Fachbeiträge & Kommentare zu Denkmalschutz

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten

Leitsatz Die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2023 – VI R 3/22, BFHE 283, 324, BStBl II 2024, 823). Normenk...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Wohn- und Geschäftshaus unter Denkmalschutz

Rz. 705 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt den Weg von der Bewertung eines unter Denkmalschutz stehenden Wohn- und Geschäftshauses bis zur entsprechenden Grundsteuerfestsetzung nach dem niedersächsischen Modell. Rz. 706 Praxis-Beispiel Beispiel: Ein Wohn- und Geschäftshaus ist in Niedersachsen für Zwecke der (neuen) Grundsteuer zu bewerten. Das Grundstück ist 900 m2...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Denkmalschutz (Abs. 3)

Rz. 377 [Autor/Stand] Zur Förderung der Kulturlandschaft sieht § 6 Abs. 3 NGrStG eine weitere Steuerermäßigung vor. Danach werden die Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen um 25 Prozent ermäßigt, wenn ein Baudenkmal nach § 3 Abs. 1 bis 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorliegt. Hierbei ist die Nutzung des Gebäudes unerheblich, d.h. d...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Antrag (Abs. 5)

Rz. 397 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigungen nach § 6 Abs. 2 bis 4 NGrStG werden (nur) auf Antrag gewährt, wenn die maßgebenden (und oben näher beschriebenen) Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt vorliegen. Die Prüfung der Voraussetzungen nimmt das zuständige niedersächsische Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt vor. Rz. 398 [Autor/Stand] Liegen die entsprechenden Voraussetz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Übersicht zur Ermäßigung der Steuermesszahl

Rz. 360 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen zügigen Überblick über die ab Rz. 365 aufgeführten Ermäßigungstatbestände des NGrStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.4 Erlassumfang

Rz. 21 Während in den Fällen des § 32 Abs. 2 GrStG ein Teilerlass der Grundsteuer, der sich nach dem Ausmaß der nachhaltigen Minderung des Rohertrags bestimmt, vorgesehen ist (siehe Rz. 25), wird in den Fällen des § 32 Abs. 1 GrStG ein Vollerlass von der Grundsteuer gewährt. Der Erlass kommt für den einzelnen Steuergegenstand bzw. Teil des Steuergegenstandes insgesamt in Betr...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.3 Kausalität zwischen Unrentabilität und öffentlichen Erhaltungsinteresse

Rz. 19 Des Weiteren muss für einen Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG die Ertragslosigkeit des Grundbesitzes darauf beruhen, dass zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse (Kulturguteigenschaft; siehe Rz. 15) und der Unrentabilität (siehe Rz. 17) ein Kausalzusammenhang besteht.[1] Darin liegt weder ein Verstoß gegen die steuerliche Belastungsgleichheit noch g...mehr

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Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 4 Besonderheiten in den Fällen des § 32 GrStG (Abs. 3)

Rz. 13 Für einen Erlass von der Grundsteuer für Kulturgut und Grünanlagen i. S. d. § 32 GrStG bedarf es nach § 35 Abs. 3 S. 1 GrStG keiner jährlichen Wiederholung des Erlassantrags. Es handelt sich hier um Dauertatbestände, die selbst über einen längeren Zeitraum kaum Veränderungen unterliegen (z. B. Grundbesitz, der unter Denkmalschutz steht). Im Interesse einer Verfahrensver...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.1 Kulturgut – Erhaltung des Grundbesitzes im öffentlichen Interesse

Rz. 15 Der Erlass der Grundsteuer nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG setzt zunächst voraus, dass die Erhaltung des Grundbesitzes (siehe § 2 GrStG) wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt. Hierdurch wird der Tatbestand des Kulturguts i. S. d. § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG definiert. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 2.1 Exkurs: Sachwertverfahren nach der ImmoWertV 2010

Rz. 10 Das Sachwertverfahren i. S. d. §§ 21 – 23 ImmoWertV 2010 kann in der Verkehrswertermittlung insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr – marktüblich – der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist.[1] Noch tiefergehender formuliert kommt das Sachwertwertverfahren dann zur Anwendung, wenn d...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2.2 Verlängerung der Restnutzungsdauer (Abs. 2 S. 4)

