Fachbeiträge & Kommentare zu Denkmalschutz

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.4 Die Pflicht zur vorübergehenden Ablieferung

Werden etwa beim Sandabbau die Überreste einer Siedlung aus der Jungsteinzeit (4. bis 5. Jahrhundert v. Chr.) entdeckt, ist vor Ort die Untersuchung der Fundstelle und die Dokumentation des Befunds möglich. Darüber hinaus erfordert eine vollständige wissenschaftliche Erfassung eine gründliche Untersuchung von gefundenen Gegenständen, die nicht vor Ort erfolgen kann. Alle Den...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / Zusammenfassung

Überblick Neben dem Baudenkmalschutz ist der Bodendenkmalschutz für Grundstückseigentümer und -besitzer von erheblicher rechtlicher und vor allem wirtschaftlicher Bedeutung. Die negativen wirtschaftlichen Folgen des Bodendenkmalschutzes können je nach dem Inhalt der landesgesetzlichen Regelungen reichen von spürbaren Einschränkungen der Grundstücksnutzung beim flächenhaften ...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.5 Raubgrabungen

Raubgrabungen und der illegale Handel mit dabei entdeckten Funden haben inzwischen dramatische Ausmaße angenommen.[1] Der Kriminalfall um die sog. Himmelsscheibe von Nebra[2] war nur die Spitze des Eisbergs. Denn schon mit Kleinfunden wie Münzen oder Militaria wird ein Geschäft gemacht, erst recht mit Kostbarkeiten aus der Bronzezeit. Durch wilde Grabungen werden freilich Fu...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 4 Die Eigentumsverhältnisse an Bodenfunden, der Schatzfund

Wird eine Sache entdeckt, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz),[1] muss sie durch Gesetz einem Eigentümer zugeordnet werden. Beispiele Zu nennen ist etwa der 1984 bei Bauarbeiten in der Lübecker Altstadt durch einen Baggerführer gefundene Münzschatz mit 32.200 Gold- und Silbermünzen aus dem 14. und 15. Jahrhundert, mit de...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.3 Das behördliche Untersuchungsrecht

Dem bodendenkmalpflegerischen Forschungsinteresse ist mit der bloßen Kenntnisnahme von der Entdeckung eines Bodendenkmals nicht genügt. Die meisten Denkmalschutzgesetze enthalten deshalb eine ausdrückliche Ermächtigung, die Fundstelle wissenschaftlich zu untersuchen. In Bremen und Schleswig-Holstein fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Ohne Zustimmung des Grundeigen...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.5 Die Kostentragung für behördliche Fundsicherungsmaßnahmen

Wird etwa im Rahmen von Hoch- oder Tiefbaumaßnahmen ein Bodendenkmal entdeckt oder soll es zur Fortsetzung der Arbeiten beseitigt werden, ist der Unternehmer in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen kraft Gesetzes verpflichtet, die Kosten einer fachgerechten Bergung, Dokumentation und die Kosten der Konservierung aufgefundener beweglicher Bodendenkmäler ...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.2 Die Genehmigungspflicht für Erdarbeiten und andere Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten

Alle Denkmalschutzgesetze sehen die Möglichkeit vor, Gebiete, in denen Bodendenkmale vermutet werden, zu Grabungsschutzgebieten bzw. archäologischen Schutzgebieten (so in Thüringen) zu erklären. Die Erklärung zu einem derartigen Schutzgebiet begründet die Erlaubnis-/Genehmigungspflicht für alle Arbeiten und Vorhaben, die Bodendenkmale gefährden können. Die näheren Einzelheit...mehr

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Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.1 Die Anzeigepflicht

Bei jeder Art von Bodenbearbeitung, aber auch bei baulichen Abbruch- oder Umbaumaßnahmen, beim Pflügen und Graben oder durch natürliche Abschwemmungen können Mauerreste, Münzen, Keramikscheiben oder Militaria entdeckt werden. Um solche Funde wissenschaftlich zu erfassen und weitere Nachforschungen anstellen zu können, ist erste Voraussetzung, dass der amtliche Bodendenkmalsc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.2 Die Genehmigungspflicht für Veränderungen, Erhaltungspflicht

