Fachbeiträge & Kommentare zu E-Bilanz

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.3 Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 v. 5.12.2024), das nach dem Ende der Koalition gleichwohl umgesetzt wurde, beinhaltet eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen aus diversen Bereichen des Steuerrechts. Insbesondere reagiert der Gesetzgeber mit diesem Gesetz auf Anpassungen an das EU-Recht sowie Rechtsprechung der Bundesgerichte. Die verschiedenen Einzelmaßna...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 4 Verhältnis zu anderen Bestimmungen des EStG

Von besonderer Komplexität ist das Verhältnis von § 5a EStG und § 15a EStG. Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a der nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dies führt dazu, dass bei Anwendung des § 5a EStG eine Gewinnermittlung nach den allgemeinen Bestimmungen zu erfolgen hat und insbesondere auch die steuerlichen Kapitalk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.4 Erweiterter Datensatz der E-Bilanz (§ 5b Abs. 1 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Mit einer Ergänzung soll die Lücke bei der bislang unvollständigen elektronischen Übermittlungspflicht geschlossen werden, die nun auch die Kontennachweise und das Anlagenverzeichnis betrifft. Die Übermittlungsverpflichtung für den Anlagenspiegel, die sich bislang zum Teil aus handelsrechtlichen Regelungen ergibt, wird jetzt ausdrücklich in § 5b Abs. 1 EStG geregelt. Der Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 2.1 Gesamthandsbilanz

Für den Ausweis des Eigenkapitals bei Personengesellschaften ist vor allem die Rechtsform der Gesellschaft sowie der Umfang der Haftung der einzelnen Gesellschafter maßgeblich. Haften alle Gesellschafter in vollem Umfang, wie dies bei einer GbR und OHG der Fall ist, wird das Eigenkapital als variables Kapitalkonto – getrennt für jeden Gesellschafter – geführt.[1] Eine Aufglie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 [Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88]

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
E-Bilanz: Erweiterte Übermittlungspflichten

Zusammenfassung Mit einer Ergänzung soll die Lücke bei der bislang unvollständigen elektronischen Übermittlungspflicht geschlossen werden, die nun auch die Kontennachweise und das Anlagenverzeichnis betrifft. Das ändert sich Die Übermittlungsverpflichtung für den Anlagenspiegel, die sich bislang zum Teil aus handelsrechtlichen Regelungen ergibt, wird jetzt ausdrücklich geregelt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
E-Bilanz: Erweiterte Übermi... / Zusammenfassung

Mit einer Ergänzung soll die Lücke bei der bislang unvollständigen elektronischen Übermittlungspflicht geschlossen werden, die nun auch die Kontennachweise und das Anlagenverzeichnis betrifft.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
E-Bilanz: Erweiterte Übermi... / Inkrafttreten

Die Übermittlungspflicht der Kontennachweise gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Die weiteren neuen Übermittlungspflichten finden erst für Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 31.12.2027 beginnen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
E-Bilanz: Erweiterte Übermi... / Das ändert sich

Die Übermittlungsverpflichtung für den Anlagenspiegel, die sich bislang zum Teil aus handelsrechtlichen Regelungen ergibt, wird jetzt ausdrücklich geregelt. Der Übermittlungsumfang gilt auch für eine Steuerbilanz. Jede für steuerliche Zwecke zu erstellende Bilanz ist ebenfalls von der Übermittlungspflicht umfasst. Das gilt auch für Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht und die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.1.2.4 Elektronische Buchführung

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Buchführung in elektronischer Form ("auf Datenträger") ist nach Abs. 4 Satz 1 als zulässig anerkannt, sofern sie den GoB entspricht.[1] Für die steuerliche GuV besteht gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG unter den dort genannten Voraussetzungen sogar eine Pflicht zur elektronischen Einreichung (E-Bilanz).[2] Zu berücksichtigen ist, dass die elek...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2 Steuerrecht (E-Bilanz)

6.2.1 Taxonomie[1] Rz. 199 Für steuerliche Zwecke werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als "E-Bilanz" an die Finanzverwaltung übermittelt (§ 5b EStG). Das Gliederungsschema hierfür wird durch die sog. Taxonomie vorgegeben. 6.2.2 Beteiligungen Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.8 vom 1.4.2024 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werd...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.1 Taxonomie

