Fachbeiträge & Kommentare zu Denkmalschutz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.4 Erlassumfang

Rz. 21 Während in den Fällen des § 32 Abs. 2 GrStG ein Teilerlass der Grundsteuer, der sich nach dem Ausmaß der nachhaltigen Minderung des Rohertrags bestimmt, vorgesehen ist (siehe Rz. 25), wird in den Fällen des § 32 Abs. 1 GrStG ein Vollerlass von der Grundsteuer gewährt. Der Erlass kommt für den einzelnen Steuergegenstand bzw. Teil des Steuergegenstandes insgesamt in Betr...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.3 Kausalität zwischen Unrentabilität und öffentlichen Erhaltungsinteresse

Rz. 19 Des Weiteren muss für einen Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG die Ertragslosigkeit des Grundbesitzes darauf beruhen, dass zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse (Kulturguteigenschaft; siehe Rz. 15) und der Unrentabilität (siehe Rz. 17) ein Kausalzusammenhang besteht.[1] Darin liegt weder ein Verstoß gegen die steuerliche Belastungsgleichheit noch g...mehr

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Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 4 Besonderheiten in den Fällen des § 32 GrStG (Abs. 3)

Rz. 13 Für einen Erlass von der Grundsteuer für Kulturgut und Grünanlagen i. S. d. § 32 GrStG bedarf es nach § 35 Abs. 3 S. 1 GrStG keiner jährlichen Wiederholung des Erlassantrags. Es handelt sich hier um Dauertatbestände, die selbst über einen längeren Zeitraum kaum Veränderungen unterliegen (z. B. Grundbesitz, der unter Denkmalschutz steht). Im Interesse einer Verfahrensver...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.1 Kulturgut – Erhaltung des Grundbesitzes im öffentlichen Interesse

Rz. 15 Der Erlass der Grundsteuer nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG setzt zunächst voraus, dass die Erhaltung des Grundbesitzes (siehe § 2 GrStG) wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt. Hierdurch wird der Tatbestand des Kulturguts i. S. d. § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG definiert. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ausschluss individueller Abweichungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zum nachträglich eingefügten § 247 Abs. 1 Satz 2 BewG lautet[2]: „... Mit der Anfügung des Satzes 2 in § 247 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes wird klargestellt, dass bei der Ermittlung des Produkts aus Grundstücksfläche und dem jeweiligen Bodenrichtwert im Sinne des § 196 BauGB, grundsätzlich der auf die Grundstücksmerkmale des Bode...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 2.1 Exkurs: Sachwertverfahren nach der ImmoWertV 2010

Rz. 10 Das Sachwertverfahren i. S. d. §§ 21 – 23 ImmoWertV 2010 kann in der Verkehrswertermittlung insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr – marktüblich – der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist.[1] Noch tiefergehender formuliert kommt das Sachwertwertverfahren dann zur Anwendung, wenn d...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2.2 Verlängerung der Restnutzungsdauer (Abs. 2 S. 4)

Rz. 24 In § 253 Abs. 2 S. 4 BewG werden Fälle behandelt, in denen es ausnahmsweise zu einer Verlängerung der (wirtschaftlichen) Restnutzungsdauer kommen kann (Rz. 16). Sind nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist gem. § 253 Abs. 2 S. 4 BewG von einer entsprechen...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.1.6 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

Rz. 23 Der Exkurs über die Grundsätze zur Ermittlung des Verkehrswerts (Ertragswerts) im Ertragswertverfahren auf der Grundlage der anerkannten Vorschriften des Baugesetzbuchs soll mit einem Blick auf die Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen i. S. d. § 8 Abs. 3 ImmoWertV abgeschlossen werden. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale s...mehr

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Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1 Gemeinnützige GmbH

Eine gGmbH ist eine bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaft und somit eine juristische Person in Form einer Non-Profit-Organisation. Sie unterliegt unter anderem den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie denen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und wird durch eine Geschäftsführung vertreten. Die gGmbH haftet gegenüber Dritten mit ihrem Vermögen (vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG). Das hei...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 33 Bebaute Grundstücke – als solche gelten nach § 146 Abs. 1 BewG die nicht unbebauten Grundstücke i. S. d. § 145 Abs. 1 BewG – sind gem. § 148 BewG nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten.[1] Als Wert eines solchen Grundstücks war bis zum 31.12.2006 das 12,5-Fache der für dieses im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt erzielten Jahresmiete an...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Begriff und Umfang der Gegenleistung