Rz. 24 In § 253 Abs. 2 S. 4 BewG werden Fälle behandelt, in denen es ausnahmsweise zu einer Verlängerung der (wirtschaftlichen) Restnutzungsdauer kommen kann (Rz. 16). Sind nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist gem. § 253 Abs. 2 S. 4 BewG von einer entsprechen...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.1.6 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

Rz. 23 Der Exkurs über die Grundsätze zur Ermittlung des Verkehrswerts (Ertragswerts) im Ertragswertverfahren auf der Grundlage der anerkannten Vorschriften des Baugesetzbuchs soll mit einem Blick auf die Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen i. S. d. § 8 Abs. 3 ImmoWertV abgeschlossen werden. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale s...mehr

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Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1 Gemeinnützige GmbH

Eine gGmbH ist eine bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaft und somit eine juristische Person in Form einer Non-Profit-Organisation. Sie unterliegt unter anderem den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie denen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und wird durch eine Geschäftsführung vertreten. Die gGmbH haftet gegenüber Dritten mit ihrem Vermögen (vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG). Das hei...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 33 Bebaute Grundstücke – als solche gelten nach § 146 Abs. 1 BewG die nicht unbebauten Grundstücke i. S. d. § 145 Abs. 1 BewG – sind gem. § 148 BewG nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten.[1] Als Wert eines solchen Grundstücks war bis zum 31.12.2006 das 12,5-Fache der für dieses im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt erzielten Jahresmiete an...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.1 Begriff und Umfang der Gegenleistung

Rz. 3 § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Diese Begrifflichkeit des bürgerlichen Rechts[1] meint die Leistung, die für (Kausalität) den Erwerb eines Grundstücks (regelmäßig als Kaufpreis) vereinbart wird. Aus steuerlicher Sicht wird der Begriff weit gefasst und erstreckt sich auch auf Leistungen eines Dritten. Zur Gegenlei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Interessenabwägung

Rz. 5 Vorrangig ist das Interesse des Mieters. Liegt dieses vor, kann der Mieter grundsätzlich die Erteilung der Erlaubnis verlangen. Je schwerer die Behinderung ist, umso stärkere Eingriffe in die Bausubstanz sind vom Vermieter zu akzeptieren. Der Mieter, dessen Zeitmietvertrag in Kürze abläuft oder der ohnehin in Kürze in ein Pflegeheim umziehen muss, kann sich weniger auf...mehr

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Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 5 Denkmalschutz

Der Denkmalschutz in Deutschland ist Sache der Bundesländer. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenständiges Denkmalschutzrecht und eine eigenständige Denkmalschutzbehörde. Diese entscheiden, welche Immobilien in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Denkmalschutz gestellt werden und haben die Aufgabe, solche Baudenkmäler zu erhalten. Begriff Baudenkmal Eine bauliche Anlage ist ...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.7.3.1 Grundsätze

§ 105 GEG erlaubt Abweichungen von den Vorgaben des GEG für Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, wenn die Erfüllung der Anforderungen des GEG die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde oder alternative Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden. Werden die Zwecke des Denkmalschutzes jedenfalls durch die nach ...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.7.3.2 Beeinträchtigung

Als Beeinträchtigung sind alle baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen anzusehen, die denkmal- und erhaltungsrechtlich nicht zulässig sind. Hierzu zählen vor allem bauliche Änderungen an der Gebäudehülle nach § 48 GEG und Anbauten und Ausbauten i. S. v. § 51 GEG. Für den Bereich des Wohnungseigentums praxisrelevant sind vor allem Änderungen an der Gebäudehülle. Praxis-Bei...mehr

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Bauliche Veränderungen (Zer... / 3.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände. Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Lediglich optische Beeinträchtigungen reichen nicht aus, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können. Vorliegen einer grundlegenden Umgesta...mehr

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Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 2 Erhaltungsplanung aus technischer Sicht