Bodendenkmale, die bekannt sind und deren gesetzlicher Schutz nicht von einer Eintragung in das Denkmalverzeichnis abhängig ist, unterliegen kraft Gesetzes den gesetzlichen Schutzbestimmungen, zu denen vor allem die Genehmigungspflicht für Veränderungen und die Erhaltungspflicht zählen. In den Bundesländern Baden-Württemberg (für Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung), Hamb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.3.2 Das Veränderungsverbot

Neben der Anzeigepflicht löst die Entdeckung eines Bodendenkmals ein Veränderungsverbot aus: Die Fundstelle und ihre nähere Umgebung sollen unverändert bleiben, um eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme und Auswertung zu ermöglichen. Teilweise wird über das Veränderungsverbot hinaus eine Pflicht statuiert, notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen (so in Hessen, Niedersachsen, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.1 Die Genehmigungspflicht für Grabungen und (teilweise) die Suche nach Bodendenkmalen

In allen Bundesländern benötigt derjenige, der nach bekannten oder vermuteten Bodendenkmalen graben oder sie aus Gewässern bergen will (so in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein), der vorherigen denkmalrechtlichen Erlaubnis bzw. Genehmigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Graben auf eigenen oder fremden Grundstücken stattfinde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 4.2 Das Schatzregal

Der im BGB geregelte Grundsatz trägt aber nicht dem im öffentlichen Interesse liegenden Zweck Rechnung, wertvolle Bodenfunde der wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich zu machen. Deshalb haben 13 Bundesländer in ihren Denkmalschutzgesetzen ein sog. Schatzregal geschaffen, zu dessen gesetzlicher Regelung sie nach Auffassung des Bundesverfassu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 2 Zum Begriff des Bodendenkmals

Überwiegend definieren die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer einen eigenen Begriff des Bodendenkmals, an den die gesetzlichen Schutzbestimmungen anknüpfen. Wo er fehlt, wird der allgemeine Begriff des Kulturdenkmals zugrunde gelegt. Hinweis Definitionen Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden (und teils in Mooren oder im Wasser) befind...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaschutz steht über Denkmalschutz

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei Grundsatzurteilen klargestellt: Das öffentliche Interesse am Klimaschutz und dem Ausbau von erneuerbaren Energien stehen bei Abwägung über dem Denkmalschutz. Die Eigentümerin eines Wohnhauses in der denkmalgeschützten Düsseldorfer "Golzheimer Siedlung" hat ebenso wie die Eigentümerin eines Baudenkmals in Siegen einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.4 Steuerbegünstigung nach § 10f EStG

Die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG ermöglicht einen Sonderausgabenabzug für bestimmte Maßnahmen, nämlich für Herstellungskosten[1] oder für Erhaltungsaufwendungen[2] , an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich [3] sowie an Baudenkmalen. [4] Es müssen zudem die Voraussetzungen des § 7h oder §...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 3.1 Wo der Nachbarschutz nicht gilt

Wenn sich der Nachbar durch ein Bauvorhaben auf einem angrenzenden Grundstück subjektiv beeinträchtigt fühlt, kann er sich nicht in jedem Fall dagegen wehren. Soweit Baurechtsvorschriften keine nachbarschützende Wirkung zukommt, weil sie im öffentlichen Interesse bestehen, muss er die Baumaßnahme dulden. Dies können zum Beispiel Vorschriften des Natur- und Denkmalschutzes se...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 5 [Zuwendungen → Zeilen 5–12]

Überblick Der Vordruck unterscheidet vier Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswohnung (Miete) / 8.1 Wohnungseigentum

Vergleichbare Grundsätze gelten für die Frage, ob der Sondereigentümer eine Parabolantenne an der Fassade oder auf dem Balkon zu dulden hat. Auch bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine bauliche Veränderung, auf die ein Wohnungseigentümer unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Zustimmung haben kann. Die danach erforderliche Interessenabwägung is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.1 Ermittlung kapitalisierter Reinertrag

