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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 434 BGB ... / 2. Begriff.

Eric Wagner
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Rn 12

Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 16, 2874 Rz 10; ähnl NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12] Rz 7–10; 1948 Rz 15; MüKo/Maultzsch Rz 15). Offen lässt der BGH, ob jeder tatsächliche Bezug zum Kaufgegenstand ausreicht (NJW 16, 2874 [BGH 15.06.2016 - VIII ZR 134/15] Rz 13). Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn von den Parteien entspr vereinbart. Das Verständnis des BGH von einem weiten Beschaffenheitsbegriff wird durch die Neufassung nicht berührt und der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass daran festgehalten werden soll (umfasst sind Merkmale, die der Sache selbst anhaften o sich aus ihrer Umweltbeziehung ergeben: BTDrs 19/27424, 23; Wilke VuR 21, 283; 284). Daraus folgt:

 

Rn 13

Physische Eigenschaften bilden den Kern einer Beschaffenheitsvereinbarung.

 

Rn 14

Umweltbeziehungen der Kaufsache unter Einschluss ihrer rechtlichen Verhältnisse können Gegenstand der Beschaffenheit sein. Bsp: Umwelteinwirkungen durch Luft/Grundwasser, wie Bodenkontamination, Geruchsbelästigungen (BGH NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12]), durch Tauben (Köln MDR 14, 1016, 1017 [OLG Köln 27.03.2014 - 19 U 178/13]), Bau- und Nutzungsbeschränkungen (Naturschutzgebiet Brandbg NJW-RR 14, 335, 336 [OLG Brandenburg 20.06.2013 - 5 U 50/12]; Denkmalschutz LG Stendal NotBZ 06, 289 [LG Stendal 16.02.2005 - 21 O 106/04]), Einsatzbedingungen (HP/Faust Rz 15; MüKo/Maultzsch Rz 9), der Ertrag, zB bei Grundstücken der Mietertrag (BGH NJW 11, 1217 Rz 12; LG Berlin BauR 06, 126 f; HP/Faust Rz 15), Betriebskosten (BGH aaO), der Ruf eines Unternehmens (Schröcker ZGR 05, 63, 78), Herkunft der Ware (Kobl MDR 1...

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