Fachbeiträge & Kommentare zu Denkmalschutz

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Inhalt

Rz. 151 Dieser deckt sich weitgehend mit der Grunddienstbarkeit. Auf das dort Aufgeführte wird verwiesen (vgl. Rdn 111 ff.). Zum positiven Handeln ist der Eigentümer nur im Rahmen einer Nebenpflicht verpflichtet.[537] Im Übrigen sind alle drei Belastungsarten zulässig, auch der dritte Tatbestand des § 1018 BGB.[538] Die einzelnen Arten können miteinander verbunden werden. Es...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.4 Einsatz eines Energieeffizienz-Experten

Die Förderbedingungen setzen voraus, dass zur Förderung und Begleitung des Vorhabens ein Energieeffizienz-Experte eingesetzt wird. Solche Experten werden in einer Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de geführt. Aufgaben Neben der...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.2 Das wird gefördert

Das Programm fördert Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, z. B. aus: Sonne Wind Biomasse Wasser Es wird aber vorausgesetzt, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen die Programmvoraussetzungen des KfW-Programms 270 in der aktuellen Fassung erfüllen (siehe hierzu oben Kap....mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.2 Das wird gefördert

Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen, dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 410 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 411 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kausalität

Rz. 40 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein Kausalzusammenhang zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität des Grundbesitzes.[2] Damit sollen Manipulationen durch "Kostenaufblähungen" oder durch "Einnahmeverminderungen" aus steuerlichen oder sonstigen Gründen, die nichts mit der Kulturguteigenschaft zu tun haben, ausgeschlossen werden.[3] Denkt man die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besonderes öffentliches Erhaltungsinteresse

Rz. 19 [Autor/Stand] Für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, ist die Grundsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu erlassen. Der Befreiungstatbestand macht an vier Voraussetzungen fest: Neben dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift führt bei bestehender materieller Steuerpflicht drei Erlasstatbestände mit differenzierten Voraussetzungen abschließend auf, bei deren Erfüllung ein Rechtsanspruch besteht.[2] Den drei Tatbeständen in Abs. 1 Nr. 1 u. 2 sowie Abs. 2 ist ein übergeordnetes öffentliches Interesse gemeinsam. Mit dem Erlass oder Teilerlass der Grundsteuer wird d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 [Autor/Stand] §§ 32–34 GrStG regeln die Erlasstatbestände der Grundsteuer abschließend und überschneidungsfrei. Während § 32 GrStG auf Kulturgut und Grünanlagen ausgerichtet ist, regeln §§ 33, 34GrStG den Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und bei bebauten Grundstücken. § 32 GrStG hat als Spezialvorschrift Vorran...mehr

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Bauleitplanung: Aufgabe und... / 5 Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne

Neu! Umweltprüfung in allen Verfahren Das Verfahrensrecht zur Bauleitplanung hat durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) ab 20.7.2004 eine erhebliche Umgestaltung erfahren. Auslöser war die Richtlinie 2001/42/GG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie). Der B...mehr

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Bauleitplanung: Aufgabe und... / 3 Das Abwägungserfordernis

Abwägungsgrundsatz Bei der Aufstellung der Bauleitpläne müssen die Gemeinden nach § 1 Abs. 7 BauGB alle berührten öffentlichen und privaten Belange nebeneinander und untereinander gerecht abwägen. Dieser Abwägungsgrundsatz ist eines der zentralen Gebote der Bauleitplanung. Vor einer Beschäftigung mit den Einzelfragen der Abwägung müssen 2 Grundsätze vorausgeschickt werden: Wic...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 1.1 Gemeinnützige Zwecke

Als gemeinnützig gelten solche Zwecke, durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit selbstlos gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt vor, wenn die Tätigkeit dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzt.[2] Die als Förderung der Allgemeinheit anerkannten Zwecke sind in § 52 Abs. 2 AO aufgeführt (sog. G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.4.2 Umfang der Entnahme

Rz. 313 Die Entnahmefiktion bezieht sich auf die denkmalgeschützte Wohnung des Land- und Forstwirts bzw. des Altenteilers und dem zur denkmalgeschützten Wohnung gehörenden Grund und Boden. Rz. 314 Die denkmalgeschützte Wohnung umfasst sämtliche zur Führung eines selbstständigen Haushalts erforderlichen Räume, also eine Küche oder Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz in der Gemeinde... / 7.1 Erschließung kommunaler Dachflächen