Zunächst ist der jährliche Rohertrag des Grundstücks zu ermitteln. Dazu wird die Wohnfläche (in qm) des Grundstücks mit der typisierten monatlichen Nettokaltmiete (in EUR pro qm) nach Anlage 39 zum BewG multipliziert. Die monatlichen durchschnittlichen Nettokaltmieten differenzieren dabei je nach Bundesland, Gebäudeart, Wohnungsgröße und Baujahr des Gebäudes. Je nachdem, in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 16 Beim Inkrafttreten des UStG 1980 war das Unionsrecht für die Anordnung ermäßigter Steuersätze durch das nationale Recht weitgehend bedeutungslos. Denn Art. 12 Abs. 4 S. 1 der 6. EG-Richtlinie regelte bei Inkrafttreten lediglich, dass bestimmte Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen erhöhten oder ermäßigten Sätzen unterworfen werden konnten. Zu einer Einschränkung ...mehr

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GdW: Aufteilung der Kohlend... / 3.2 Denkmalschutz

Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen, die zum Beispiel die Dämmung einer historischen Fassade verbieten, stehen wesentlichen baulichen Veränderungen des Gebäudes entgegen, mit denen die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden könnte. Den Vermietern bleibt in diesen Fällen noch der Heiztechnologiewechsel, zu dem sie durch die verbleibende Hälfte des Kohlendioxidk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.7 Denkmalschutz

Rz. 57 Kosten für die gesetzliche Verpflichtung des Denkmalschutzes sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Einerseits kann sich ein Abzug bereits aus anderen Vorschriften ergeben, insbesondere gem. § 7i oder § 10f EStG. Andererseits fehlt es an der Zwangsläufigkeit, da der Stpfl. das unter Denkmalschutz stehende Gebäude regelmäßig freiwillig erworben oder den E...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben

Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch siehe § 9 Rdn 89 ff.). Der Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist vom Auskunf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird gemäß § 9 Abs. 1 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt, d.h. für die Höhe und die Festsetzung der Grundsteuer wird allein auf die Verhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres abgestellt (Stichtagsprinzip)[2]. Änderungen während eines Kalenderjahrs können sich damit erst für die Grundsteuer des folgenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verwaltung der Grundsteuer obliegt zum Teil den Finanzbehörden der Länder, zum Teil den Gemeinden. In den Ländern Berlin und Hamburg wird die Grundsteuer nur von den Finanzbehörden verwaltet. Für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach dem Bundesmodell sowie für die Festsetzung und ggf. Zerlegung der Grundsteuermessbeträge sind die Finanzämter zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 2 Rechtsnatur und ­Wirkung

AfA dienen grundsätzlich dazu, die steuerlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Gesamtdauer seiner Nutzung oder Verwendung zu verteilen. Durch erhöhte Absetzungen wird zumindest ein Teil des zu verteilenden Abschreibungsvolumens in einen kürzeren Abschreibungszeitraum, den Begünstigungszeitraum[1], vorverlagert. Dadurch entstehen für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 6 Restwertabschreibung

Die heute geltenden Vorschriften über erhöhte Absetzungen erlauben eine Vollabschreibung der begünstigten Aufwendungen während des Begünstigungszeitraums. Verzichtet der Steuerpflichtige zumindest in einem Jahr des Begünstigungszeitraums auf die Inanspruchnahme des Höchstsatzes der erhöhten Absetzungen, ist der am Ende des Begünstigungszeitraums verbleibende Restwert zur AfA...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften bleiben näher beschriebene privilegierte Kulturgüter und insb. dem Denkmalschutz dienende Immobilien partiell oder sogar vollständig steuerfrei. Konsequent ist daher – im Verfahren der Bedarfsbewertung (s. Rz. 56, 132 ff.; auch § 13 ErbStG Rz. 14) – der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft um den Wert solche...mehr

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Denkmalschutz (GEG)

1 Grundlagen Der Denkmalschutz zielt in erster Linie auf die Erhaltung des baulichen Zustands geschützter Objekte, was vor allem im Hinblick auf deren Erscheinungsbild gilt. Der Begriff der Erhaltung ist hier enger als der miet- und wohnungseigentumsrechtliche Erhaltungsbegriff. Geschützt ist in der Regel die Außenansicht des Gebäudes, wobei sich der Denkmalschutz auch auf di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.1 Dacherhaltung

Dachkonstruktionen historischer Bauten und besonders prägende Dachelemente, wie etwa Gauben, unterliegen regelmäßig dem Denkmalschutz.[1]mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.6 Solaranlagen

