Fachbeiträge & Kommentare zu E-Bilanz

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2 Kerntaxonomie der GuV-Rechnung

Rz. 220 Die Kerntaxonomie beinhaltet alle Positionen für alle Rechtsformen, wobei im Einzelfall nur die Positionen auszufüllen sind, zu denen auch tatsächlich Geschäftsvorfälle vorliegen (bzw. bei bestimmten Rechtsformen vorliegen können). Für folgende Branchen bestehen gesonderte Branchentaxonomien, die im Folgenden jedoch nicht weiter behandelt werden: Kreditinstitute, Vers...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 217 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ist neben der Bilanz auch der Inhalt der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die GuV-Rechnung steht in den beiden Varianten Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren zur Übermittlung zur Verfügung.[1] Darüber hinaus ist auch die Ergebnisverwendungsrechnung nach amtlich vorgeschriebe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 214 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- und größenklassenunabhängig für alle Steuerpflichti...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.3 Besonderheiten der Kerntaxonomie für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 255 Kleinstkapitalgesellschaften, welche handelsrechtlich die Erleichterung des § 275 Abs. 5 HGB in Anspruch nehmen, dürfen die Kerntaxonomie 6.7 für Micros verwenden (vgl. Rz. 221). Die nachstehende Tabelle zeigt die Umsetzung der handelsrechtlichen GuV-Abschlusspositionen in die für Kleinstkapitalgesellschaften anwendbare spezielle Kerntaxonomie:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.1.2 Besondere Posten des Umsatzkostenverfahrens

Rz. 236 Sofern der Steuerpflichtige zur Aufstellung der GuV-Rechnung handelsrechtlich das Umsatzkostenverfahren anwendet, kann er – vorausgesetzt seine Finanzbuchhaltung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgebaut (dies dürfte der Regelfall sein) – für die Übermittlung der E-Bilanz entscheiden, ob er anstelle der Berichtspositionen des Umsatzkostenverfahrens diejenigen des ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 214 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.1 Positionen des Betriebsergebnisses

5.2.1.1 Gesamtkostenverfahren Rz. 221c Der erste Unterabschnitt enthält einige (Zwischen-)Ergebnisgrößen, die teilweise sowohl von den das Gesamtkosten- als auch das Umsatzkostenverfahren anwendenden Unternehmen zu beachten sind. Zu den zwingend zu befüllenden Ergebnispositionen in diesem (Unter-)Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 1662–1673) zählen:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Die Bedeutung der GuV-Rechnung für die Besteuerung

Rz. 15 Da es für die Gewinnbesteuerung mehr auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage "Gewinn", weniger auf den Nachweis der einzelnen Erfolgsbestandteile ankommt, steht die Bilanz im Mittelpunkt der Gewinnermittlung. Dennoch besteht auch ein steuerliches Interesse an den in der GuV-Rechnung nachgewiesenen Erfolgskomponenten, weil: nur beim Vorliegen einer GuV-Rechnung ein U...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.3 Kerntaxonomie zur Ermittlung des Bilanzgewinns/-verlustes

Rz. 259 Im Rahmen der Ergebnisverwendungsrechnung der Taxonomie (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3382–3498) steht insbesondere die Ermittlung des Bilanzgewinns/-verlusts im Mittelpunkt.[1] Der Bilanzgewinn/-verlust (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3384–3386) leitet sich aus folgenden Mussfeldern ab:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederungsschemata für die GuV-Rechnung

Rz. 28 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die GoB zu beachten sind, ergibt sich bereits eine gewisse Mindestglieder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Gewinnanteil des Gesellschafters

Rn. 61 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die gewerblichen Einkünfte des Mitunternehmers gemäß § 2 Abs 2 Nr 1 EStG iVm § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG insgesamt, sein Anteil am "Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft" (BFH BStBl II 2008, 174 zu 3. der Begründung mwN; BFH BStBl II 1996, 219 zu C.II.2.a.; BFH BStBl II 1993, 706, 709 Spalte (1); GrS BFH BStBl II 1993, 616, 622 Spalte (1); GrS ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs 1 S 1 EStG erfüllt, ist (1.) die Besteuerungsgrundlage "Gewinn" – auch negativ als "Verlust" zu verstehen – durch BV-Vergleich zu ermitteln. Dies entspricht mit anderem Wortlaut der Vorgabe des § 242 HGB. § 5 Abs 1 EStG hält keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode bereit, sondern verweist auf den BV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37. Deren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehlers/Busse, Die steuerliche Vermögenszuordnung bei der atypisch stillen Gesellschaft, DB 1989, 448; Walter, Verlustnutzung beim atypisch stillen Gesellschafter trotz ausstehender Einlage, GmbHR 1997, 823; Lindwurm, Gewinnverteilung und Gewinnfeststellung bei der Kumulation von stillen Gesellschaften, DStR 2000, 53; Zacharias ua, Die atypisch stille Gesellschaft, 2. Aufl 2000;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Stichtagsprinzip/Wertaufhellung

