Fachbeiträge & Kommentare zu Denkmalschutz

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 4. Abschlag bei Denkmalschutz (Abs. 3)

Rz. 161 [Autor/Stand] Art. 4 Abs. 3 BayGrStG sieht eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen in Höhe von 25 % vor, wenn ein Baudenkmal nach Art. 1 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 des Bayerischen Denkmalschutzgesetz [2] in der jeweils gültigen Fassung vorliegt. Diese Ermäßigung soll nach der Gesetzesbegründung der Förderung der Kulturland...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.3 Entscheidungskriterium Baubeginn

Für die Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsvorschrift bei der Option zur Steuerpflicht in Abhängigkeit von der Nutzung des Objekts kommt es entscheidend darauf an, wann mit dem Bau begonnen wurde. Als Baubeginn ist dabei die Ausführung von tatsächlichen Bauhandlungen zu sehen, der Antrag auf Baugenehmigung ist nicht entscheidend. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind s...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.2 Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen, § 7i EStG

Rz. 170 Allgemeines § 7i EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten an einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ein Baudenkmal ist. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude im Rahmen der Einkunftserzielung eingesetzt werden, eine bestimmt...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 1 Baurecht

Laut Baugesetzbuch (BauGB) ist der Bau von sogenannten gebäudeabhängigen Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und PV-Anlagen auf dem Dach, an der Fassade oder auf Flachdächern bis zu einer Fläche von 10 Quadratmetern bei Einfamilienhäusern grundsätzlich genehmigungsfrei. Wohnungseigentum Bei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungseigentum stellt die Installation einer PV-Anlage ein...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 4 Ermäßigung der Steuermesszahl bei Baudenkmälern (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 15 Abs. 5 GrStG wird die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt, wenn sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die Baudenkmäler i. S. d. des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind. Die Ermäßigung der Steuermesszahl für bebaute Grundstücke mit aufstehenden Baudenkmälern nach § 15 Abs. 5 GrStG erfolgt unabhä...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 1.1 Sponsoringarten

Sponsoring kann sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen. Die wichtigsten sind gemeinnützige Bereiche wie Sport, Kunst und Kultur, Soziales, Umwelt- und Denkmalschutz. Eine Sonderform ist Medien- und Programmsponsoring, durch die Fernsehübertragungen oder Rundfunksendungen gesponsert werden. Beim Sportsponsoring [1] sind die Unternehmen in der Lage, ökonomische Ziele zu err...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermäßigung der Steuermesszahl wegen Denkmalschutzes (Abs. 5)

Rz. 74 [Autor/Stand] Für bebaute Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die Baudenkmäler i.S.d. jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind, wird die Steuermesszahl i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt (§ 15 Abs. 5 Satz 1 GrStG). Die Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 5 GrStG setzt somit voraus, dass sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestands

Rz. 95 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 und 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zugerechnet wird, ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Rz. 96 [Autor/Stand] Die Aufteilung erfolgt b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem WohnungsbauförderungsG (WoBauFG) einschließlich der Übergangsregelungen, DB 1990, 65; Stuhrmann, Einkommensteuerliche Vergünstigungen bei Baudenkmalen unter Berücksichtigung der Regelungen durch das WohnungsbauförderungsG, DStZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem WohnungsbauförderungsG (WoBauFG) einschließlich der Übergangsregelungen, DB 1990, 65; Bansemer, Denkmalschutz und Steuerrecht, RWP 1990/1211 SG 5.1, 347; Schneider, Steuerliche Berücksichtigung von Instandsetzungs- und Modernisie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine.

Rn 13 Die Schutzgrenzen sind dieselben wie bei § 903 BGB. Daneben folgen Beschränkungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, etwa des Bauordnungs-, Denkmalschutz- oder Immissions- sowie des Nachbarrechtes (BayObLG ZMR 00, 546; NJW-RR 96, 463).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht zur Ermäßigung der Steuermesszahl

Rz. 36 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen zügigen Überblick über die ab Rz. 39 aufgeführten Ermäßigungstatbestände.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 12 Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 16, 2874 Rz 10; ähnl NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12] Rz 7–10; 1948 Rz 15; MüKo/Westermann Rz 10). Offen lässt der BGH, ob jeder tatsäch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Andere Treuepflichtverletzungen.