Rz. 199 Für steuerliche Zwecke werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als "E-Bilanz" an die Finanzverwaltung übermittelt (§ 5b EStG). Das Gliederungsschema hierfür wird durch die sog. Taxonomie vorgegeben.mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.4 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 209 In der Taxonomie werden Wertpapiere des Anlagevermögens in Zeile 261 ff. behandelt. Zum Posten "Wertpapiere des Anlagevermögens" rechnen auch die Beteiligungen[1] und die Anteile an verbundenen Unternehmen.[2] Erfüllen Wertpapiere des Anlagevermögens die Voraussetzungen als Beteiligungen oder Anteile an verbundenen Unternehmen, werden sie als solche behandelt. Unter ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.5 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 214 Zur Abgrenzung von den Wertpapieren des Anlagevermögens s. Rz. 12 ff. In der Taxonomie ist in Zeile 515 ein Summenmussfeld hierfür vorgegeben. Es sind daher die Ausführungen in Rz. 200 zu beachten. Rz. 215 Unterpositionen sind: Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen), Zeile 517, Sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens, Zeile 525. Für beide ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.2 Beteiligungen

Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.8 vom 1.4.2024 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werden die Beteiligungen in den Zeilen 219 ff. behandelt. Nach Zeile 219 ist für die Beteiligungen ein Summenmussfeld vorgegeben. Der Wert dieses Feldes ergibt sich als Summe aus den Unterpositionen. Es müssen alle Unterpositionen ausgefüllt werden, für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.3 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 205 Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden in der Taxonomie in den Zeilen 165 ff. behandelt. Es handelt sich zunächst um Anteile, also Anteilsrechte, die wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen zum Gegenstand haben. Es ist unerheblich, ob eine Verbriefung in Wertpapieren besteht (§ 271 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Anteile bestehen an verbundenen Unternehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.3.1 Nach dem 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre

Rz. 22b § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG sieht ausdrücklich vor, dass der Stpfl. die Abzugsbeträge einschließlich der nach § 7g Abs. 2 bis 4 EStG hinzuzurechnenden oder rückgängig zu machenden Beträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung übermitteln muss. Die Datenübermittlung ist somit materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme des...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Zinsen für Gesellschafterda... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Durch die E-Bilanz müssen die Aufwendungen näher spezifiziert werden. Es sind neue Konten in den Kontenrahmen eingefügt worden. So ist auch das Konto "Zinsen für Gesells...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag ab... / 7.3 Geltendmachung gegenüber dem Finanzamt

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Unternehmer seinem Finanzamt die Daten zum Abzug der Investitionsabzugsbeträge elektronisch nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz übermittelt. Dies gilt auch für die spätere Auflösung (= gewinnerhöhende Hinzurechnung) und für eine Rückgängigmachung oder Rückabwicklung des Investitionsabzugsbetrags. Die Datenübermittlung er...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.3.2 Was passiert, wenn die private Nutzung mehr als 10 % beträgt

Das begünstigte Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Jahres, das auf das Investitionsjahr folgt, im Betriebsvermögen bleiben und darf in diesem Zeitraum insgesamt zu nicht mehr als 10 % privat genutzt werden. D. h., die private Nutzung darf insgesamt nicht mehr als 10 % betragen. Wichtig ist also auch das Folgejahr! Wird die 10-%-Grenze insgesamt überschritten, wird alles rü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 5 Besonderheiten der Kapitalflussrechnung bei der standardisierten elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (E-Bilanz)

Rz. 122 Nur kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften,[1] die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern, die mit der Bilanz, GuV und dem Anhang eine Einheit bilden. Die Kapitalflussrechnung ist demnach für die meisten Untern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 5.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung in der E-Bilanz-Datenübermittlung

Rz. 63 Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008[1] wurde mit § 5b EStG die sog. E-Bilanz in Deutschland eingeführt. Hierauf aufbauend wurde entsprechend der Ermächtigung des § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG am 28.9.2011 vom BMF das Anwendungsschreiben[2] zur Steuertaxonomie veröffentlicht und seither etwa jährlich aktualisiert. Diese Normen stellen die Eckpunkte der ab 20...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 4 Grund und Boden im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 208 Nach § 5b Abs. 1 EStG ist der Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datenschutz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- und größenunabhängig für alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG und § 5a EStG ermitteln. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 3.4 Besonderheiten bei der E-Bilanz

§ 5b EStG normiert die Verpflichtung, den Jahresabschluss nebst weiteren Unterlagen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Nachdem bereits zuvor einige Entwürfe von Schreiben zur Anwendung des § 5b EStG vorgelegt und diskutiert worden sind, hat das Bundesministerium der Finanzen am 28.9.2011 die finale Fassung des Einführungsschreibens veröffentlicht.[2] D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 5 Datensatz zur Eigenkapitalveränderungsrechnung bei der standardisierten elektronischen Übermittlung (E-Bilanz)