Rn. 402 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach dem Stichtagsprinzip sind für die Bilanzierung die Verhältnisse zum Bilanzstichtag entscheidend (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB). Dies gilt für den Ansatz ebenso wie für die Bewertung (BFH v 17.11.1987, VIII R 348/82, BStBl II 1988, 430; BFH v 26.04.1989, I R 147/84, BStBl II 1991, 213; BFH v 27.11.1997, IV R 95/96, BStBl II 1998, 375). Das Stic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Richtigkeitsvermutung der Buchführung

Rn. 313 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Eine formell ordnungsmäßige Buchführung hat die Vermutung der materiellen (inhaltlichen) Ordnungsmäßigkeit für sich und ist nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen, solange und soweit im Einzelfall keine Umstände vorliegen, die diese Vermutung erschüttern (BT-Drucks IV/1982, 146). Die Beweislast für Zweifel an der inhaltlichen Richt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Ergänzungsbilanzen allgemein

Rn. 64 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Beteiligung an einer PersGes ist in einer ggf zu erstellenden StB des Gesellschafters (nach der sog Spiegelbildmethode in Höhe seines Kapitalkontos) zwar zu bilanzieren, sie ist aber als solche kein WG mit eigenständiger Bedeutung, weil die PersGes zwar Subjekt der Gewinnermittlung, nicht jedoch Subjekt der Besteuerung ist (s Rn 12b), un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Qualifikation im Handelsrecht

Rn. 182r Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Unter "Bauten auf fremden Grundstücken" (§ 266 Abs 2 II.1. HGB) kommen ausschließlich Bauwerke zum Ansatz, die dem Bilanzierenden personell zuzurechnen sind, die sich aber auf Grundstücken befinden, die dem Bilanzierenden nicht zuzurechnen sind. Erforderlich ist also wirtschaftliches Eigentum am Gebäude bei fehlendem wirtschaftlichen Eigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Inhalt

Rn. 328 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die materielle Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG) wird ausgeschlossen ("es sei denn"), wenn iRd Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts ein anderer Ansatz gewählt wird oder wurde (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG), vorausgesetzt die steuerliche Verzeichnispflicht nach § 5 Abs 1 S 2, 3 EStG wird erfüllt. Konsequenz des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bac) Verzeichnisvorbehalt (§ 5 Abs 1 S 2, 3 EStG)

Rn. 331 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Dokumentation als Tatbestandsvoraussetzung Die wirksame autonome Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts steht unter dem Vorbehalt der Dokumentation ausübungsbedingter Abweichungen in besonderen, laufend zu führenden Verzeichnissen. In diese sind WG, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgebenden Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anforderungen an die Entkräftung der Richtigkeitsvermutung

Rn. 316 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Rspr formuliert für die Entkräftung der Richtigkeitsvermutung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung hohe Anforderungen. Erst wenn die Vermutung materieller Richtigkeit der Buchführung durch einen Beanstandungsanlass derart erschüttert wurde, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (BFH v 24.06.1997, VIII R 9/96, BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aaa) Die Maßgeblichkeit der HB

Rn. 62 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Hierzu auch s Rn 150, s §§ 4, 5 Rn 325ff (Briesemeister/Hoffmann). Das zivilrechtliche Gesamthandsvermögen einer Personenhandelsgesellschaft (§ 718 BGB) ist gem §§ 238ff, 246 Abs 1 HGB vollständig in die HB aufzunehmen; dabei macht es handelsrechtlich keinen Unterschied, ob WG betrieblich genutzt werden o nicht (so zu Recht BFH v 03.12.2015, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) GoB-Verweisumfang durch § 5 EStG

Rn. 386 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Dynamischer Verweis: § 5 EStG enthält mit der unter steuerlichem Wahlrechtsvorbehalt stehenden Anordnung der Geltung handelsrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) einen allgemeinen dynamischen Verweis (s Rn 326ff). Die Dynamik des Verweises ist unstreitig, diskutiert wird der inhaltliche Verweisungsumfang. In ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Wysocki/Schulze-Osterloh, Handbuch des JA in Einzeldarstellungen; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007; Grottel ua, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl 2018; Castan ua, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung; Adler/Düring/Schmaltz (A/D/S), Rechnungslegung u Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl; Prinz/Kanzler, H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtsprechungs-Entwicklung

