Fachbeiträge & Kommentare zu E-Bilanz

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Anhang nach HGB / 5.3 Taxonomie der sonstigen Anhangangaben

5.3.1 Angaben zur Identifizierung des Unternehmens Rz. 260 Ab der Kerntaxonomie 6.0 wurden die durch das BilRUG neu in § 264 Abs. 1a HGB aufgenommenen Pflichtangaben zur Identifizierung des Unternehmens in dem einführenden Abschnitt des Anhangmoduls abgebildet (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3879–3896). § 264 Abs. 1a HGB nennt keinen bestimmten Ort, an dem diese Angaben gemacht we...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.8 Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung

Rz. 271 Unter den "Ergänzenden Angaben zur Kapitalflussrechnung" nimmt die Kerntaxonomie 6.7 die Angaben auf, welche das DRSC als Angaben zur Kapitalflussrechnung nach DRS 21 fordert (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5306–5330). Die Kerntaxonomie 6.7 weist in diesem Bereich keine Unterschiede zu den Vorversionen der Kerntaxonomie (ab Kerntaxonomie-Version 6.0) auf.mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.9 Zusätzliche Angaben

Rz. 272 Die zusätzlichen Angaben stellen eine Art "Auffangposten" (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5331–5361) für Angabepflichten dar, welche sich nur schwer unter eine andere Kategorie subsumieren lassen. Allerdings ist dieser Oberbegriff nicht überschneidungsfrei mit "sonstige Angaben", "sonstiges" und zumindest einem Teil der "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Wäh...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.10 Sonstige Angaben

Rz. 274 Unter den "Sonstigen Angaben" verlangt die Kerntaxonomie 6.7 abermals Angaben zu den Haftungsverhältnissen nach §§ 251, 268 Abs. 7 HGB [1] sowie zu den "sonstigen finanziellen Verpflichtungen,[2] die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 oder § 285 Nr. 3 anzugeben sind", sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist (Kerntaxonom...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.1 Angaben zur Identifizierung des Unternehmens

Rz. 260 Ab der Kerntaxonomie 6.0 wurden die durch das BilRUG neu in § 264 Abs. 1a HGB aufgenommenen Pflichtangaben zur Identifizierung des Unternehmens in dem einführenden Abschnitt des Anhangmoduls abgebildet (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3879–3896). § 264 Abs. 1a HGB nennt keinen bestimmten Ort, an dem diese Angaben gemacht werden müssen. In Betracht kommen insbesondere die Ü...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.12 Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe

Rz. 276 Unter dem Abschnitt "Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe" verlangt die Kerntaxonomie (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5413–5606) zum einen die Angaben nach § 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB in einer sehr dezidierten Aufgliederung. Der Abschnitt führt auch die letztmals in dem zum 31.12.2020 endenden Geschäftsjahr in den Anhang aufzunehmend...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.14 Zahl der Beschäftigten

Rz. 279 Hier (Kerntaxonomie 6.7, Zeile 5629–5632) ist die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gem. § 285 Nr. 7 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB gefordert, aber offensichtlich ohne die zumindest für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften[1] (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co.) handelsrechtlich vorgeschriebene Aufgliederung nach Arbeitnehmergru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.2 Sonstige Handlungen

Rz. 8 Sonstige Handlungen sind alle Handlungen, die nicht auf die Zahlung eines Geldbetrags durch den Verpflichteten gerichtet sind. Im Steuerrecht, das von seiner Natur her auf die Erzielung von Einnahmen für den Staat ausgerichtet ist, spielen diese sonstigen Handlungen von ihrer Anzahl her eine eher untergeordnete Rolle. Gleichwohl sind in der Praxis eine Vielzahl von Sit...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.13 Unterschrift der Geschäftsleitung