Rz. 3 § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Diese Begrifflichkeit des bürgerlichen Rechts[1] meint die Leistung, die für (Kausalität) den Erwerb eines Grundstücks (regelmäßig als Kaufpreis) vereinbart wird. Aus steuerlicher Sicht wird der Begriff weit gefasst und erstreckt sich auch auf Leistungen eines Dritten. Zur Gegenlei...mehr

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Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 5 Denkmalschutz

Der Denkmalschutz in Deutschland ist Sache der Bundesländer. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenständiges Denkmalschutzrecht und eine eigenständige Denkmalschutzbehörde. Diese entscheiden, welche Immobilien in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Denkmalschutz gestellt werden und haben die Aufgabe, solche Baudenkmäler zu erhalten. Begriff Baudenkmal Eine bauliche Anlage ist ...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.7.3.1 Grundsätze

§ 105 GEG erlaubt Abweichungen von den Vorgaben des GEG für Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, wenn die Erfüllung der Anforderungen des GEG die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde oder alternative Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden. Werden die Zwecke des Denkmalschutzes jedenfalls durch die nach ...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.7.3.2 Beeinträchtigung

Als Beeinträchtigung sind alle baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen anzusehen, die denkmal- und erhaltungsrechtlich nicht zulässig sind. Hierzu zählen vor allem bauliche Änderungen an der Gebäudehülle nach § 48 GEG und Anbauten und Ausbauten i. S. v. § 51 GEG. Für den Bereich des Wohnungseigentums praxisrelevant sind vor allem Änderungen an der Gebäudehülle. Praxis-Bei...mehr

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Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 2 Erhaltungsplanung aus technischer Sicht

Die Erhaltungsplanung sollte neben turnusmäßigen und kurzfristigen Maßnahmen auch mittel- und langfristige Pläne für Maßnahmen und Modernisierungen enthalten. Erhaltungsplanung Die Erhaltungsplanung ist ein objektspezifisches, individuell zu erstellendes längerfristiges Gesamtkonzept für die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, vorrangig in den Bereichen Standsicherheit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

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CO2-Preis steigt auf Maximalwert – Heizen wird teurer

Der sogenannte CO2-Preis steigt im neuen Jahr von 45 auf 55 EUR pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Geschätzt wird ein Preisanstieg beim Heizöl um etwa 2 Cent pro Liter – das betrifft Mieter und Vermieter. Nach 45 EUR im vergangenen Jahr steigt der Preis für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) ab dem 1.1.2025 auf 55 EUR pro Tonne auf den bisherigen Höchstwert. ...mehr

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Italien / II. Umfang der Steuerpflicht

Rz. 300 Der Erbschaftsteuer unterliegen nach Art. 9 d.legs. 346/90 grundsätzlich sämtliche Vermögensgegenstände und Rechte, soweit nicht nach Art. 3 d.legs. 346/90 ein Befreiungstatbestand vorliegt. So ist neben der Übertragung zugunsten des Staates, bestimmter anerkannter gemeinnütziger Vereinigungen und Stiftungen nach Art. 3 Abs. 4 ter d.legs. 346/90 insbesondere die Über...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Klimaschutz steht über Denkmalschutz

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei Grundsatzurteilen klargestellt: Das öffentliche Interesse am Klimaschutz und dem Ausbau von erneuerbaren Energien stehen bei Abwägung über dem Denkmalschutz. Die Eigentümerin eines Wohnhauses in der denkmalgeschützten Düsseldorfer "Golzheimer Siedlung" hat ebenso wie die Eigentümerin eines Baudenkmals in Siegen einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.4 Steuerbegünstigung nach § 10f EStG

