Fachbeiträge & Kommentare zu E-Bilanz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Unveränderlichkeit (Abs. 3)

Rz. 31 Die Eintragung in den Büchern muss nach § 239 Abs. 3 Satz 1 HGB in einer unveränderlichen Form erfolgen. Die Eintragungen dürfen nicht wegradiert und überschrieben werden; ihr ursprünglicher Inhalt muss feststellbar bleiben. Soweit fehlerhafte Eintragungen in den Büchern vorgenommen wurden, müssen diese offen korrigiert werden – bspw. durch Stornobuchungen. Rz. 32 Zur ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Handelsbücher des Kaufmanns

Rz. 43 Das Gesetz schreibt nicht vor, welches Buchführungssystem der Kfm. für seine Handelsbücher zu verwenden hat. Es kommen folgende Buchführungssysteme infrage:[1] kameralistische Buchführung, einfache Buchführung, doppelte Buchführung. Rz. 44 Die kameralistische Buchführung wird in der Praxis durch öffentliche Haushalte und öffentliche Betriebe angewandt, aber mit den Initia...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.7 Finanzanlagen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 8 Rückstellungen im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 56 Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.5 § 5b EStG

Rz. 16a Auch Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 5a EStG ermitteln, sind zur Abgabe einer sog. E-Bilanz verpflichtet. § 5b EStG bestimmt ausdrücklich, dass diese Verpflichtung alle Stpfl. betrifft, die ihren Gewinn nach § 4, § 5 oder § 5a EStG ermitteln. Diese Stpfl. müssen den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach einem amtlich vorgeschriebenen Daten...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 4 Verhältnis zu anderen Bestimmungen des EStG

Von besonderer Komplexität ist das Verhältnis von § 5a EStG und § 15a EStG. Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a der nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dies führt dazu, dass bei Anwendung des § 5a EStG eine Gewinnermittlung nach den allgemeinen Bestimmungen zu erfolgen hat und insbesondere auch die steuerlichen Kapitalk...mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 4.2.2 Praxiseinblick: Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenssteuerung bei DATEV

1. Intro zu DATEV und ihrem nachhaltigen Engagement DATEV steuert sein nachhaltiges Engagement nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten.[1] Durch die Rechtsform der Genossenschaft stehen Kundennutzen und langfristige Ausrichtung immer schon im Mittelpunkt. Bis 2019 erfolgte die Integration von nachhaltigem Wirtschaften in die Unternehmenssteuerung in Form von Lei...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.3 Personengesellschaftliche Besonderheiten bei der standardisierten elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (E-Bilanz)

Rz. 74 Die Verpflichtung zur Einreichung einer sog. elektronischen Bilanz (kurz: E-Bilanz),[1] d. h. die standardisierte elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (§ 5b EStG), besteht mithin für Personengesellschaften. Diese Gesellschaften haben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, entsprechende Bilanzposten elektronisch a...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 6 Haftungsverhältnisse im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 41 Unternehmen, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ein Jahresabschluss-Modul ("GAAP-Modul").[2] Jedes b...mehr

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Rating: Unterlagen für das ... / 1 Jahresabschluss als Grundlage für das Rating

Jeder Kaufmann gem. § 1 HGB und § 2 HGB muss nach den §§ 242 ff. HGB einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufstellen sowie diesen eigenhändig unterschreiben. Diese Abschlüsse dienen Banken dazu, sich vor der Kreditvergabe ein klares und verlässliches Bild über die wirtschaftliche Situation eines Kreditnehmers zu machen. Per Gesetz sind Banke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeitenspiegel / Zusammenfassung

Begriff Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden. Kapitalgesellschaften müssen im Anhang weitere Angaben zu ihren Verbindlichkeiten machen. Von der Erstellung eines sog. Verbindlichkeitenspiegels ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schopp, Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen in den Abschlüssen von Personenhandelsgesellschaften, BB 1987, 581; Jestädt, Kapitalkonto iSd § 15a EStG ohne Einbeziehung positiven und negativen Sonder-BV, DStR 1992, 413; Kolbeck, Der Begriff des Kapitalkontos iSd § 15a EStG, DB 1992, 2056; Ley, Kapitalkonto iSd § 15a EStG KÖSDI 1992, 9152; Korn, "Kapitalkonto" und Anteil "am V...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 3.4 Besonderheiten bei der E-Bilanz