Rz. 278 Der Unterschrift der Geschäftsleitung nach § 245 HGB unter den Jahresabschluss ist ein weiterer eigener Abschnitt des Anhangs gewidmet (Kerntaxonomie 6.7, Zeile 5607–5628). Gefordert werden die Angabe von Ort, Datum, Organbezeichnung und unterschreibender Person mit Titel, Vorname, Name, Funktion und ggf. anderen Attributen. Trotz dieser differenzierten Aufgliederung ...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.3 Liste Anteilsbesitz

Rz. 264 Für jede – in die Anteilsbesitzliste nach § 285 Nr. 11 HGB aufzunehmende – Beteiligung ist elektronisch zu übermitteln (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4786–4806): Firmenname; Firmensitz; Land; Anteile in Prozent Anteile in Prozent, direkt, Anteile in Prozent, indirekt; Stimmrechtsanteile in Prozent; Eigenkapital, Eintrag in Liste Anteilsbesitz; Ergebnis; Konsolidiert (ja/nein); Firm...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.15 Sonstiges

Rz. 280 In diesem Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5633–5644) sind – wie in den Vorversionen – auch in der Kerntaxonomie-Version 6.7 der "für die Genossenschaft zuständige Prüfungsverband" (Rz. 277), die "Zahl der Aktien, die von den Mitgliedern der GF/der Aufsichtsorgane gehalten werden", die "Angabe der Geschäfte, die von den Mitgliedern der GF/der Aufsichtsorgane getä...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.7 Informationen zur Ergebnisverwendung

Rz. 270a Nach § 285 Nr. 34 HGB sind im Anhang auch der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung anzugeben. Diese handelsrechtliche Berichtsanforderung wird ab Kerntaxonomie-Version 6.0 in einem eigenen Abschnitt "Informationen zur Ergebnisverwendung" (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5297–5305) durch die beiden Berichtspositionen "Ergebni...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.2 Segmentberichterstattung

Rz. 261 Die Taxonomie enthält im Anschluss an den Anlagenspiegel die Segmentberichterstattung (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4547–4785). Die Struktur der Kerntaxonomie 6.7 enthält in diesem Teil des Anhangs parallel sowohl die Berichtspositionen nach DRS 3 (letztmals für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr zu befüllen) als auch des DRS 28, der erstmals für die ab dem 1.1.20...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.6 Informationen zur GuV-Rechnung

Rz. 269 Unter den "Informationen zur GuV-Rechnung" verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Abschnitts, insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5238–5296):mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.4 Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Rz. 266 Unter den "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung" werden eine Reihe den Jahres- und mittelbar auch Konzernabschluss umfassender Anhangangaben subsumiert. Im Einzelnen verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Moduls Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4807–5036):mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.5 Informationen zur Bilanz

Rz. 268 Unter den "Informationen zur Bilanz" verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Abschnitts, insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5037–5237):mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.2.3 Nichtabgabe der Steuererklärung

Rz. 25 Wird eine Steuererklärung nicht abgegeben, so kann ein VZ festgesetzt werden, wenn ein Schätzungsbescheid erlassen wird. Eine mit inhaltlichen oder formellen Fehlern behaftete Steuererklärung (s. Rz. 18) kann nur dann einen VZ zur Folge haben, wenn sie mit derart schweren Mängeln behaftet ist, dass sie praktisch als nicht abgegeben anzusehen ist.[1] Ausgehend vom Zwec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Steuererklärungspflicht

Rz. 14 Nach § 152 Abs. 1 S. 1 AO ist der VZ gegen denjenigen festzusetzen, der seine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung verletzt. Adressat der VZ-Festsetzung ist der Stpfl., der Träger der Steuererklärungspflicht ist. Wer steuererklärungspflichtig ist, wird gem. § 149 AO durch die einzelnen Steuergesetze bzw. durch die Aufforderung seitens der Finanzbehörde besti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.4 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 33 E-Bilanz: Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, nach § 5 EStG oder nach § 5a EStG ermitteln, haben eine sogenannte E-Bilanz zu erstellen und an die Finanzbehörden zu übermitteln (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG). Dies gilt auch für Stiftungen, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Falls die Einnahmen oder der Gewinn aus dem wirtschaftlichen Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.1 Einordnung