Die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG ermöglicht einen Sonderausgabenabzug für bestimmte Maßnahmen, nämlich für Herstellungskosten[1] oder für Erhaltungsaufwendungen[2] , an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich [3] sowie an Baudenkmalen. [4] Es müssen zudem die Voraussetzungen des § 7h oder §...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Baunachbarrecht / 3.1 Wo der Nachbarschutz nicht gilt

Wenn sich der Nachbar durch ein Bauvorhaben auf einem angrenzenden Grundstück subjektiv beeinträchtigt fühlt, kann er sich nicht in jedem Fall dagegen wehren. Soweit Baurechtsvorschriften keine nachbarschützende Wirkung zukommt, weil sie im öffentlichen Interesse bestehen, muss er die Baumaßnahme dulden. Dies können zum Beispiel Vorschriften des Natur- und Denkmalschutzes se...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2024 / 5 [Zuwendungen → Zeilen 5–12]

Überblick Der Vordruck unterscheidet vier Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 8.1 Wohnungseigentum

Vergleichbare Grundsätze gelten für die Frage, ob der Sondereigentümer eine Parabolantenne an der Fassade oder auf dem Balkon zu dulden hat. Auch bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine bauliche Veränderung, auf die ein Wohnungseigentümer unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Zustimmung haben kann. Die danach erforderliche Interessenabwägung is...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.1 Ermittlung kapitalisierter Reinertrag

Zunächst ist der jährliche Rohertrag des Grundstücks zu ermitteln. Dazu wird die Wohnfläche (in qm) des Grundstücks mit der typisierten monatlichen Nettokaltmiete (in EUR pro qm) nach Anlage 39 zum BewG multipliziert. Die monatlichen durchschnittlichen Nettokaltmieten differenzieren dabei je nach Bundesland, Gebäudeart, Wohnungsgröße und Baujahr des Gebäudes. Je nachdem, in ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 16 Beim Inkrafttreten des UStG 1980 war das Unionsrecht für die Anordnung ermäßigter Steuersätze durch das nationale Recht weitgehend bedeutungslos. Denn Art. 12 Abs. 4 S. 1 der 6. EG-Richtlinie regelte bei Inkrafttreten lediglich, dass bestimmte Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen erhöhten oder ermäßigten Sätzen unterworfen werden konnten. Zu einer Einschränkung ...mehr

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GdW: Aufteilung der Kohlend... / 3.2 Denkmalschutz

Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen, die zum Beispiel die Dämmung einer historischen Fassade verbieten, stehen wesentlichen baulichen Veränderungen des Gebäudes entgegen, mit denen die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden könnte. Den Vermietern bleibt in diesen Fällen noch der Heiztechnologiewechsel, zu dem sie durch die verbleibende Hälfte des Kohlendioxidk...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben

Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch siehe § 9 Rdn 89 ff.). Der Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist vom Auskunf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird gemäß § 9 Abs. 1 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt, d.h. für die Höhe und die Festsetzung der Grundsteuer wird allein auf die Verhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres abgestellt (Stichtagsprinzip)[2]. Änderungen während eines Kalenderjahrs können sich damit erst für die Grundsteuer des folgenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verwaltung der Grundsteuer obliegt zum Teil den Finanzbehörden der Länder, zum Teil den Gemeinden. In den Ländern Berlin und Hamburg wird die Grundsteuer nur von den Finanzbehörden verwaltet. Für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach dem Bundesmodell sowie für die Festsetzung und ggf. Zerlegung der Grundsteuermessbeträge sind die Finanzämter zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Erhöhte Abschreibungen / 2 Rechtsnatur und ­Wirkung

AfA dienen grundsätzlich dazu, die steuerlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Gesamtdauer seiner Nutzung oder Verwendung zu verteilen. Durch erhöhte Absetzungen wird zumindest ein Teil des zu verteilenden Abschreibungsvolumens in einen kürzeren Abschreibungszeitraum, den Begünstigungszeitraum[1], vorverlagert. Dadurch entstehen für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Erhöhte Abschreibungen / 6 Restwertabschreibung

