Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.2 Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (i. e. S.)

Rz. 38 Richtigkeit und Willkürfreiheit Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit [1] verlangt die richtige Verbuchung der Geschäftsvorfälle in sachlicher und wertmäßiger Hinsicht. Die notwendige Übereinstimmung von Buchung und Geschäftsvorfall ist erfüllt, wenn der zugrunde liegende Tatbestand dem Buchungssatz sowie den Belegen vollständig entspricht.[2] Die (kontenmäß...mehr

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Ort der sonstigen Leistung bei Eintrittsberechtigungen (zu § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte im Juni 2021 zu der Frage der Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung bei der Gewährung von Eintrittsberechtigungen Stellung genommen. Die Finanzverwaltung hatte dazu einen neuen Abschn. 3a.7a UStAE zur Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH[2] eingeführt. Im Wesentlichen wurde dabei festgestellt, dass der Begriff der Eintrittsberech...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit aller kodifizierten und nicht kodifizierten Regeln umschreibt, die für die Rechnungslegung maßgebend sind. Die nicht kodifizierten Vorschriften sind sog. gesetzesergänzende Rechtssätze und damit zwingendes Recht.[1] Nach der sehr allgemeinen Definition in § 238 Abs....mehr

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Abrechnung mit Gutschrift und unberechtigter Steuerausweis (zu § 14c Abs. 2 UStG)

Kommentar Der BFH [1] hatte im Zusammenhang mit der Frage der Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten auch zur Frage der Abrechnung mit einer Gutschrift mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer und dem unberechtigten Steuerausweis Stellung genommen. Praxis-Tipp Eine Gutschrift i. S. d. Umsatzsteuerrechts liegt vor, wenn nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsem...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.4 Verfahren

Rz. 13 Der Gesetzgeber schreibt kein bestimmtes Buchführungsverfahren vor. Heute hat die EDV-Buchführung ältere Buchführungsverfahren wie Übertragungsbuchführung, amerikanische Journalbuchführung, Belegbuchführung [1] und Durchschreibebuchführung gänzlich verdrängt. Rz. 14 Die zunehmend papierlosen Buchführungswerke haben auch eine Zugriffsmöglichkeit seitens der Finanzverwalt...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.1 Geschäftsvorfälle

Rz. 59 Alle Vorgänge in Form von Güter-, Dienstleistungs- und Geldströmen zwischen Unternehmen und ihrer Umwelt bezeichnet man als Geschäftsvorfälle. Es gibt auch innerbetriebliche Geschäftsvorfälle, sofern diese das Vermögen, die Schulden oder das Eigenkapital des Unternehmens verändern. Alle Gegebenheiten, die die wirtschaftliche Lage eines Kaufmanns oder die finanzielle S...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.4 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 47 Das Steuerrecht ergänzt die GoB außerdem um spezifische Aufzeichnungs- und Ordnungspflichten.[1] Rz. 48 So müssen buchführungspflichtige Land- und Forstwirte für steuerliche Zwecke ein Anbauverzeichnis führen[2] und gewerbliche Unternehmer den Wareneingang und Warenausgang gesondert aufzeichnen.[3] Weiter sind nach den ertragsteuerlichen Vorschriften für bestimmte Betri...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.3 Datenträgerüberlassung (Z3-Zugriff) in der Praxis

Rz. 59 Bei der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmen spielt in der Prüfungspraxis die Datenträgerüberlassung eine überragende Rolle. Soweit bei der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmen von den Möglichkeiten des Datenzugriffs Gebrauch gemacht wird, wird in über 90 % aller Fälle der Z3-Zugriff angewendet. Rz. 60 Im Rahmen der Datenträgerüberlassung kann die...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.1.2 Digitalisierung von Papierunterlagen

Rz. 28 Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege, die in Papierform empfangen werden, können entweder in Papierform oder als elektronisches Dokument aufbewahrt werden. Entscheidet sich der Steuerpflichtige, die Papierbelege elektronisch bildlich zu erfassen (scannen oder fotografieren), ist das hierdurch entstandene elektronische Dokument so aufzubewahren, dass die Wi...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.3 Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen

Rz. 16 Unklar ist, welche Daten den sonstigen für die Besteuerung bedeutsamen Unterlagen zuzuordnen sind.[1] Umstritten ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob Unterlagen, die weder nach dem Gesetz noch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgezeichnet werden müssen, tatsächlich aber geführt werden, aufbewahrungspflichtig sind. In der Literatur wird insoweit ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.2 Maschinelle Auswertbarkeit

Rz. 30 Die elektronischen Daten müssen in maschinell auswertbarer Form vorliegen. Unter dem Begriff "maschinelle Auswertbarkeit" versteht die Finanzverwaltung bei aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, Datensätzen, elektronischen Dokumenten und elektronischen Unterlagen, dass mathematisch-technische Auswertungen, eine Volltextsuche und auch ohne mathematisch-tech...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.2.1 Der Einsatz des Z2-Zugriffs im Allgemeinen

Rz. 56 Die Finanzbehörde kann gemäß § 147 Abs. 6 Satz 2 1. Alternative AO vom Steuerpflichtigen ferner verlangen, dass er die Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet. Das BMF-Schreiben definiert den "mittelbaren Datenzugriff"[1] wie folgt: "Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nach ihren ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.3 Produktivsystem und Systemwechsel

Rz. 33 Unter einem Produktiv- bzw. Hauptsystem ist dasjenige System, bestehend aus Software und benötigter Hardware, zu verstehen, in dem die elektronischen Daten erzeugt, verarbeitet und gespeichert werden. Bei steuerrelevanten Daten sind dies i. d. R. kaufmännische Anwendungen, ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) und Buchhaltungssysteme. Solange dieses System in Bet...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.1.1 Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen

Rz. 23 Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in elektronischer Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden. Die Aufbewahrung elektronischer Daten in Papierform ist zwar weiterhin zulässig, j...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2.1 Bedeutung des Beschreibungsstandards

Rz. 72 Der Einsatz von IDEA ermöglicht im Rahmen der Datenträgerüberlassung den Import, die Selektion sowie die Analyse kleinerer und größerer Datenmengen. Folgende Dateiformate werden von der aktuellen Version der Prüfsoftware IDEA unterstützt, sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in maschinell auswertbarer Form bereitgestellt we...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.4 Verfahrensdokumentation

Rz. 20 Bei der Führung von Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind zur Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und der Grundsatz der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnungen (Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen, Ordnung und Unveränderbarkeit) zu beachten. Der Ordnungsmäßigkeit unterlie...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.1.1 Der Einsatz des Z1-Zugriffs im Allgemeinen

Rz. 50 Nach § 147 Abs. 6 Satz 1 AO hat die Finanzbehörde das Recht, selbst unmittelbar auf das DV-System dergestalt zuzugreifen, dass sie in Form des Nur-Lesezugriffs Einsicht in die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nimmt und die vom Steuerpflichtigen oder von einem beauftragten Dritten eingesetzte Hard- und Software einschließlich der jeweiligen Meta-, Stam...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.1 Ablauf einer Außenprüfung bei Datenträgerüberlassung

Rz. 67 Wenn ein Prüfer den Auftrag erhält, einen bestimmten Betrieb zu prüfen, wird er sich im Rahmen der Prüfungsvorbereitung auch mit der Frage befassen, ob er sämtliche oder bestimmte Prüfungszeiträume, etwa das Jahr 01 einer Prüfung, welche die Jahre 01 bis 03 umfasst, oder einzelne Prüfungsfelder, z. B. Verprobungen im Umsatz- und Vorsteuerbereich sowie von Bargeschäfte...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.4 Aufbewahrung von EDI-Nachrichten und E-Mails

Rz. 41 Generell stellt sich bei der elektronischen Datenübermittlung die Frage, wie die ausgetauschten elektronischen Nachrichten zu behandeln sind, um den Aufbewahrungspflichten gerecht zu werden. Grundsätzlich sind eingehende EDI-Nachrichten[1] und E-Mails insoweit aufbewahrungspflichtig, als Daten, die über das standardisierte EDI-Verfahren oder per E-Mail übermittelt wer...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.6 Vernichtung von Originalbelegen