Die Erhaltungsplanung sollte neben turnusmäßigen und kurzfristigen Maßnahmen auch mittel- und langfristige Pläne für Maßnahmen und Modernisierungen enthalten. Erhaltungsplanung Die Erhaltungsplanung ist ein objektspezifisches, individuell zu erstellendes längerfristiges Gesamtkonzept für die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, vorrangig in den Bereichen Standsicherheit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

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CO2-Preis steigt auf Maximalwert – Heizen wird teurer

Der sogenannte CO2-Preis steigt im neuen Jahr von 45 auf 55 EUR pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Geschätzt wird ein Preisanstieg beim Heizöl um etwa 2 Cent pro Liter – das betrifft Mieter und Vermieter. Nach 45 EUR im vergangenen Jahr steigt der Preis für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) ab dem 1.1.2025 auf 55 EUR pro Tonne auf den bisherigen Höchstwert. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Denkmalschutz (Abs. 3)

Rz. 178 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen werden zur Förderung der Kulturlandschaft gemäß § 4 Abs. 3 HmbGrStG um 25 Prozent ermäßigt, wenn ein Baudenkmal nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG)[2] in der jeweils gültigen Fassung die gesamte wirtschaftliche Einheit prägt, oder ein Ensemble i.S.d...mehr

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Italien / II. Umfang der Steuerpflicht

Rz. 300 Der Erbschaftsteuer unterliegen nach Art. 9 d.legs. 346/90 grundsätzlich sämtliche Vermögensgegenstände und Rechte, soweit nicht nach Art. 3 d.legs. 346/90 ein Befreiungstatbestand vorliegt. So ist neben der Übertragung zugunsten des Staates, bestimmter anerkannter gemeinnütziger Vereinigungen und Stiftungen nach Art. 3 Abs. 4 ter d.legs. 346/90 insbesondere die Über...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal und Schatzfund

Zusammenfassung Überblick Neben dem Baudenkmalschutz ist der Bodendenkmalschutz für Grundstückseigentümer und -besitzer von erheblicher rechtlicher und vor allem wirtschaftlicher Bedeutung. Die negativen wirtschaftlichen Folgen des Bodendenkmalschutzes können je nach dem Inhalt der landesgesetzlichen Regelungen reichen von spürbaren Einschränkungen der Grundstücksnutzung beim...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1 Grabungen

3.1.1 Die Genehmigungspflicht für Grabungen und (teilweise) die Suche nach Bodendenkmalen In allen Bundesländern benötigt derjenige, der nach bekannten oder vermuteten Bodendenkmalen graben oder sie aus Gewässern bergen will (so in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein), der vorherigen denkmalrechtlichen Erlaubnis bzw. Genehmigung. Da...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 1 Einführung

Der Bodendenkmalschutz ist Teil des Denkmalschutzes wegen der Bedeutung der Bodendenkmäler für die menschliche Geschichte und das öffentliche Interesse an deren Erforschung und Aufbereitung. In allen Bundesländern enthalten die Denkmalschutzgesetze deshalb entsprechende Vorschriften. Wie der Denkmalschutz überhaupt, hat es auch der Bodendenkmalschutz mit Hinterlassenschaften ...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3 Die Entdeckung von Bodendenkmälern (Zufallsfunde)

Bodendenkmäler und einzelne Fundstücke, die ohne gezielte Suche zufällig entdeckt werden (Zufallsfunde), werden von den meisten Denkmalschutzgesetzen wie die bekannten, aber noch nicht ergrabenen archäologischen Funde einheitlich als Bodendenkmäler bezeichnet. Für sie gelten aber Sonderbestimmungen, da ihr Schutz nicht davon abhängig sein kann, ob sie in den Bundesländern, i...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3 Voraussetzungen und Art des gesetzlichen Schutzes von Bodendenkmalen

Alle Denkmalschutzgesetze sehen in unterschiedlichem Umfang und teilweise auch unterschiedlich für unbewegliche und bewegliche Bodendenkmale die Führung von Verzeichnissen der Bodendenkmale vor. Die näheren Einzelheiten über die Eintragung der Bodendenkmale in oder auf Privatgrund in diese Verzeichnisse können der folgenden Übersicht entnommen werden.mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 4 Die Eigentumsverhältnisse an Bodenfunden, der Schatzfund