Für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen hat die Gemeinde eine vollumfängliche Potenzialanalyse der vorhandenen Flächen auf kommunalen Gebäuden durchgeführt. Insgesamt besitzt die Gemeinde aktuell 8 Dachflächen-Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 390 kWp. Die Installation von Photovoltaikanlagen soll sukzessive weitergeführt werden, so sind akt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 4. Abschlag bei Denkmalschutz (Abs. 3)

Rz. 161 [Autor/Stand] Art. 4 Abs. 3 BayGrStG sieht eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen in Höhe von 25 % vor, wenn ein Baudenkmal nach Art. 1 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 des Bayerischen Denkmalschutzgesetz [2] in der jeweils gültigen Fassung vorliegt. Diese Ermäßigung soll nach der Gesetzesbegründung der Förderung der Kulturland...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 4 Ermäßigung der Steuermesszahl bei Baudenkmälern (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 15 Abs. 5 GrStG wird die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt, wenn sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die Baudenkmäler i. S. d. des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind. Die Ermäßigung der Steuermesszahl für bebaute Grundstücke mit aufstehenden Baudenkmälern nach § 15 Abs. 5 GrStG erfolgt unabhä...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 1.1 Sponsoringarten

Sponsoring kann sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen. Die wichtigsten sind gemeinnützige Bereiche wie Sport, Kunst und Kultur, Soziales, Umwelt- und Denkmalschutz. Eine Sonderform ist Medien- und Programmsponsoring, durch die Fernsehübertragungen oder Rundfunksendungen gesponsert werden. Beim Sportsponsoring [1] sind die Unternehmen in der Lage, ökonomische Ziele zu err...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem WohnungsbauförderungsG (WoBauFG) einschließlich der Übergangsregelungen, DB 1990, 65; Stuhrmann, Einkommensteuerliche Vergünstigungen bei Baudenkmalen unter Berücksichtigung der Regelungen durch das WohnungsbauförderungsG, DStZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem WohnungsbauförderungsG (WoBauFG) einschließlich der Übergangsregelungen, DB 1990, 65; Bansemer, Denkmalschutz und Steuerrecht, RWP 1990/1211 SG 5.1, 347; Schneider, Steuerliche Berücksichtigung von Instandsetzungs- und Modernisie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt für den getätigten Erhaltungsaufwand (bei HK Sonder-AfA gemäß § 7i EStG) eine denkmalrechtliche Anerkennungsbescheinigung vor, besteht die Möglichkeit des Sofortabzugs oder der Verteilung auf bis zu 5 Jahre nach § 11b EStG. Verhältnis zu § 6 Abs 1 Nr 1a EStG: § 6 EStG ist eine Bewertungsvorschrift, die für Erhaltungsaufwendungen in den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 7 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gelten die Grundsätze zu § 7i EStG entsprechend. Die Reichweite der Bindungswirkung der behördlichen Bescheinigung hängt vom jeweiligen konkreten Inhalt der Bescheinigung ab. Ihr Regelungsinhalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung unter ergänzender Heranziehung der Vorschriften des BGB zu ermitteln. Das bedeutet, dass empfangsbedü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Modernisierung und Instandhaltung gemäß § 177 BauGB (§ 11a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Voraussetzungen des Begünstigungstatbestands sind: im Inland belegenes Gebäude (zum Gebäudebegriff s § 7h Rn 2 (Handzik) und s § 7 Rn 317ff (Handzik)), Durchführung von Modernisierungs- bzw Instandhaltungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB (s Rn 4–5), nicht durch Zuschüsse gedeckter Erhaltungsaufwand (s Rn 6), bei Gebäuden in einem förmlich festgelegt...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10 Städtebaulicher Denkmalschutz

Die IFB bezuschusst mit diesem Programm die Fassadenerneuerung von Wohnungen in Denkmälern festgelegter Gebiete. Allerdings fördert das Programm nur in Verbindung mit dem Programm "Modernisierung von Mietwohnungen". 10.1 Wer kann Anträge stellen? Antragsteller Förderanträge können von Eigentümern und Erbbauberechtigten gestellt werden. 10.2 Anforderungen an das Objekt Förderwürdi...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler

Zusammenfassung Überblick Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich, wissenschaftlich oder volkskundlich bedeutsame Kulturgüter für kommende Generationen zu bewahren.[1] Ein wesentlicher Teil der in Betracht kommenden Objekte sind Bauwerke. Auf diese beschränkt sich der folgende Beitrag. 1 Einführung Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalsch...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6 Rechtsfolgen der Denkmaleigenschaft