Bei Solaranlagen ist stets das Staatsziel des Klimaschutzes gegen das des Denkmalschutzes abzuwägen. Freilich ist derzeit nicht zu prognostizieren, wie sich die Rechtsprechung vor dem Hintergrund des GEG 2024 und vor allem auch die Gesetzgebung entwickeln wird. Derzeit gilt jedenfalls noch, dass der Klima- bzw. Umweltschutz keinen Vorrang vor dem Denkmalschutz genießt. Der K...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 1 Grundlagen

Der Denkmalschutz zielt in erster Linie auf die Erhaltung des baulichen Zustands geschützter Objekte, was vor allem im Hinblick auf deren Erscheinungsbild gilt. Der Begriff der Erhaltung ist hier enger als der miet- und wohnungseigentumsrechtliche Erhaltungsbegriff. Geschützt ist in der Regel die Außenansicht des Gebäudes, wobei sich der Denkmalschutz auch auf die Innenberei...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.2 Fassadenerhaltung

Bei Fassadenerhaltungsmaßnahmen, die nach den Vorgaben des GEG eine Dämmung erforderlich machen, sind stets Bauteile betroffen, die das Gesamtbild eines Gebäudes prägen, weshalb es in der Regel nicht möglich ist, Veränderungen unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben durchzuführen.[1] Dies hat allerdings nicht automatisch zur Folge, dass die Erfüllung der GEG...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz (GEG) / 2.1 Beeinträchtigung von Substanz oder Erscheinung

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn Schutzzwecke des Denkmalschutzes durch die Maßnahmen gestört oder vereitelt werden können.[1] Der Begriff der Substanzbeeinträchtigung im Sinne des Denkmalschutzes ist weit auszulegen. Er erfasst jede bauliche Maßnahme, die den bestehenden Zustand des Gebäudes abändert, was auch für Erhaltungsmaßnahmen gilt.[2] Das geschützte Objekt muss ...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.4 Heizungsanlagen

Gesetzgebung ist nicht ausreichend Das Verhältnis zwischen GEG und Denkmalschutz dürfte unter den geänderten Parametern der Beheizung noch nicht ausreichend geklärt sein. Hier bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber konkreter wird, damit es nicht vom Zufall einer regionalen Rechtsprechung abhängt, was im Einzelnen erlaubt oder verboten ist. Zunächst ist auch bei Baudenkmälern ...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.5 Rollladen/Sonnenschutz

Die Montage von Rollladen- oder sonstigen Sonnenschutzanlagen scheidet wegen einer Veränderung des Erscheinungsbilds des denkmalgeschützten Gebäudes per se aus; Aspekte verbesserter wirtschaftlicher Verwertung sind insoweit kein berücksichtigungsfähiges Abwägungskriterium.[1]mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2 Ausnahmetatbestände für Baudenkmäler

Der Anwendungsbereich des § 105 GEG ist eröffnet, wenn die durchzuführende Maßnahme mit einer Substanzbeeinträchtigung oder einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds der baulichen Anlage oder einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand bei Vornahme von Alternativmaßnahmen verbunden ist. Ausnahmen nach § 105 GEG bei Baudenkmälern 2.1 Beeinträchtigung von Substanz oder Erscheinung Ei...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.7 Wärmedämmverbundsystem

Der Zulässigkeit eines Vollwärmeschutzes werden bei Baudenkmälern in der Regel alternative Methoden der energetischen Ertüchtigung entgegenstehen wie insbesondere eine Verbesserung der Heizungsanlage.[1] Im Fall der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems auf die Fassade eines historischen Fachwerkhauses wurde die Auffassung vertreten, dass das Eigentumsgrundrecht und das i...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.2 Unverhältnismäßiger Kostenaufwand anderer Maßnahmen

Weder § 24 Abs. 1 EnEV hat geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein unverhältnismäßiger Aufwand anzunehmen ist, noch ist § 105 GEG insoweit eine Konkretisierung zu entnehmen. Sachgerecht erscheint daher, zunächst das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot des § 5 GEG sowie die Wertungen des § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GEG zu übernehmen, der eine Befreiungsmöglichkeit für die F...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.3 Fensteraustausch

Die Fenster sind ein wesentliches gestalterisches Merkmal eines Gebäudes und daher in besonderer Weise Anknüpfungspunkt denkmalschutzrechtlicher Einstufungen als konstitutiver Bestandteil der Denkmaleigenschaft.[1] Dem Grundsatz der Materialkontinuität folgend, ist bereits die Materialauswahl von Bedeutung.[2] Kunststofffenster wurden allerdings bei gleichem Profil und gleic...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 6 Anlagen zur Nutzung fester Biomasse

Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und voraussichtlich aufgrund der Nachfrage in verschiedenen Sektoren teurer wird, empfiehlt sich diese Option vor allem in Bestandsgebäuden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind. Dies kann beispielsweise für Gebäude gelten, die schwer zu sanieren sind oder unter Denkmalschutz stehen. Die Nutzung n...mehr

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Energieausweis (GEG) / 1 Überblick

Das GEG regelt den Energieausweis in den §§ 79 ff. Diese Bestimmungen sind im Wesentlichen von den Änderungen des GEG 2024 nicht betroffen. Lediglich der Katalog des § 85 Abs. 1 GEG bezüglich der Pflichtangaben in Energieausweisen wurde in Nr. 15 insoweit modifiziert, als die Art der genutzten erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Anforderungen nach § 71 Abs. 1 GEG anzugeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Rn. 15 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der StPfl muss das Gebäude in dem jeweiligen Kj, für das er den Sonderausgabenabzug in Anspruch nimmt, zu eigenen Wohnzwecken nutzen (§ 10f Abs 1 S 2 EStG). Zudem dürfen die Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10e EStG oder dem EigZulG einbezogen worden sein (Verbot der Doppelbegünstigung s Rn 5). Der Sonderausgabenabzug wird...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Bemessungsgrundlage

Rn. 34 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die von der zuständigen Landesbehörde auf der Grundlage von § 10g Abs 3 EStG der Höhe nach bescheinigten begünstigten Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen (s Rn 22–26) bilden die Grundlage zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Sonderausgabenabzugs. Davon sind öffentliche sowie private Zuwendungen und aus dem Kulturgut erzielte Einna...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Wohn- und Geschäftshaus unter Denkmalschutz

Rz. 161 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt die unterschiedliche Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuerbelastung für ein vollständig unter Denkmalschutz stehenden Wohn- und Geschäftshauses (gemischt genutztes Grundstück) nach dem Bundesmodell und dem Saarländischen Grundsteuergesetz. Rz. 162 Praxis-Beispiel Beispiel: Für ein Wohn- und Geschäftshaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Ermäßigungen wegen Wohnraumförderung und Denkmalschutz (Abs. 2)

Rz. 128 [Autor/Stand] Die Regelung des § 1 Abs. 2 GrSt-Saar dient der gesetzlichen Klarstellung, dass Bezugsgröße für die bundesgesetzlichen Ermäßigungstatbestände im § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG die landesspezifischen Grundsteuermesszahlen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die bundesgesetzliche Förderung im gleichen Verhältnis auch im Saarland gilt. Folglich sind für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 5. Mehrere Ermäßigungen nebeneinander

Rz. 139 [Autor/Stand] Sofern in der Praxis für ein bebautes (Wohn-)Grundstück mehrere Ermäßigungstatbestände i.S.d. § 1 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrStG-Saar i.V.m. § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG gleichzeitig vorliegen, ist dies bei der Ermäßigung entsprechend zu berücksichtigen, A 15.7 Satz 1 AEGrStG. Denkbar ist dies beispielsweise, wenn ein wohnraumgefördertes Grundstück i.S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitere bundes- und landesrechtliche Vorkaufsrechte

Rz. 213 Das in Konkurrenz zu den entsprechenden landesrechtlichen Vorkaufsrechten stehende[537] Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG begründet zwar anders als das nach den §§ 24 ff. BauGB keine "Grundbuchsperre", ist jedoch durch den Verweis in § 66 Abs. 3 S. 4 BNatSchG auf § 1098 Abs. 2 BGB wie ein vormerkungsgesicherter Anspruch durchsetzbar.[538] Landesrechtliche Vorkaufsrech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gesetzliche Vorkaufsrechte nach Landesrecht

Rz. 235 Ihre Rechtsgrundlagen sind Art. 64, 67, 109, 119 EGBGB.[854] Die Länder haben davon unterschiedlichen Gebrauch gemacht, teils zum privaten Schutz von Mitbeteiligten, teils zur Wahrung öffentlicher Interessen, z.B. am Wiederaufbau, Naturschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz.[855]mehr