Rz. 26 Im Hinblick auf die Rechnungslegung der Stiftung kommt dem Steuerrecht[1] eine große Bedeutung zu.[2] Neben der Dokumentation und der Information dient die steuerrechtliche Rechnungslegung vor allem der Ermittlung einer Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Zu beachten sind die derivative und die originäre steuerliche Buchführungspflicht. Darüber hinaus gelten für ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Durch die E-Bilanz müssen die Aufwendungen näher spezifiziert werden. Es sind neue Konten in den Kontenrahmen eingefügt worden. So ist auch das Konto "Zinsen für Gesells...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.1 Gewinnermittlung

Rz. 740 Die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) als Gewinnermittlungsart ist für die optierende Gesellschaft nicht zulässig (§ 1a Absatz 3 Satz 6 KStG). Besteht für die zivilrechtlich fortbestehende Personengesellschaft eine Buchführungspflicht nach dem HGB oder einer ausländischen Rechtsnorm, so gilt diese auch für die optierende Gesellschaft. Besteht eine solch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.5 Anlagespiegel in der E-Bilanz-Taxonomie

Die elektronische Übermittlung des Anlagespiegels im Rahmen der E-Bilanz geschieht (noch) auf freiwilliger Basis (§ 5b EStG), da in dieser Bestimmung vom Anlagespiegel nicht die Rede ist. Die Finanzverwaltung behauptet allerdings mit Verweis auf das BMF-Schreiben v. 24.5.2016 (IV C 6 – S 2133-b16/10001: 001), es würde eine solche Pflicht seit 2017 bestehen. Dies ist aber nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenverzeichnis und Anla... / Zusammenfassung

Begriff In einem Anlagenverzeichnis wird die Anschaffung, die Wertentwicklung (Zu- und Abschreibungen einschließlich Sonderabschreibungen) und der Abgang eines jeden einzelnen Anlageguts (Anlagevermögen) aufgezeichnet. Unternehmer sind verpflichtet, ein solches zu führen. Nicht verwechselt werden darf das Anlagenverzeichnis mit dem Anlagespiegel/Anlagegitter. Dieser verschaff...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.1.1 Aktualisierte Taxonomien für E-Bilanz

Mit BMF-Schreiben v. 9.6.2023 (BStBl 2023 I S. 994) hat das BMF die aktualisierte Taxonomie für die E-Bilanz in der Version 6.7 veröffentlicht. Die aktualisierte Version berücksichtigt u.a. die neuen gesetzlichen Erleichterungen für bestimmte Photovoltaikanlagen (vgl. Kapitel Rückblick Tz. 1.8) sowie u.a. Ausführungen zu zeitlichen Begrenzungen betreffend Pensionsrückstellun...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1 Anhebung der Grenze für Geschenke (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG-E)

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dürfen in der bisherigen Fassung des Gesetzes Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, den Gewinn nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR übersteigen. Dieser Betrag von 35 EUR soll künftig auf...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.7.1 Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA (§ 7 Abs. 2 Satz 1 EStG-E)

Nachdem für die Jahre 2020 bis 2022 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vorübergehend die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geschaffen wurde, soll die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung nunmehr wiederum vorübergehend ermöglicht werden. Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 ES...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.7.2 Befristete degressive AfA für Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG-E)

Zur Bekämpfung des Wohnraummangels soll eine degressive AfA für Gebäude befristet ermöglicht werden. Diese degressive Abschreibung soll nur für Wohngebäude zulässig sein, die in Deutschland oder der EU bzw. dem EWR belegen sind. Die Herstellung des Wohngebäudes muss nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen werden. Maßgeblich ist die Baubeginnsanzeige. Sollten landes...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.5 Änderungen bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG-E)

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Aktuell können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 bis 6 EStG an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffun...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.4 Änderung bei der Dienstwagenbesteuerung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG-E)

