Fachbeiträge & Kommentare zu E-Bilanz

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 4 Formen der Gewinnermittlung

Eine bestimmte Form der Gewinnermittlung wird im Gemeinnützigkeitsrecht nicht vorgeschrieben. Auch das BGB schreibt nur vor, dass der Vorstand die Mitglieder über alle wesentlichen Angelegenheiten informieren muss, ohne dafür eine bestimmte Form vorzuschreiben. Nur im Bereich des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist bei Überschreiten der Freigrenze von 45...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung in der Buch... / 3 Digitale Kommunikation mit externen Partnern: Finanzamt, Banken, Steuerberater & Co

Ein großer Teil der Aufgaben in der Buchhaltung besteht in der Kommunikation mit externen Partnern. Diese erhalten Informationen aus der Buchhaltung, entweder, weil es dazu gesetzliche Regeln gibt (z. B. das Finanzamt), oder durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt (z. B. Kreditgeber). Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verlangen Informationen auf digitalem Wege. Dab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Pflicht zur elektronischen Steuererklärung

Rz. 54 § 87a Abs. 3 AO und die weiteren Bestimmungen der AO begründen auch jetzt noch keine Pflicht zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen. Die Pflicht, die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, ergibt sich jedoch aus verschiedenen Steuergesetzen, z. B. für die: ESt-Erklärung nach § 25 Abs. 4 EStG [1], wenn Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5.1 Vorlagepflicht

Rz. 30 Nach § 97 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage von Urkunden verlangen, soweit dies zum Beweis eines steuerlich relevanten Sachverhalts erforderlich ist. § 150 Abs. 4 S. 1 AO normiert für den Beteiligten eine solche Vorlagepflicht für Unterlagen, d. h. schriftliche Beweismittel[1], bereits bei Abgabe der Steuererklärung.[2] Rz. 31 Die Unterlagen sind nicht notwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bodenschatz im Abschluss na... / 3.8 Bodenschatz im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 120 Die elektronische Übermittlung der E-Bilanz (Bilanz und GuV) ist für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Anwendungsleitfaden festgelegt, dass Bilanzen in Papierform für 2012 nicht beanstandet wurden. Jahresabschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2013 müssen jedoch zwingend auf elektronischem Weg an ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entwicklung und Potenziale der E-Bilanz

Rn. 63 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Anbetracht des definierten Mindestumfangs befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen, wie z. B. die Änderung der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen (vgl. Koch/Nagel, NWB 2010, S. 1340 (1344)) und die Notwendigke...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Kap 9 E-Bilanz

A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Folgen der E-Bilanz

I. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Finanzverwaltung eröffnet die elektronische Übermittlung der E-Bilanz neue Möglichkeiten im Hinblick auf das Risikomanagement (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 60). Die Wirtschaft sowie deren Berater befürchteten hingegen aus dem definierten Mindestumfang einen erheblichen Anpassungsbedarf für das...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Definition des Begriffs "Taxonomie"

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Übermittlung nach § 5b EStG erfolgt nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz". Diese Standardisierung der Inhalte der Bilanz und GuV bildet die Voraussetzung für deren automatisierte Weiterverarbeitung. Da die Standardisierung mittels der Taxonomie erfolgt, erlangt dieser Begriff i. R.d. E-Bilanz eine wesentliche Bedeutung. Eine Taxonomie...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 66 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Arnold (2011), Technische Umsetzung des Datenschemas und der Datenübermittlung durch die Finanzverwaltung, in: Althoff et al. (Hrsg.), Die neue E-Bilanz, Freiburg, S. 50–73. BAnz Verlag (2021), Arbeitshilfe für die Einreichung von Jahresabschlüssen/Finanzberichten im XBRL-Format, URL: https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc//D008.pdf?doc...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Finanzverwaltung eröffnet die elektronische Übermittlung der E-Bilanz neue Möglichkeiten im Hinblick auf das Risikomanagement (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 60). Die Wirtschaft sowie deren Berater befürchteten hingegen aus dem definierten Mindestumfang einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen sowie eine Erweiterung...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung i. S. d. § 5b Abs. 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlungspflicht gemäß § 5b Abs. 1 EStG erstreckt sich auf den Inhalt der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung. Das dazugehörige Datenschema ist – in Abhängigkeit vom WJ – der jeweils gültigen Taxonomie zu entnehmen (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 9); zu den Ta...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. ERiC

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 "ELSTER" ist ein gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des BayLfSt, wobei ELSTER die größte und bekannteste E-Government-Anwendung Deutschlands ist. Dem Steuerpflichtigen steht damit eine moderne, barrierefreie Plattform zur Übermittlung von Steuererklärungen, elektronischen Ant...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vor Verabschiedung des BilMoG war eine eigenständige StB im deutschen Steuerrecht nahezu unbekannt. Neben der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG (a. F.) galt die umgekehrte Maßgeblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG (a. F.). Letztere hatte zur Folge, dass steuerliche...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf die Handelsbilanz

