Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

5. Auffangpositionen

Prof. Dr. Lutz Richter, Dr. Magdalena Kruczynski
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 52

Stand: EL 38 – ET: 01/2023

Ein hoher Grad an Standardisierung bildet die Voraussetzung zur Durchführung von automatisierten Prüfungen. Dies führt jedoch z. T. zu erheblichen Eingriffen in das Buchungsverhalten. Diesen Umstand sollen die in der Taxonomie eingefügten Auffangpositionen, welche durch die Formulierung "nicht zuordenbar" und teilweise auch "ohne Zuordnung" erkennbar sind, verhindern und einen technischen sowie organisatorischen Einstieg in die elektronische Übermittlungspflicht nach § 5b EStG erleichtern (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855ff. (Rn. 19)). Beispielhaft können die Positionen "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks, nicht zuordenbar" (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 50), "Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen" sowie die für ausländische Betriebstätten geschaffenen Auffangpositionen (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 16) genannt werden (vgl. zu den Kategorien von Auffangpositionen Schäperclaus/Kruczynski, DB 2013, S. 2573 (2575f.)).

Die Nutzung von Auffangpositionen ist zulässig, sofern die durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht ableitbar ist (vgl. BayLfSt/Finanzverwaltung NRW (2022), S. 12; zum Begriff der Ableitbarkeit HdR-E, Kap. 9, Rn. 48). In diesem Fall dürfen die Konten der Auffangposition zugeordnet und das Mussfeld mit dem NIL-Wert übermittelt werden. Eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung einer Position darf jedoch durch die Nutzung der Auffangpositionen nicht umgangen werden, da die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen uneingeschränkt auch für die E-Bilanz gelten (vgl. BMF, Schreiben vom 19.01.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, BStBl. I 2010, S. 47 (Rn. 2)). Sofern die entsprechenden Werte vorhanden sind, besteht insofern zw...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Geurts, EStG § 19a Sondervorschrift für Einkün ... / 1.3 Überarbeitung § 19a EStG zum Vz 2024
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 11 Bemessungsgrundlage ... / 5.1.7 Nicht in den Zollwert einbezogene Bestandteile (Art. 72 UZK)
    1
  • Ansparrücklage setzt bei Herstellungskosten im Zusammenhang mit Gebäuden die Abgabe eines Bauantrages voraus
    0
  • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2008 [bis 31.12.2013] / 2.
    0
  • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2014 / 5. Widerruf
    0
  • Außenstände: Wie man als Unternehmer an sein Geld kommt / 3.2.3 Auflistung der überfälligen Debitorenposten
    0
  • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
    0
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
    0
  • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Bild: Haufe Shop

Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren