordneten privaten Mitveranlassung der Kosten für die Hin- und Rückreise auszugehen.[1] Fahrt- und Flugkosten können in vollem Umfang erstattet werden. Das gilt allerdings nicht, wenn die privat veranlassten Reise­tage zu ein...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kaufkraftausgleich

Zuwendungen des Arbeitgebers zum Ausgleich von Kaufkraftverlusten bei Arbeitnehmern, die für einen begrenzten Zeitraum im Ausland tätig sind, sind in der von der Finanzverwaltung jeweils festgelegten Höhe steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kinderzuschüsse

aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kreditkarte

Wird dem Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke unentgeltlich eine Firmenkreditkarte zur Verfügung gestellt, kann die Übernahme der entsprechenden Kosten als Leistung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse steuerfrei sein.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für den Betriebssport sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber als "Gesundheitsförderung" evtl. unter weiteren Voraussetzungen bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei gewährt werden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Wintergeld

Das Wintergeld, welches als Mehraufwands-Wintergeld zur Abgeltung der witterungsbedingten Mehraufwendungen bei Arbeit und als Zuschuss-Wintergeld für jede aus Arbeitszeitguthaben ausgeglichene Ausfallstunde (zur Vermeidung der Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes) gezahlt wird, ist steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Umzugskostenvergütungen

können ganz oder teilweise steuerfrei sein.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.[1] S. "Infektionsschutz" und "Kurzarbeitergeld".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Deputate

in der Landwirtschaft sind steuerfrei, soweit der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR nicht überschritten wird.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei.[1] Es wird von der Krankenkasse gewährt und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Mutterschaftshilfe

Mutterschaftsgeld sowie der Zuschuss des Arbeitgebers i. H. d. Unterschiedsbetrags zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Nettolohn sind steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Heimarbeiter

Lohnzuschläge, die den Heimarbeitern zur Abgeltung der mit der Heimarbeit verbundenen Aufwendungen neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind unter dem Gesichtspunkt des Auslagenersatzes bzw. Werkzeuggeldes steuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit ist auf 10 % des Grundlohns begrenzt.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Insolvenzsicherung

Beiträge des Trägers der Insolvenzversicherung zugunsten eines Versorgungsberechtigten und seiner Hinterbliebenen an eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung bleiben in Fällen des § 3 Nr. 65 EStG steuerfrei. Dies gilt auch für Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Erziehungsgeld

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Arbeitslohn-ABC / Sozialabgabennachentrichtung (Schwarzlohn)

Bei Nachentrichtung hinterzogener Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung führt die Nachzahlung als solche zum Zufluss eines zusätzlichen geldwerten Vorteils. Dem Lohnzufluss steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer keinen Rückgriff mehr nehmen kann.[1]mehr