Wird eine Sache entdeckt, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz),[1] muss sie durch Gesetz einem Eigentümer zugeordnet werden. Beispiele Zu nennen ist etwa der 1984 bei Bauarbeiten in der Lübecker Altstadt durch einen Baggerführer gefundene Münzschatz mit 32.200 Gold- und Silbermünzen aus dem 14. und 15. Jahrhundert, mit de...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.3 Das behördliche Untersuchungsrecht

Dem bodendenkmalpflegerischen Forschungsinteresse ist mit der bloßen Kenntnisnahme von der Entdeckung eines Bodendenkmals nicht genügt. Die meisten Denkmalschutzgesetze enthalten deshalb eine ausdrückliche Ermächtigung, die Fundstelle wissenschaftlich zu untersuchen. In Bremen und Schleswig-Holstein fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Ohne Zustimmung des Grundeigen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.5 Die Kostentragung für behördliche Fundsicherungsmaßnahmen

Wird etwa im Rahmen von Hoch- oder Tiefbaumaßnahmen ein Bodendenkmal entdeckt oder soll es zur Fortsetzung der Arbeiten beseitigt werden, ist der Unternehmer in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen kraft Gesetzes verpflichtet, die Kosten einer fachgerechten Bergung, Dokumentation und die Kosten der Konservierung aufgefundener beweglicher Bodendenkmäler ...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.4 Das Verhältnis der Genehmigungspflicht zur zivilrechtlichen Gestattung

Unabhängig von den denkmalrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungserfordernissen ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Grabungen und sonstigen Eingriffen auf fremden Grundstücken einschließlich deren Betreten, soweit sie nicht frei zugänglich sind, stets die vorherige Zustimmung/Gestattung des Grundstückseigentümers/-besitzers erforderlich. Eine denkmalrechtliche Erla...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / Zusammenfassung

Überblick Neben dem Baudenkmalschutz ist der Bodendenkmalschutz für Grundstückseigentümer und -besitzer von erheblicher rechtlicher und vor allem wirtschaftlicher Bedeutung. Die negativen wirtschaftlichen Folgen des Bodendenkmalschutzes können je nach dem Inhalt der landesgesetzlichen Regelungen reichen von spürbaren Einschränkungen der Grundstücksnutzung beim flächenhaften ...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 4.1 Grundsatz

Nach § 984 BGB wird ein Schatz definiert als eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Auf den merkantilen Wert der Sache kommt es nicht an. Ausreichend ist auch ein rein wissenschaftlicher Wert etwa bei Fossilienfunden, auf die § 984 BGB entsprechend angewendet wird.[1] Für derartige Schatzfunde bestimmt § 984 BGB vorbe...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.3 Die behördliche Entscheidung über Erlaubnis-/Genehmigungsanträge

Eine beantragte Erlaubnis/Genehmigung kann zum Schutz eines Bodendenkmals versagt oder mit Auflagen versehen werden, soweit diese zu dessen Schutz ausreichen. Soweit das nicht erforderlich ist, besteht in den meisten Bundesländern ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Erlaubnis/Genehmigung. In Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist der Maßstab für die E...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.4 Die Pflicht zur vorübergehenden Ablieferung

Werden etwa beim Sandabbau die Überreste einer Siedlung aus der Jungsteinzeit (4. bis 5. Jahrhundert v. Chr.) entdeckt, ist vor Ort die Untersuchung der Fundstelle und die Dokumentation des Befunds möglich. Darüber hinaus erfordert eine vollständige wissenschaftliche Erfassung eine gründliche Untersuchung von gefundenen Gegenständen, die nicht vor Ort erfolgen kann. Alle Den...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.5 Raubgrabungen

Raubgrabungen und der illegale Handel mit dabei entdeckten Funden haben inzwischen dramatische Ausmaße angenommen.[1] Der Kriminalfall um die sog. Himmelsscheibe von Nebra[2] war nur die Spitze des Eisbergs. Denn schon mit Kleinfunden wie Münzen oder Militaria wird ein Geschäft gemacht, erst recht mit Kostbarkeiten aus der Bronzezeit. Durch wilde Grabungen werden freilich Fu...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 4.2 Das Schatzregal