Rz. 46 In der Praxis besteht oftmals Unsicherheit darüber, ob Originalbelege nach erfolgter Digitalisierung vernichtet werden dürfen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung können Unterlagen, die ein Unternehmen in Papierform erhalten und danach elektronisch bildlich erfasst hat ausschließlich in digitaler Form, z. B. in Bildformaten wie pdf oder tiff, vorgehalten werden. Vorauss...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 6 Datenzugriff bei Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 96 Ob auch Steuerpflichtige zur Unterstützung für Zwecke des Datenzugriffs verpflichtet sind, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist streitig. Teilweise wird dies in der Literatur mit der Begründung verneint, dass diesen Personenkreis keine allgemeine Aufzeichnungspflicht, sondern nur spezielle Dokumentationspflichten beisp...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.5 Zweifelsfragen bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen

Rz. 43 Im Hinblick auf die Aufbewahrung von Unterlagen sind folgende Fragestellungen von Bedeutung, die immer wieder in der Unternehmenspraxis auftreten können: Die Aufbewahrungspflicht gilt grundsätzlich für alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, die für eine maschinelle Weiterverarbeitung geeignet sind. Access-Datenbanken und Excel-Dateien können aufbewahru...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.1 Erstqualifizierung der Daten

Rz. 8 Der Steuerpflichtige hat die betroffenen DV-Systeme im Unternehmen zu identifizieren, anhand derer betriebliche Abläufe abgebildet werden. Die darin enthaltenen Daten sind nach Maßgabe der außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren (Erstqualifizierung) und für den Datenzugriff in geeigneter Weise vorzuhalten. Die außers...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.2 Ausübung der Rechte durch die Finanzverwaltung

Rz. 4 Von diesen 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs kann die Finanzverwaltung grundsätzlich sowohl alternativ als auch kumulativ Gebrauch machen. Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung hat der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen. Ein ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.1 Aufbewahrung von Unterlagen

Rz. 22 Seit der Einführung des Rechts auf digitalen Datenzugriff können die nach außensteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen nach § 147 Abs. 2 AO bis auf wenige Ausnahmen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den GoB entspric...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2 Daten der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung

Rz. 12 Den Außenprüfungsdiensten ist der Datenzugriff gem. § 147 Abs. 6 AO nur auf nach außensteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und i. S. v. § 147 Abs. 1 Nrn. 1-5 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen eröffnet. Der Datenzugriff erstreckt sich ohne Einschränkung auf die Daten der Finanzbuchhaltung, [1] wie z. B. die Stammdaten, einschließlich ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 7 Finanzverwaltung

Buchführungs- und Archivierungssysteme, OFD Düsseldorf, Verfügung v. 22.2.2002, S 0316, St 421, DB 2002 S. 610; Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung des BMF, IV A 7, Stand: 22.1.2009; http://elektronische-steuerpruefung.de/bmf/bmf-faqs-2009.pdf; Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in ele...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.7 Folgen bei der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Rz. 47 Steuerlich relevante Daten, die in elektronischer Form vorliegen, dürfen auch nach Ausdruck dieser Daten nicht vernichtet werden. Die GoBD schreiben vor, dass im Unternehmen eingehende digitale Dokumente mit einem eindeutigen Index zu versehen und unter diesem über die gesamte Aufbewahrungsfrist sicher vorzuhalten sind.[1] Trotz dieser Vorgaben werden im Prüfungsfall ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2.1 Datenzugriff auf Konten der handelsrechtlichen Gewinnermittlung

Rz. 13 Praxis-Beispiel Die Finanzbehörde ordnete für die Jahre 01 bis 03 eine Außenprüfung bei der Firma A an. Diese war im Prüfungszeitraum Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft. Die handelsrechtliche Finanzbuchhaltung wickelte sie über ein elektronisches Datenverarbeitungssystem ab. Eine eigenständige steuerliche Buchführung be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
BMF überarbeitet Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Kommentar Um Änderungen des "JStG 2018" und des Grundrentengesetzes aufzunehmen, hat das BMF nun seine aus 2017 stammenden Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung Mit Schreiben vom 12.8.2021 hat das BMF seine Aussagen zur steuerlichen Förderung der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Corona-Steuerhilfemaßnahmen