Rn 10 Die Verwirkung kommt neben dem in § 654 geregelten Fall der vertragswidrigen Doppeltätigkeit auch bei weiteren schweren Treuepflichtverletzungen in Betracht (Celle OLGR 09, 370). Die Rspr sieht Raum für eine entspr Anwendung der Rechtsfolge des § 654, falls die Pflichtverletzungen einen vergleichbaren Grad erreichen, insb den Tatbestand einer Strafvorschrift erfüllen (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mehrere Ermäßigungen nebeneinander

Rz. 85 [Autor/Stand] Sofern in der Praxis für ein bebautes (Wohn-)Grundstück mehrere Ermäßigungstatbestände i.S.d. § 15 Abs. 2–5 GrStG gleichzeitig vorliegen, ist dies bei der Ermäßigung entsprechend zu berücksichtigen, A 15.7 Satz 1 AEGrStG. Dies ist konsequent, da der Gesetzestext eine Gewährung von mehreren Ermäßigungen nebeneinander nicht ausschließt. Denkbar ist dies be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke betrug zunächst nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG in der Fassung des GrStRefG vom 26.11.2019 – ebenso wie für unbebaute Grundstücke (s. o.) – 0,34 Promille. Der Gesetzesaufbau sah hier aber bereits eine mögliche Differenzierung zwischen den Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt für den getätigten Erhaltungsaufwand (bei HK Sonder-AfA gemäß § 7i EStG) eine denkmalrechtliche Anerkennungsbescheinigung vor, besteht die Möglichkeit des Sofortabzugs oder der Verteilung auf bis zu 5 Jahre nach § 11b EStG. Verhältnis zu § 6 Abs 1 Nr 1a EStG: § 6 EStG ist eine Bewertungsvorschrift, die für Erhaltungsaufwendungen in den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebäude und Baumaterialien.

Rn 94 Mangel ja: Lage eines Wohnhauses im Gewerbegebiet (Brandbg BeckRS 09, 12046); Fehlen (1) Baugenehmigung für Wohnungseigentum (BGH NJW 13, 2182; Frankf BeckRS 12, 16162; vgl zur Abgrenzung Kobl NJW-RR 09, 313), (2) Befugnis zur gewerblichen Nutzung (Nürnbg NJW-RR 13, 720); Feuchtigkeit (BGHZ 193, 326; 167, 19; BGH NJW-RR 12, 1078 Rz 13 ff; Brandbg BeckRS 08, 11684; 13, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 7 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gelten die Grundsätze zu § 7i EStG entsprechend. Die Reichweite der Bindungswirkung der behördlichen Bescheinigung hängt vom jeweiligen konkreten Inhalt der Bescheinigung ab. Ihr Regelungsinhalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung unter ergänzender Heranziehung der Vorschriften des BGB zu ermitteln. Das bedeutet, dass empfangsbedü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Öffentliche Rechte.

Rn 13 Einordnung öffentlicher Rechte als Rechts- oder Sachmangel bleibt schwierig (BRHP/Faust Rz 18–20), schematische Lösungen verbieten sich (BGH NJW 17, 1666 [BGH 18.01.2017 - VIII ZR 234/15] Rz 17 ff). Im Grundsatz führen konkrete Eingriffsbefugnisse wie Beschlagnahme sowie die Substanz betreffende individuelle Beschränkungen zu Rechtsmängeln, auf allg Gründen beruhende B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 20 §§ 47, 48 GEG, angeordneter Einbau von Kaltwasserzählern (BGH NJW 09, 839 [BGH 17.12.2008 - VIII ZR 41/08; VIII ZR 84/08] Rz 15), einer modernen Heizung (BGH NJW 09, 1736 [BGH 04.03.2009 - VIII ZR 110/08] Rz 15), der Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. BGH NJW 15, 2487 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 290/14] Rz 11), angeordnete Auswechslung von Heizkörperventilen (LG Berlin ZM...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Modernisierung und Instandhaltung gemäß § 177 BauGB (§ 11a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Voraussetzungen des Begünstigungstatbestands sind: im Inland belegenes Gebäude (zum Gebäudebegriff s § 7h Rn 2 (Handzik) und s § 7 Rn 317ff (Handzik)), Durchführung von Modernisierungs- bzw Instandhaltungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB (s Rn 4–5), nicht durch Zuschüsse gedeckter Erhaltungsaufwand (s Rn 6), bei Gebäuden in einem förmlich festgelegt...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler

Zusammenfassung Überblick Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich, wissenschaftlich oder volkskundlich bedeutsame Kulturgüter für kommende Generationen zu bewahren.[1] Ein wesentlicher Teil der in Betracht kommenden Objekte sind Bauwerke. Auf diese beschränkt sich der folgende Beitrag. 1 Einführung Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalsch...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6 Rechtsfolgen der Denkmaleigenschaft

Steht die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks kraft Gesetzes fest oder ist sie durch rechtsbegründenden Verwaltungsakt mit der Eintragung in das Denkmalbuch bzw. die Denkmalliste formal festgestellt, hat dies einschneidende Beschränkungen des Grundeigentums zur Folge, weil dem Eigentümer umfangreiche denkmalrechtliche Pflichten aufgebürdet werden. Diese haben zum einen die Ver...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1 Voraussetzungen des Denkmalschutzes