Rn. 57 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus dem Wortlaut des § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ergibt sich, dass der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln ist. Hier­aus folgt, dass die Taxonomie auch für die HB Gültigkeit besitzt und diese im Aufbau, insbesondere hinsichtlich der Gliederungstiefe, den steuerlichen Vorschriften e...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Auffangpositionen

Rn. 52 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein hoher Grad an Standardisierung bildet die Voraussetzung zur Durchführung von automatisierten Prüfungen. Dies führt jedoch z. T. zu erheblichen Eingriffen in das Buchungsverhalten. Diesen Umstand sollen die in der Taxonomie eingefügten Auffangpositionen, welche durch die Formulierung "nicht zuordenbar" und teilweise auch "ohne Zuordnung" e...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 5b Abs. 1 EStG ist ausschließlich die Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Finanzverwaltung schreibt jedoch über die Anforderungen des § 5b EStG hinaus die elektronische Übermittlung folgender Berichtsbestandteile verpflichtend vor (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bei den als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" gekennzeichneten Positionen ist von Seiten der Finanzverwaltung zusätzlich zur Übermittlung der jeweiligen Position als Mussfeld die Übermittlung eines Auszugs aus der Summen- und Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format erwünscht (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mussfelder

Rn. 48 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Mindestumfang gemäß § 5b EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird durch sog. Mussfelder definiert, die sowohl im GCD-Modul als auch im JA-Modul der Taxonomie enthalten sind. Diese sind unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des UN stets verbindlich als Mindestumfang des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes zu übermit...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kritische Würdigung

Rn. 59 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuertaxonomie geht zum einen weit über die Vorschriften der §§ 266 und 275 hinaus. Zum anderen schafft sie faktisch eine "umgekehrte Maßgeblichkeit" (vgl. Herzig, DStR 2010, S. 1900 (1907); Hoffmann, DB 2010, Heft 38, M 1; ebenso Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (2010), Anlage S. 15f.). Gleichwohl entspricht die "umgekehrte Maßg...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. XBRL als Übermittlungsstandard

Rn. 17 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Finanzverwaltung legte sich bereits sehr früh auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsstandard fest (vgl. BMF, Schreiben vom 19.01.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, BStBl. I 2010, S. 47 (Rn. 2)) und wandte sich gleichzeitig explizit gegen eine ebenfalls denkbare Vordrucklösung, die letztlich jedoch nicht mit dem Steuer...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung des Mindestumfangs

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das BMF wurde gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanzen und GuV zu bestimmen. Mit der Veröffentlichung der Taxonomie 5.0 (vgl. zur Definition des Begriffs HdR-E, Kap. 9, Rn. 21ff.) am 14.09.2011 machte das BMF von dieser ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Datenschutz

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aufgrund der Sensibilität der zu übermittelnden Daten ist das Thema "Datensicherheit" von großer Bedeutung. Nach § 87a Abs. 6 Satz 1 AO ist bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden, soweit nichts anderes bestimmt ist, ein sicheres Verfahren anzuwenden, das den Datenübermittler authentifizi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5 E-Bilanz

5.1 Überblick und Relevanz für Einzelunternehmen Rz. 34 Mit der Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde mit § 5b EStG die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für den Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung sowie eine einheitliche Form der medienbruchfreien Übermittlung von Steuererklärungen und weite...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.1 Überblick und Relevanz für Einzelunternehmen

Rz. 34 Mit der Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde mit § 5b EStG die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für den Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung sowie eine einheitliche Form der medienbruchfreien Übermittlung von Steuererklärungen und weiteren steuererheblichen Unterlagen geschaffen.[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.1 Übermittlungsformat

Rz. 37 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Stand...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.2 Zeitliche Anwendung

Rz. 35 Die zeitliche Anwendung dieser Vorschrift erstreckt sich grundsätzlich auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4 Taxonomie

5.4.1 Übermittlungsformat Rz. 37 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.6 Zusätzlich einzureichende Unterlagen

Rz. 44 Gemäß § 60 Abs. 3 EStDV können der Steuererklärung beizufügende Unterlagen in den entsprechenden Berichtsteilen der Taxonomie durch Datenfernübertragung übermittelt werden.[1] Hierbei handelt es sich ggf. um den Anhang, den Lagebericht, einen Prüfungsbericht oder bei Anwendung der Gewinnermittlung nach § 5a EStG um das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EStG. Da d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.8 Folgen fehlender Datenübermittlung

Rz. 46 Abgesehen von den Fällen, in denen die Finanzverwaltung eine für den Steuerpflichtigen positive Härtefallentscheidung getroffen hat (s. Rz. 45), kann die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. der Überleitungsrechnung durch Androhung und ggf. Festsetzung eines Zwangsgeldes (§§ 328 ff. AO) dur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.3 Gegenstand der elektronischen Übermittlung