Rz. 34 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Unterstützung von Unternehmen und Vermieter, die aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Einkommenseinbußen erlitten haben, hatte das BMF mit Schreiben vom 24.04.2020 (BStBl 2020 I, 496) als Sofortmaßnahme zugelassen, die Vorauszahlungen auf die ESt für 2019 auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 herabzuse...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 54 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Grundlage für die Steuerfreiheit der Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise war zunächst die gesetzliche Regelung des § 3 Nr 11 EStG iVm > R 3.11 LStR sowie das BMF-Schreiben vom 09.04.2020 (BStBl 2020 I, 503). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 (BGBl 2020 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berichterstatter

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Als freie Mitarbeiter für Hörfunk, Fernsehen oder andere (Online-)Medien tätige Berichterstatter sind im Allgemeinen keine > Arbeitnehmer, soweit sie nur für einzelne Produktionen oder eine Unterhaltungssendung unter Vertrag genommen werden; vgl den Negativkatalog im BMF-Schreiben vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638; > Fernsehen Rz 1.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusätzlichkeitserfordernis

Rz. 57 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum geschuldeten > Arbeitslohn vom ArbG geleistet werden. Unerheblich ist, ob es sich um private oder öffentlich-rechtliche ArbG handelt. Begünstigt sind sowohl Zuschüsse (Geldzuwendungen) als auch > Sachbezüge. Das Zusätzlichkeitskriterium ist erfüllt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Merkblätter

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Mit dem Übergang zum elektronischen Verfahren (> Elektronische Kommunikation) sind frühere Anleitungen wie die ‚Lohnsteuerfibel’ für > Arbeitnehmer oder für die > Steuererklärung zunehmend durch Informationen der FinVerw im > Internet (zB bei www.elster.de) ersetzt worden. Zum Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht auf Lizenzen und Honora...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mexiko

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die (amtlich) Vereinigten Mexikanischen Staaten (Hauptstadt: Mexiko-Stadt; Amtssprache: Spanisch) sind eine präsidentielle Bundesrepublik in Nordamerika. Mexiko grenzt im Norden an die USA (> Vereinigte Staaten von Amerika), im Süden und Westen an den pazifischen Ozean, weiter im Südosten an > Guatemala, > Belize und an das karibische Meer so...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale seit dem VZ 2021

Rz. 8 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Menschen mit Behinderungen können bei Einschränkungen ihrer körperlichen Beweglichkeit Aufwendungen für behinderungsbedingte Fahrtkosten entstehen. Zum VZ 2021 sollten die vorherigen (in BMF-Schreiben und sonstigen Verwaltungsvorschriften enthaltenen) Regelungen zur Anerkennung von Fahrtkosten von Menschen mit Behinderungen (> Rz 15–29) durch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen

Leitsatz Ein durch die Aufspaltung der Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn ist Teil des der Organträgerin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG zuzurechnenden Einkommens (entgegen BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rz Org.27 Satz 1). Normenkette § 17 Abs. 2, § 125 Satz 1 UmwG, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 14 Abs. 1 Satz 1 GewStG Sachverhalt Die A‐GmbH be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Aktueller Stand" der §§ 8c und 8d KStG im Lichte des BMF-Schreibens v. 18.3.2021 (GmbHStB 2021, Heft 8, S. 250)

Praxisrelevante Anwendungsfälle Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch § 8c KStG wird im Grundsatz geregelt, dass Verluste von Körperschaften untergehen, wenn bestimmte Anteilserwerbe erfolgen. Es gibt aber auch gesetzliche Ausnahmen, die in § 8c KStG und in § 8d KStG (fortführungsgebundener Verlustvortrag) enthalten sind. Das neue BMF-Schreiben v. 18.3.2021 zum fortführungsgebund...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.6 Anschaffungskosten