Nach der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG gilt grundsätzlich die 1 %-Regelung bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs. Handelt es sich um ein Fahrzeug, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) werden nur 25 % der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6 Änderungen beim Sammelposten für GWG (§ 6 Abs. 2a EStG-E)

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, kann auch ein Sammelposten im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs gebildet werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 bis 6 EStG an deren Stelle trete...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1171 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 81–86, 88] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl 2022 I S. 945. Rz. 1172 [Bildung des Investitions...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 350 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 8 E-Bilanz

Von den handelsrechtlichen Pflichten in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss etc. zu unterscheiden ist die aus § 5b EStG resultierende Verpflichtung von GmbHs, "E-Bilanzen" beim Finanzamt einzureichen. Der Begriff "E-Bilanz" steht für die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an die Finanzverwaltung. Hierzu sind sämtliche GmbHs unabhängi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzeln...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 13.3 Steuerrechtliche Übermittlung (E-Bilanz)

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Taxonomien: Änderungen in der aktuellen Kerntaxonomie-Version 6.7

Zusammen mit dem Schreiben vom 9.6.2023 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der Kerntaxonomie-Version 6.7 vom 1.4.2023 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind weiter wie bisher unter http://www.esteuer.de abrufbar. Insofern wird an dieser Stelle nur auf die Änderungen zur jeweiligen Vorversion hingewiesen. Anzuwe...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.3 Hauptbuch (Kontenfunktion)

Im Hauptbuch sollen über die Kontenfunktion die Vermögens- und Ertragslage abgebildet werden. I. d. R. ist in ein und demselben Kontenrahmen zu buchen. Gängige Kontenrahmen sind z. B. die Kontorahmen "SKR 03" und "SKR 04", die sog. "Standardkontenrahmen". Es kann sich aber auch jedes Unternehmen selbst einen eigenen, individuellen Kontenrahmen erstellen. Achtung Umsteigelisten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.3.1 Nach dem 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre

Rz. 22b § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG sieht ausdrücklich vor, dass der Stpfl. die Abzugsbeträge einschließlich der nach § 7g Abs. 2 bis 4 EStG hinzuzurechnenden oder rückgängig zu machenden Beträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung übermitteln muss. Die Datenübermittlung ist somit materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme des...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 3 Detaillierte Unterteilung der Ausleihungen an Gesellschafter für die E-Bilanz beim Buchen

Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen. Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gle...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Vermutung der Darstellung des tatsächlichen Bilds bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 87 In § 264 Abs. 2 Satz 5 HGB wird für den nach den Vorschriften für KleinstKapG aufgestellten Jahresabschluss die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermutet. Letztlich wird damit eine Beweislasterleichterung[1] ins Gesetz eingeführt, die für KleinstKapG zunächst immer für eine Erfüllung der Gen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Explizit gilt § 264 HGB zunächst nur für KapG; KapCoGes haben die Vorschrift aufgrund des Verweises von § 264a HGB anzuwenden. Als ergänzende Vorschrift bestehen enge Normenzusammenhänge zu den allgemeinen Aufstellungsvorschriften, wie insb. §§ 242ff. HGB. Rz. 9 Die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB wird in § 297 Abs. 2 Satz 2–4 HGB für den Konzernabschluss nachgebildet ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 29 Die Regelungen bauen auf den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf. Diese sehen vor, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Mit diesem muss sich der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung auseinandersetzen (§ 42 Abs. 2 GmbHG, § 111 Abs. 2 AktG). Neben diesen "internen" Informationsempfä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 (X)HTML und XBRL – Grundlagen

Rz. 32 In Konsequenz genereller Entwicklungen und Trends hin zu globalisiertem wirtschaftlichem Handeln und insb. getrieben durch die Entwicklungen der Kommunikations- und Informationstechnologie haben sich nicht nur die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung selbst, sondern auch jene an die Informationsübermittlung und -verarbeitung erheblich geändert. Während U...mehr