Rn. 182p Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Grundproblematik: Die steuerliche Ausgangsproblematik der zutreffenden bilanziellen Behandlung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verdeutlicht ein (höchst seltenes) BGH-Urteil zum Bilanzrecht (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458), in dem die Frage zu klären war, wie die Aufwendungen, die eine KG zur Errichtung eines Gebäude...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anwendung bei Auslandsberührung

Rn. 300d Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 EStG gilt auch für unbeschränkt StPfl mit ausländischen gewerblichen Einkünften (Welteinkommensprinzip). Der handelsrechtliche Charakter von Stammhaus und Betriebsstätte(n) als Einheitsunternehmen ist auch für die Buchführung und Gewinnermittlung zu beachten, die Betriebsstättenerfolge sind in die deutsche steuerliche Gewinnermittlung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehmann, Die Sonder-BV-GbR, GmbH-Rdsch 1986, 316/358; IDW-Arbeitskreis "Besteuerung von PersGes", Steuerliche Ergänzungs- und Sonderbilanzen (Inhalt, Aufstellung und Folgewirkungen), FN Nr 3/1990, 80a; Westerfelhaus, Buchführungspflicht für Sonder-BV einer Person- und Handelsgesellschaft, DB 1991, 1340; Wichmann, Das Sonder-BV in Buchführung und Bilanz, BB 1991, 2117; Kusterer, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsch, Der IFRS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelungssystematik

Rn. 301 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG verweist "Gewerbetreibende", die nach (in- oder ausländischen, s Rn 303) gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder die ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse erstellen (s Rn 312), auf die handelsrechtlichen GoB. Für den Schluss des...mehr

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Anhang nach HGB / 5.4 Zusammenfassende Analyse des Anhangs nach der E-Bilanz

Rz. 281 Der "Anhang" ist mit 1766 Zeilen in der Darstellungssicht der Kerntaxonomie 6.7 – abgesehen vom Modul "Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle" – das umfangreichste Modul der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz i. S. d. § 5b EStG; insbesondere mit den Kerntaxonomie-Versionen 6.0 und 6.1 wurde dessen Umfang noch einmal deutlich erweitert. Die materiell be...mehr

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Anhang nach HGB / 5 Datensatz zum Anhang bei der standardisierten elektronischen Übermittlung (E-Bilanz)

5.1 Allgemeines 5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 248 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gi...mehr

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Anhang nach HGB / 6 Weiterführende Literatur

BMF, Schreiben v. 13.6.2014, IV C 6 – S 2133-b/11/10016 :004, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 5.3 v. 2. April 2014, BStBl 2014 I S. 886. BMF, Schreiben v. 23.7.2020, IV C 6 – S 2133-b/20/10002:003, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 6.4 v. 1. April 2020. BMF, Schreiben v. 23.7.2021, IV C 6 – S 2133-b/21/10001:002, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomie 6.5 ...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Anhang nach HGB / 5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 248 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- und größenklassenunabhängig für alle Steuerpflichti...mehr

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Anhang nach HGB / 5.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 251 Bis einschließlich zur Kerntaxonomie-Version 5.4 bestand im Gegensatz zu Bilanz, GuV-Rechnung, steuerlicher Überleitungsrechnung, Ergebnisverwendungsrechnung und Kapitalkontenentwicklung keine Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Befüllung des Anhangmoduls in der Taxonomie, sodass die zur Aufstellung eines Jahresabschlusses einschließlich eines Anhangs verpflichte...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.11 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen

Rz. 275 In diesem Abschnitt werden eine Reihe von Angabepflichten zu den "Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen" gebündelt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5387–5412). Erwähnt seien hier beispielhaft "Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen",[1] "sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen/assoziierten Unternehmen", Angabe...mehr

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Anhang nach HGB / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 248 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 oder 5a EStG ermitteln, neben dem Inhalt der Bilanz auch den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Diese Verpflichtung gilt rechtsform- ...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3 Taxonomie der sonstigen Anhangangaben

5.3.1 Angaben zur Identifizierung des Unternehmens Rz. 260 Ab der Kerntaxonomie 6.0 wurden die durch das BilRUG neu in § 264 Abs. 1a HGB aufgenommenen Pflichtangaben zur Identifizierung des Unternehmens in dem einführenden Abschnitt des Anhangmoduls abgebildet (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3879–3896). § 264 Abs. 1a HGB nennt keinen bestimmten Ort, an dem diese Angaben gemacht we...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.8 Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung

Rz. 271 Unter den "Ergänzenden Angaben zur Kapitalflussrechnung" nimmt die Kerntaxonomie 6.7 die Angaben auf, welche das DRSC als Angaben zur Kapitalflussrechnung nach DRS 21 fordert (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5306–5330). Die Kerntaxonomie 6.7 weist in diesem Bereich keine Unterschiede zu den Vorversionen der Kerntaxonomie (ab Kerntaxonomie-Version 6.0) auf.mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.9 Zusätzliche Angaben