Wie hoch die Anschaffungskosten für die Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind, bestimmt sich nach den allgemeinen steuerlichen Regeln. Zumindest soweit es sich um geleistete Zahlungen auf das Nennkapital der Gesellschaft bzw. um eine Zahlung auf den vereinbarten Kaufpreis für einen GmbH-Anteil handelt, wird die Bestimmung der Anschaffungskosten für die Ermittlung des Ver...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.2 Körperschaft

Gehören die GmbH-Anteile zum Betriebsvermögen einer Körperschaft, sind diese bereits dadurch steuerverstrickt und die Besteuerung der Veräußerung damit sichergestellt. Für § 17 EStG ist – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – wie für GmbH-Anteile im Betriebsvermögen eines Personenunternehmens "kein Bedarf". Der Unterschied zu Personenunternehmen besteht aber in der Sonder...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / I. Überblick zum "aktuellen Stand" des §§ 8c und 8d KStG

Wenn innerhalb von fünf Jahre mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft von einer Person erworben werden, gehen grundsätzlich die vorhandenen Verluste[1] komplett unter (§ 8c Abs. 1 S. 1 KStG). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung wird durch das BVerfG geprüft (Az. des BVerfG: 2 BvL 19/17). Für aktuelle Veranlagungszeiträume sind die Erfolgsaussichten aber unklar, da d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 3. Form und Frist des Antrags

Der Antrag ist nach § 8d Abs. 1 S. 5 KStG "in der Steuererklärung für die Veranlagung des Veranlagungszeitraums zu stellen, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt". Der Antrag kann also z.B. nicht als (formloses) Schreiben, sondern nur in Form und innerhalb der Steuererklärung gestellt werden. Der Antrag kann nach Verwaltungsauffassung[17] grundsätzlich bis zur Unanfe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Aktueller Stand" der §§ 8c... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch § 8c KStG wird im Grundsatz geregelt, dass Verluste von Körperschaften untergehen, wenn bestimmte Anteilserwerbe erfolgen. Es gibt aber auch gesetzliche Ausnahmen, die in § 8c KStG und in § 8d KStG (fortführungsgebundener Verlustvortrag) enthalten sind. Das neue BMF-Schreiben v. 18.3.2021 zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird zum Anl...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.4 Veräußerung

Eine Veräußerung erfordert, dass das Eigentum an den Anteilen von einer Person auf eine andere übertragen wird. Basis dieser Übertragung ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind.[1] Im wirtschaftlichen Sinne mit einer Veräußerung vergleichbar und dieser damit gleichgestellt werden: eine steue...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.5 Veräußerungsgleiche Vorgänge

Vom Gesetzgeber sind die folgenden Sachverhalte einer Veräußerung gleichgestellt worden:[1] Auflösung einer Kapitalgesellschaft Maßgebend ist nicht der Beschluss über die Auflösung, sondern ein Auflösungsgewinn bzw. -verlust entsteht erst mit Abschluss der Liquidation oder Beendigung eines Insolvenzverfahrens.[2] Nur ausnahmsweise kann bereits zuvor feststehen, dass mit keiner...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / IV. Fazit

Durch die BMF-Schreiben zu § 8c KStG und § 8d KStG schafft die Finanzverwaltung eine Orientierung für den Rechtsanwender in der Gestaltungsberatung. Der Verlustuntergang durch einen Anteilserwerb nach § 8c KStG unterliegt einigen Ausnahmen, auf die das Finanzamt ggf. aktiv hingewiesen werden sollte. Dies sind insbesondere die Stille-Reserven-Klausel, die Konzernklausel und e...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1 Wesentliche Beteiligung

Damit die Veräußerung von GmbH-Anteilen unter die Norm des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG fällt, ist erforderlich, dass der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft mit mindestens 1 % beteiligt war. Diese doch eher geringe Beteiligungshöhe kann eigentlich nicht mehr als "wesentliche Beteiligung" bezeichnet werden; der Begriff stammt aus vergangenen Jahre...mehr