§ 5b EStG normiert die Verpflichtung, den Jahresabschluss nebst weiteren Unterlagen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Nachdem bereits zuvor einige Entwürfe von Schreiben zur Anwendung des § 5b EStG vorgelegt und diskutiert worden sind, hat das Bundesministerium der Finanzen am 28.9.2011 die finale Fassung des Einführungsschreibens veröffentlicht.[2] D...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.3 Besonderheiten bei sog. Kleinstgesellschaften

Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)[1] wurde eine vierte Größenklasse für die handelsrechtliche Rechnungslegung geschaffen. Diese Kleinstgesellschaften können Vereinfachungen in Anspruch nehmen, die die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Regelungen gelten dabei auch für Personengesellschaften ohne e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rohstoffe, Hilfsstoffe und ... / 4.2 Erfüllung der Gliederungsanforderungen der E-Bilanz

Die E-Bilanz erfordert die Aufgliederung des Aufwands für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) und bezogene Waren nach verschiedenen Umsatzsteuertatbeständen. Daher bietet es sich an, diese Aufteilung durch entsprechende Konten bereits bei der originären Buchung zu berücksichtigen. Die aufwandsorientierte Verbuchung von RHB getrennt nach Umsatzsteuertatbeständen wird durch d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rohstoffe, Hilfsstoffe und ... / 1 So kontieren Sie richtig

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Digitalisierung in der Buch... / 3 Digitale Kommunikation mit externen Partnern: Finanzamt, Banken, Steuerberater & Co

Ein großer Teil der Aufgaben in der Buchhaltung besteht in der Kommunikation mit externen Partnern. Diese erhalten Informationen aus der Buchhaltung, entweder, weil es dazu gesetzliche Regeln gibt (z. B. das Finanzamt), oder durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt (z. B. Kreditgeber). Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verlangen Informationen auf digitalem Wege. Dab...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 5.3 E-Bilanz-Konten

Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind deutsche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform gemäß § 5b EStG verpflichtet, ihre Handelsbilanz einschließlich einer steuerlichen Überleitungsrechnung oder eine Steuerbilanz in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln (E-Bilanz).[1] Die hierbei anzuwendende Aufgliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Pflicht zur elektronischen Steuererklärung

Rz. 54 § 87a Abs. 3 AO und die weiteren Bestimmungen der AO begründen auch jetzt noch keine Pflicht zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen. Die Pflicht, die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, ergibt sich jedoch aus verschiedenen Steuergesetzen, z. B. für die: ESt-Erklärung nach § 25 Abs. 4 EStG [1], wenn Einkünfte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5.1 Vorlagepflicht

Rz. 30 Nach § 97 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage von Urkunden verlangen, soweit dies zum Beweis eines steuerlich relevanten Sachverhalts erforderlich ist. § 150 Abs. 4 S. 1 AO normiert für den Beteiligten eine solche Vorlagepflicht für Unterlagen, d. h. schriftliche Beweismittel[1], bereits bei Abgabe der Steuererklärung.[2] Rz. 31 Die Unterlagen sind nicht notwe...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.2 Buchführungspflicht nach Steuerrecht

Rz. 13 Nach § 140 AO werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und re...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9.2 Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 71b Nach § 5b EStG sind die Inhalte einer Bilanz sowie GuV-Rechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2013, also in 2014, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (sog. Taxonomie) durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Hierzu zählen Gesamthands-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen.[1] Praktische Hinweise zur elektronischen Übermittlung des...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9.1 Kapitalkontenentwicklung

Rz. 71a Was die E-Bilanz an speziellen Besonderheiten bei Personengesellschaften betrifft, so ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben wurde und die Informationen aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.2 Möglichkeiten zur Korrektur eines fehlerhaften Bescheids

