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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.8.2 Das wird gefördert

Jörg Wilde
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Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die

  • den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken,
  • die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,
  • der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen,
  • dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen,
  • der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen dienen,
  • dem Einbau von Smart-Home-Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik dienen,
  • der Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität dienen.

Anforderungen und Bedingungen in Zusammenhang mit der Maßnahme

 
Anforderung Bedingungen
Wohnung
  • Die modernisierte Wohnung muss älter als 10 Jahre sein. Berechnet wird die Frist ab Bezugsfertigstellung.
  • Wurde die Wohnung innerhalb der 10-jährigen Frist fertiggestellt, werden nur Maßnahmen gefördert, die der Heizenergieeinsparung dienen, zur Kohlendioxid- und Schwefeldioxidminderung führen oder zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind.
  • Bei gemischt genutzten Gebäuden ist nur der Teil der Maßnahmen förderfähig, der auf die Wohnungen entfällt.
  • Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die Wohnung gleichzeitig barrierearm angepasst werden. So sollen der Gebäudezugang und die Zugänge zu den Wohnungen grundsätzlich schwellen- und stufenlos erreichbar sein. Die geförderten Wohnungen müssen über eine Toilette, ein Bad und die Küche oder die Kochnische verfügen, die barrierefrei zugänglich sind. Das Gleiche gilt grundsätzlich für den Freisitz. Bäder müssen einen stufenlos zugänglichen Duschplatz haben.
Technische Anforderungen
  • Die Maßnahmen müssen technisch geeigne...

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