Rz. 36 Zu übermitteln ist in erster Linie die periodische Bilanz (nebst Gewinn- und Verlustrechnung). Aber auch eine anlässlich einer Betriebsveräußerung, einer Betriebsaufgabe, der Änderung der Gewinnermittlungsart oder eine in Umwandlungsfällen aufzustellende Bilanz ist durch Datenfernübertragung zu übermitteln; ebenso zu übermitteln sind Zwischenbilanzen, die auf den Zeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.7 Härtefallregelung

Rz. 45 Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde auf Antrag auf eine elektronische Übermittlung verzichten (§ 5b Abs. 2 Satz 1 EStG). Da dabei § 150 Abs. 8 AO entsprechend gilt (§ 5b Abs. 2 Satz 2 EStG), ist einem solchen Antrag zu entsprechen, wenn eine elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist (§ 150 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.2 Technische Ausgestaltung

Rz. 40 Die aktuelle für steuerliche Zwecke angepasste Taxonomie basiert auf der HGB-Taxonomie 4.1 vom 8.2.2011 und umfasst ein Stammdaten-Modul (sog. GCD-Modul) und ein Jahresabschluss-Modul (sog. GAAP-Modul).[1] Das GCD-Modul umfasst insbesondere allgemeine Informationen zum Bericht und zum Unternehmen. Das GAAP-Modul umfasst insbesondere die Daten der Bilanz und der Gewinn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.5 Mindestumfang (§ 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG)

Rz. 43 Der in Rz. 34 angesprochene Mindestumfang der zu übermittelnden Daten lässt sich mittels des Filters "fiscalRequirement" aus dem GAAP-Modul extrahieren. Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Einzelunternehmen verwendet (Filter "fiscalRequirement"= Mussfeld; Filter "legalformEU"=true), werden nur die von Einzelunternehmen grundsätzlich zwingend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.5 ATLAS

Tz. 16 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der im Zollrecht stets wiederkehrende Begriff ATLAS – eine Abkürzung für das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem – bezeichnet das von der deutschen Zollverwaltung verwendete elektronische IT-Verfahren zur Abwicklung und Bearbeitung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und zur Kommunikation mit dem zollrechtlich Beteilig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 9 E-Bilanz

9.1 Erstmalige Übermittlung Rz. 143 Erstmals für das nach dem 31.12.2011 beginnende Wirtschaftsjahr ist der Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen gilt § 5 b EStG. Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 9.2 Form der Übermittlung

Rz. 144 Aus elektronischen Buchführungssystemen sollen die Daten voll automatisiert in die Positionen des durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermittelnden Datensatzes, die sog. E-Bilanz, übernommen werden. So soll mit dem Verfahren eine vollelektronische Kette von der Buchführung bis zur Verarbeitung im Finanzamt gewährleistet werden.[1] Nach dem Gesetzgeber ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 9.1 Erstmalige Übermittlung

Rz. 143 Erstmals für das nach dem 31.12.2011 beginnende Wirtschaftsjahr ist der Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen gilt § 5 b EStG. Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5 a EStG ermittelt, so ist ge...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Folgen des Auseinanderfallens von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 321 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Zwingende ebenso wie bedingte Divergenzen zwischen HB und StB haben insbesondere mit dem BilMoG in ihrer Anzahl ganz erheblich zugenommen (vgl. mit a. A. Schanz/Schanz (2009), S. 17, die eine Annäherung von HB und StB konstatieren). Mit besonderer Deutlichkeit sichtbar wird dies i. R.d. Erstellung der standardisierten steuerlichen E-Bilanz i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Würdigung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rn. 371 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Zweckmäßigkeit des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wird vermehrt in Zweifel gezogen. Die Kritik berührt weniger den ursprünglich im Vordergrund gestandenen Aspekt einer Vereinfachung der steuerrechtlichen Gewinnermittlung durch die Anbindung an die HB oder das damit zugleich angestrebte vergleichsweise höhere Maß an Rechtssicherheit. Zentrale...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechnungsabgrenzung unwesentlicher Beträge

Rn. 204 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Wesentlichkeitsgrundsatz als nicht-kodifizierter GoB (vgl. z. B. Scheffler, in: FS Baetge (2007), S. 505 (519)) gestattet es grds., unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis zu vernachlässigen, zu verkürzen oder zu verdichten, soweit zeit- und kostenintensive Arbeiten unverhältnismäßig wären, da die resultierend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5 E-Bilanz

5.1 Überblick und Relevanz für Kommanditgesellschaften Rz. 15 Mit der Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde mit § 5 b EStG die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für den Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung sowie eine einheitliche Form der medienbruchfreien Übermittlung von Steuererklärungen un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5.1 Überblick und Relevanz für Kommanditgesellschaften

Rz. 15 Mit der Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde mit § 5 b EStG die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für den Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung sowie eine einheitliche Form der medienbruchfreien Übermittlung von Steuererklärungen und weiteren steuererheblichen Unterlagen geschaffen.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5.4.1 Übermittlungsformat

Rz. 18 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Stand...mehr