Rz. 24

Der in Rz. 15 angesprochene Mindestumfang der zu übermittelnden Daten lässt sich mittels des Filters "fiscalRequirement" aus dem GAAP-Modul extrahieren. Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Personengesellschaften verwendet (Filter "fiscalRequirement"=Mussfeld; Filter "legalformPG"=true), werden nur die von Personengesellschaften grundsätzlich zwingend auszufüllenden Positionen dargestellt. Es handelt sich um 810 Zeilen, die den Berichtsbestandteilen

  • Bilanz (70 Zeilen),
  • Gewinn- und Verlustrechnung (277 Zeilen),
  • Ergebnisverwendung (20 Zeilen),
  • Anhang (22 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung (56 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren (12 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle (347 Zeilen) und
  • steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (6 Zeilen)

zuzurechnen sind.

Neben diesen Mussfeld-Zeilen gibt es noch Mussfeld-Zeilen, bei denen ein Kontennachweis erwünscht ist, der die Angaben Kontonummer, Kontobezeichnung und Saldo zum Stichtag umfasst. Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Personengesellschaften verwendet (Filter "fiscalRequirement"=Mussfeld, Kontennachweis erwünscht; Filter "legalformPG"=true), ergeben sich weitere 189 Zeilen, die den Berichtsbestandteilen

  • Bilanz (52 Zeilen),
  • Gewinn- und Verlustrechnung (5 Zeilen),
  • Anhang (75 Zeilen) und
  • steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle (57 Zeilen)

zuzuordnen sind.

Schließlich sind noch Zeilen zu beachten, die grundsätzlich auszufüllen sind, damit rechnerische Operationen innerhalb der Berichtsbestandteile möglich sind. Dabei handelt es sich um Zeilen, deren Eingabe rechnerisch notwendig ist, soweit zu der Position Informationen vorhanden sind, sowie um sog. Summenmussfelder. Rechnerisch notwendig sind Eingaben in Zeilen, wenn diese zu einer Ebene (einem Level) gehören, in der nicht alle Eingaben als "Mussfeld" oder als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" ausgestaltet sind. Beispielsweise sind der Bilanz unter der Position "Immaterielle Vermögensgegenstände" (Zeile 20; Level 4) folgende Positionen zugeordnet:

  1. "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Inhalte und Werte" (Zeile 25; level 5),
  2. "in der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögensgegenstände" (Zeile 37; level 5),
  3. "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" (Zeile 39; level 5),
  4. "unentgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" (Zeile 51; level 5),
  5. "entgeltlich und unentgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" (Zeile 60; level 5),
  6. "Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert" (Zeile 77; level 5),
  7. "Immaterielle Vermögensgegenstände, geleistete Anzahlungen" (Zeile 87; level 5) und
  8. "Immaterielle Vermögensgegenstände, sonstige immaterielle Vermögensgegenstände" (Zeile 90; level 5).

Von den 5 Positionen der 5. Ebene (level 5) sind nur die 3., die 6. und die 7. Position als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" ausgestaltet. Um die Vollständigkeit der Positionen auf der 5. Ebene (Level 5) zu gewährleisten, handelt es sich bei der 1., der 2., der 4., der 5. und der 8. Position um Felder der Kategorie "Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden". Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Personengesellschaften verwendet (Filter "fiscalRequirement"=Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden; Filter "legalformPG"=true), ergeben sich 837 Zeilen, die den Berichtsbestandteilen:

  • Bilanz (144 Zeilen),
  • Gewinn- und Verlustrechnung (207 Zeilen),
  • Ergebnisverwendung (9 Zeilen),
  • Anhang (116 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung (7 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren (3 Zeilen) und
  • steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle (351 Zeilen)

zuzurechnen sind.

Summenmussfelder sind schließlich solche Positionen, unter denen sich auf untergeordneter Ebene (Level) Positionen der Kategorie "Mussfeld" oder "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" befinden, die selbst aber weder als "Mussfeld" noch als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" ausgestaltet sind. Beispielsweise ist die soeben angesprochene Position "Immaterielle Vermögensgegenstände" (Zeile 20; Level 4) als Summenmussfeld ausgestaltet. Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Personengesellschaften verwendet (Filter "fiscalRequirement"=Summenmussfeld; Filter "legalformPG"=true) lassen sich für Personengesellschaften 369 Zeilen als Summenmussfeld extrahieren. Diese sind folgenden Berichtsbestandteilen zuzurechnen:

  • Bilanz (46 Zeilen),
  • Gewinn- und Verlustrechnung (101 Zeilen),
  • Ergebnisverwendung (3 Zeilen),
  • Anhang (55 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung (11 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren (4 Zeilen),
  • steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle (147 Zeilen) und
  • steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (2 Zeilen).

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