5.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung in der E-Bilanz-Datenübermittlung Rz. 63 Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008[1] wurde mit § 5b EStG die sog. E-Bilanz in Deutschland eingeführt. Hierauf aufbauend wurde entsprechend der Ermächtigung des § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG am 28.9.2011 vom BMF das Anwendungsschreiben[2] zur Steuertaxonomie veröffentlicht und seither et...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 5.2 Möglicher Verzicht auf Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 68 Obwohl einige Felder des im Rahmen der E-Bilanz sog. Eigenkapitalspiegels grundsätzlich als Mussfelder ausgestaltet sind, kann auf eine elektronische Einreichung der Eigenkapitalveränderungsrechnung als Bestandteil der Steuererklärung verzichtet werden.[1] Dies ergibt sich aus der Anlage zu Rz. 11 zum BMF-Schreiben vom 28.9.2011.[2] Rz. 69 Die Kapitalkontenentwicklung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 5.3 Kritische Würdigung

Rz. 70 Aufgrund der im Ergebnis freiwilligen Angaben und des insbesondere auf Konzerne abgestellten Datensatzes wird der die E-Bilanz ergänzende, dort sog. Eigenkapitalspiegel keine überragende Bedeutung in der Praxis der steuerlichen Rechnungslegung erlangen. Offen bleibt auch, welchen Mehrwert für die Besteuerung der Unternehmen solche zusätzlichen Angaben im Rahmen ihrer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.2.3 Besonderheiten bei sog. Kleinstgesellschaften

Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)[1] wurde eine vierte Größenklasse für die handelsrechtliche Rechnungslegung geschaffen. Diese Kleinstgesellschaften können Vereinfachungen in Anspruch nehmen, die die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Regelungen gelten dabei auch für Personengesellschaften ohne e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.4 Felder für die Erträge der Taxonomie für die E-Bilanz

3.4.1 Bedeutung Wie sich aus der Tabelle ergibt, sind für die einzelnen Posten verschiedene Felder vorgesehen. Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang Werte für den einzelnen Posten auszufüllen und zu übermitteln sind. 3.4.2 Mussfelder Mussfelder sind zwingend mit Werten zu befüllen. Von der Finanzverwaltung wird elektronisch geprüft, ob alle Mussfelder in den übermittelten Dat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.4.1 Bedeutung

Wie sich aus der Tabelle ergibt, sind für die einzelnen Posten verschiedene Felder vorgesehen. Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang Werte für den einzelnen Posten auszufüllen und zu übermitteln sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.4.2 Mussfelder

Mussfelder sind zwingend mit Werten zu befüllen. Von der Finanzverwaltung wird elektronisch geprüft, ob alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Wird eine Position für ein Mussfeld in der Buchführung des Unternehmens nicht geführt und ist sie aus ihr auch nicht ableitbar, ist hierfür ein Leervermerk zu setzen und an die Finanzverwaltung zu übermitteln...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.4.4 Rechnerisch notwendige Positionen

Die Summe der Werte der Positionen, die sich auf gleicher Ebene befinden, muss den Wert der gemeinsamen Oberposition ergeben. Positionen, die auf gleicher Ebene wie rechnerisch verknüpfte Mussfelder stehen, werden als "rechnerisch notwendig, soweit vorhanden" bezeichnet. Diese Positionen sind zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese Übermittlung die Summe der Posi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.1 Datenfernübertragung an das Finanzamt

Unternehmen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, haben den Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln[1] – die sog. E-Bilanz. Hierfür ist ein "Taxonomie" genanntes Übermittlungsformat zugrunde zu legen.[2] In der Regel wird der Zusammenhang zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.4.3 Summenmussfelder

Summenmussfelder sind Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Werden rechnerisch mit einer Oberposition verknüpfte Positionen übermittelt, ist auch die zugehörige Oberposition mit zu übermitteln.[1] Im Übrigen sind die für Mussfelder geltenden Anforderungen für Summenmussfelder zu befolgen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
E-Bilanz

Zusammenfassung Begriff Die E-Bilanz ist die elektronische Darstellungsform des Jahresabschlusses. Sie ist von den Finanzbehörden definiert und wird aus der Buchhaltung des steuerpflichtigen Unternehmens gefüllt. Zu den Informationen, die mit der E-Bilanz übermittelt werden, gehören Stammdaten zum steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
E-Bilanz / 3 E-Bilanz operativ: Schritt für Schritt

Die komplexe Taxonomie wird in der operativen Arbeit einfacher umgesetzt als es zunächst erscheint. Dazu bieten die IT-Systeme im Finanzbereich eigene Module mit einer automatischen Erstellung der E-Bilanz an. Externe Steuerberater können diese Aufgabe über DATEV oder andere Systeme abwickeln. Operativ wird die E-Bilanz in 4 Schritten abgearbeitet. Schritt 1: Analyse des Buch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
E-Bilanz / 1 Abgabe der E-Bilanz

Jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende muss einmal jährlich seinen Jahresabschluss an das Finanzamt schicken, damit dieses die zu zahlenden Ertragsteuern festsetzen kann. Das geschieht in Deutschland auf elektronischem Weg mit der E-Bilanz. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden gemeinsam mit Stammdaten zum Unternehmen digital an die Finanzbehörden übert...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
E-Bilanz / 4 Nutzen der E-Bilanz

Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinen Erläuterungen zur E-Bilanz darauf hin, dass es sich dabei um einen weiteren Schritt zur digitalen öffentlichen Verwaltung handelt. Der Steuerpflichtige profitiere von dem digitalen Weg in das Finanzamt. Die entstehenden Kosten für die Software und die zusätzliche Arbeit werden nicht berücksichtigt. Der Nutzen der E-Bilanz li...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
E-Bilanz / 2 Organisation der E-Bilanz: Taxonomie

Die E-Bilanz ist im Grunde ein Datensatz, dessen definierte Felder nach einer festen Vorschrift mit Inhalten zu füllen sind. Die Vorschrift ist eine Taxonomie. Als Standard wird XBRL (eXtensible Business Reporting Language) verwendet. Das ist eine (Programmier-)Sprache zur Erstellung elektronischer Dokumente im Finanzbereich. Nicht die Sprache wird vom Finanzamt entwickelt, n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
E-Bilanz / Zusammenfassung

Begriff Die E-Bilanz ist die elektronische Darstellungsform des Jahresabschlusses. Sie ist von den Finanzbehörden definiert und wird aus der Buchhaltung des steuerpflichtigen Unternehmens gefüllt. Zu den Informationen, die mit der E-Bilanz übermittelt werden, gehören Stammdaten zum steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und Kontoauszüge ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können grundsätzlich Bezieher sämtlicher Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) sein. Regelmäßig besteht für Verbände/Vereine keine Pflicht zur Führung von Büchern nach handels...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Umfang der Steuerpflicht

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Den Umfang der Steuerpflicht bestimmt § 1 Abs. 2 KStG (Anhang 3). Nach dieser Vorschrift erstreckt sich die unbeschränkte Steuerpflicht auf sämtliche Einkünfte. Welche Einkünfte der Besteuerung unterliegen, regelt § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10). Von den dort genannten Einkunftsarten können für die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Schrifttum: Bitz, Aktuelle Entwicklungen bei der GmbH & Still, GmbHR 1997, 769; Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Auflage 2020; Bodden, Die atypisch stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht, KÖSDI 2019, 21282; Bodden, Die atypische Unterbeteiligung als Mitunternehmerschaft, KÖSDI 2020, 21942; Bolk, Festschrift für Wolfram Reiss, 2008, Einkünfte des an einer GmbH s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Stornobuchungen / 3 Die Jahresverkehrszahlen werden nicht beeinflusst

Die Generalumkehr ist eine Methode der Stornierung, mit der fehlerhafte Buchungen in der doppelten Buchführung korrigiert werden. Das Storno wird durch das erneute Erfassen des Buchungssatzes mit umgekehrten Vorzeichen durchgeführt. Anschließend wird die Buchung erneut mit den richtigen Daten erfasst. Obwohl es oft möglich ist, das gleiche Ergebnis mit einer Nach- oder Umbuch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / IV. Lagebericht

Außerdem haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft einen Lagebericht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und Kleinstkapitalgesellschaften i.S.d. § 267a Abs. 1 HGB brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 S. 4 und 5 HGB). Grundsätzlich sind im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / 3. Tätigkeitsvergütung eines Mitunternehmers

Ein Vertrag zwischen einer Personengesellschaft und einem Gesellschafter ist wie ein Vertrag zwischen einer Personengesellschaft und einem Dritten zu behandeln. Mithin ist ein Vertrag zwischen einer Personengesellschaft und einem Gesellschafter über eine Tätigkeit in Forschung und Entwicklung möglich. Die Vergütung führt bei der Personengesellschaft im Jahresabschluss zu Per...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / 1. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Zusammensetzung: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung setzen sich meist aus Personalaufwand und anderen Aufwendungen zusammen. Der Personalaufwand umfasst Löhne und Gehälter einschließlich der Beiträge in die Sozialversicherung für das in Forschung und Entwicklung eingesetzte Personal. Daneben fallen auch andere Aufwendungen – z.B. für Material, Ausrüstung, Dienstleist...mehr