Der im BGB geregelte Grundsatz trägt aber nicht dem im öffentlichen Interesse liegenden Zweck Rechnung, wertvolle Bodenfunde der wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich zu machen. Deshalb haben 13 Bundesländer in ihren Denkmalschutzgesetzen ein sog. Schatzregal geschaffen, zu dessen gesetzlicher Regelung sie nach Auffassung des Bundesverfassu...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.1 Die Anzeigepflicht

Bei jeder Art von Bodenbearbeitung, aber auch bei baulichen Abbruch- oder Umbaumaßnahmen, beim Pflügen und Graben oder durch natürliche Abschwemmungen können Mauerreste, Münzen, Keramikscheiben oder Militaria entdeckt werden. Um solche Funde wissenschaftlich zu erfassen und weitere Nachforschungen anstellen zu können, ist erste Voraussetzung, dass der amtliche Bodendenkmalsc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.2 Die Genehmigungspflicht für Veränderungen, Erhaltungspflicht

Bodendenkmale, die bekannt sind und deren gesetzlicher Schutz nicht von einer Eintragung in das Denkmalverzeichnis abhängig ist, unterliegen kraft Gesetzes den gesetzlichen Schutzbestimmungen, zu denen vor allem die Genehmigungspflicht für Veränderungen und die Erhaltungspflicht zählen. In den Bundesländern Baden-Württemberg (für Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung), Hamb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.2 Die Genehmigungspflicht für Erdarbeiten und andere Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten

Alle Denkmalschutzgesetze sehen die Möglichkeit vor, Gebiete, in denen Bodendenkmale vermutet werden, zu Grabungsschutzgebieten bzw. archäologischen Schutzgebieten (so in Thüringen) zu erklären. Die Erklärung zu einem derartigen Schutzgebiet begründet die Erlaubnis-/Genehmigungspflicht für alle Arbeiten und Vorhaben, die Bodendenkmale gefährden können. Die näheren Einzelheit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.2 Das Veränderungsverbot

Neben der Anzeigepflicht löst die Entdeckung eines Bodendenkmals ein Veränderungsverbot aus: Die Fundstelle und ihre nähere Umgebung sollen unverändert bleiben, um eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme und Auswertung zu ermöglichen. Teilweise wird über das Veränderungsverbot hinaus eine Pflicht statuiert, notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen (so in Hessen, Niedersachsen, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.1 Die Genehmigungspflicht für Grabungen und (teilweise) die Suche nach Bodendenkmalen

In allen Bundesländern benötigt derjenige, der nach bekannten oder vermuteten Bodendenkmalen graben oder sie aus Gewässern bergen will (so in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein), der vorherigen denkmalrechtlichen Erlaubnis bzw. Genehmigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Graben auf eigenen oder fremden Grundstücken stattfinde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 2 Zum Begriff des Bodendenkmals

Überwiegend definieren die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer einen eigenen Begriff des Bodendenkmals, an den die gesetzlichen Schutzbestimmungen anknüpfen. Wo er fehlt, wird der allgemeine Begriff des Kulturdenkmals zugrunde gelegt. Hinweis Definitionen Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden (und teils in Mooren oder im Wasser) befind...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaschutz steht über Denkmalschutz

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei Grundsatzurteilen klargestellt: Das öffentliche Interesse am Klimaschutz und dem Ausbau von erneuerbaren Energien stehen bei Abwägung über dem Denkmalschutz. Die Eigentümerin eines Wohnhauses in der denkmalgeschützten Düsseldorfer "Golzheimer Siedlung" hat ebenso wie die Eigentümerin eines Baudenkmals in Siegen einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.4 Steuerbegünstigung nach § 10f EStG

Die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG ermöglicht einen Sonderausgabenabzug für bestimmte Maßnahmen, nämlich für Herstellungskosten[1] oder für Erhaltungsaufwendungen[2] , an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich [3] sowie an Baudenkmalen. [4] Es müssen zudem die Voraussetzungen des § 7h oder §...mehr