Die heute geltenden Vorschriften über erhöhte Absetzungen erlauben eine Vollabschreibung der begünstigten Aufwendungen während des Begünstigungszeitraums. Verzichtet der Steuerpflichtige zumindest in einem Jahr des Begünstigungszeitraums auf die Inanspruchnahme des Höchstsatzes der erhöhten Absetzungen, ist der am Ende des Begünstigungszeitraums verbleibende Restwert zur AfA...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften bleiben näher beschriebene privilegierte Kulturgüter und insb. dem Denkmalschutz dienende Immobilien partiell oder sogar vollständig steuerfrei. Konsequent ist daher – im Verfahren der Bedarfsbewertung (s. Rz. 56, 132 ff.; auch § 13 ErbStG Rz. 14) – der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft um den Wert solche...mehr

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Denkmalschutz (GEG)

1 Grundlagen Der Denkmalschutz zielt in erster Linie auf die Erhaltung des baulichen Zustands geschützter Objekte, was vor allem im Hinblick auf deren Erscheinungsbild gilt. Der Begriff der Erhaltung ist hier enger als der miet- und wohnungseigentumsrechtliche Erhaltungsbegriff. Geschützt ist in der Regel die Außenansicht des Gebäudes, wobei sich der Denkmalschutz auch auf di...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.1 Dacherhaltung

Dachkonstruktionen historischer Bauten und besonders prägende Dachelemente, wie etwa Gauben, unterliegen regelmäßig dem Denkmalschutz.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.6 Solaranlagen

Bei Solaranlagen ist stets das Staatsziel des Klimaschutzes gegen das des Denkmalschutzes abzuwägen. Freilich ist derzeit nicht zu prognostizieren, wie sich die Rechtsprechung vor dem Hintergrund des GEG 2024 und vor allem auch die Gesetzgebung entwickeln wird. Derzeit gilt jedenfalls noch, dass der Klima- bzw. Umweltschutz keinen Vorrang vor dem Denkmalschutz genießt. Der K...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 1 Grundlagen

Der Denkmalschutz zielt in erster Linie auf die Erhaltung des baulichen Zustands geschützter Objekte, was vor allem im Hinblick auf deren Erscheinungsbild gilt. Der Begriff der Erhaltung ist hier enger als der miet- und wohnungseigentumsrechtliche Erhaltungsbegriff. Geschützt ist in der Regel die Außenansicht des Gebäudes, wobei sich der Denkmalschutz auch auf die Innenberei...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.2 Fassadenerhaltung

Bei Fassadenerhaltungsmaßnahmen, die nach den Vorgaben des GEG eine Dämmung erforderlich machen, sind stets Bauteile betroffen, die das Gesamtbild eines Gebäudes prägen, weshalb es in der Regel nicht möglich ist, Veränderungen unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben durchzuführen.[1] Dies hat allerdings nicht automatisch zur Folge, dass die Erfüllung der GEG...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz (GEG) / 2.1 Beeinträchtigung von Substanz oder Erscheinung

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn Schutzzwecke des Denkmalschutzes durch die Maßnahmen gestört oder vereitelt werden können.[1] Der Begriff der Substanzbeeinträchtigung im Sinne des Denkmalschutzes ist weit auszulegen. Er erfasst jede bauliche Maßnahme, die den bestehenden Zustand des Gebäudes abändert, was auch für Erhaltungsmaßnahmen gilt.[2] Das geschützte Objekt muss ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.4 Heizungsanlagen

Gesetzgebung ist nicht ausreichend Das Verhältnis zwischen GEG und Denkmalschutz dürfte unter den geänderten Parametern der Beheizung noch nicht ausreichend geklärt sein. Hier bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber konkreter wird, damit es nicht vom Zufall einer regionalen Rechtsprechung abhängt, was im Einzelnen erlaubt oder verboten ist. Zunächst ist auch bei Baudenkmälern ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.5 Rollladen/Sonnenschutz

Die Montage von Rollladen- oder sonstigen Sonnenschutzanlagen scheidet wegen einer Veränderung des Erscheinungsbilds des denkmalgeschützten Gebäudes per se aus; Aspekte verbesserter wirtschaftlicher Verwertung sind insoweit kein berücksichtigungsfähiges Abwägungskriterium.[1]mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2 Ausnahmetatbestände für Baudenkmäler