2.1.1 Bauliche Anlagen Als Einzelbaudenkmale kommen alle baulichen Anlagen im Sinne der Länderbauordnungen in Betracht. In erster Linie zählen dazu Gebäude, aber auch andere bauliche Objekte, wie Hoftore, Einfriedungsmauern, Grenzsteine oder Bildstöcke. Teile von baulichen Anlagen Da viele Denkmäler nicht mehr vollständig erhalten sind, können nach den Denkmalschutzgesetzen auc...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.5 Anzeigepflichten

Die Kenntnis von Veränderungen der Eigentums- und Besitzverhältnisse oder etwa des baulichen Zustands von Baudenkmälern kann für die Denkmalschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchaus von Interesse sein. Deshalb sehen die Landesdenkmalschutzgesetze hierfür unterschiedlich ausgestaltete Anzeigepflichten vor.mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 1 Einführung

Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalschutzgesetze der alten Bundesländer liegt in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, und zwar in der Zeit von 1972 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg) bis 1980 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen). Die Denkmalschutzgesetze der neuen Bundesländer sind zwar erst nach 1990 erlassen...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.7 Rechtsfolgen unerlaubter Maßnahmen

Verstöße gegen denkmalrechtliche Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden. Handelt der Betroffene vorsätzlich, kann das Bußgeld erheblich ausfallen. Das OLG Oldenburg bestätigte z. B. ein Bußgeld in Höhe von 60.000 EUR wegen umfangreicher Umbaumaßnahmen ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung[1] und das OLG Karlsruhe verhängte 10.000 EUR für den schwarzen Fassaden...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.8 Rechtschutz gegenüber denkmalrechtlichen Entscheidungen

Behördliche Anordnungen zur Durchsetzung der denkmalrechtlichen Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten oder behördliche Entscheidungen, mit denen beantragte Änderungen an Baudenkmälern abgelehnt werden, sind Verwaltungsakte, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden können. Der gerichtlichen Überprüfung unterliegen dabei sowoh...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.5 Volkskundliche Bedeutung

Der Schutzgrund der volkskundlichen Bedeutung findet sich in den Denkmalschutzgesetzen von Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Dieser Schutzgrund wird angenommen werden können, wenn ein Bauwerk die Lebensweise und die Lebensverhältnisse des einfachen Volkes dokumentiert.mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.4.1 Rechtsschutz beim sog. Eintragungssystem

In den Bundesländern mit dem sog. Eintragungssystem ist die Eintragung eines Bauwerks als Denkmal in die Denkmalliste bzw. das Denkmalbuch ein belastender Verwaltungsakt, der dem Betroffenen bekannt zu machen und der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen diesen Verwaltungsakt kann sich der Betroffene mit dem Widerspruch und der Anfechtungsklage zur Wehr set...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / Zusammenfassung

Überblick Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich, wissenschaftlich oder volkskundlich bedeutsame Kulturgüter für kommende Generationen zu bewahren.[1] Ein wesentlicher Teil der in Betracht kommenden Objekte sind Bauwerke. Auf diese beschränkt sich der folgende Beitrag.mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1 Denkmalfähigkeit

Denkmalfähig ist, wie schon gesagt, ein Bauwerk dann, wenn mindestens einer der gesetzlichen Schutzgründe für seine Erhaltung spricht. Welche Gründe maßgebend sind, ist in den einzelnen Denkmalschutzgesetzen abschließend geregelt mit der Folge, dass im Gesetz nicht genannte Schutzgründe nicht zur Begründung der Denkmalfähigkeit herangezogen werden dürfen.[1] 2.1.2.1.1 Geschich...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.6 Technik- und industriegeschichtliche Bedeutung

Dieser Schutzgrund findet sich mit unterschiedlichen Formulierungen in den Denkmalschutzgesetzen von Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Technisch und industriegeschichtlich bedeutsam dürften die historisch überkommenen sog. Industriedenkmäler sein. Soweit es sich um einfachere Technikdenkmäler, wie etwa eine Dorfmühle...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.2 Denkmalwürdigkeit

2.1.2.2.1 Öffentliches Erhaltungsinteresse Ein Bauwerk ist nur dann ein Baudenkmal, wenn aus einem oder mehreren der oben erläuterten Schutzgründe ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht. Dieses zusätzliche und ebenfalls gerichtlich überprüfbare Tatbestandsmerkmal setzt nach allgemeiner Ansicht voraus, dass die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks und die Notwendi...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.4 Rechtsschutz gegen das Wirksamwerden der denkmalrechtlichen Beschränkungen