Steht die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks kraft Gesetzes fest oder ist sie durch rechtsbegründenden Verwaltungsakt mit der Eintragung in das Denkmalbuch bzw. die Denkmalliste formal festgestellt, hat dies einschneidende Beschränkungen des Grundeigentums zur Folge, weil dem Eigentümer umfangreiche denkmalrechtliche Pflichten aufgebürdet werden. Diese haben zum einen die Ver...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1 Voraussetzungen des Denkmalschutzes

2.1.1 Bauliche Anlagen Als Einzelbaudenkmale kommen alle baulichen Anlagen im Sinne der Länderbauordnungen in Betracht. In erster Linie zählen dazu Gebäude, aber auch andere bauliche Objekte, wie Hoftore, Einfriedungsmauern, Grenzsteine oder Bildstöcke. Teile von baulichen Anlagen Da viele Denkmäler nicht mehr vollständig erhalten sind, können nach den Denkmalschutzgesetzen auc...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.5 Anzeigepflichten

Die Kenntnis von Veränderungen der Eigentums- und Besitzverhältnisse oder etwa des baulichen Zustands von Baudenkmälern kann für die Denkmalschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchaus von Interesse sein. Deshalb sehen die Landesdenkmalschutzgesetze hierfür unterschiedlich ausgestaltete Anzeigepflichten vor.mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 1 Einführung

Die Geburtsstunde der heutigen Denkmalschutzgesetze der alten Bundesländer liegt in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, und zwar in der Zeit von 1972 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg) bis 1980 (In-Kraft-Treten des Denkmalschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen). Die Denkmalschutzgesetze der neuen Bundesländer sind zwar erst nach 1990 erlassen...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.7 Rechtsfolgen unerlaubter Maßnahmen

Verstöße gegen denkmalrechtliche Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden. Handelt der Betroffene vorsätzlich, kann das Bußgeld erheblich ausfallen. Das OLG Oldenburg bestätigte z. B. ein Bußgeld in Höhe von 60.000 EUR wegen umfangreicher Umbaumaßnahmen ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung[1] und das OLG Karlsruhe verhängte 10.000 EUR für den schwarzen Fassaden...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.5 Volkskundliche Bedeutung

Der Schutzgrund der volkskundlichen Bedeutung findet sich in den Denkmalschutzgesetzen von Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Dieser Schutzgrund wird angenommen werden können, wenn ein Bauwerk die Lebensweise und die Lebensverhältnisse des einfachen Volkes dokumentiert.mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.4.1 Rechtsschutz beim sog. Eintragungssystem

In den Bundesländern mit dem sog. Eintragungssystem ist die Eintragung eines Bauwerks als Denkmal in die Denkmalliste bzw. das Denkmalbuch ein belastender Verwaltungsakt, der dem Betroffenen bekannt zu machen und der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen diesen Verwaltungsakt kann sich der Betroffene mit dem Widerspruch und der Anfechtungsklage zur Wehr set...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / Zusammenfassung

Überblick Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich, wissenschaftlich oder volkskundlich bedeutsame Kulturgüter für kommende Generationen zu bewahren.[1] Ein wesentlicher Teil der in Betracht kommenden Objekte sind Bauwerke. Auf diese beschränkt sich der folgende Beitrag.mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1 Denkmalfähigkeit

Denkmalfähig ist, wie schon gesagt, ein Bauwerk dann, wenn mindestens einer der gesetzlichen Schutzgründe für seine Erhaltung spricht. Welche Gründe maßgebend sind, ist in den einzelnen Denkmalschutzgesetzen abschließend geregelt mit der Folge, dass im Gesetz nicht genannte Schutzgründe nicht zur Begründung der Denkmalfähigkeit herangezogen werden dürfen.[1] 2.1.2.1.1 Geschich...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.6 Technik- und industriegeschichtliche Bedeutung

Dieser Schutzgrund findet sich mit unterschiedlichen Formulierungen in den Denkmalschutzgesetzen von Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Technisch und industriegeschichtlich bedeutsam dürften die historisch überkommenen sog. Industriedenkmäler sein. Soweit es sich um einfachere Technikdenkmäler, wie etwa eine Dorfmühle...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.2 Denkmalwürdigkeit

2.1.2.2.1 Öffentliches Erhaltungsinteresse Ein Bauwerk ist nur dann ein Baudenkmal, wenn aus einem oder mehreren der oben erläuterten Schutzgründe ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht. Dieses zusätzliche und ebenfalls gerichtlich überprüfbare Tatbestandsmerkmal setzt nach allgemeiner Ansicht voraus, dass die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks und die Notwendi...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.4 Rechtsschutz gegen das Wirksamwerden der denkmalrechtlichen Beschränkungen