Rz. 272 Die zusätzlichen Angaben stellen eine Art "Auffangposten" (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5331–5361) für Angabepflichten dar, welche sich nur schwer unter eine andere Kategorie subsumieren lassen. Allerdings ist dieser Oberbegriff nicht überschneidungsfrei mit "sonstige Angaben", "sonstiges" und zumindest einem Teil der "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Wäh...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.10 Sonstige Angaben

Rz. 274 Unter den "Sonstigen Angaben" verlangt die Kerntaxonomie 6.7 abermals Angaben zu den Haftungsverhältnissen nach §§ 251, 268 Abs. 7 HGB [1] sowie zu den "sonstigen finanziellen Verpflichtungen,[2] die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 oder § 285 Nr. 3 anzugeben sind", sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist (Kerntaxonom...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.1 Angaben zur Identifizierung des Unternehmens

Rz. 260 Ab der Kerntaxonomie 6.0 wurden die durch das BilRUG neu in § 264 Abs. 1a HGB aufgenommenen Pflichtangaben zur Identifizierung des Unternehmens in dem einführenden Abschnitt des Anhangmoduls abgebildet (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3879–3896). § 264 Abs. 1a HGB nennt keinen bestimmten Ort, an dem diese Angaben gemacht werden müssen. In Betracht kommen insbesondere die Ü...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.12 Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe

Rz. 276 Unter dem Abschnitt "Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe" verlangt die Kerntaxonomie (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5413–5606) zum einen die Angaben nach § 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB in einer sehr dezidierten Aufgliederung. Der Abschnitt führt auch die letztmals in dem zum 31.12.2020 endenden Geschäftsjahr in den Anhang aufzunehmend...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.14 Zahl der Beschäftigten

Rz. 279 Hier (Kerntaxonomie 6.7, Zeile 5629–5632) ist die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten gem. § 285 Nr. 7 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB gefordert, aber offensichtlich ohne die zumindest für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften[1] (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co.) handelsrechtlich vorgeschriebene Aufgliederung nach Arbeitnehmergru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3.2 Sonstige Handlungen

Rz. 8 Sonstige Handlungen sind alle Handlungen, die nicht auf die Zahlung eines Geldbetrags durch den Verpflichteten gerichtet sind. Im Steuerrecht, das von seiner Natur her auf die Erzielung von Einnahmen für den Staat ausgerichtet ist, spielen diese sonstigen Handlungen von ihrer Anzahl her eine eher untergeordnete Rolle. Gleichwohl sind in der Praxis eine Vielzahl von Sit...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.13 Unterschrift der Geschäftsleitung

Rz. 278 Der Unterschrift der Geschäftsleitung nach § 245 HGB unter den Jahresabschluss ist ein weiterer eigener Abschnitt des Anhangs gewidmet (Kerntaxonomie 6.7, Zeile 5607–5628). Gefordert werden die Angabe von Ort, Datum, Organbezeichnung und unterschreibender Person mit Titel, Vorname, Name, Funktion und ggf. anderen Attributen. Trotz dieser differenzierten Aufgliederung ...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.3 Liste Anteilsbesitz

Rz. 264 Für jede – in die Anteilsbesitzliste nach § 285 Nr. 11 HGB aufzunehmende – Beteiligung ist elektronisch zu übermitteln (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4786–4806): Firmenname; Firmensitz; Land; Anteile in Prozent Anteile in Prozent, direkt, Anteile in Prozent, indirekt; Stimmrechtsanteile in Prozent; Eigenkapital, Eintrag in Liste Anteilsbesitz; Ergebnis; Konsolidiert (ja/nein); Firm...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.15 Sonstiges

Rz. 280 In diesem Abschnitt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5633–5644) sind – wie in den Vorversionen – auch in der Kerntaxonomie-Version 6.7 der "für die Genossenschaft zuständige Prüfungsverband" (Rz. 277), die "Zahl der Aktien, die von den Mitgliedern der GF/der Aufsichtsorgane gehalten werden", die "Angabe der Geschäfte, die von den Mitgliedern der GF/der Aufsichtsorgane getä...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.7 Informationen zur Ergebnisverwendung

Rz. 270a Nach § 285 Nr. 34 HGB sind im Anhang auch der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung anzugeben. Diese handelsrechtliche Berichtsanforderung wird ab Kerntaxonomie-Version 6.0 in einem eigenen Abschnitt "Informationen zur Ergebnisverwendung" (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5297–5305) durch die beiden Berichtspositionen "Ergebni...mehr