Der Anwendungsbereich des § 105 GEG ist eröffnet, wenn die durchzuführende Maßnahme mit einer Substanzbeeinträchtigung oder einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds der baulichen Anlage oder einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand bei Vornahme von Alternativmaßnahmen verbunden ist. Ausnahmen nach § 105 GEG bei Baudenkmälern 2.1 Beeinträchtigung von Substanz oder Erscheinung Ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.7 Wärmedämmverbundsystem

Der Zulässigkeit eines Vollwärmeschutzes werden bei Baudenkmälern in der Regel alternative Methoden der energetischen Ertüchtigung entgegenstehen wie insbesondere eine Verbesserung der Heizungsanlage.[1] Im Fall der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems auf die Fassade eines historischen Fachwerkhauses wurde die Auffassung vertreten, dass das Eigentumsgrundrecht und das i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.3 Fensteraustausch

Die Fenster sind ein wesentliches gestalterisches Merkmal eines Gebäudes und daher in besonderer Weise Anknüpfungspunkt denkmalschutzrechtlicher Einstufungen als konstitutiver Bestandteil der Denkmaleigenschaft.[1] Dem Grundsatz der Materialkontinuität folgend, ist bereits die Materialauswahl von Bedeutung.[2] Kunststofffenster wurden allerdings bei gleichem Profil und gleic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz (GEG) / 2.2 Unverhältnismäßiger Kostenaufwand anderer Maßnahmen

Weder § 24 Abs. 1 EnEV hat geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein unverhältnismäßiger Aufwand anzunehmen ist, noch ist § 105 GEG insoweit eine Konkretisierung zu entnehmen. Sachgerecht erscheint daher, zunächst das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot des § 5 GEG sowie die Wertungen des § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GEG zu übernehmen, der eine Befreiungsmöglichkeit für die F...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beheizungsvarianten nach GE... / 6 Anlagen zur Nutzung fester Biomasse

Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und voraussichtlich aufgrund der Nachfrage in verschiedenen Sektoren teurer wird, empfiehlt sich diese Option vor allem in Bestandsgebäuden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind. Dies kann beispielsweise für Gebäude gelten, die schwer zu sanieren sind oder unter Denkmalschutz stehen. Die Nutzung n...mehr

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Energieausweis (GEG) / 1 Überblick

Das GEG regelt den Energieausweis in den §§ 79 ff. Diese Bestimmungen sind im Wesentlichen von den Änderungen des GEG 2024 nicht betroffen. Lediglich der Katalog des § 85 Abs. 1 GEG bezüglich der Pflichtangaben in Energieausweisen wurde in Nr. 15 insoweit modifiziert, als die Art der genutzten erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Anforderungen nach § 71 Abs. 1 GEG anzugeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Rn. 15 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der StPfl muss das Gebäude in dem jeweiligen Kj, für das er den Sonderausgabenabzug in Anspruch nimmt, zu eigenen Wohnzwecken nutzen (§ 10f Abs 1 S 2 EStG). Zudem dürfen die Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10e EStG oder dem EigZulG einbezogen worden sein (Verbot der Doppelbegünstigung s Rn 5). Der Sonderausgabenabzug wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Bemessungsgrundlage

Rn. 34 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die von der zuständigen Landesbehörde auf der Grundlage von § 10g Abs 3 EStG der Höhe nach bescheinigten begünstigten Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen (s Rn 22–26) bilden die Grundlage zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Sonderausgabenabzugs. Davon sind öffentliche sowie private Zuwendungen und aus dem Kulturgut erzielte Einna...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Wohn- und Geschäftshaus unter Denkmalschutz

Rz. 161 [Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt die unterschiedliche Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuerbelastung für ein vollständig unter Denkmalschutz stehenden Wohn- und Geschäftshauses (gemischt genutztes Grundstück) nach dem Bundesmodell und dem Saarländischen Grundsteuergesetz. Rz. 162 Praxis-Beispiel Beispiel: Für ein Wohn- und Geschäftshaus...mehr