Prof. Dr. Lutz Richter
, Dr. Magdalena Kruczynski
A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Rn. 1
Stand: EL 37 – ET: 09/2022
Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden auf elektronischem Wege abgewickelt und auf diese Weise unnötige Bürokratie abgebaut werden. Das Folgeprogramm des Bundes "E-Government 2.0" diente dem weiteren Ausbau des E-Government-Angebots. Ein strategisches Ziel bildete dabei die Entwicklung von Prozessketten. Hierdurch sollte die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung gefördert werden, mit dem Ziel, Bürokratiekosten zu reduzieren, da insbesondere an dieser Schnittstelle die größten Effizienzpotenziale bestehen. Die Schaffung der für die Nutzung der elektronischen Verfahren erforderlichen rechtlichen, organisatorischen sowie technischen Voraussetzungen oblag Bund und Ländern (vgl. BayLfSt/Finanzverwaltung NRW (2022), S. 3).
Auch das Besteuerungsverfahren, das bis dahin durch die Notwendigkeit der Schriftform geprägt war, wurde durch die neuen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie modernisiert und effizienter gestaltet. Um der E-Government-Strategie zu genügen, wurden papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Datenübermittlung ersetzt und damit eine sog. E-Taxation-Wertschöpfungskette etabliert (vgl. BMF, Schreiben vom 03.02.2010, IV A 5 – O 1000/09/10055–08, WPg 2010, S. 252f.). Im Bereich der Kommunikation zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen wurde damit ein neuer Weg eingeschlagen. Die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen wurden mit dem Gesetz zur M...