2.1.4.1 Rechtsschutz beim sog. Eintragungssystem In den Bundesländern mit dem sog. Eintragungssystem ist die Eintragung eines Bauwerks als Denkmal in die Denkmalliste bzw. das Denkmalbuch ein belastender Verwaltungsakt, der dem Betroffenen bekannt zu machen und der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen diesen Verwaltungsakt kann sich der Betroffene mit dem W...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2 Denkmalrechtliche Gebote und Pflichten

2.1.6.2.1 Verfassungsrechtliche Zumutbarkeit der denkmalrechtlichen Beschränkungen Die Unterschutzstellung eines Bauwerks als Einzelbaudenkmal hat weit reichende Konsequenzen für den Eigentümer. Oftmals werden die negativen wirtschaftlichen Folgen durch Steuervorteile oder durch öffentliche Zuschüsse, auf die ohnedies kein Rechtsanspruch besteht, auch nicht einigermaßen ausge...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.8 Rechtschutz gegenüber denkmalrechtlichen Entscheidungen

Behördliche Anordnungen zur Durchsetzung der denkmalrechtlichen Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten oder behördliche Entscheidungen, mit denen beantragte Änderungen an Baudenkmälern abgelehnt werden, sind Verwaltungsakte, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden können. Der gerichtlichen Überprüfung unterliegen dabei sowoh...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2 Denkmalrechtliche Beschränkungen bei Einzelbaudenkmälern

2.1 Voraussetzungen des Denkmalschutzes 2.1.1 Bauliche Anlagen Als Einzelbaudenkmale kommen alle baulichen Anlagen im Sinne der Länderbauordnungen in Betracht. In erster Linie zählen dazu Gebäude, aber auch andere bauliche Objekte, wie Hoftore, Einfriedungsmauern, Grenzsteine oder Bildstöcke. Teile von baulichen Anlagen Da viele Denkmäler nicht mehr vollständig erhalten sind, kö...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 3 Denkmalrechtliche Beschränkungen bei Gebäudemehrheiten (Ensembleschutz)

3.1 Schutzgegenstand Da Geschichte nicht nur durch Einzelbaudenkmäler überliefert wird, sondern viele bauliche Anlagen nur verständlich sind, wenn sie in ihren historisch gewachsenen Zusammenhängen erhalten bleiben, schützen die Denkmalschutzgesetze nicht nur Einzelobjekte, sondern auch Mehrheiten von baulichen Anlagen (sog. Ensembles). Dabei reichen die gesetzlichen Bezeichnu...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.3 Städtebauliche Bedeutung

Den Schutzgrund der städtebaulichen bzw. der stadtbildprägenden Bedeutung kennen alle Denkmalschutzgesetze mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Bremen, deren Denkmalschutzgesetze diesen Schutzgrund nicht erwähnen, der deshalb auch zur Begründung der Unterschutzstellung eines Bauwerks nicht herangezogen werden darf.[1] Denkmalschutz wegen der städtebaulichen bzw. stadtbildpr...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.5 Vorläufige Unterschutzstellung von Baudenkmälern

Sämtliche Bundesländer, die dem Eintragungssystem folgen, kennen das Rechtsinstitut der vorläufigen Unterschutzstellung von Baudenkmälern. Dieses ermöglicht es, Bauwerke, deren Eintragung als Denkmal vorgesehen ist, durch behördliche Anordnung unter vorläufigen Schutz zu stellen, um zu befürchtenden Eingriffen in die Substanz oder sonstigen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Mi...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.1 Verfassungsrechtliche Zumutbarkeit der denkmalrechtlichen Beschränkungen

Die Unterschutzstellung eines Bauwerks als Einzelbaudenkmal hat weit reichende Konsequenzen für den Eigentümer. Oftmals werden die negativen wirtschaftlichen Folgen durch Steuervorteile oder durch öffentliche Zuschüsse, auf die ohnedies kein Rechtsanspruch besteht, auch nicht einigermaßen ausgeglichen. Auch angesichts der öffentlichen Mittelknappheit stellt sich heute mehr d...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.7 Sonstige Bedeutungskategorien

Hervorzuheben ist hier der Schutzgrund der Belebung und Werterhöhung der Umwelt, den das Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz nennt. Dieser sich einem denkmalfachlichen Laien schwer erschließbare Schutzgrund soll etwa dann erfüllt sein, wenn ältere Fachwerkhäuser, die selbst nur geringe geschichtliche oder künstlerische Bedeutung haben, in zentraler Lage einer Gemeinde daz...mehr