Rz. 114 Die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellt eine Feststellung i. S. d. § 179 AO dar.[1] Daraus folgt, dass der Feststellungsbescheid eines Wirtschaftsjahrs zugleich Grundlagenbescheid für die Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des folgenden Wirtschaftsjahrs gem. § 171 Abs. 10 AO ist. Die Bindungswirkung ergi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung / 3.2.2 Baumschulbetriebsfläche

Bei der Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 5b EStG durch Datenfernübertragung ist die Berechnung des Pflanzen- und Flächenwerts anhand des Anbauverzeichnisses oder einer Flächenzusammenstellung in einer Fußnote im E-Bilanz-Datensatz darzulegen.[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung / Zusammenfassung

Begriff Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz notwendiger Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften erstellen zusätzlich einen Anhang. Im Anhang sind die Posten der Bilanz und der GuV weiter zu untergliedern und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erläutern. Die GuV ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Härtefall

Rz. 9 Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, die grundsätzlich zumutbar ist (s. Rz. 1), muss im jeweiligen Einzelfall für den Stpfl. eine Härte mit sich bringen. Hierbei muss es sich um eine aus der Sache, d. h. der Buchführungstätigkeit, entstehende Härte handeln, also insoweit eine sachliche Unbilligkeit vorliegen.[1] Rz. 9a Eine solche sachliche Unbilligkeit soll z. B. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbstständ...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7 Besonderheiten des Anlagevermögens in der E-Bilanz

Rz. 54 Nach § 5b EStG besteht für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, spätestens seit dem Wirtschaftsjahr 2013 die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Herzstück der E-Bilanz bildet die Taxonomie, die gem. § 5...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3.1 Ausweis

Rz. 73 Bei den Finanzanlagen ist die Übermittlung der in Anhang D2 / 6 ff. aufgeführten Positionen zwingend erforderlich. Auch im Bereich der Finanzanlagen sieht die Taxonomie der E-Bilanz eine Vielzahl an angabepflichtigen Positionen vor, die der HGB-Gesetzgeber von den Bilanzierenden nicht verlangt. Entgegen den Vorgaben des HGB muss zudem bei den Anteilen an verbundenen Un...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 65 Inhaltlich verlangt § 5b EStG die Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder einer Steuerbilanz. Abb. 1: Alternative Übermittlungsmethoden Aus diesem Grund finden sich in den Taxonomien auch Positionen, die steuerrechtlich nicht ansatzfähig sind, wie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte gem. § 5 Abs. 2 EStG,...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2.1 Ausweis

Rz. 68 Im Bereich der Sachanlagen sind die in Anhang D2 / 5 f. Genannten Positionen verpflichtend zu übermitteln. Rz. 69 Bei dem Feld "übrige Grundstücke, nicht zuordenbar" handelt es sich um eine Auffangposition, die nur an die Finanzverwaltung übermittelt werden muss, wenn sie genutzt wird. Rz. 70 Neben den Mussfeldern und Auffangpositionen sind im Datenschema der Kerntaxono...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 71 Entgegen den Vorschriften des HGB sieht die Kerntaxonomie der E-Bilanz einen stärker differenzierten Ausweis der Sachanlagen vor. Der undifferenzierte Ausweis des HGB wird dafür kritisiert, dass eine Analyse aus externer Sicht nur schwer möglich ist.[1] Nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 A. II. HGB müssen die Unternehmen lediglich die Unterpositionen "G...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 74 Das Datenschema der Kerntaxonomie sieht z. B. eine Differenzierung der stillen Beteiligungen in typische und atypische Beteiligungen[1] vor. Ein typisch stiller Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Der atypisch stille Gesellschafter verfügt hingegen über sehr viel umfang...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.4 Der Anlagespiegel

Rz. 76 Im Rahmen der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen muss für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, auch der Anlagespiegel[1] übermittelt werden. Dies erfolgt entweder in der Form eines Brutto-Anlagespiegels mit Entwicklung der Abschreibungen, als Brutto-Anlagespiegel ohne Entwicklung der Abschreibungen oder nach der Nettomethode.[2] Sofern ein Anlag...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