2.1.4.1 Rechtsschutz beim sog. Eintragungssystem In den Bundesländern mit dem sog. Eintragungssystem ist die Eintragung eines Bauwerks als Denkmal in die Denkmalliste bzw. das Denkmalbuch ein belastender Verwaltungsakt, der dem Betroffenen bekannt zu machen und der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen diesen Verwaltungsakt kann sich der Betroffene mit dem W...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2 Denkmalrechtliche Gebote und Pflichten

2.1.6.2.1 Verfassungsrechtliche Zumutbarkeit der denkmalrechtlichen Beschränkungen Die Unterschutzstellung eines Bauwerks als Einzelbaudenkmal hat weit reichende Konsequenzen für den Eigentümer. Oftmals werden die negativen wirtschaftlichen Folgen durch Steuervorteile oder durch öffentliche Zuschüsse, auf die ohnedies kein Rechtsanspruch besteht, auch nicht einigermaßen ausge...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 3 Denkmalrechtliche Beschränkungen bei Gebäudemehrheiten (Ensembleschutz)

3.1 Schutzgegenstand Da Geschichte nicht nur durch Einzelbaudenkmäler überliefert wird, sondern viele bauliche Anlagen nur verständlich sind, wenn sie in ihren historisch gewachsenen Zusammenhängen erhalten bleiben, schützen die Denkmalschutzgesetze nicht nur Einzelobjekte, sondern auch Mehrheiten von baulichen Anlagen (sog. Ensembles). Dabei reichen die gesetzlichen Bezeichnu...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2 Denkmalrechtliche Beschränkungen bei Einzelbaudenkmälern

2.1 Voraussetzungen des Denkmalschutzes 2.1.1 Bauliche Anlagen Als Einzelbaudenkmale kommen alle baulichen Anlagen im Sinne der Länderbauordnungen in Betracht. In erster Linie zählen dazu Gebäude, aber auch andere bauliche Objekte, wie Hoftore, Einfriedungsmauern, Grenzsteine oder Bildstöcke. Teile von baulichen Anlagen Da viele Denkmäler nicht mehr vollständig erhalten sind, kö...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.3 Städtebauliche Bedeutung

Den Schutzgrund der städtebaulichen bzw. der stadtbildprägenden Bedeutung kennen alle Denkmalschutzgesetze mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Bremen, deren Denkmalschutzgesetze diesen Schutzgrund nicht erwähnen, der deshalb auch zur Begründung der Unterschutzstellung eines Bauwerks nicht herangezogen werden darf.[1] Denkmalschutz wegen der städtebaulichen bzw. stadtbildpr...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.5 Vorläufige Unterschutzstellung von Baudenkmälern

Sämtliche Bundesländer, die dem Eintragungssystem folgen, kennen das Rechtsinstitut der vorläufigen Unterschutzstellung von Baudenkmälern. Dieses ermöglicht es, Bauwerke, deren Eintragung als Denkmal vorgesehen ist, durch behördliche Anordnung unter vorläufigen Schutz zu stellen, um zu befürchtenden Eingriffen in die Substanz oder sonstigen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Mi...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.1 Verfassungsrechtliche Zumutbarkeit der denkmalrechtlichen Beschränkungen

Die Unterschutzstellung eines Bauwerks als Einzelbaudenkmal hat weit reichende Konsequenzen für den Eigentümer. Oftmals werden die negativen wirtschaftlichen Folgen durch Steuervorteile oder durch öffentliche Zuschüsse, auf die ohnedies kein Rechtsanspruch besteht, auch nicht einigermaßen ausgeglichen. Auch angesichts der öffentlichen Mittelknappheit stellt sich heute mehr d...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.7 Sonstige Bedeutungskategorien

Hervorzuheben ist hier der Schutzgrund der Belebung und Werterhöhung der Umwelt, den das Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz nennt. Dieser sich einem denkmalfachlichen Laien schwer erschließbare Schutzgrund soll etwa dann erfüllt sein, wenn ältere Fachwerkhäuser, die selbst nur geringe geschichtliche oder künstlerische Bedeutung haben, in zentraler Lage einer Gemeinde daz...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.4.3 Argumente, die gegen die Denkmaleigenschaft sprechen

Mit der Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage können Sie nur Argumente vortragen, mit denen die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks, also seine Denkmalfähigkeit und seine Denkmalwürdigkeit in Frage gestellt werden. Eine Klage ist also nur erfolgreich, wenn Sie Gründe vortragen können, aus denen sich zur Überzeugung des Gerichts ergibt, dass dem in Frage stehenden Bauwerk die D...mehr