7.1.1 Ausweis Rz. 60 Für die immateriellen Vermögensgegenstände sind in der Kerntaxonomie (Version 6.61) mehr Positionen vorgesehen, als nach § 266 Abs. 2 A HGB gefordert. Für die Unterteilung s. Anhang 2: Aufbereitete Kerntaxonomien, D2 /4 f. Rz. 61 Bei den Positionen "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene Konzessio...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3 Finanzanlagen

7.3.1 Ausweis Rz. 73 Bei den Finanzanlagen ist die Übermittlung der in Anhang D2 / 6 ff. aufgeführten Positionen zwingend erforderlich. Auch im Bereich der Finanzanlagen sieht die Taxonomie der E-Bilanz eine Vielzahl an angabepflichtigen Positionen vor, die der HGB-Gesetzgeber von den Bilanzierenden nicht verlangt. Entgegen den Vorgaben des HGB muss zudem bei den Anteilen an v...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2 Sachanlagen

7.2.1 Ausweis Rz. 68 Im Bereich der Sachanlagen sind die in Anhang D2 / 5 f. Genannten Positionen verpflichtend zu übermitteln. Rz. 69 Bei dem Feld "übrige Grundstücke, nicht zuordenbar" handelt es sich um eine Auffangposition, die nur an die Finanzverwaltung übermittelt werden muss, wenn sie genutzt wird. Rz. 70 Neben den Mussfeldern und Auffangpositionen sind im Datenschema d...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.1 Ausweis

Rz. 60 Für die immateriellen Vermögensgegenstände sind in der Kerntaxonomie (Version 6.61) mehr Positionen vorgesehen, als nach § 266 Abs. 2 A HGB gefordert. Für die Unterteilung s. Anhang 2: Aufbereitete Kerntaxonomien, D2 /4 f. Rz. 61 Bei den Positionen "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbli...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.2.2 Sonder- und Bilanzpositionen zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 14 Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuweisen. Für Ausnahmefälle wird in Teilen der Literatur ein Ausweis zwischen Anlage- und Umlaufvermögen für besondere Vermögensgegenstände aus Gründen der Bilanzklarheit vorgeschlagen, wobei etwa der Vorabbau im Tagebau, Kernelemente und Filmvermögen des Filmverleihers in Betracht komm...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.8 Bodenschatz im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 120 Die elektronische Übermittlung der E-Bilanz (Bilanz und GuV) ist für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Anwendungsleitfaden festgelegt, dass Bilanzen in Papierform für 2012 nicht beanstandet wurden. Jahresabschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2013 müssen jedoch zwingend auf elektronischem Weg an ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.1 Rein steuerrechtliche Beratung

Ein Steuerberater erstellt für seinen Mandanten die steuerlichen Erklärungen nebst deren Anlagen inklusive der vorbereitenden Tätigkeiten. Letztere umfassen das Schreiben an das Finanzamt zwecks Eintragung von Steuerfreibeträgen oder – bei Unternehmer-Mandanten wie der GmbH – die Buchführung, die Bilanzierung nach steuerlichen Grundsätzen und damit auch die E-Bilanz, also di...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.2 Erstellen einer Handelsbilanz und Übermittlung der Daten an das elektronische Handelsregister

Der Steuerberater erstellt klassischerweise die Steuerbilanz der GmbH und übermittelt sie dann in elektronischer Form an das Finanzamt. Ein Steuerberater kann auch die Handelsbilanz der GmbH aufstellen, wenn er vom Geschäftsführer dazu den Auftrag erhält. Und dann kann er die Bilanz auch ans elektronische Handelsregister übermitteln und die Publizitätspflichten für die GmbH ...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / E-Bilanz

Der Begriff "E-Bilanz" steht für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung nach § 5b EStG. Zu dieser elektronischen Übermittlung sind sämtliche bilanzierende Unternehmen verpflichtet. Sie umfasst jedoch nicht nur die elektronische Übermittlung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eines Wirtschaftsjahres,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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